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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 17 vom 29. April 2021

Inhaltsverzeichnis

dbb dialog
   Wie der Staat digitaler werden kann
Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)
   Aus der Pandemie lernen, Beschäftigten mehr Rückhalt geben
Bundespersonalvertretungsgesetz novelliert
   Mitbestimmung im Bund: Es bleiben Baustellen
Austausch zu aktuellen Gesetzesinitiativen
   Mitbestimmung stärken, Befristungen eindämmen
Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet
   dbb vermisst die Erhöhung der Ausgleichsabgabe
Reform beschlossen
   Kinder- und Jugendhilfe: Viele Verbesserungen, ein Wermutstropfen
dbb jugend
   Bekenntnis zum öffentlichen Dienst statt Bürgerversicherung
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Nordrhein-Westfalen
     Kritik an der Neuregelung der Besoldung
   Thüringen
     Kritik an der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten
   Mecklenburg-Vorpommern
     „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen
   Schleswig-Holstein
     Testungen und Impfungen im öffentlichen Dienst: Ausbaufähig
   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
     Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn weiter ergebnislos
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     BDZ fordert Vollausstattung mit mobiler Hardware
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Die Gefahr für Polizeikräfte wächst
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 17 vom 29. April 2021 Inhaltsverzeichnis dbb dialog   Wie der Staat digitaler werden kannDelegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)   Aus der Pandemie lernen, Beschäftigten mehr Rückhalt gebenBundespersonalvertretungsgesetz novelliert   Mitbestimmung im Bund: Es bleiben BaustellenAustausch zu aktuellen Gesetzesinitiativen   Mitbestimmung stärken, Befristungen eindämmenTeilhabestärkungsgesetz verabschiedet   dbb vermisst die Erhöhung der AusgleichsabgabeReform beschlossen   Kinder- und Jugendhilfe: Viele Verbesserungen, ein Wermutstropfendbb jugend   Bekenntnis zum öffentlichen Dienst statt BürgerversicherungAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen     Kritik an der Neuregelung der Besoldung   Thüringen     Kritik an der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten   Mecklenburg-Vorpommern     „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen   Schleswig-Holstein     Testungen und Impfungen im öffentlichen Dienst: Ausbaufähig   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)     Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn weiter ergebnislos   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     BDZ fordert Vollausstattung mit mobiler Hardware   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Die Gefahr für Polizeikräfte wächstNamen und Nachrichten

dbb dialog

Wie der Staat digitaler werden kann

Kontakt-Verfolgung per Fax, Warnapp ohne Wumms – die die Pandemie legt aus Sicht von Kritikern digitales Staatsversagen schonungslos offen. „Wir brauchen einen Staat, der gegen globale Krisen gewappnet ist, die mit voller Wucht auch auf die Menschen in Deutschland durchschlagen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach im dbb dialog am 26. April 2021 zum Thema „Zu teuer, zu langsam, zu unkoordiniert: Wie kann die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung doch noch gelingen?“

Bei der Online-Diskussion mit Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bemängelte Silberbach, der Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Behörden behindere die Digitalisierung. Ein Beispiel dafür seien der öffentliche Gesundheitsdienst: Anfang Februar hatten 151 der 376 Gesundheitsämter die Corona-Software „Sormas“ genutzt, mit der Kontakte von Corona-Infizierten effizienter nachverfolgt werden sollen. Der dbb hat mit Mitarbeitern von Gesundheitsämtern über die Arbeitsabläufe gesprochen. „Das Ergebnis ist ernüchternd“, so Silberbach. Ein Mitarbeiter schilderte, er müsse in der digitalen Akte an 16 verschiedenen Stellen den Namen einer infizierten Person eingeben. „Das hat nichts mit smarter Digitalisierung zu tun.“

Datenschutz sei wichtig, so Silberbach. „Aber bei den entscheidenden Daten im Kampf gegen das Coronavirus übertreiben wir es in Deutschland derzeit damit.“ Die Gesundheitsgefahren seien größer als die Risiken einer automatischen Weitergabe zentraler Infos: Wurde jemand positiv getestet? Wo war sie oder er seither? „Millionen Menschen lassen es rund um die Uhr ohne Bedenken zu, dass die Google-Dienste etwa bei der Standortermittlung diese Daten absaugen.“ Aber bei der Corona-Warnapp gebe es keine Lokalisierung der Nutzer. „Wenn die Menschen nicht selbst eingeben, wenn sie positiv getestet wurden, bringt sie nicht mehr als ein Briefbeschwerer“, hatte Silberbach zuvor bereits gegenüber der dpa deutlich gemacht.

Der dbb Chef wies auch auf eine weitere große Schwachstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung hin. „Es gibt keine standardisierte Möglichkeit für die unterschiedlichen Behörden, sich schnell zu vernetzen und die nötigen Stammdaten auszutauschen, wenn jemand zum Beispiel einen Antrag auf Elterngeld oder andere Leistungen stellt. Hierfür wäre es nötig, den Bürgerinnen und Bürgern eine ID-Kennung zuzuweisen, diese in den Datensätzen bei allen Behörden hinzuzufügen und den unterschiedlichen Dienststellen dann in vorher festgelegten und transparent nachvollziehbaren Fällen zu erlauben, diese Daten zu benutzen.“ Das solle nun zwar mit der Steuer-Identifikationsnummer passieren, da der Bundesrat Anfang März ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte. Silberbach meinte aber: „Das kommt reichlich spät.“ Hinzu komme, so Silberbach weiter, dass „wir in Deutschland digitale Tools meist erst einsetzen, wenn sie zu 110 Prozent geprüft sind. In der Zwischenzeit kommen von allen möglichen Seiten Wünsche, was das Instrument unbedingt noch können muss oder keinesfalls darf.“ Bis es dann wirklich starte, sei es meist technisch schon veraltet oder so überfrachtet, dass es gar nicht richtig funktioniere. Mit Spannung erwarte der dbb deshalb, welche Prioritäten die Parteien im beginnenden Bundestagswahlkampf setzen.

Einen ausführlichen Bericht der Online-Diskussion inklusive eines Mitschnitts gibt es auf dbb.de.

  Click to listen highlighted text! dbb dialog Wie der Staat digitaler werden kann Kontakt-Verfolgung per Fax, Warnapp ohne Wumms – die die Pandemie legt aus Sicht von Kritikern digitales Staatsversagen schonungslos offen. „Wir brauchen einen Staat, der gegen globale Krisen gewappnet ist, die mit voller Wucht auch auf die Menschen in Deutschland durchschlagen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach im dbb dialog am 26. April 2021 zum Thema „Zu teuer, zu langsam, zu unkoordiniert: Wie kann die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung doch noch gelingen?“ Bei der Online-Diskussion mit Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bemängelte Silberbach, der Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Behörden behindere die Digitalisierung. Ein Beispiel dafür seien der öffentliche Gesundheitsdienst: Anfang Februar hatten 151 der 376 Gesundheitsämter die Corona-Software „Sormas“ genutzt, mit der Kontakte von Corona-Infizierten effizienter nachverfolgt werden sollen. Der dbb hat mit Mitarbeitern von Gesundheitsämtern über die Arbeitsabläufe gesprochen. „Das Ergebnis ist ernüchternd“, so Silberbach. Ein Mitarbeiter schilderte, er müsse in der digitalen Akte an 16 verschiedenen Stellen den Namen einer infizierten Person eingeben. „Das hat nichts mit smarter Digitalisierung zu tun.“ Datenschutz sei wichtig, so Silberbach. „Aber bei den entscheidenden Daten im Kampf gegen das Coronavirus übertreiben wir es in Deutschland derzeit damit.“ Die Gesundheitsgefahren seien größer als die Risiken einer automatischen Weitergabe zentraler Infos: Wurde jemand positiv getestet? Wo war sie oder er seither? „Millionen Menschen lassen es rund um die Uhr ohne Bedenken zu, dass die Google-Dienste etwa bei der Standortermittlung diese Daten absaugen.“ Aber bei der Corona-Warnapp gebe es keine Lokalisierung der Nutzer. „Wenn die Menschen nicht selbst eingeben, wenn sie positiv getestet wurden, bringt sie nicht mehr als ein Briefbeschwerer“, hatte Silberbach zuvor bereits gegenüber der dpa deutlich gemacht. Der dbb Chef wies auch auf eine weitere große Schwachstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung hin. „Es gibt keine standardisierte Möglichkeit für die unterschiedlichen Behörden, sich schnell zu vernetzen und die nötigen Stammdaten auszutauschen, wenn jemand zum Beispiel einen Antrag auf Elterngeld oder andere Leistungen stellt. Hierfür wäre es nötig, den Bürgerinnen und Bürgern eine ID-Kennung zuzuweisen, diese in den Datensätzen bei allen Behörden hinzuzufügen und den unterschiedlichen Dienststellen dann in vorher festgelegten und transparent nachvollziehbaren Fällen zu erlauben, diese Daten zu benutzen.“ Das solle nun zwar mit der Steuer-Identifikationsnummer passieren, da der Bundesrat Anfang März ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte. Silberbach meinte aber: „Das kommt reichlich spät.“ Hinzu komme, so Silberbach weiter, dass „wir in Deutschland digitale Tools meist erst einsetzen, wenn sie zu 110 Prozent geprüft sind. In der Zwischenzeit kommen von allen möglichen Seiten Wünsche, was das Instrument unbedingt noch können muss oder keinesfalls darf.“ Bis es dann wirklich starte, sei es meist technisch schon veraltet oder so überfrachtet, dass es gar nicht richtig funktioniere. Mit Spannung erwarte der dbb deshalb, welche Prioritäten die Parteien im beginnenden Bundestagswahlkampf setzen. Einen ausführlichen Bericht der Online-Diskussion inklusive eines Mitschnitts gibt es auf dbb.de.

Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)

Aus der Pandemie lernen, Beschäftigten mehr Rückhalt geben

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat mehr politische Unterstützung für den öffentlichen Dienst eingefordert.

„Der öffentliche Dienst erweist sich seit Monaten als entscheidender Stabilisator für das Zusammenleben und das Funktionieren des Rechtsstaates“, sagte der dbb Chef in seinem Grußwort auf dem Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes am 23. April 2021. „Daher können die Beschäftigten mit Fug und Recht erwarten, dass sich Politik und Gesellschaft hinter sie stellen.“ Leider sei der Rückhalt nicht immer zu spüren. Tätliche Angriffe würden ebenso zunehmen wie Beleidigungen und Drohungen. „Die Bundesregierung plant jetzt eine Studie, die das ganze Ausmaß an Gewalt gegen Beschäftigten untersucht. Das allein reicht aber nicht – wir müssen aktiv gegen diese Verrohung in der Gesellschaft angehen.“ Hier gehe der BBB bereits mit gutem Beispiel voran, wie seine Kampagne „‘NE!N – Keine Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst‘ zeige.

Auch bei der digitalen Transformation fühlten sich die Beschäftigten häufig nicht genügend wertgeschätzt. „Lange Zeit richtete sich der Fokus der Politik bei der Digitalisierung nur darauf, Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger online zugänglich zu machen“, so der dbb Chef. „Corona zeigt uns aber jetzt mit aller Wucht: Wir müssen auch die Abläufe in den Dienststellen dringend digitalisieren.“ Die Krise habe offenbart, dass Verwaltungen, die bereits konsequent auf elektronische Akten setzen, schneller und besser auf den Lockdown reagieren konnten. Silberbach: „Daher fordern wir für die nächste Legislaturperiode einen Digitalpakt Verwaltung.“

Auf dem Delegiertentag wurde der Vorsitzende des BBB, Rainer Nachtigall, mit über 93 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt. Silberbach gratulierte Nachtigall zu seinem hervorragenden Wahlergebnis und dankte auch dessen Vorgänger Rolf Habermann für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Nachtigall betonte: „Wir wollen die Fäden aufgreifen, die uns die Pandemie in die Hände gelegt hat.“ Es müsse an einem Wandel der Beschäftigungsbedingungen gearbeitet werden, hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung, ohne dabei die menschlichen Aspekte wie zum Beispiel ausreichende Kommunikation und eine ausgewogene Balance von Privat- und Berufsleben zu vernachlässigen.

„Für Menschen. Mit Ideen.“ sei nicht nur das Motto der Arbeit des Bayerischen Beamtenbundes. Es sei auch der Gedanke, den es nun, angesichts der Erkenntnisse aus der Pandemie, umzusetzen gelte. Der öffentliche Dienst habe gezeigt, dass er angesichts ungeahnter Herausforderungen flexibel reagieren kann. Im Zusammenwirken von Beschäftigten, Legislative und Staatsregierung sei hier im vergangenen Jahr viel Positives entstanden. Nun müssten Arbeitsabläufe neu gedacht, Beschäftigungsmodelle angepasst und natürlich Datenschutz und Datensicherheit auf neue Füße gestellt werden, so Nachtigall. Und selbstverständlich dürfe auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben.

  Click to listen highlighted text! Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Aus der Pandemie lernen, Beschäftigten mehr Rückhalt geben Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat mehr politische Unterstützung für den öffentlichen Dienst eingefordert. „Der öffentliche Dienst erweist sich seit Monaten als entscheidender Stabilisator für das Zusammenleben und das Funktionieren des Rechtsstaates“, sagte der dbb Chef in seinem Grußwort auf dem Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes am 23. April 2021. „Daher können die Beschäftigten mit Fug und Recht erwarten, dass sich Politik und Gesellschaft hinter sie stellen.“ Leider sei der Rückhalt nicht immer zu spüren. Tätliche Angriffe würden ebenso zunehmen wie Beleidigungen und Drohungen. „Die Bundesregierung plant jetzt eine Studie, die das ganze Ausmaß an Gewalt gegen Beschäftigten untersucht. Das allein reicht aber nicht – wir müssen aktiv gegen diese Verrohung in der Gesellschaft angehen.“ Hier gehe der BBB bereits mit gutem Beispiel voran, wie seine Kampagne „‘NE!N – Keine Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst‘ zeige. Auch bei der digitalen Transformation fühlten sich die Beschäftigten häufig nicht genügend wertgeschätzt. „Lange Zeit richtete sich der Fokus der Politik bei der Digitalisierung nur darauf, Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger online zugänglich zu machen“, so der dbb Chef. „Corona zeigt uns aber jetzt mit aller Wucht: Wir müssen auch die Abläufe in den Dienststellen dringend digitalisieren.“ Die Krise habe offenbart, dass Verwaltungen, die bereits konsequent auf elektronische Akten setzen, schneller und besser auf den Lockdown reagieren konnten. Silberbach: „Daher fordern wir für die nächste Legislaturperiode einen Digitalpakt Verwaltung.“ Auf dem Delegiertentag wurde der Vorsitzende des BBB, Rainer Nachtigall, mit über 93 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt. Silberbach gratulierte Nachtigall zu seinem hervorragenden Wahlergebnis und dankte auch dessen Vorgänger Rolf Habermann für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nachtigall betonte: „Wir wollen die Fäden aufgreifen, die uns die Pandemie in die Hände gelegt hat.“ Es müsse an einem Wandel der Beschäftigungsbedingungen gearbeitet werden, hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung, ohne dabei die menschlichen Aspekte wie zum Beispiel ausreichende Kommunikation und eine ausgewogene Balance von Privat- und Berufsleben zu vernachlässigen. „Für Menschen. Mit Ideen.“ sei nicht nur das Motto der Arbeit des Bayerischen Beamtenbundes. Es sei auch der Gedanke, den es nun, angesichts der Erkenntnisse aus der Pandemie, umzusetzen gelte. Der öffentliche Dienst habe gezeigt, dass er angesichts ungeahnter Herausforderungen flexibel reagieren kann. Im Zusammenwirken von Beschäftigten, Legislative und Staatsregierung sei hier im vergangenen Jahr viel Positives entstanden. Nun müssten Arbeitsabläufe neu gedacht, Beschäftigungsmodelle angepasst und natürlich Datenschutz und Datensicherheit auf neue Füße gestellt werden, so Nachtigall. Und selbstverständlich dürfe auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben.

Bundespersonalvertretungsgesetz novelliert

Mitbestimmung im Bund: Es bleiben Baustellen

Der Bundestag hat am 23. April 2021 die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) verabschiedet. Damit wurde das seit 1974 nur marginal veränderte Gesetz zum ersten Mal einer grundlegenden Revision unterzogen.

„Da sich der Entwurf erklärtermaßen auf konsensfähige Aspekte beschränken sollte, stand für uns von Beginn an fest, dass das hieraus entwickelte Gesetz nur der Anfang eines weiterzuführenden Novellierungsprozesses würde sein können“, sagte der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer. Der dbb erwarte daher, dass nach den Bundestagswahlen die Novellierung unverzüglich wieder auf die Agenda gesetzt wird.

„Gerade mit Blick auf die digitalen Zugangsrechte für Gewerkschaften wurde zwar zuletzt noch etwas nachgebessert. Vor dem Hintergrund veränderter Arbeitsformen und Anwesenheitszeiten der Beschäftigten in der Dienststelle muss hier jedoch noch nachgelegt werden“, betonte Schäfer. Im neuen Gesetz begrüße der dbb viele Änderungen, die auf den Vorschlägen des gewerkschaftlichen Dachverbandes und seiner Mitgliedsgewerkschaften beruhen. Positiv seien unter anderem die nun unbefristete Option für Personalrat und Einigungsstelle, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, der Einsatz audiovisueller Techniken bei Personalversammlungen sowie die Einführung von Online-Sprechstunden.

Der Zweite Vorsitzende des dbb erneuerte jedoch auch seine Kritik. „Insbesondere die überobligatorische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der obersten Dienstbehörde das Recht eingeräumt wird, grundsätzlich jede Entscheidung der Einigungsstelle aufzuheben, kann so nicht stehen bleiben.“ Der dbb werde daher nicht nachlassen den Gesetzgeber anzumahnen, den ihm vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eingeräumten Gestaltungsspielraum zu nutzen. Dass dies möglich ist, beweise die bunte Landschaft der weit fortschrittlicheren Landespersonalvertretungsgesetze.

  Click to listen highlighted text! Bundespersonalvertretungsgesetz novelliert Mitbestimmung im Bund: Es bleiben Baustellen Der Bundestag hat am 23. April 2021 die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) verabschiedet. Damit wurde das seit 1974 nur marginal veränderte Gesetz zum ersten Mal einer grundlegenden Revision unterzogen. „Da sich der Entwurf erklärtermaßen auf konsensfähige Aspekte beschränken sollte, stand für uns von Beginn an fest, dass das hieraus entwickelte Gesetz nur der Anfang eines weiterzuführenden Novellierungsprozesses würde sein können“, sagte der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer. Der dbb erwarte daher, dass nach den Bundestagswahlen die Novellierung unverzüglich wieder auf die Agenda gesetzt wird. „Gerade mit Blick auf die digitalen Zugangsrechte für Gewerkschaften wurde zwar zuletzt noch etwas nachgebessert. Vor dem Hintergrund veränderter Arbeitsformen und Anwesenheitszeiten der Beschäftigten in der Dienststelle muss hier jedoch noch nachgelegt werden“, betonte Schäfer. Im neuen Gesetz begrüße der dbb viele Änderungen, die auf den Vorschlägen des gewerkschaftlichen Dachverbandes und seiner Mitgliedsgewerkschaften beruhen. Positiv seien unter anderem die nun unbefristete Option für Personalrat und Einigungsstelle, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, der Einsatz audiovisueller Techniken bei Personalversammlungen sowie die Einführung von Online-Sprechstunden. Der Zweite Vorsitzende des dbb erneuerte jedoch auch seine Kritik. „Insbesondere die überobligatorische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der obersten Dienstbehörde das Recht eingeräumt wird, grundsätzlich jede Entscheidung der Einigungsstelle aufzuheben, kann so nicht stehen bleiben.“ Der dbb werde daher nicht nachlassen den Gesetzgeber anzumahnen, den ihm vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eingeräumten Gestaltungsspielraum zu nutzen. Dass dies möglich ist, beweise die bunte Landschaft der weit fortschrittlicheren Landespersonalvertretungsgesetze.

Austausch zu aktuellen Gesetzesinitiativen

Mitbestimmung stärken, Befristungen eindämmen

Im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel hat der dbb Änderungen an aktuellen Entwürfen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts gefordert.

„Gewerkschaften brauchen dringend ein elektronisches Zugangsrecht zum Betrieb“, sagte dbb Tarifvorstand Volker Geyer bei der Videokonferenz am 22. April 2021, an der auch DPVKOM-Chefin Christina Dahlhaus und GDL-Vize Norbert Quitter teilnahmen. Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nehme stetig zu. Daher seien diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg kaum mehr erreichbar, erklärte Geyer. „Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden.“

Begrüßt hat der dbb die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Eindämmung von Befristungen. „Wir freuen uns, dass mit dem nun vorliegende Gesetzentwurf Haushaltsbefristungen endlich wegfallen sollen“, betonte Geyer gegenüber dem SPD-Abgeordneten. Damit werde eine langjährige Forderung des dbb endlich berücksichtigt. „Obwohl der Entwurf noch nicht weit genug geht und viele Detailfragen offen bleiben, ist er ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung der sachgrundlosen Befristungen sei wichtig. Allerdings solle aus dbb-Sicht die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung komplett gestrichen werden. „Dasselbe gilt für die Kettenbefristungen“, erklärte Geyer. „Deren Dauer muss unbedingt auf weniger als insgesamt fünf Jahre begrenzt werden.“ Der dbb erwarte, dass der Entwurf entsprechend der Koalitionsvereinbarung noch vor der Sommerpause verabschiedet wird – und nicht für den Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst missbraucht wird, wie es teilweise in den Medien berichtet wurde.

Darüber hinaus forderte der dbb eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. „Neue Arbeitsformen haben zu einer Zunahme der Anzahl von atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt“, betonte Geyer. „Auch dieser Personenkreis muss künftig unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden.“ Zudem müsse im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sein, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats einführt, erst umgesetzt werden dürfen, wenn sie rechtssicher geklärt oder wirksam mitbestimmt sind.

  Click to listen highlighted text! Austausch zu aktuellen Gesetzesinitiativen Mitbestimmung stärken, Befristungen eindämmen Im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel hat der dbb Änderungen an aktuellen Entwürfen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts gefordert. „Gewerkschaften brauchen dringend ein elektronisches Zugangsrecht zum Betrieb“, sagte dbb Tarifvorstand Volker Geyer bei der Videokonferenz am 22. April 2021, an der auch DPVKOM-Chefin Christina Dahlhaus und GDL-Vize Norbert Quitter teilnahmen. Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nehme stetig zu. Daher seien diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg kaum mehr erreichbar, erklärte Geyer. „Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden.“ Begrüßt hat der dbb die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Eindämmung von Befristungen. „Wir freuen uns, dass mit dem nun vorliegende Gesetzentwurf Haushaltsbefristungen endlich wegfallen sollen“, betonte Geyer gegenüber dem SPD-Abgeordneten. Damit werde eine langjährige Forderung des dbb endlich berücksichtigt. „Obwohl der Entwurf noch nicht weit genug geht und viele Detailfragen offen bleiben, ist er ein Schritt in die richtige Richtung.“ Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung der sachgrundlosen Befristungen sei wichtig. Allerdings solle aus dbb-Sicht die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung komplett gestrichen werden. „Dasselbe gilt für die Kettenbefristungen“, erklärte Geyer. „Deren Dauer muss unbedingt auf weniger als insgesamt fünf Jahre begrenzt werden.“ Der dbb erwarte, dass der Entwurf entsprechend der Koalitionsvereinbarung noch vor der Sommerpause verabschiedet wird – und nicht für den Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst missbraucht wird, wie es teilweise in den Medien berichtet wurde. Darüber hinaus forderte der dbb eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. „Neue Arbeitsformen haben zu einer Zunahme der Anzahl von atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt“, betonte Geyer. „Auch dieser Personenkreis muss künftig unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden.“ Zudem müsse im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sein, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats einführt, erst umgesetzt werden dürfen, wenn sie rechtssicher geklärt oder wirksam mitbestimmt sind.

Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet

dbb vermisst die Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Der dbb begrüßt zwar Verbesserungen wie die Erweiterung des Budgets für Ausbildung und die verbindlicheren Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden, kritisiert jedoch die fehlende Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

Ob Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Demografiestrategie der Bundesregierung oder Präventionsgesetz: Das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes ist in den letzten zehn Jahren fester Bestandteil der politischen Agenda geworden. „Da wundert es schon sehr, dass es wieder einmal nicht geklappt hat, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe umzusetzen“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Das Teilhabestärkungsgesetz wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Fakten zu schaffen.“

Ende letzten Jahres habe man erfreut die Botschaft von Bundesarbeitsminister Heil vernommen, die Ausgleichsabgabe für Inklusionsverweigerer anheben zu wollen. „Wir sind fest davon ausgegangen, dass sich der Gesetzgeber die rund 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, endlich zur Brust nimmt“, so der dbb Chef. „Wir haben uns in den letzten Wochen an zahlreiche Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sowie an die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, um der Initiative des Ministers Nachdruck zu verleihen. Leider scheint sich keine parlamentarische Mehrheit für das Vorhaben gefunden zu haben“, sagte Silberbach. Der dbb kämpfe dennoch weiterhin für einen inklusiven Arbeitsmarkt.

  Click to listen highlighted text! Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet dbb vermisst die Erhöhung der Ausgleichsabgabe Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Der dbb begrüßt zwar Verbesserungen wie die Erweiterung des Budgets für Ausbildung und die verbindlicheren Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden, kritisiert jedoch die fehlende Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Ob Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Demografiestrategie der Bundesregierung oder Präventionsgesetz: Das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes ist in den letzten zehn Jahren fester Bestandteil der politischen Agenda geworden. „Da wundert es schon sehr, dass es wieder einmal nicht geklappt hat, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe umzusetzen“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Das Teilhabestärkungsgesetz wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Fakten zu schaffen.“ Ende letzten Jahres habe man erfreut die Botschaft von Bundesarbeitsminister Heil vernommen, die Ausgleichsabgabe für Inklusionsverweigerer anheben zu wollen. „Wir sind fest davon ausgegangen, dass sich der Gesetzgeber die rund 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, endlich zur Brust nimmt“, so der dbb Chef. „Wir haben uns in den letzten Wochen an zahlreiche Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sowie an die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, um der Initiative des Ministers Nachdruck zu verleihen. Leider scheint sich keine parlamentarische Mehrheit für das Vorhaben gefunden zu haben“, sagte Silberbach. Der dbb kämpfe dennoch weiterhin für einen inklusiven Arbeitsmarkt.

Reform beschlossen

Kinder- und Jugendhilfe: Viele Verbesserungen, ein Wermutstropfen

Der dbb hat die am 22. April 2021 vom Bundestag beschlossene Reform der Kinder- und Jugendhilfe begrüßt, warnt aber vor einer deutlichen Mehrbelastung der Beschäftigten.

„Ein wichtiger Schritt für alle Kinder und Jugendlichen, die in schwierigen Verhältnissen, in Pflegefamilien oder Heimen leben, denn sie werden mit den Neuregelungen künftig besser geschützt“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. Konkret ist unter anderem vorgesehen, die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen zu erhöhen. Aufsicht und Kontrolle sollen verstärkt werden. Außerdem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz ausgebaut und verbessert werden. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird durch das Gesetz verbessert.

Der dbb hatte das Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme begleitet und insbesondere auf die besonderen Belange von Kindern mit Behinderungen verwiesen. „Umso mehr freut es uns, dass künftig Kinder mit Teilhabebeeinträchtigung nun Leistungen aus der Jugendhilfe erhalten. Damit geht der Gesetzgeber endlich die offenkundigen Probleme der Vergangenheit an: die unterschiedlichen Zuständigkeiten machten Betroffenen bisher das Leben schwer und haben häufig auch dazu geführt, dass passgenaue Lösungen der Bürokratie zum Opfer gefallen sind“, erklärte Geyer.

„Trotz der Vielzahl an Verbesserungen muss jedem klar sein, dass die Neuregelungen zu einer deutlichen Mehrbelastung der Beschäftigten führen. Es wird folglich für eine Umsetzung der Regelungen erforderlich sein, mehr Fachkräfte für diese Bereiche zur Verfügung zu stellen. Hier werden wir in nächster Zeit ganz genau hinschauen und wachsam sein“, stellte Geyer klar.

  Click to listen highlighted text! Reform beschlossen Kinder- und Jugendhilfe: Viele Verbesserungen, ein Wermutstropfen Der dbb hat die am 22. April 2021 vom Bundestag beschlossene Reform der Kinder- und Jugendhilfe begrüßt, warnt aber vor einer deutlichen Mehrbelastung der Beschäftigten. „Ein wichtiger Schritt für alle Kinder und Jugendlichen, die in schwierigen Verhältnissen, in Pflegefamilien oder Heimen leben, denn sie werden mit den Neuregelungen künftig besser geschützt“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. Konkret ist unter anderem vorgesehen, die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen zu erhöhen. Aufsicht und Kontrolle sollen verstärkt werden. Außerdem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz ausgebaut und verbessert werden. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird durch das Gesetz verbessert. Der dbb hatte das Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme begleitet und insbesondere auf die besonderen Belange von Kindern mit Behinderungen verwiesen. „Umso mehr freut es uns, dass künftig Kinder mit Teilhabebeeinträchtigung nun Leistungen aus der Jugendhilfe erhalten. Damit geht der Gesetzgeber endlich die offenkundigen Probleme der Vergangenheit an: die unterschiedlichen Zuständigkeiten machten Betroffenen bisher das Leben schwer und haben häufig auch dazu geführt, dass passgenaue Lösungen der Bürokratie zum Opfer gefallen sind“, erklärte Geyer. „Trotz der Vielzahl an Verbesserungen muss jedem klar sein, dass die Neuregelungen zu einer deutlichen Mehrbelastung der Beschäftigten führen. Es wird folglich für eine Umsetzung der Regelungen erforderlich sein, mehr Fachkräfte für diese Bereiche zur Verfügung zu stellen. Hier werden wir in nächster Zeit ganz genau hinschauen und wachsam sein“, stellte Geyer klar.

dbb jugend

Bekenntnis zum öffentlichen Dienst statt Bürgerversicherung

Mit der Benennung des Spitzenpersonals hat der Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 begonnen. Die dbb jugend fordert die Parteien auf, sich in ihren Wahlprogrammen zum öffentlichen Dienst zu bekennen.

Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass der Staat und seine Institutionen verlässlich sind, es aber auch an Personal und materiellen Ressourcen fehlt. „Das Berufsbeamtentum garantiert eine stetige Erfüllung systemrelevanter Aufgaben und schafft streikfreie Räume in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Um aber wirklich langfristig krisenresistent und auch als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, muss die Politik den öffentlichen Dienst zukunftssicher gestalten“, sagte die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 28. April 2021.

Dazu müsse nach Auffassung der dbb jugend das System von Beihilfe und Versorgung für Beamtinnen und Beamte beibehalten werden. „Für ein zukunftsfähiges Gesundheits- und Rentenversicherungssystem braucht es weder eine Bürgerversicherung noch eine Erwerbstätigenversicherung. Der reine Wechsel der Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen in die bestehenden Systeme von Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung würde weder finanzielle, noch strukturelle Vorteile bringen und lediglich zu einer Verschlechterung für alle führen“, so Herrmann.

Die dbb jugend setzt sich auch für eine angemessene Erhöhung der Anwärterinnen- und Abwärterbezüge ein. Nur durch attraktive Ausbildungsbedingungen könnten junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewonnen und der Fachkräftemangel gelöst werden. „Jungen Menschen muss es möglich sein, finanziell unabhängig leben zu können. Sie müssen sich voll und ganz auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren können“, sagte Herrmann. Darüber hinaus sei ein modernes Dienstrecht ohne die bisher geltenden starren Laufbahngrenzen notwendig.

Pauschale Stellenkürzungen zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung lehnt die dbb jugend ab. „Eine ordentliche und angemessene Personalausstattung ist nur durch eine korrekte Bedarfserhebung zu erreichen. Dazu benötigt der öffentliche Dienst ein modernes Personalmanagement“, sagte die dbb jugend Chefin. „Ein starker Staat kann nur effektiv handeln und wirken, wenn er gut ausgestattet ist. Dafür muss die Politik die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Wir sind gespannt, welche Lösungen die Parteien im Zuge des Wahlkampfes anbieten“, so Herrmann.

  Click to listen highlighted text! dbb jugend Bekenntnis zum öffentlichen Dienst statt Bürgerversicherung Mit der Benennung des Spitzenpersonals hat der Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 begonnen. Die dbb jugend fordert die Parteien auf, sich in ihren Wahlprogrammen zum öffentlichen Dienst zu bekennen. Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass der Staat und seine Institutionen verlässlich sind, es aber auch an Personal und materiellen Ressourcen fehlt. „Das Berufsbeamtentum garantiert eine stetige Erfüllung systemrelevanter Aufgaben und schafft streikfreie Räume in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Um aber wirklich langfristig krisenresistent und auch als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, muss die Politik den öffentlichen Dienst zukunftssicher gestalten“, sagte die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 28. April 2021. Dazu müsse nach Auffassung der dbb jugend das System von Beihilfe und Versorgung für Beamtinnen und Beamte beibehalten werden. „Für ein zukunftsfähiges Gesundheits- und Rentenversicherungssystem braucht es weder eine Bürgerversicherung noch eine Erwerbstätigenversicherung. Der reine Wechsel der Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen in die bestehenden Systeme von Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung würde weder finanzielle, noch strukturelle Vorteile bringen und lediglich zu einer Verschlechterung für alle führen“, so Herrmann. Die dbb jugend setzt sich auch für eine angemessene Erhöhung der Anwärterinnen- und Abwärterbezüge ein. Nur durch attraktive Ausbildungsbedingungen könnten junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewonnen und der Fachkräftemangel gelöst werden. „Jungen Menschen muss es möglich sein, finanziell unabhängig leben zu können. Sie müssen sich voll und ganz auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren können“, sagte Herrmann. Darüber hinaus sei ein modernes Dienstrecht ohne die bisher geltenden starren Laufbahngrenzen notwendig. Pauschale Stellenkürzungen zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung lehnt die dbb jugend ab. „Eine ordentliche und angemessene Personalausstattung ist nur durch eine korrekte Bedarfserhebung zu erreichen. Dazu benötigt der öffentliche Dienst ein modernes Personalmanagement“, sagte die dbb jugend Chefin. „Ein starker Staat kann nur effektiv handeln und wirken, wenn er gut ausgestattet ist. Dafür muss die Politik die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Wir sind gespannt, welche Lösungen die Parteien im Zuge des Wahlkampfes anbieten“, so Herrmann.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Nordrhein-Westfalen

Kritik an der Neuregelung der Besoldung

Der DBB NRW hat Kritik an einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums geübt, der die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Teilen neu regeln soll. Dabei geht es um die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kinder, Änderungen beim Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“ sowie Verbesserungen für Grundschullehrkräfte.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das bereits 2020 festgestellte, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig ist. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet eine deutliche Erhöhung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile ab dem dritten Kind. Diese Erhöhung soll für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab dem Jahr 2021 gelten. Diejenigen, welche in den Jahren 2011 bis 2020 ihre entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hatten, sollen zudem eine Nachzahlung für diese Jahre erhalten.

Der DBB NRW hatte zu dieser Problematik Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt. „Eigentlich wäre an dieser Stelle eine Gleichstellungszusage angemessen gewesen“, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Das hätte die Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.“ Eine solche Gleichstellungszusage hatte der DBB NRW bereits im Vorfeld gefordert.

Als vertane Chance sieht der DBB NRW, dass nicht auch die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung in dem vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hatte. Diese betrifft die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten zwar nicht direkt, hat jedoch mittelbare Auswirkungen auf deren Besoldung. „Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Vorreiter zu sein, und die Alimentation wieder auf verfassungsfeste Füße zu stellen“, so Roland Staude. „Zumindest hat das Ministerium der Finanzen NRW aber angekündigt, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Besoldung in Nordrhein-Westfalen zu analysieren.“

Neben dem Thema Besoldung kinderreicher Familien behandelt der vorliegende Gesetzentwurf noch das Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“. Auch hier soll die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umgesetzt werden. Künftig sollen Beamtinnen und Beamten die begrenzt dienstfähig sind, einen verbesserten Zuschlag erhalten, mit dem Ziel der deutlicheren Besserstellung gegenüber Beschäftigten, die freiwillig in Teilzeit arbeiten.

Zuletzt enthält der Gesetzentwurf noch besoldungsrechtliche Aspekte des „Masterplans Grundschule“. Konkret geht es dabei um Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren an kleineren Grundschulen sowie um Beförderungsmöglichkeiten für Lehrekräfte an Grundschulen außerhalb von Schulleitungsämtern.

Thüringen

Kritik an der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten

Der dbb Landesbund in Thüringen (tbb) hat die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anhand der Maßgaben geprüft, die das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr für die Richterbesoldung in Berlin festgesetzt hat. Ergebnis: Die Besoldung ist in den unteren Besoldungsgruppen bis zur A9 als Eingangsamt im gehobenen Dienst evident unzureichend.

Dies betrifft laut tbb mindestens 8 900 Beamte und damit mehr als ein Viertel der Landes- und Kommunalbeamten. Auch das Landesfinanzministerium habe dies mittlerweile eingeräumt. „Die rot-rot-grüne Regierung muss nun zeigen, dass sie Verantwortung für den funktionierenden Rechtsstaat übernehmen kann“, so die beamtenpolitische Sprecherin des tbb Nicole Siebert. Sie wies auch auf Folgen für die übrigen Besoldungsgruppen in Thüringen hin: „Bei einem so gravierenden Verstoß über die gesamten Besoldungsgruppen des mittleren und das Eingangsamt des gehobenen Dienstes muss klar sein, dass die Grundbesoldung für alle Beamten anzuheben ist.“ Es sei an der Zeit, gute Arbeit nicht nach Haushaltslage, sondern nach Wert zu schätzen.

Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn kritisierte: „Die Reaktion von Seiten des Finanzministeriums auf die Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist irritierend. Wir hätten nach den sehr deutlichen Worten in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und der Erkenntnis, dass dies auch für Thüringen gilt – erwartet, dass es dem Land zumindest unangenehm ist, seine Beamten jahrelang evident unzureichend besoldet zu haben.“ Das Land plane hingegen weiterhin nur eine Anhebung der Kinderzuschläge. Der tbb sieht darin eine massive Ungleichbehandlung: „Aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Abstands zu den Grundsicherungsleistungen in vielen Besoldungsgruppen wird unmissverständlich erkennbar, dass ein besoldungsrechtliches Strukturproblem vorliegt, welches sich nicht allein durch eine Korrektur von kindbezogenen Anteilen im Familienzuschlag verfassungskonform und rechtssicher beheben lässt, da diese nicht ‚versorgungsrelevant‘ sind und auch nicht für kinderlose Beamte wirken.“

Mecklenburg-Vorpommern

„Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen

Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gehen neue Wege, um gemeinsam ausreichend Lehrkräfte für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, zu halten und auszubilden. Dazu haben die Beteiligten am 27. April 2021 einen „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen.

„Alle Kinder und Jugendlichen sollen die besten Bildungsangebote erhalten und die gleichen Chancen auf Erfolg haben. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen dabei eine wichtige Rolle“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket, einem Schulbauprogramm und 80 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung haben wir in dieser Wahlperiode viele Vorhaben auf den Weg gebracht, die wir gemeinsam schneller vorantreiben wollen. Der Bildungspakt macht deutlich, dass Bildung in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hohe Priorität hat. Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände setzen sich konstruktiv dafür ein, dass unsere Schulen attraktiver werden.“

Der dbb Landeschef Dietmar Knecht sagte: „Auch ohne Corona war das Hausaufgabenheft für Verbesserungen im Bildungsbereich gut gefüllt. Corona hat die Lage enorm verschärft. Der heutige Startschuss für den Bildungspakt für gute Schule 2030 bietet eine nötige Perspektive für Lehrkräfte aller Altersgruppen, für Verbesserung, Ausstattung und Digitalisierung und auch bei denjenigen, die sich erst noch für einen Beruf im Bildungsbereich entscheiden sollen.“ Der dbb Landesbund und insbesondere die Fachorganisationen unter seinem Dach würden den kommenden Prozess nun mitgestalten.

Um den „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ konkret auszugestalten, haben sich die Partner darauf verständigt, verschiedene, möglicherweise auch temporäre Maßnahmen zur Bindung, Gewinnung und erfolgreichen Qualifizierung von Personal in allen Schularten zu prüfen: Dazu zählen unter anderem die Senkung der Arbeitsbelastung, der Umgang mit Mehrarbeit und die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung, der Auf- und Ausbau multiprofessioneller Teams zur Unterstützung der Schulen, die Verbesserung des Vorbereitungsdienstes für angehende Lehrkräfte und des Lehramtsstudiums sowie die qualitative Verbesserung des Seiteneinstiegs. Die Beteiligten wollen hierzu einen regelmäßigen und offenen Dialog führen. Die Gespräche sollen noch vor der Sommerpause beginnen, um sich über einzelne Maßnahmen auszutauschen, die noch kurzfristig umgesetzt werden können.

Schleswig-Holstein

Testungen und Impfungen im öffentlichen Dienst: Ausbaufähig

Mit Blick auf Corona-Tests und -Impfungen sieht dbb Landeschef Kai Tellkamp beim öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch Luft nach oben.

Auch wenn der damit verbundene logistische Kraftakt nach den Rückmeldungen der dbb Mitgliedsorganisationen inzwischen weitgehend gelänge, gebe es auch berechtigte Kritik, erklärte Tellkamp am 28. April 2021. So sei eine schlüssige Gesamtstrategie nicht in jeder Hinsicht erkennbar und insbesondere die Lehrkräfte seien hohem Druck und sogar der Androhung von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt.

Die Lehrkräfte verantworteten nicht nur ihre eigenen Testungen, sondern häufig auch jene der Schülerinnen und Schüler – ein weiteres Beispiel für sachfremde Aufgaben, die zulasten der Zeit für pädagogische Aufgaben gehen. „Wenn dann zu allem Überfluss vorsorglich und pauschal Disziplinarmaßnahmen für den Fall der Nichtbefolgung angedroht werden, wird komplett über das Ziel hinausgeschossen und das Wohlwollen der Kolleginnen und Kollegen nicht gerade gefördert“, kritisierte der dbb Landeschef. Auch bezüglich der Impfungen gebe es Unmut: An weiterführenden Schulen muss deutlich länger auf Impfungen gewartet werden, dort soll sie erst am 10. Mai starten.

Hinzu komme, dass im öffentlichen Dienst eine dienststellenübergreifende Gesamtstrategie hinsichtlich der Einbindung von Betriebsärzten bei den Impfungen nicht erkennbar sei. Betriebliche Impfungen würden bislang nur teilweise und unabhängig von begründeten Erfordernissen forciert.

Auch auf kommunaler Ebene ergebe sich ein gemischtes Bild. Testungen würden in einigen Dienststellen sehr professionell angeboten und durchgeführt, in anderen sei noch sehr viel Luft nach oben. Eine große Herausforderung für die Beschäftigten stelle auch die Zusammentragung und Umsetzung aktueller Vorgaben für die verschiedenen Einrichtungen dar.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn weiter ergebnislos

Die sechsstündigen Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der GDL am 28. April 2021 sind ergebnislos unterbrochen worden. „In zwei Runden haben wir null Ergebnisse erzielt“, fasste der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky die Tarifrunde zusammen.

Der Arbeitgeber habe die in der ersten Runde angekündigten „Lösungsvorschläge“ nicht eingebracht. Auf eine Aussage zu den zentralen Punkten der GDL-Forderungen wartete die GDL vergebens: Weder zur Frage des Tarifabschlusses für weitere Berufe, zur Entgelterhöhung, zur Corona-Beihilfe oder zur betrieblichen Altersvorsorge noch zu irgendeinem anderen Thema habe es Antworten gegeben.

Immerhin habe DB-Finanzvorstand Levin Holle aber die wirtschaftliche Situation der DB dargelegt. Diese Zahlen bestreitet die GDL nicht. Sie bestreitet aber sehr wohl, dass die Ursache für die schlechten Zahlen allein in den Corona-Schäden liegt, wie der Arbeitgeber behauptet. Weselsky: „Vor allem kommt für uns nicht in Frage, dass die Eisenbahner die Zeche für die schlechten Bilanzen zahlen sollen. Verbesserungen müssen her. Keine Träume und Utopien, wohl aber ausgewogene Neuregelungen, die die Leistung derer widerspiegeln, die in dieser Zeit den Bahnbetrieb am Laufen gehalten haben, statt im Homeoffice zu sitzen.“

Am 17. Mai 2021 gehe es in die dritte Runde. Dazwischen seien fünf Sondierungen geplant. In dieser Runde müsse der Arbeitgeber entscheiden: Konfrontation oder Lösungen. „Wir stehen für beides bereit“, machte Weselsky deutlich. Im Zuge der Öffnung für neue Berufsgruppen fordert die GDL weiterhin für das gesamte direkte Personal einen Eisenbahn-Flächentarifvertrag mit einer Entgelterhöhung um 4,8 Prozent zum 1. März 2021 sowie eine Corona-Prämie von 1.300 Euro. Dieser Tarifvertrag soll bei der DB neben dem Zugpersonal auch für die Arbeitnehmer der Fahrzeuginstandhaltung, des Netzbetriebs und für die Fahrweginstandhaltung gelten. Nach dem Abschluss mit der DB soll der Tarifvertrag analog des Flächentarifvertrags für das Zugpersonal BuRa-ZugTV für das gesamte direkte Personal im Eisenbahnsystem in Deutschland gelten.

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

BDZ fordert Vollausstattung mit mobiler Hardware

Die Homeoffice-Pflicht ist nun auch im Infektionsschutzgesetz verankert. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes forderte am 27. April 2021, die technischen Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Zeit nach der Pandemie zu verbessern.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vorläufig bis Ende Juni vor, dass Arbeitnehmende eine Verpflichtung zum Homeoffice haben, wenn betriebliche Gründe nicht dagegensprechen. Beschäftigte können das Angebot ablehnen, wenn zum Beispiel eine technische Ausstattung fehlt. Mit der verstärkten Homeoffice-Pflicht sollen angesichts der täglich steigenden Infektionszahlen und Inzidenzen die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit weiter reduziert werden.

In der Zollverwaltung wurde aufgrund der Corona-Pandemie das mobile Arbeiten seit Ende März 2020 bereits massiv forciert. Die Verfügungslage der GZD ist nicht zu beanstanden und regelt, dass so viele Beschäftigte wie möglich, mobil von zuhause aus arbeiten sollen. Tätigkeiten, die nicht mobilisierbar sind, wie Kontrollen, finden in Präsenz statt. Auch in der Warenabfertigung wird ein Teil der Arbeit von zuhause aus erledigt.

Ein vollumfängliches Angebot mobilen Arbeitens scheitert derzeit jedoch noch an den fehlenden technischen Voraussetzungen. Der BDZ erwartet, dass alle in der Zollverwaltung genutzten PCs und Notebooks zeitnah durch SINA-Workstations ersetzt werden. Damit würde die Möglichkeit IT-seitig geschaffen, dass künftig grundsätzlich alle Beschäftigten das mobile Arbeiten nutzen können, soweit die Aufgaben dies zulassen. „Durch einen Ausbau der Technik wird nicht nur ein Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet, sondern es werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das mobile Arbeiten nach der Pandemie stark genutzt werden kann und neben der Telearbeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird“, so der BDZ Bundesvorsitzende.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Die Gefahr für Polizeikräfte wächst

Die DPolG hat vor einer zunehmenden Belastung und Gefährdung der Polizeikräfte durch die Corona-Pandemie gewarnt.

„Die Auseinandersetzungen um die notwendigen Corona-Maßnahmen nehmen vielerorts an Schärfe zu. Mittlerweile demonstrieren jede Woche Gruppen, die sich in Teilen radikal und gewaltbereit zeigen. Sie gehen auf die Straße, ohne die geltenden Maßnahmen zu beachten und tun dies vorsätzlich. Gleichzeitig gibt es extreme Gruppen, die dazu aufrufen, sich an privaten Wohnsitzen von Abgeordneten und Amtsinhaber zu treffen. Ziel ist Einschüchterung, Destabilisierung und Radikalisierung unter dem Deckmantel der Corona-Kritik. Die Zusammensetzung dieser Gruppen wird zusehends unüberschaubar, die Veranstaltungslage ist brisant“, erklärte DPolG Chef Rainer Wendt am 28. April 2021.

„Das Demonstrationsgeschehen gefährdet zusehends die Polizeikräfte, die das Versammlungsrecht gewährleisten müssen, also nicht nur einer hohen Einsatzbelastung, sondern auch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Es sind am Ende nicht nur die Polizeibeamtinnen und -beamten, die am Limit arbeiten, ihre Familien werden ebenso in Mitleidenschaft gezogen“, machte Wendt deutlich.

Mit Sorge blickt der DPolG-Chef auch auf den 1. Mai, der „ein neuer Höhepunkt in der Auseinandersetzung radikaler Gegner der Corona-Maßnahmen und Versammlungen anderer Themen werden“ könnte. „Wo sie aufeinanderprallen, droht hohe Gefahr für alle Teilnehmenden, denn alle Gruppen stehen sich unversöhnlich, ja feindlich gegenüber und zögern nicht, Gewalt einzusetzen. Und auch die Polizei wird regelmäßig Zielscheibe der Attacken, weil sie für die einen zu inkonsequent, für die anderen zu rigoros einschreitet. Die Politik ist dringend aufgerufen, ihre Maßnahmen erheblich besser als bisher zu kommunizieren und zu erklären. Wenn bis weit in bürgerliche Schichten der Gesellschaft hinein Gewaltbereitschaft wächst, droht unser Gemeinwesen zu zerbrechen.“

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen Kritik an der Neuregelung der Besoldung Der DBB NRW hat Kritik an einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums geübt, der die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Teilen neu regeln soll. Dabei geht es um die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kinder, Änderungen beim Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“ sowie Verbesserungen für Grundschullehrkräfte. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das bereits 2020 festgestellte, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig ist. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet eine deutliche Erhöhung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile ab dem dritten Kind. Diese Erhöhung soll für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab dem Jahr 2021 gelten. Diejenigen, welche in den Jahren 2011 bis 2020 ihre entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hatten, sollen zudem eine Nachzahlung für diese Jahre erhalten. Der DBB NRW hatte zu dieser Problematik Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt. „Eigentlich wäre an dieser Stelle eine Gleichstellungszusage angemessen gewesen“, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Das hätte die Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.“ Eine solche Gleichstellungszusage hatte der DBB NRW bereits im Vorfeld gefordert. Als vertane Chance sieht der DBB NRW, dass nicht auch die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung in dem vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hatte. Diese betrifft die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten zwar nicht direkt, hat jedoch mittelbare Auswirkungen auf deren Besoldung. „Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Vorreiter zu sein, und die Alimentation wieder auf verfassungsfeste Füße zu stellen“, so Roland Staude. „Zumindest hat das Ministerium der Finanzen NRW aber angekündigt, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Besoldung in Nordrhein-Westfalen zu analysieren.“ Neben dem Thema Besoldung kinderreicher Familien behandelt der vorliegende Gesetzentwurf noch das Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“. Auch hier soll die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umgesetzt werden. Künftig sollen Beamtinnen und Beamten die begrenzt dienstfähig sind, einen verbesserten Zuschlag erhalten, mit dem Ziel der deutlicheren Besserstellung gegenüber Beschäftigten, die freiwillig in Teilzeit arbeiten. Zuletzt enthält der Gesetzentwurf noch besoldungsrechtliche Aspekte des „Masterplans Grundschule“. Konkret geht es dabei um Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren an kleineren Grundschulen sowie um Beförderungsmöglichkeiten für Lehrekräfte an Grundschulen außerhalb von Schulleitungsämtern. Thüringen Kritik an der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten Der dbb Landesbund in Thüringen (tbb) hat die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anhand der Maßgaben geprüft, die das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr für die Richterbesoldung in Berlin festgesetzt hat. Ergebnis: Die Besoldung ist in den unteren Besoldungsgruppen bis zur A9 als Eingangsamt im gehobenen Dienst evident unzureichend. Dies betrifft laut tbb mindestens 8 900 Beamte und damit mehr als ein Viertel der Landes- und Kommunalbeamten. Auch das Landesfinanzministerium habe dies mittlerweile eingeräumt. „Die rot-rot-grüne Regierung muss nun zeigen, dass sie Verantwortung für den funktionierenden Rechtsstaat übernehmen kann“, so die beamtenpolitische Sprecherin des tbb Nicole Siebert. Sie wies auch auf Folgen für die übrigen Besoldungsgruppen in Thüringen hin: „Bei einem so gravierenden Verstoß über die gesamten Besoldungsgruppen des mittleren und das Eingangsamt des gehobenen Dienstes muss klar sein, dass die Grundbesoldung für alle Beamten anzuheben ist.“ Es sei an der Zeit, gute Arbeit nicht nach Haushaltslage, sondern nach Wert zu schätzen. Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn kritisierte: „Die Reaktion von Seiten des Finanzministeriums auf die Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist irritierend. Wir hätten nach den sehr deutlichen Worten in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und der Erkenntnis, dass dies auch für Thüringen gilt – erwartet, dass es dem Land zumindest unangenehm ist, seine Beamten jahrelang evident unzureichend besoldet zu haben.“ Das Land plane hingegen weiterhin nur eine Anhebung der Kinderzuschläge. Der tbb sieht darin eine massive Ungleichbehandlung: „Aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Abstands zu den Grundsicherungsleistungen in vielen Besoldungsgruppen wird unmissverständlich erkennbar, dass ein besoldungsrechtliches Strukturproblem vorliegt, welches sich nicht allein durch eine Korrektur von kindbezogenen Anteilen im Familienzuschlag verfassungskonform und rechtssicher beheben lässt, da diese nicht ‚versorgungsrelevant‘ sind und auch nicht für kinderlose Beamte wirken.“ Mecklenburg-Vorpommern „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gehen neue Wege, um gemeinsam ausreichend Lehrkräfte für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, zu halten und auszubilden. Dazu haben die Beteiligten am 27. April 2021 einen „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ geschlossen. „Alle Kinder und Jugendlichen sollen die besten Bildungsangebote erhalten und die gleichen Chancen auf Erfolg haben. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen dabei eine wichtige Rolle“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket, einem Schulbauprogramm und 80 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung haben wir in dieser Wahlperiode viele Vorhaben auf den Weg gebracht, die wir gemeinsam schneller vorantreiben wollen. Der Bildungspakt macht deutlich, dass Bildung in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hohe Priorität hat. Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände setzen sich konstruktiv dafür ein, dass unsere Schulen attraktiver werden.“ Der dbb Landeschef Dietmar Knecht sagte: „Auch ohne Corona war das Hausaufgabenheft für Verbesserungen im Bildungsbereich gut gefüllt. Corona hat die Lage enorm verschärft. Der heutige Startschuss für den Bildungspakt für gute Schule 2030 bietet eine nötige Perspektive für Lehrkräfte aller Altersgruppen, für Verbesserung, Ausstattung und Digitalisierung und auch bei denjenigen, die sich erst noch für einen Beruf im Bildungsbereich entscheiden sollen.“ Der dbb Landesbund und insbesondere die Fachorganisationen unter seinem Dach würden den kommenden Prozess nun mitgestalten. Um den „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ konkret auszugestalten, haben sich die Partner darauf verständigt, verschiedene, möglicherweise auch temporäre Maßnahmen zur Bindung, Gewinnung und erfolgreichen Qualifizierung von Personal in allen Schularten zu prüfen: Dazu zählen unter anderem die Senkung der Arbeitsbelastung, der Umgang mit Mehrarbeit und die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung, der Auf- und Ausbau multiprofessioneller Teams zur Unterstützung der Schulen, die Verbesserung des Vorbereitungsdienstes für angehende Lehrkräfte und des Lehramtsstudiums sowie die qualitative Verbesserung des Seiteneinstiegs. Die Beteiligten wollen hierzu einen regelmäßigen und offenen Dialog führen. Die Gespräche sollen noch vor der Sommerpause beginnen, um sich über einzelne Maßnahmen auszutauschen, die noch kurzfristig umgesetzt werden können. Schleswig-Holstein Testungen und Impfungen im öffentlichen Dienst: Ausbaufähig Mit Blick auf Corona-Tests und -Impfungen sieht dbb Landeschef Kai Tellkamp beim öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch Luft nach oben. Auch wenn der damit verbundene logistische Kraftakt nach den Rückmeldungen der dbb Mitgliedsorganisationen inzwischen weitgehend gelänge, gebe es auch berechtigte Kritik, erklärte Tellkamp am 28. April 2021. So sei eine schlüssige Gesamtstrategie nicht in jeder Hinsicht erkennbar und insbesondere die Lehrkräfte seien hohem Druck und sogar der Androhung von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt. Die Lehrkräfte verantworteten nicht nur ihre eigenen Testungen, sondern häufig auch jene der Schülerinnen und Schüler – ein weiteres Beispiel für sachfremde Aufgaben, die zulasten der Zeit für pädagogische Aufgaben gehen. „Wenn dann zu allem Überfluss vorsorglich und pauschal Disziplinarmaßnahmen für den Fall der Nichtbefolgung angedroht werden, wird komplett über das Ziel hinausgeschossen und das Wohlwollen der Kolleginnen und Kollegen nicht gerade gefördert“, kritisierte der dbb Landeschef. Auch bezüglich der Impfungen gebe es Unmut: An weiterführenden Schulen muss deutlich länger auf Impfungen gewartet werden, dort soll sie erst am 10. Mai starten. Hinzu komme, dass im öffentlichen Dienst eine dienststellenübergreifende Gesamtstrategie hinsichtlich der Einbindung von Betriebsärzten bei den Impfungen nicht erkennbar sei. Betriebliche Impfungen würden bislang nur teilweise und unabhängig von begründeten Erfordernissen forciert. Auch auf kommunaler Ebene ergebe sich ein gemischtes Bild. Testungen würden in einigen Dienststellen sehr professionell angeboten und durchgeführt, in anderen sei noch sehr viel Luft nach oben. Eine große Herausforderung für die Beschäftigten stelle auch die Zusammentragung und Umsetzung aktueller Vorgaben für die verschiedenen Einrichtungen dar. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn weiter ergebnislos Die sechsstündigen Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der GDL am 28. April 2021 sind ergebnislos unterbrochen worden. „In zwei Runden haben wir null Ergebnisse erzielt“, fasste der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky die Tarifrunde zusammen. Der Arbeitgeber habe die in der ersten Runde angekündigten „Lösungsvorschläge“ nicht eingebracht. Auf eine Aussage zu den zentralen Punkten der GDL-Forderungen wartete die GDL vergebens: Weder zur Frage des Tarifabschlusses für weitere Berufe, zur Entgelterhöhung, zur Corona-Beihilfe oder zur betrieblichen Altersvorsorge noch zu irgendeinem anderen Thema habe es Antworten gegeben. Immerhin habe DB-Finanzvorstand Levin Holle aber die wirtschaftliche Situation der DB dargelegt. Diese Zahlen bestreitet die GDL nicht. Sie bestreitet aber sehr wohl, dass die Ursache für die schlechten Zahlen allein in den Corona-Schäden liegt, wie der Arbeitgeber behauptet. Weselsky: „Vor allem kommt für uns nicht in Frage, dass die Eisenbahner die Zeche für die schlechten Bilanzen zahlen sollen. Verbesserungen müssen her. Keine Träume und Utopien, wohl aber ausgewogene Neuregelungen, die die Leistung derer widerspiegeln, die in dieser Zeit den Bahnbetrieb am Laufen gehalten haben, statt im Homeoffice zu sitzen.“ Am 17. Mai 2021 gehe es in die dritte Runde. Dazwischen seien fünf Sondierungen geplant. In dieser Runde müsse der Arbeitgeber entscheiden: Konfrontation oder Lösungen. „Wir stehen für beides bereit“, machte Weselsky deutlich. Im Zuge der Öffnung für neue Berufsgruppen fordert die GDL weiterhin für das gesamte direkte Personal einen Eisenbahn-Flächentarifvertrag mit einer Entgelterhöhung um 4,8 Prozent zum 1. März 2021 sowie eine Corona-Prämie von 1.300 Euro. Dieser Tarifvertrag soll bei der DB neben dem Zugpersonal auch für die Arbeitnehmer der Fahrzeuginstandhaltung, des Netzbetriebs und für die Fahrweginstandhaltung gelten. Nach dem Abschluss mit der DB soll der Tarifvertrag analog des Flächentarifvertrags für das Zugpersonal BuRa-ZugTV für das gesamte direkte Personal im Eisenbahnsystem in Deutschland gelten. Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) BDZ fordert Vollausstattung mit mobiler Hardware Die Homeoffice-Pflicht ist nun auch im Infektionsschutzgesetz verankert. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes forderte am 27. April 2021, die technischen Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Zeit nach der Pandemie zu verbessern. Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vorläufig bis Ende Juni vor, dass Arbeitnehmende eine Verpflichtung zum Homeoffice haben, wenn betriebliche Gründe nicht dagegensprechen. Beschäftigte können das Angebot ablehnen, wenn zum Beispiel eine technische Ausstattung fehlt. Mit der verstärkten Homeoffice-Pflicht sollen angesichts der täglich steigenden Infektionszahlen und Inzidenzen die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit weiter reduziert werden. In der Zollverwaltung wurde aufgrund der Corona-Pandemie das mobile Arbeiten seit Ende März 2020 bereits massiv forciert. Die Verfügungslage der GZD ist nicht zu beanstanden und regelt, dass so viele Beschäftigte wie möglich, mobil von zuhause aus arbeiten sollen. Tätigkeiten, die nicht mobilisierbar sind, wie Kontrollen, finden in Präsenz statt. Auch in der Warenabfertigung wird ein Teil der Arbeit von zuhause aus erledigt. Ein vollumfängliches Angebot mobilen Arbeitens scheitert derzeit jedoch noch an den fehlenden technischen Voraussetzungen. Der BDZ erwartet, dass alle in der Zollverwaltung genutzten PCs und Notebooks zeitnah durch SINA-Workstations ersetzt werden. Damit würde die Möglichkeit IT-seitig geschaffen, dass künftig grundsätzlich alle Beschäftigten das mobile Arbeiten nutzen können, soweit die Aufgaben dies zulassen. „Durch einen Ausbau der Technik wird nicht nur ein Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet, sondern es werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das mobile Arbeiten nach der Pandemie stark genutzt werden kann und neben der Telearbeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird“, so der BDZ Bundesvorsitzende. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Die Gefahr für Polizeikräfte wächst Die DPolG hat vor einer zunehmenden Belastung und Gefährdung der Polizeikräfte durch die Corona-Pandemie gewarnt. „Die Auseinandersetzungen um die notwendigen Corona-Maßnahmen nehmen vielerorts an Schärfe zu. Mittlerweile demonstrieren jede Woche Gruppen, die sich in Teilen radikal und gewaltbereit zeigen. Sie gehen auf die Straße, ohne die geltenden Maßnahmen zu beachten und tun dies vorsätzlich. Gleichzeitig gibt es extreme Gruppen, die dazu aufrufen, sich an privaten Wohnsitzen von Abgeordneten und Amtsinhaber zu treffen. Ziel ist Einschüchterung, Destabilisierung und Radikalisierung unter dem Deckmantel der Corona-Kritik. Die Zusammensetzung dieser Gruppen wird zusehends unüberschaubar, die Veranstaltungslage ist brisant“, erklärte DPolG Chef Rainer Wendt am 28. April 2021. „Das Demonstrationsgeschehen gefährdet zusehends die Polizeikräfte, die das Versammlungsrecht gewährleisten müssen, also nicht nur einer hohen Einsatzbelastung, sondern auch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Es sind am Ende nicht nur die Polizeibeamtinnen und -beamten, die am Limit arbeiten, ihre Familien werden ebenso in Mitleidenschaft gezogen“, machte Wendt deutlich. Mit Sorge blickt der DPolG-Chef auch auf den 1. Mai, der „ein neuer Höhepunkt in der Auseinandersetzung radikaler Gegner der Corona-Maßnahmen und Versammlungen anderer Themen werden“ könnte. „Wo sie aufeinanderprallen, droht hohe Gefahr für alle Teilnehmenden, denn alle Gruppen stehen sich unversöhnlich, ja feindlich gegenüber und zögern nicht, Gewalt einzusetzen. Und auch die Polizei wird regelmäßig Zielscheibe der Attacken, weil sie für die einen zu inkonsequent, für die anderen zu rigoros einschreitet. Die Politik ist dringend aufgerufen, ihre Maßnahmen erheblich besser als bisher zu kommunizieren und zu erklären. Wenn bis weit in bürgerliche Schichten der Gesellschaft hinein Gewaltbereitschaft wächst, droht unser Gemeinwesen zu zerbrechen.“

Namen und Nachrichten

Nach dem Ende der Übergangslösung, die mit der Arbeitgeberseite im vergangenen Jahr vereinbart wurde, hat der dbb den Tarifvertrag für den Nahverkehr in Berlin (TV-N Berlin) mit seinen Mantel- und Entgeltregelungen zu Ende Mai 2021 gekündigt. Der dbb fordert unter anderem die Erhöhung der Entgelttabellen um 1,4 Prozent (mindestens aber um 50 Euro) ab dem 1. Juni 2021 sowie eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent zum 1. Juni 2022. Außerdem werden die Themen „Arbeitszeit“ sowie Regelungen zur gesundheitsbedingten Fahrdienstuntauglichkeit und zur betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen spielen.

Der dbb und der Arbeitgeber FraGround, eine Tochtergesellschaft der Fraport AG am Flughafen Frankfurt im Bereich Bodenverkehrsdienste, haben sich am 28. April 2021 auf einen Notlagentarifvertrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geeinigt. Grund für den Abschluss des Tarifvertrags ist der deutliche Rückgang der Fluggastzahlen aufgrund der Corona-Pandemie. Zuvor hatte der dbb bereits einen Notlagentarifvertrag für Fraport und die anderen Flughafenbetreiber im kommunalen Bereich abgeschlossen. Die Tarifeinigung für FraGround berücksichtigt die besonderen tariflichen Bedingungen bei FraGround und sieht deshalb weniger Abweichungen von den geltenden Tarifverträgen vor. Ein zentraler Bestandteil des Notlagentarifvertrags ist auch bei FraGround die Sicherung der Arbeitsplätze. Betriebsbedingte Beendigungs- und Änderungskündigungen sind für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Der Tarifvertrag endet spätestens am 31. Dezember 2023 ohne Nachwirkung. Sobald sich die Fluggastzahlen deutlich positiv entwickeln, können die Notlagenregelungen außerdem vorzeitig gekündigt werden. Weitere Details gibt es auf dbb.de.

In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) am 27. April 2021 hat der dbb eine Corona-Prämie in Höhe von 1.000 Euro für 2021 erreicht. Teilzeitbeschäftigten erhalten den Betrag anteilig. Ab 1. Mai 2022 werden zudem die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes vollständig nachgeholt. Das bedeutet eine Tariferhöhung von mindestens 3,2 Prozent. Die Tabellenwerte steigen in einem ersten Schritt um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Dann werden die Werte direkt in einem zweiten Schritt um weitere 1,8 Prozent erhöht. Durch den Mindestbetrag im ersten Schritt gewinnen die unteren Entgeltgruppen überproportional. Schicht und Wechselschichtzulagen nehmen an der Tariferhöhung teil. Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Details zur Einigung gibt es auf dbb.de.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Nach dem Ende der Übergangslösung, die mit der Arbeitgeberseite im vergangenen Jahr vereinbart wurde, hat der dbb den Tarifvertrag für den Nahverkehr in Berlin (TV-N Berlin) mit seinen Mantel- und Entgeltregelungen zu Ende Mai 2021 gekündigt. Der dbb fordert unter anderem die Erhöhung der Entgelttabellen um 1,4 Prozent (mindestens aber um 50 Euro) ab dem 1. Juni 2021 sowie eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent zum 1. Juni 2022. Außerdem werden die Themen „Arbeitszeit“ sowie Regelungen zur gesundheitsbedingten Fahrdienstuntauglichkeit und zur betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen spielen. Der dbb und der Arbeitgeber FraGround, eine Tochtergesellschaft der Fraport AG am Flughafen Frankfurt im Bereich Bodenverkehrsdienste, haben sich am 28. April 2021 auf einen Notlagentarifvertrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geeinigt. Grund für den Abschluss des Tarifvertrags ist der deutliche Rückgang der Fluggastzahlen aufgrund der Corona-Pandemie. Zuvor hatte der dbb bereits einen Notlagentarifvertrag für Fraport und die anderen Flughafenbetreiber im kommunalen Bereich abgeschlossen. Die Tarifeinigung für FraGround berücksichtigt die besonderen tariflichen Bedingungen bei FraGround und sieht deshalb weniger Abweichungen von den geltenden Tarifverträgen vor. Ein zentraler Bestandteil des Notlagentarifvertrags ist auch bei FraGround die Sicherung der Arbeitsplätze. Betriebsbedingte Beendigungs- und Änderungskündigungen sind für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Der Tarifvertrag endet spätestens am 31. Dezember 2023 ohne Nachwirkung. Sobald sich die Fluggastzahlen deutlich positiv entwickeln, können die Notlagenregelungen außerdem vorzeitig gekündigt werden. Weitere Details gibt es auf dbb.de. In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) am 27. April 2021 hat der dbb eine Corona-Prämie in Höhe von 1.000 Euro für 2021 erreicht. Teilzeitbeschäftigten erhalten den Betrag anteilig. Ab 1. Mai 2022 werden zudem die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes vollständig nachgeholt. Das bedeutet eine Tariferhöhung von mindestens 3,2 Prozent. Die Tabellenwerte steigen in einem ersten Schritt um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Dann werden die Werte direkt in einem zweiten Schritt um weitere 1,8 Prozent erhöht. Durch den Mindestbetrag im ersten Schritt gewinnen die unteren Entgeltgruppen überproportional. Schicht und Wechselschichtzulagen nehmen an der Tariferhöhung teil. Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Details zur Einigung gibt es auf dbb.de.

 

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