Inhalt aus dbb aktuell Nr. 23 vom 21. Juni 2018
dbb Bundeshauptvorstand
Ja zur Digitalisierung - Nein zum „Hamburger Modell“
Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung
Digitale Verwaltung: Entscheiden muss am Ende der Mensch
dbb sieht sich durch Giffey bestätigt
Soziale Berufe: Bezahlung endlich verbessern
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
Hessen
Diäten steigen kräftiger als Einkommen im öffentlichen Dienst
komba Gewerkschaft
Tag des öffentlichen Dienstes: Digitalisierung und Gewalt gegen Beschäftigte im Fokus
VRFF Die Mediengewerkschaft
Neuer Telemedienauftrag gefährdet Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit
Politik soll Populismus beenden – Anker-Zentren abgelehnt
Deutsche Polizeigewerkschaft
Starke und moderne Kommunen wichtig für Kriminalprävention
Deutscher Philologenverband
Zulassung zum Medizinstudium: „Abiturbesten-Quote“ bleibt erhalten
Namen und Nachrichten
Click to listen highlighted text! Inhalt aus dbb aktuell Nr. 23 vom 21. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis dbb Bundeshauptvorstand Ja zur Digitalisierung - Nein zum „Hamburger Modell“Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung Digitale Verwaltung: Entscheiden muss am Ende der Menschdbb sieht sich durch Giffey bestätigt Soziale Berufe: Bezahlung endlich verbessernAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Hessen Diäten steigen kräftiger als Einkommen im öffentlichen Dienst komba Gewerkschaft Tag des öffentlichen Dienstes: Digitalisierung und Gewalt gegen Beschäftigte im Fokus VRFF Die Mediengewerkschaft Neuer Telemedienauftrag gefährdet Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit Politik soll Populismus beenden – Anker-Zentren abgelehnt Deutsche Polizeigewerkschaft Starke und moderne Kommunen wichtig für Kriminalprävention Deutscher Philologenverband Zulassung zum Medizinstudium: „Abiturbesten-Quote“ bleibt erhaltenNamen und Nachrichten
Ja zur Digitalisierung - Nein zum „Hamburger Modell“
Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 18. Juni 2018 in Hamburg insbesondere über den technologischen Wandel und die Zukunft der Beihilfe diskutiert.
Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbachforderte mit Blick auf die Digitalisierung eine offene und positive Herangehensweise: „Natürlich gibt es berechtigte Sorgen, sowohl der Beschäftigten als auch der Bürger, etwa bezüglich der Arbeitsplatzsicherheit und des Datenschutzes. Wir dürfen aber nicht in Panikverfallen. Wir haben die einmalige Chance, hier echte Entlastung für die Beschäftigten und damit neue Freiräume für die Beratung der Bürger zu schaffen.“ Unterstützung erhielt Silberbach dabei von Gastredner Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei in Hamburg. Dieser plädierte für eine „offensive Digitalisierung und Automatisierung von Routineaufgaben und -abläufen“. Die so gewonnene Flexibilität könne auch genutzt werden, um die Berufsbilder im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und damit die Fachkräftegewinnung zu erleichtern. Krupp skizzierte außerdem die Pläne der Hansestadt bei der Entwicklung von Online-Dienstleistungen der Verwaltung. Statt auf eine umfassende Standardisierung setze man auf „modulare Lösungen nach dem Baukastenprinzip“. Dies habe den Vorteil, dass Projekte flexibler gehandhabt werden könnten und im Bedarfsfall – etwa bei sich verändernden Anforderungen – eine „bessere Nachsteuerung“ möglich sei. Keine Einigkeit zwischen dbb und Hamburger Senat besteht weiterhin beim Thema Beihilfe. Beamte der Hansestadt können auf Wunschstatt der Beihilfe einen pauschalen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. „Dieses ‚Hamburger Modell‘ bleibt eine Mogelpackung“, sagte Silberbach. „Es wird am Ende nur zu Kostensteigerungen für Hamburg führen und birgt die Gefahr, dass das bewährte Beihilfe-System ausgehebelt wird.“ Schon zuvor hatte der dbb Chef diesen Weg als „Einstieg in die Zwangseinheitsversicherung“ kritisiert. Krupp erklärte zwar, dass der Hamburger Senat die jüngst vom Bundesverfassungsgerichterneut bestätigte Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte anerkenne– den Beitragszuschuss verstehe man aber als „pauschale Beihilfe“ und könne daher wedereinen Systembruch oder ein spezifisches „Hamburger Modell“ erkennen. Der Bundeshauptvorstand ist das höchste Beschlussgremium des dbb zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Gewerkschaftstagen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen, befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Click to listen highlighted text! dbb Bundeshauptvorstand Ja zur Digitalisierung - Nein zum „Hamburger Modell“ Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 18. Juni 2018 in Hamburg insbesondere über den technologischen Wandel und die Zukunft der Beihilfe diskutiert. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbachforderte mit Blick auf die Digitalisierung eine offene und positive Herangehensweise: „Natürlich gibt es berechtigte Sorgen, sowohl der Beschäftigten als auch der Bürger, etwa bezüglich der Arbeitsplatzsicherheit und des Datenschutzes. Wir dürfen aber nicht in Panikverfallen. Wir haben die einmalige Chance, hier echte Entlastung für die Beschäftigten und damit neue Freiräume für die Beratung der Bürger zu schaffen.“ Unterstützung erhielt Silberbach dabei von Gastredner Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei in Hamburg. Dieser plädierte für eine „offensive Digitalisierung und Automatisierung von Routineaufgaben und -abläufen“. Die so gewonnene Flexibilität könne auch genutzt werden, um die Berufsbilder im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und damit die Fachkräftegewinnung zu erleichtern. Krupp skizzierte außerdem die Pläne der Hansestadt bei der Entwicklung von Online-Dienstleistungen der Verwaltung. Statt auf eine umfassende Standardisierung setze man auf „modulare Lösungen nach dem Baukastenprinzip“. Dies habe den Vorteil, dass Projekte flexibler gehandhabt werden könnten und im Bedarfsfall – etwa bei sich verändernden Anforderungen – eine „bessere Nachsteuerung“ möglich sei. Keine Einigkeit zwischen dbb und Hamburger Senat besteht weiterhin beim Thema Beihilfe. Beamte der Hansestadt können auf Wunschstatt der Beihilfe einen pauschalen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. „Dieses ‚Hamburger Modell‘ bleibt eine Mogelpackung“, sagte Silberbach. „Es wird am Ende nur zu Kostensteigerungen für Hamburg führen und birgt die Gefahr, dass das bewährte Beihilfe-System ausgehebelt wird.“ Schon zuvor hatte der dbb Chef diesen Weg als „Einstieg in die Zwangseinheitsversicherung“ kritisiert. Krupp erklärte zwar, dass der Hamburger Senat die jüngst vom Bundesverfassungsgerichterneut bestätigte Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte anerkenne– den Beitragszuschuss verstehe man aber als „pauschale Beihilfe“ und könne daher wedereinen Systembruch oder ein spezifisches „Hamburger Modell“ erkennen. Der Bundeshauptvorstand ist das höchste Beschlussgremium des dbb zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Gewerkschaftstagen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen, befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Digitale Verwaltung: Entscheiden muss am Ende der Mensch
Auch in einer zunehmend digitalisierten Verwaltung muss die letzte Entscheidung von Menschen getroffen werden. Das hat der Zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer betont.
Sowohl Bevölkerung als auch Beschäftigte hätten berechtigte Sorgen, wenn staatliches Handeln immer mehr von Algorithmen bestimmt würde. „Wie sieht es dann mit individuellen Entscheidungen aus? Wie wird Ermessensspielraum gestaltet und umgesetzt? In diesen Fragen kommen Bedenken zum Ausdruck, die wir ernst nehmen und der Politik vermitteln müssen“, sagte Schäfer auf der 14. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung am 14. Juni 2018 in Berlin. Unter dem Motto „Frauen 4.0: Ab durch die gläserne Decke!“ diskutierten dabei über 300 Teilnehmende neue Perspektiven für Frauen im öffentlichen Dienst. Um den digitalen Wandel sinnvoll zu gestalten, müssten zudem die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Schäfer: „Auch hier müssen wir der Politik verdeutlichen, dass die Veränderung von Abläufen und die Einführung neuer Verfahren nicht mal eben so nebenbei laufen kann – und schon gar nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen müssen, wie wir einerseits die Kolleginnen und Kollegen über Aus- und Fortbildung bei diesem Prozess begleiten können und andererseits parallel unser Bemühen bei der Gewinnung neuer qualifizierter Fachkräfte verstärken.“ Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und Gastgeberin der Fachtagung, hatte zuvor in ihrer Auftaktrede hervorgehoben, dass die Digitalisierung für Frauen mit großen Hoffnungen verbunden sei: „Die Erwerbsarbeit kann mobil und zeitlich flexibel erledigt werden. Der Wunsch nach Familie muss nicht länger dem beruflichen Erfolg untergeordnete werden oder umgekehrt. Das gilt für Mütter und Väter.“ Von Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ebenfalls zu Gast im dbb forum, forderte Wildfeuer, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen, um die beruflichen Entwicklungschancen für Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern. „Frauen stellen die Mehrheit der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen, in den Kommunen, in der Steuerverwaltung, in Grundschulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Sie spielen auf den Führungsebenen aber noch immer die zweite oder sogar nur die dritte Geige“, machte Wildfeuer deutlich. Auch im Bundesdienst sei nur jede dritte Führungsposition mit einer Frau besetzt. Wildfeuer verwies auf die Koalitionsvereinbarung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diese sieht vor, bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes zu erreichen. „Wir brauchen den Wandel von der Leistungskultur 2.0 zur Leistungskultur 4.0 – im Sinne einer modernen und funktionstüchtigen digitalen Verwaltung und im Sinne einer zeitgemäßen Verwaltungskultur, die die gleiche Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen ermöglicht“, so Wildfeuer.
Click to listen highlighted text! Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung Digitale Verwaltung: Entscheiden muss am Ende der Mensch Auch in einer zunehmend digitalisierten Verwaltung muss die letzte Entscheidung von Menschen getroffen werden. Das hat der Zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer betont. Sowohl Bevölkerung als auch Beschäftigte hätten berechtigte Sorgen, wenn staatliches Handeln immer mehr von Algorithmen bestimmt würde. „Wie sieht es dann mit individuellen Entscheidungen aus? Wie wird Ermessensspielraum gestaltet und umgesetzt? In diesen Fragen kommen Bedenken zum Ausdruck, die wir ernst nehmen und der Politik vermitteln müssen“, sagte Schäfer auf der 14. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung am 14. Juni 2018 in Berlin. Unter dem Motto „Frauen 4.0: Ab durch die gläserne Decke!“ diskutierten dabei über 300 Teilnehmende neue Perspektiven für Frauen im öffentlichen Dienst. Um den digitalen Wandel sinnvoll zu gestalten, müssten zudem die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Schäfer: „Auch hier müssen wir der Politik verdeutlichen, dass die Veränderung von Abläufen und die Einführung neuer Verfahren nicht mal eben so nebenbei laufen kann – und schon gar nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen müssen, wie wir einerseits die Kolleginnen und Kollegen über Aus- und Fortbildung bei diesem Prozess begleiten können und andererseits parallel unser Bemühen bei der Gewinnung neuer qualifizierter Fachkräfte verstärken.“ Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und Gastgeberin der Fachtagung, hatte zuvor in ihrer Auftaktrede hervorgehoben, dass die Digitalisierung für Frauen mit großen Hoffnungen verbunden sei: „Die Erwerbsarbeit kann mobil und zeitlich flexibel erledigt werden. Der Wunsch nach Familie muss nicht länger dem beruflichen Erfolg untergeordnete werden oder umgekehrt. Das gilt für Mütter und Väter.“ Von Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ebenfalls zu Gast im dbb forum, forderte Wildfeuer, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen, um die beruflichen Entwicklungschancen für Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern. „Frauen stellen die Mehrheit der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen, in den Kommunen, in der Steuerverwaltung, in Grundschulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Sie spielen auf den Führungsebenen aber noch immer die zweite oder sogar nur die dritte Geige“, machte Wildfeuer deutlich. Auch im Bundesdienst sei nur jede dritte Führungsposition mit einer Frau besetzt. Wildfeuer verwies auf die Koalitionsvereinbarung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diese sieht vor, bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes zu erreichen. „Wir brauchen den Wandel von der Leistungskultur 2.0 zur Leistungskultur 4.0 – im Sinne einer modernen und funktionstüchtigen digitalen Verwaltung und im Sinne einer zeitgemäßen Verwaltungskultur, die die gleiche Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen ermöglicht“, so Wildfeuer.
Soziale Berufe: Bezahlung endlich verbessern
„Wir müssen die Beschäftigten in allen sozialen Berufen endlich besser bezahlen“, forderte Bundesfamilienministerien Franziska Giffey bei einer Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung am 14. Juni 2018. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach will den politischen Rückenwind nutzen.
„Die Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst muss in erster Linie durch die Tarifparteien erfolgen, und da lassen wir auch nicht locker. Aber wir freuen uns natürlich über Unterstützung“, so der dbb Chef. Dass von der Ministerin geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ sei dafür ein erster wichtiger Schritt. Laut Giffey stellt der Bund für den Auf- und Ausbau qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Kinderbetreuungsplätze bis 2021 etwa 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Jeder Euro vom Bund macht es wahrscheinlicher, dass Länder und Kommunen gesprächsbereiter sind, wenn wir mit ihnen über die Bezahlung der Beschäftigten verhandeln. Das Geld ist auf jeden Fall gut angelegt, denn gute Kitas gibt es nur mit gutem Personal“, so Silberbach.
Click to listen highlighted text! dbb sieht sich durch Giffey bestätigt Soziale Berufe: Bezahlung endlich verbessern „Wir müssen die Beschäftigten in allen sozialen Berufen endlich besser bezahlen“, forderte Bundesfamilienministerien Franziska Giffey bei einer Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung am 14. Juni 2018. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach will den politischen Rückenwind nutzen. „Die Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst muss in erster Linie durch die Tarifparteien erfolgen, und da lassen wir auch nicht locker. Aber wir freuen uns natürlich über Unterstützung“, so der dbb Chef. Dass von der Ministerin geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ sei dafür ein erster wichtiger Schritt. Laut Giffey stellt der Bund für den Auf- und Ausbau qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Kinderbetreuungsplätze bis 2021 etwa 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Jeder Euro vom Bund macht es wahrscheinlicher, dass Länder und Kommunen gesprächsbereiter sind, wenn wir mit ihnen über die Bezahlung der Beschäftigten verhandeln. Das Geld ist auf jeden Fall gut angelegt, denn gute Kitas gibt es nur mit gutem Personal“, so Silberbach.
Diäten steigen kräftiger als Einkommen im öffentlichen Dienst
Der dbb Hessen hat die Erhöhung der Diäten der Landtagsabgeordneten am 18. Juni 2018 kritisiert.
„Man kann die Koppelung der Abgeordnetendiäten an den Nominallohnindex als eine durchaus nachvollziehbare Regelung betrachten. Selbstverständlich sollen auch Abgeordnete regelmäßig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, sagte der dbb Landeschef Heini Schmitt. Dies habe aber dazu geführt, dass die Diäten in 2017 (2,2 Prozent) und 2018 (2,9 Prozent) kräftiger stiegen als die Einkommen im öffentlichen Dienst (2017: 2,0 Prozent / 2018: 2,2 Prozent). „Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Abgeordnetendiäten aufgrund ihrer absoluten Höhe weit oberhalb der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegen, ist das unvertretbar“, so Schmitt. „Die bisherige Regelung der Diätenerhöhungen kann also nicht unbeirrt fortgeführt werden ohne ein Korrektiv.“
Tag des öffentlichen Dienstes: Digitalisierung und Gewalt gegen Beschäftigte im Fokus
Anlässlich des Internationalen Tages des öffentlichen Dienstes 23. Juni hat die komba gewerkschaft die Themenfelder „Digitalisierung“ und „Gewalt gegen Beschäftigte“ in den Fokus gerückt.
„Mit dem digitalen Wandel und den Angriffen auf Beschäftigte steht der öffentliche Dienst vor Herausforderungen. Damit verbunden sind viele Befürchtungen und konkrete Ängste der Kolleginnen und Kollegen. All diese müssen ernst genommen werden. Ohne die Beschäftigten ist schließlich kein öffentlicher Dienst zu machen“, sagte Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba, am 21. Juni 2018. Zwar sei Digitalisierung in aller Munde. Dennoch wisse das Personal häufig nicht, was in der eigenen Kommune geplant ist. Das schaffe Unsicherheiten. „Fakt ist, die Digitalisierung verändert Arbeitsabläufe und -plätze in einem bislang ungeahnten Tempo. Klar ist aber auch, dass der öffentliche Dienst einen grundsätzlichen Personalbedarf hat. Die Digitalisierung kann dabei in einigen Bereichen langfristig für Entzerrung sorgen. Daher sehen wir keine Notwendigkeit für einen Personalabbau, sondern vielmehr eine Verschiebung in den Stellenplänen“, erläuterte Hemsing. Zu Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sagte Hemsing, dass bestmöglicher Schutz gewährleistet und jede Art von Angriff geahndet werden müsse. „Die Kolleginnen und Kollegen verdienen Respekt. Ein Zeichen dafür ist beispielsweise, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei jedem einzelnen Fall gelten sollte“, forderte Hemsing.
Neuer Telemedienauftrag gefährdet Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen neuen Telemedienauftrag geeinigt. Damit soll der jahrelange Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Verlegern über „presseähnliche“ Inhalte auf den Portalen von zum Beispiel ARD und ZDF beigelegt werden. Die Mediengewerkschaft VRFF zeigte sich am 21. Juni 2018 jedoch unzufrieden mit dem Kompromiss.
Demnach dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio zwar weiterhin Texte im Internet veröffentlichen, allerdings nur noch eingeschränkt und unter besonderen Prämissen. Konzentrieren sollen sie sich auf Audio- und Video- Angebote. „Der weitreichende Verzicht auf Texte geht viel zu weit: Attraktiv sind Internetangebote, wenn sie multimedial sind – also Ton, Video und Text enthalten“, erklärte der VRFF-Bundesvorsitzende Ulrich Eichbladt. Wenn Text fehle, leide darunter die Akzeptanz – womöglich bis zur Bedeutungslosigkeit. Unerlässlich sei Text vor allem für Informationsangebote – nur im Medienmix könnten die Zuschauer und User umfassend und schnell informiert werden. Dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich zukünftig zurückhalten sollen, gefährde langfristig deren verfassungsrechtlich gebotene Entwicklungsfähigkeit im Netz – und damit die Zukunftsfähigkeit des ganzen Systems, befürchtet Eichbladt: „Den Sendern droht damit praktisch der Sendeschluss im Internet“, so der VRFF Chef. Positiv sei hingegen der Wegfall der Sieben-Tage-Frist für die Mediatheken und die Möglichkeit, eigene Clips und Audios für das Netz herzustellen: „Auch das Einstellen von Spielfilmen und der Aufbau von Kulturarchiven stärken das öffentlich-rechtliche Angebot im Netz.“
Politik soll Populismus beenden – Anker-Zentren abgelehnt
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hat sich gegen die Einrichtung von Anker- Zentren ausgesprochen. Außerdem müsse die Politik unverzüglich den Populismus unterlassen.
In den von der Bundesregierung geplanten Anker-Zentren sollen Geflüchtete ihr Asylverfahren durchlaufen. Der DBSH erklärte dazu, das Leben in Massenunterkünften bedeute eine Verletzung der Grundrechte von Freiheit und Selbstbestimmung. „Die Beschaffenheit der geplanten Zentren entzieht Asylsuchenden den Zugang zu unabhängigem Rechtsbeistand, öffentlichen Dienstleistungen und ehrenamtlicher Unterstützung. […] Die soziale Isolation in Anker-Zentren wird die Integration Geflüchteter in die Zivilgesellschaft und den Arbeitsmarkt erheblich erschweren und die Gesellschaft spalten“, hieß es in einer entsprechenden Erklärung des Berufsverbandes. Außerdem hat der DBSH die Politik aufgefordert, auf Populismus zu verzichten. „Gleichsam fordern wir Politik auf, diskriminierende Äußerungen sowie menschenverachtende, verletzende, abwertende und demütigende Handlungen mit sofortiger Wirkung zu unterlassen“, hieß es dazu am 18. Juni 2018. Die Mitglieder der Profession seien gefordert, diesbezüglich im Rahmen der Berufsethik und der berufsethischen Prinzipien auf die Politik Einfluss zu nehmen.
Starke und moderne Kommunen wichtig für Kriminalprävention
Beim Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) im niedersächsischen Bad Zwischenahn hat Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die Bedeutung von Städten und Gemeinden in der Sicherheits-architektur betont.
„Wir sind ausdrücklich für starke und moderne Kommunen, die im Rahmen ihrer Verantwortung ihre Aufgaben zur Bewahrung einer öffentlichen Ordnung auf möglichst hohem Niveau gewährleisten können. Ihnen kommt auch und vor allem in der kriminalpräventiven Arbeit eine wichtige Funktion zu“, so Wendt. „So ist es wichtig und notwendig, die Akteure in der Arbeit mit jungen Menschen miteinander zu vernetzen und frühzeitig einzugreifen, etwa dort, wo die Gefahr von Radikalisierung oder kriminellen Handlungen droht. Auch die städtebauliche Kriminalprävention ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Polizei und Kommune, um die Entstehung so genannter Angsträume zu verhindern.“ Viele sehr gut funktionierende Sicherheitspartnerschaften in den Städten würden zeigen, dass die Zusammenarbeit vor Ort gut funktionieren kann. Nicht zuletzt gehöre der Einsatz moderner Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten dazu.
Zulassung zum Medizinstudium: „Abiturbesten-Quote“ bleibt erhalten
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15. Juni 2018 beschlossen, dass die „Abiturbesten- Quote“ im Zulassungsverfahren für ein Studium der Humanmedizin erhalten bleibt und auf mindestens 20 Prozent gesetzt wird. Damit folgt die KMK einem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes (DPhV).
Mit der „Abiturbesten-Quote“ würden treffsicher die besten Abiturientinnen und Abiturienten, die Medizin studieren wollen, aus jedem Bundesland ausgewählt und zugelassen, erklärte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin- Klitzing: „Wir sind froh über diese Entscheidung, denn die Abiturnoten stellen den – empirisch nachweisbar – besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar.“ Die bisherige „Wartezeit-Quote“ soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen neben der „Abiturbesten- Quote“ zwei weitere Faktoren in den Auswahlprozess der Hochschulen einfließen. Über diese will die KMK noch in diesem Jahr entscheiden. Der DPhV schlägt hier vor, bei der Vergabe die Abiturdurchschnittsnote und einen standardisierten Test mit jeweils 40 Prozent zu gewichten und medizinische Vorerfahrung mit 20 Prozent.
Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Hessen Diäten steigen kräftiger als Einkommen im öffentlichen Dienst Der dbb Hessen hat die Erhöhung der Diäten der Landtagsabgeordneten am 18. Juni 2018 kritisiert. „Man kann die Koppelung der Abgeordnetendiäten an den Nominallohnindex als eine durchaus nachvollziehbare Regelung betrachten. Selbstverständlich sollen auch Abgeordnete regelmäßig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, sagte der dbb Landeschef Heini Schmitt. Dies habe aber dazu geführt, dass die Diäten in 2017 (2,2 Prozent) und 2018 (2,9 Prozent) kräftiger stiegen als die Einkommen im öffentlichen Dienst (2017: 2,0 Prozent / 2018: 2,2 Prozent). „Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Abgeordnetendiäten aufgrund ihrer absoluten Höhe weit oberhalb der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegen, ist das unvertretbar“, so Schmitt. „Die bisherige Regelung der Diätenerhöhungen kann also nicht unbeirrt fortgeführt werden ohne ein Korrektiv.“ komba Gewerkschaft Tag des öffentlichen Dienstes: Digitalisierung und Gewalt gegen Beschäftigte im Fokus Anlässlich des Internationalen Tages des öffentlichen Dienstes 23. Juni hat die komba gewerkschaft die Themenfelder „Digitalisierung“ und „Gewalt gegen Beschäftigte“ in den Fokus gerückt. „Mit dem digitalen Wandel und den Angriffen auf Beschäftigte steht der öffentliche Dienst vor Herausforderungen. Damit verbunden sind viele Befürchtungen und konkrete Ängste der Kolleginnen und Kollegen. All diese müssen ernst genommen werden. Ohne die Beschäftigten ist schließlich kein öffentlicher Dienst zu machen“, sagte Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba, am 21. Juni 2018. Zwar sei Digitalisierung in aller Munde. Dennoch wisse das Personal häufig nicht, was in der eigenen Kommune geplant ist. Das schaffe Unsicherheiten. „Fakt ist, die Digitalisierung verändert Arbeitsabläufe und -plätze in einem bislang ungeahnten Tempo. Klar ist aber auch, dass der öffentliche Dienst einen grundsätzlichen Personalbedarf hat. Die Digitalisierung kann dabei in einigen Bereichen langfristig für Entzerrung sorgen. Daher sehen wir keine Notwendigkeit für einen Personalabbau, sondern vielmehr eine Verschiebung in den Stellenplänen“, erläuterte Hemsing. Zu Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sagte Hemsing, dass bestmöglicher Schutz gewährleistet und jede Art von Angriff geahndet werden müsse. „Die Kolleginnen und Kollegen verdienen Respekt. Ein Zeichen dafür ist beispielsweise, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei jedem einzelnen Fall gelten sollte“, forderte Hemsing. VRFF Die Mediengewerkschaft Neuer Telemedienauftrag gefährdet Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen neuen Telemedienauftrag geeinigt. Damit soll der jahrelange Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Verlegern über „presseähnliche“ Inhalte auf den Portalen von zum Beispiel ARD und ZDF beigelegt werden. Die Mediengewerkschaft VRFF zeigte sich am 21. Juni 2018 jedoch unzufrieden mit dem Kompromiss. Demnach dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio zwar weiterhin Texte im Internet veröffentlichen, allerdings nur noch eingeschränkt und unter besonderen Prämissen. Konzentrieren sollen sie sich auf Audio- und Video- Angebote. „Der weitreichende Verzicht auf Texte geht viel zu weit: Attraktiv sind Internetangebote, wenn sie multimedial sind – also Ton, Video und Text enthalten“, erklärte der VRFF-Bundesvorsitzende Ulrich Eichbladt. Wenn Text fehle, leide darunter die Akzeptanz – womöglich bis zur Bedeutungslosigkeit. Unerlässlich sei Text vor allem für Informationsangebote – nur im Medienmix könnten die Zuschauer und User umfassend und schnell informiert werden. Dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich zukünftig zurückhalten sollen, gefährde langfristig deren verfassungsrechtlich gebotene Entwicklungsfähigkeit im Netz – und damit die Zukunftsfähigkeit des ganzen Systems, befürchtet Eichbladt: „Den Sendern droht damit praktisch der Sendeschluss im Internet“, so der VRFF Chef. Positiv sei hingegen der Wegfall der Sieben-Tage-Frist für die Mediatheken und die Möglichkeit, eigene Clips und Audios für das Netz herzustellen: „Auch das Einstellen von Spielfilmen und der Aufbau von Kulturarchiven stärken das öffentlich-rechtliche Angebot im Netz.“ Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit Politik soll Populismus beenden – Anker-Zentren abgelehnt Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hat sich gegen die Einrichtung von Anker- Zentren ausgesprochen. Außerdem müsse die Politik unverzüglich den Populismus unterlassen. In den von der Bundesregierung geplanten Anker-Zentren sollen Geflüchtete ihr Asylverfahren durchlaufen. Der DBSH erklärte dazu, das Leben in Massenunterkünften bedeute eine Verletzung der Grundrechte von Freiheit und Selbstbestimmung. „Die Beschaffenheit der geplanten Zentren entzieht Asylsuchenden den Zugang zu unabhängigem Rechtsbeistand, öffentlichen Dienstleistungen und ehrenamtlicher Unterstützung. […] Die soziale Isolation in Anker-Zentren wird die Integration Geflüchteter in die Zivilgesellschaft und den Arbeitsmarkt erheblich erschweren und die Gesellschaft spalten“, hieß es in einer entsprechenden Erklärung des Berufsverbandes. Außerdem hat der DBSH die Politik aufgefordert, auf Populismus zu verzichten. „Gleichsam fordern wir Politik auf, diskriminierende Äußerungen sowie menschenverachtende, verletzende, abwertende und demütigende Handlungen mit sofortiger Wirkung zu unterlassen“, hieß es dazu am 18. Juni 2018. Die Mitglieder der Profession seien gefordert, diesbezüglich im Rahmen der Berufsethik und der berufsethischen Prinzipien auf die Politik Einfluss zu nehmen. Deutsche Polizeigewerkschaft Starke und moderne Kommunen wichtig für Kriminalprävention Beim Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) im niedersächsischen Bad Zwischenahn hat Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die Bedeutung von Städten und Gemeinden in der Sicherheits-architektur betont. „Wir sind ausdrücklich für starke und moderne Kommunen, die im Rahmen ihrer Verantwortung ihre Aufgaben zur Bewahrung einer öffentlichen Ordnung auf möglichst hohem Niveau gewährleisten können. Ihnen kommt auch und vor allem in der kriminalpräventiven Arbeit eine wichtige Funktion zu“, so Wendt. „So ist es wichtig und notwendig, die Akteure in der Arbeit mit jungen Menschen miteinander zu vernetzen und frühzeitig einzugreifen, etwa dort, wo die Gefahr von Radikalisierung oder kriminellen Handlungen droht. Auch die städtebauliche Kriminalprävention ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Polizei und Kommune, um die Entstehung so genannter Angsträume zu verhindern.“ Viele sehr gut funktionierende Sicherheitspartnerschaften in den Städten würden zeigen, dass die Zusammenarbeit vor Ort gut funktionieren kann. Nicht zuletzt gehöre der Einsatz moderner Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten dazu. Deutscher Philologenverband Zulassung zum Medizinstudium: „Abiturbesten-Quote“ bleibt erhalten Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15. Juni 2018 beschlossen, dass die „Abiturbesten- Quote“ im Zulassungsverfahren für ein Studium der Humanmedizin erhalten bleibt und auf mindestens 20 Prozent gesetzt wird. Damit folgt die KMK einem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes (DPhV). Mit der „Abiturbesten-Quote“ würden treffsicher die besten Abiturientinnen und Abiturienten, die Medizin studieren wollen, aus jedem Bundesland ausgewählt und zugelassen, erklärte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin- Klitzing: „Wir sind froh über diese Entscheidung, denn die Abiturnoten stellen den – empirisch nachweisbar – besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar.“ Die bisherige „Wartezeit-Quote“ soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen neben der „Abiturbesten- Quote“ zwei weitere Faktoren in den Auswahlprozess der Hochschulen einfließen. Über diese will die KMK noch in diesem Jahr entscheiden. Der DPhV schlägt hier vor, bei der Vergabe die Abiturdurchschnittsnote und einen standardisierten Test mit jeweils 40 Prozent zu gewichten und medizinische Vorerfahrung mit 20 Prozent.
Am 13. Juni 2018 hat der dbb die Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin für höhere Einkommen im Nahverkehr für das laufende Jahr erfolgreich abgeschlossen. Wie vom dbb gefordert, wurde das zur Verfügung stehende finanzielle Gesamtvolumen so verteilt, dass die unteren Entgeltgruppen besonders berücksichtigt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 7 pro Monat pauschal 75 Euro und die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 8 bis 15 pauschal 70 Euro mehr. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Trotz eines verbesserten Angebotes der Arbeitgeberseite an den dbb konnte im kommunalen Nahverkehr in Bayern bei den Verhandlungen am 15. Juni 2018 noch keine endgültige Einigung erzielt werden. Der vbob - gewerkschaft bundesbeschäftigte - hat es am 21. Juni 2018 begrüßt, dass der neue Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckard Sommer, sich schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde gestellt und sie gegen pauschale öffentliche Verurteilungen verteidigt hat. Viele Beschäftigte, die in Zeiten höchster Belastung unter öffentlichem und vor allem internem Druck ihr Bestes gegeben haben, hätten ihr Vertrauen in die Politik verloren. Zu einer Reform des BAMF gehöre es, dieses Vertrauen wiederherzustellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Wertschätzung entgegen zu bringen.
Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Am 13. Juni 2018 hat der dbb die Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin für höhere Einkommen im Nahverkehr für das laufende Jahr erfolgreich abgeschlossen. Wie vom dbb gefordert, wurde das zur Verfügung stehende finanzielle Gesamtvolumen so verteilt, dass die unteren Entgeltgruppen besonders berücksichtigt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 7 pro Monat pauschal 75 Euro und die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 8 bis 15 pauschal 70 Euro mehr. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Trotz eines verbesserten Angebotes der Arbeitgeberseite an den dbb konnte im kommunalen Nahverkehr in Bayern bei den Verhandlungen am 15. Juni 2018 noch keine endgültige Einigung erzielt werden. Der vbob - gewerkschaft bundesbeschäftigte - hat es am 21. Juni 2018 begrüßt, dass der neue Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckard Sommer, sich schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde gestellt und sie gegen pauschale öffentliche Verurteilungen verteidigt hat. Viele Beschäftigte, die in Zeiten höchster Belastung unter öffentlichem und vor allem internem Druck ihr Bestes gegeben haben, hätten ihr Vertrauen in die Politik verloren. Zu einer Reform des BAMF gehöre es, dieses Vertrauen wiederherzustellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Wertschätzung entgegen zu bringen.