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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 06 vom 11. Februar 2021

Inhaltsverzeichnis

Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz
   Kulturwandel im Umgang mit offenen Daten
Verordnung zum Homeoffice
   Arbeitsschutz: Zu wenig Personal für Kontrollen
Schulbetrieb in Pandemiezeiten
   Stufenplan mit Augenmaß?
Pandemie-Strategie
   Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Sachsen-Anhalt
     Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung
   Sachsen
     Personalräte: Verlängerung des Wahlzeitraums
   Mecklenburg-Vorpommern
     Zukunftsrat: Qualität öffentlicher Dienstleistungen erhalten
   dbb Bildungsgewerkschaften
     Schulen dürfen nicht von Gesellschaft abgekoppelt werden
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte anpassen
   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
     Beschäftigte der Deutschen Post: Weitere Corona-Leistungszulage gefordert
   Bundesverband Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)
     Frauen in Führungspositionen: Handlungsbedarf
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Einsatz von elektronischen Fußfesseln verfassungskonform
   Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB)
     FDP-Positionen zur Zukunft der Bundeswehr
   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
     Geschäftsführender Vorstand wird erweitert
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 06 vom 11. Februar 2021 Inhaltsverzeichnis Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz   Kulturwandel im Umgang mit offenen DatenVerordnung zum Homeoffice   Arbeitsschutz: Zu wenig Personal für KontrollenSchulbetrieb in Pandemiezeiten   Stufenplan mit Augenmaß?Pandemie-Strategie   Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität habenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Sachsen-Anhalt     Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung   Sachsen     Personalräte: Verlängerung des Wahlzeitraums   Mecklenburg-Vorpommern     Zukunftsrat: Qualität öffentlicher Dienstleistungen erhalten   dbb Bildungsgewerkschaften     Schulen dürfen nicht von Gesellschaft abgekoppelt werden   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte anpassen   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)     Beschäftigte der Deutschen Post: Weitere Corona-Leistungszulage gefordert   Bundesverband Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)     Frauen in Führungspositionen: Handlungsbedarf   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Einsatz von elektronischen Fußfesseln verfassungskonform   Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB)     FDP-Positionen zur Zukunft der Bundeswehr   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)     Geschäftsführender Vorstand wird erweitertNamen und Nachrichten

Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz

Kulturwandel im Umgang mit offenen Daten

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 das „Zweite Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz“ verabschiedet. Zukünftig sollen mehr offene Daten der Bundesverwaltung zugänglich sein und besser genutzt werden.

„Grundsätzlich ist die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu begrüßen, da sie sich positiv auf die bürgerliche Teilhabe und das Vertrauen in staatliches Handeln auswirken können. Durch die Digitalisierung entstehen in der Öffentlichen Verwaltung wertvolle Daten, deren Bereitstellung und Nutzung für die Zivilgesellschaft, Unternehmen und auch die Verwaltung selber viele Chancen bietet“, sagte dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach.

Künftig müssen sämtliche Bundesbehörden – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – Open Data zur Verfügung stellen. Das betrifft auch die Agentur für Arbeit, Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Denn gerade dort, fallen in der Regel viele Daten an, die genutzt werden können, um zum Beispiel das Verwaltungshandeln zu verbessern.

Der dbb Chef weist jedoch auf die Folgen der gesetzlichen Regelungen hin: „Es ist nicht ausreichend nur noch mehr Behörden zu der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu verpflichten. Das Konzept offener Daten setzt vor allem einen Kulturwandel im Umgang mit den Daten und ausreichend personelle Ressourcen voraus. Das erste Open Data Gesetz ist bereits in der Umsetzung an zu wenig Personal gescheitert“, stellt Silberbach klar. Beim ersten Open-Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung gaben 57 Prozent der Befragten an, dass es nur unzureichende personelle Ressourcen gibt, um sich dem Thema Open Data auseinanderzusetzen. „Wenn die Bundesregierung Open Data in der Verwaltung tatsächlich durchsetzen will, muss sie dafür auch ausreichend Personal einstellen“, so Silberbach.

  Click to listen highlighted text! Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Kulturwandel im Umgang mit offenen Daten Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 das „Zweite Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz“ verabschiedet. Zukünftig sollen mehr offene Daten der Bundesverwaltung zugänglich sein und besser genutzt werden. „Grundsätzlich ist die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu begrüßen, da sie sich positiv auf die bürgerliche Teilhabe und das Vertrauen in staatliches Handeln auswirken können. Durch die Digitalisierung entstehen in der Öffentlichen Verwaltung wertvolle Daten, deren Bereitstellung und Nutzung für die Zivilgesellschaft, Unternehmen und auch die Verwaltung selber viele Chancen bietet“, sagte dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach. Künftig müssen sämtliche Bundesbehörden – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – Open Data zur Verfügung stellen. Das betrifft auch die Agentur für Arbeit, Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Denn gerade dort, fallen in der Regel viele Daten an, die genutzt werden können, um zum Beispiel das Verwaltungshandeln zu verbessern. Der dbb Chef weist jedoch auf die Folgen der gesetzlichen Regelungen hin: „Es ist nicht ausreichend nur noch mehr Behörden zu der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu verpflichten. Das Konzept offener Daten setzt vor allem einen Kulturwandel im Umgang mit den Daten und ausreichend personelle Ressourcen voraus. Das erste Open Data Gesetz ist bereits in der Umsetzung an zu wenig Personal gescheitert“, stellt Silberbach klar. Beim ersten Open-Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung gaben 57 Prozent der Befragten an, dass es nur unzureichende personelle Ressourcen gibt, um sich dem Thema Open Data auseinanderzusetzen. „Wenn die Bundesregierung Open Data in der Verwaltung tatsächlich durchsetzen will, muss sie dafür auch ausreichend Personal einstellen“, so Silberbach.

Verordnung zum Homeoffice

Arbeitsschutz: Zu wenig Personal für Kontrollen

Seit dem 27. Januar 2021 gilt die Verordnung zum Homeoffice: Arbeitgeber müssen während der Pandemie das Arbeiten von zuhause ermöglichen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. dbb Chef Ulrich Silberbach beklagt, dass zu wenig Personal für die Kontrollen zur Verfügung steht.

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden für Arbeitsschutz waren schon vor der Pandemie überlastet. Die Coronakrise wirkt auch hier wie ein Brennglas. Es fehlen an allen Ecken und Enden Menschen, die einen Blick in die Betriebe werfen können, ob die Verordnung auch eingehalten wird“, sagte Silberbach am 5. Februar 2021.

Laut einer Umfrage des Tagesspiegels sind in allen 16 Bundesländern Kontrollen nur stichprobenartig möglich. In Nordrhein-Westfalen überprüfen rund 200 Beamtinnen und Beamte die Betriebe auf die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen. In Bayern sind 168 Mitarbeitende für Kontrollen im Einsatz, in Sachsen-Anhalt sind es nur 117 Beschäftigte. „Wenn für ein Bundesland wie Berlin mit knapp vier Millionen Menschen etwa 65 Mitarbeitende für Kontrollen zur Verfügung stehen, kann man sich die Kontrolldichte lebhaft vorstellen. Zumal diese Kontrollen nicht die einzigen Aufgaben sind, die es zu bewältigen gilt“, so der dbb Chef.

Bei Verstößen gegen die Verordnung zum Homeoffice drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro. „Natürlich gibt es viele Arbeitgeber, die anständig handeln. Aber schwarze Schafe sind immer dabei und diese müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es geht darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Dafür muss genügend Personal vorhanden sein – auch nach der Pandemie“, so Silberbach.

  Click to listen highlighted text! Verordnung zum Homeoffice Arbeitsschutz: Zu wenig Personal für Kontrollen Seit dem 27. Januar 2021 gilt die Verordnung zum Homeoffice: Arbeitgeber müssen während der Pandemie das Arbeiten von zuhause ermöglichen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. dbb Chef Ulrich Silberbach beklagt, dass zu wenig Personal für die Kontrollen zur Verfügung steht. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden für Arbeitsschutz waren schon vor der Pandemie überlastet. Die Coronakrise wirkt auch hier wie ein Brennglas. Es fehlen an allen Ecken und Enden Menschen, die einen Blick in die Betriebe werfen können, ob die Verordnung auch eingehalten wird“, sagte Silberbach am 5. Februar 2021. Laut einer Umfrage des Tagesspiegels sind in allen 16 Bundesländern Kontrollen nur stichprobenartig möglich. In Nordrhein-Westfalen überprüfen rund 200 Beamtinnen und Beamte die Betriebe auf die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen. In Bayern sind 168 Mitarbeitende für Kontrollen im Einsatz, in Sachsen-Anhalt sind es nur 117 Beschäftigte. „Wenn für ein Bundesland wie Berlin mit knapp vier Millionen Menschen etwa 65 Mitarbeitende für Kontrollen zur Verfügung stehen, kann man sich die Kontrolldichte lebhaft vorstellen. Zumal diese Kontrollen nicht die einzigen Aufgaben sind, die es zu bewältigen gilt“, so der dbb Chef. Bei Verstößen gegen die Verordnung zum Homeoffice drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro. „Natürlich gibt es viele Arbeitgeber, die anständig handeln. Aber schwarze Schafe sind immer dabei und diese müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es geht darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Dafür muss genügend Personal vorhanden sein – auch nach der Pandemie“, so Silberbach.

Schulbetrieb in Pandemiezeiten

Stufenplan mit Augenmaß?

Auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar 2021 mehren sich die Forderungen nach Lockerungen und insbesondere nach einer baldigen stufenweisen Öffnung von Kitas und Schulen.

Vor einer zu schnellen und nicht gut vorbereiteten Lockerung der Corona-Maßnahmen – auch in Schulen und Kitas – warnt dbb-Chef, Ulrich Silberbach, eindringlich, um die Fortschritte in der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht zu gefährden. „Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Neuinfektionen in den letzten zwei Wochen zwar gesunken ist, jedoch in etwa dem Infektionsniveau von Ende Oktober entspricht, als der zweite Lockdown begann, ist es derzeit übereilt, über Lockerungen zu sprechen. Vielmehr müssen wir die Zeit nutzen, um ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, wie der stufenweise Wiedereinstieg in ein „normales“ Schulleben gelingen kann.“

Die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vorgestellte S3-Leitlinie über „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ begrüßt dbb-Chef Silberbach. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Schulen hat eine repräsentative Gruppe von Expertinnen und Experten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer-, Eltern- und Schülerschaften sowie von maßgeblichen Entscheidungsträgern eine wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Handlungsempfehlung entwickelt. Mit dieser Leitlinie soll ein möglichst sicherer, geregelter und vor allem kontinuierlicher Schulbetrieb ermöglicht werden. „Viele der in der Leitlinie enthaltenen Maßnahmen sind nicht neu, jedoch werden die Maßnahmen bislang nicht durchgehend und nicht im Gesamtpaket umgesetzt. Insofern liegt es vor allem bei Ländern und Kommunen, die Umsetzung der Leitlinie und der empfohlenen Maßnahmen so durchzuführen, dass bundesweit ein möglichst sicherer Schulbetrieb gewährleistet wird. Allerdings setzt die Leitlinie voraus, dass die Inzidenzwerte überhaupt eine Öffnung der Schulen zulassen. Vielerorts ist das leider nach wie vor nicht der Fall.“

Jürgen Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und selbst Realschullehrer, zeigte sich mit der Grundintention der Leitlinie und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die sich nach dem Infektionsgeschehen richten und bundesweit einheitlich angewandt werden sollen, grundsätzlich zufrieden. „Die Leitlinie ist zwar eine gute, wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlung, an der sich Lehrkräfte und Schulen orientieren können. Um langfristig jedoch einen sicheren Schulbetrieb in Pandemiezeiten zu gewährleisten, bedarf es allerdings eines bundesweiten eindeutig indikatorengestützten Stufenplans, der nicht von Land zu Land uminterpretiert werden darf. Der Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülerschaft muss eine ebenso hohe Priorität haben, wie die momentan immer lauter geforderte Öffnung der Schulen und Kitas. Nicht minder wichtig ist auch die Qualität des Unterrichts in Distanz-, Hybrid oder Präsenzform. Eine Halbierung der Schulklassen, Wechsel- und Distanzunterricht bedeuten eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Lehrkräfte, die ebenfalls mitbedacht werden muss. Für einen umfassenden Gesundheitsschutz, der alle Facetten von Lüftung über Masken bis hin zu Impfangeboten umfasst, ist die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber den Lehrkräften gefordert“, so der dbb Bildungsexperte.

  Click to listen highlighted text! Schulbetrieb in Pandemiezeiten Stufenplan mit Augenmaß? Auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar 2021 mehren sich die Forderungen nach Lockerungen und insbesondere nach einer baldigen stufenweisen Öffnung von Kitas und Schulen. Vor einer zu schnellen und nicht gut vorbereiteten Lockerung der Corona-Maßnahmen – auch in Schulen und Kitas – warnt dbb-Chef, Ulrich Silberbach, eindringlich, um die Fortschritte in der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht zu gefährden. „Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Neuinfektionen in den letzten zwei Wochen zwar gesunken ist, jedoch in etwa dem Infektionsniveau von Ende Oktober entspricht, als der zweite Lockdown begann, ist es derzeit übereilt, über Lockerungen zu sprechen. Vielmehr müssen wir die Zeit nutzen, um ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, wie der stufenweise Wiedereinstieg in ein „normales“ Schulleben gelingen kann.“ Die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vorgestellte S3-Leitlinie über „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ begrüßt dbb-Chef Silberbach. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Schulen hat eine repräsentative Gruppe von Expertinnen und Experten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer-, Eltern- und Schülerschaften sowie von maßgeblichen Entscheidungsträgern eine wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Handlungsempfehlung entwickelt. Mit dieser Leitlinie soll ein möglichst sicherer, geregelter und vor allem kontinuierlicher Schulbetrieb ermöglicht werden. „Viele der in der Leitlinie enthaltenen Maßnahmen sind nicht neu, jedoch werden die Maßnahmen bislang nicht durchgehend und nicht im Gesamtpaket umgesetzt. Insofern liegt es vor allem bei Ländern und Kommunen, die Umsetzung der Leitlinie und der empfohlenen Maßnahmen so durchzuführen, dass bundesweit ein möglichst sicherer Schulbetrieb gewährleistet wird. Allerdings setzt die Leitlinie voraus, dass die Inzidenzwerte überhaupt eine Öffnung der Schulen zulassen. Vielerorts ist das leider nach wie vor nicht der Fall.“ Jürgen Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und selbst Realschullehrer, zeigte sich mit der Grundintention der Leitlinie und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die sich nach dem Infektionsgeschehen richten und bundesweit einheitlich angewandt werden sollen, grundsätzlich zufrieden. „Die Leitlinie ist zwar eine gute, wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlung, an der sich Lehrkräfte und Schulen orientieren können. Um langfristig jedoch einen sicheren Schulbetrieb in Pandemiezeiten zu gewährleisten, bedarf es allerdings eines bundesweiten eindeutig indikatorengestützten Stufenplans, der nicht von Land zu Land uminterpretiert werden darf. Der Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülerschaft muss eine ebenso hohe Priorität haben, wie die momentan immer lauter geforderte Öffnung der Schulen und Kitas. Nicht minder wichtig ist auch die Qualität des Unterrichts in Distanz-, Hybrid oder Präsenzform. Eine Halbierung der Schulklassen, Wechsel- und Distanzunterricht bedeuten eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Lehrkräfte, die ebenfalls mitbedacht werden muss. Für einen umfassenden Gesundheitsschutz, der alle Facetten von Lüftung über Masken bis hin zu Impfangeboten umfasst, ist die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber den Lehrkräften gefordert“, so der dbb Bildungsexperte.

Pandemie-Strategie

Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben

Mit Blick auf die Beratungen der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie unterstreicht die dbb jugend die Forderung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), eine deutlichere Priorisierung der jungen Generation vorzunehmen.

„Die vom DBJR geforderten Perspektiven für junge Menschen sind aus unserer Sicht notwendig. Auch wenn es zu einer Verlängerung des Lockdowns kommt, müssen Bund und Länder deutlich zeigen, dass sie die Nöte der Jugend sehen”, betont dbb jugend Chefin Karoline Herrmann.

Die dbb jugend unterstützt die Forderung, Kindern und Jugendlichen – flächendeckend und schnellstmöglich – mindestens einen Tag in der Woche die Möglichkeit zu eröffnen, in Präsenz an einem ehren- oder hauptamtlich begleiteten Angebot teilzunehmen. „Dies kann zum Beispiel ein Sport- oder Freizeitprogramm in einem Jugendzentrum, oder aber ein Angebot der Schule sein. Dies ist – da sind sich die Verbände im DBJR einig - notwendig, um jungen Menschen niedrigschwellig den Kontakt mit Vertrauenspersonen außerhalb der Familie zu ermöglichen”, erklärte Herrmann am 10. Februar 2021 im Vorfeld der erneuten Gespräche zwischen Bund und Ländern.

„Die Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen gelten derzeit nur für Familie und Schule, nicht für das Treffen mit Gleichaltrigen, Freunden und Freundinnen. Auch der Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen außerhalb der Familie werde komplett ausgeklammert“, kritisiert Herrmann den bisherigen Kurs von Bund und Ländern. Der Deutsche Bundesjugendring stellt fest, dass der bildungspolitische Diskurs sich deutlich zur Frage nach aufzuholenden Lerndefiziten in den Kernfächern statt sinnvollen Lernkonzepten verschiebt. Dabei müssen junge Menschen gerade unter besonders schwierigen Voraussetzungen ihre Entwicklungsaufgaben bewältigen: Sozial handlungsfähig zu sein, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, Verselbständigung und Selbstpositionierung. Diese Prozesse brauchen –insbesondere in den biographischen Übergangsphasen – den Kontakt zu Gleichaltrigen, sowie zu älteren Ansprech- und Vertrauenspersonen außerhalb der Familie und sie brauchen besonders Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um sich auszuprobieren.

„Gerade in einer Zeit, in der demokratische Prozesse durch Einschränkungen im öffentlichen Leben erschwert sind und gleichzeitig politische Strömungen erstarken, die offen den demokratisch verfassten Staat in Frage stellen, muss Jugendarbeit als Ort demokratischer Bildung zur Verfügung stehen und darin gestärkt und gefördert werden,“ unterstützt die dbb jugend Chefin die Forderungen des DBJR.

  Click to listen highlighted text! Pandemie-Strategie Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben Mit Blick auf die Beratungen der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie unterstreicht die dbb jugend die Forderung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), eine deutlichere Priorisierung der jungen Generation vorzunehmen. „Die vom DBJR geforderten Perspektiven für junge Menschen sind aus unserer Sicht notwendig. Auch wenn es zu einer Verlängerung des Lockdowns kommt, müssen Bund und Länder deutlich zeigen, dass sie die Nöte der Jugend sehen”, betont dbb jugend Chefin Karoline Herrmann. Die dbb jugend unterstützt die Forderung, Kindern und Jugendlichen – flächendeckend und schnellstmöglich – mindestens einen Tag in der Woche die Möglichkeit zu eröffnen, in Präsenz an einem ehren- oder hauptamtlich begleiteten Angebot teilzunehmen. „Dies kann zum Beispiel ein Sport- oder Freizeitprogramm in einem Jugendzentrum, oder aber ein Angebot der Schule sein. Dies ist – da sind sich die Verbände im DBJR einig - notwendig, um jungen Menschen niedrigschwellig den Kontakt mit Vertrauenspersonen außerhalb der Familie zu ermöglichen”, erklärte Herrmann am 10. Februar 2021 im Vorfeld der erneuten Gespräche zwischen Bund und Ländern. „Die Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen gelten derzeit nur für Familie und Schule, nicht für das Treffen mit Gleichaltrigen, Freunden und Freundinnen. Auch der Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen außerhalb der Familie werde komplett ausgeklammert“, kritisiert Herrmann den bisherigen Kurs von Bund und Ländern. Der Deutsche Bundesjugendring stellt fest, dass der bildungspolitische Diskurs sich deutlich zur Frage nach aufzuholenden Lerndefiziten in den Kernfächern statt sinnvollen Lernkonzepten verschiebt. Dabei müssen junge Menschen gerade unter besonders schwierigen Voraussetzungen ihre Entwicklungsaufgaben bewältigen: Sozial handlungsfähig zu sein, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, Verselbständigung und Selbstpositionierung. Diese Prozesse brauchen –insbesondere in den biographischen Übergangsphasen – den Kontakt zu Gleichaltrigen, sowie zu älteren Ansprech- und Vertrauenspersonen außerhalb der Familie und sie brauchen besonders Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um sich auszuprobieren. „Gerade in einer Zeit, in der demokratische Prozesse durch Einschränkungen im öffentlichen Leben erschwert sind und gleichzeitig politische Strömungen erstarken, die offen den demokratisch verfassten Staat in Frage stellen, muss Jugendarbeit als Ort demokratischer Bildung zur Verfügung stehen und darin gestärkt und gefördert werden,“ unterstützt die dbb jugend Chefin die Forderungen des DBJR.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Sachsen-Anhalt

Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung

Der dbb sachsen-anhalt hat am 9. Februar 2021 den Gesetzentwurf der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung während der Epidemie begrüßt.

„Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern. Das gilt auch für die Arbeit der personalrechtlichen Interessenvertretung, da bringt ein schnelles Handeln auch schnelle Sicherheit“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 sei die Durchführung von Präsenzsitzungen der Personalräte während der Pandemie aus Sicht der Betroffenen zu vermeiden.

Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass die Personalräte übergangsweise und vorerst nur für das Jahr 2021 ihre Sitzungen in Video- oder Telefonschaltkonferenzen abhalten können. Notwendige Beschlussfassungen des Personalrates können mittels Umlaufverfahren gefasst werden. Sofern es die Gegebenheiten ermöglichen, sollen die Sitzungen ab 2022 wieder in Präsenz stattfinden.

Zu kritisieren sei laut dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf nicht bereits im November letzten Jahres eingebracht hat. So seien Personalräte schon einige Monate lang gezwungen, Präsenzsitzungen durchzuführen.

Der dbb sachsen-anhalt hatte im Januar 2021 mit einem Offenen Brief die Mitglieder der Landesregierung aufgefordert, für die Personalräte geeignete rechtliche Regelungen zu schaffen, die den Personalräten rechtskonform erlauben, Beschlüsse außerhalb einer Präsenzsitzung während der pandemischen Lage zu fassen.

Sachsen

Personalräte: Verlängerung des Wahlzeitraums

Am 3. Februar 2021 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 während der COVID-19-Pandemie einstimmig beschlossen. Damit wird überall dort, wo 2021 Personalratswahlen anstehen, der Wahlzeitraum bis 31. Oktober 2021 erweitert.

Der SBB hatte zuletzt deutlich gemacht, dass in der aktuellen Situation eine sichere und zugleich ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum kritisch sei. "Wir sind froh, dass jetzt Klarheit herrscht," sagte die SBB Landesvorsitzende Nannette Seidler. "Nunmehr können die bestellten Wahlvorstände ihre wichtige Arbeit beginnen und eine für alle Kolleginnen und Kollegen rechts- und pandemiesichere Wahl vorbereiten. Neben handlungsfähigen Personalvertretungen ist für uns auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Beidem wird mit dem Gesetz Rechnung getragen."

Mit Beschluss des Sächsischen Kabinetts über die "Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung" wäre zukünftig auch der Weg frei für digitale Sitzungen der Wahlvorstände sowie für erweiterte Möglichkeiten der Nutzung von Briefwahlen.

Mecklenburg-Vorpommern

Zukunftsrat: Qualität öffentlicher Dienstleistungen erhalten

Der Zukunftsrat hat am 9. Februar 2021 mit Verbänden und den Landtagsfraktionen debattiert, wie ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes Mecklenburg-Vorpommern aussehen kann. Der dbb m-v unterstrich dabei die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes und zeigte akute Bedarfe auf.

„Damit öffentliche Dienstleistungen bis 2030 und darüber hinaus qualitativ hochwertig für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können, sind neben den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung weitere Schritte nötig, um der demografischen Entwicklung und dem Wettbewerb zu widerstehen“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. „Gerade vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren etwa ein Drittel aller Bediensteten in den Ruhestand oder Rente gehen. Allein für die Landesverwaltung bedeutet das einen Verlust von 17 000 Menschen und ich fürchte, dass hunderte Stellen nicht wiederbesetzt werden. Dadurch ist die gewohnte gute Qualität in der Daseinsvorsorge in Gefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass immer mehr Ältere hohe Abzüge bei Pension und Rente in Kauf nehmen und vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden.“

Im öffentlichen Dienst des Bundes, des Landes und den Kommunen sowie den privatisierten Dienstleistungsbereichen wie Bahn und Post Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten mehr als 100 000 Menschen – verbeamtet oder tarifbeschäftigt. „Diese alle zu motivieren und bei jungen Leuten das Interesse an einem Job im öffentlichen Dienst zu wecken, ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes“, so Knecht. Hier könne man auch mit der Jobsicherheit punkten.

Weiterhin müsse die öffentliche Hand vertraute Strukturen hinterfragen und Neues wagen. Hierzu gehöre zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf. „Leider reichen so manchem Arbeitgeber und Dienstherrn ein Bildschirm und ein PC als Beleg für Modernität – da haben wir noch viel Arbeit, vor allem Überzeugungsarbeit vor uns - das kann der MV Zukunftsrat mit allen Beteiligten über Legislaturen hinweg voranbringen“, sagte Knecht.

dbb Bildungsgewerkschaften

Schulen dürfen nicht von Gesellschaft abgekoppelt werden

Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich am 10. Februar 2021 auf eine Verlängerung der geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 7. März geeinigt. Die Öffnung von Schulen und Kitas bleibt weiter Ländersache. Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), sieht darin einen Rückschlag in der Bewältigung der Corona-Krise.

„Die Bundeskanzlerin wäre gut beraten gewesen, sich auch bei den Sicherheitsvorkehrungen an den Schulen durchzusetzen, um den wilden Öffnungsfantasien einiger Ministerpräsidenten und Kultusminister keinen freien Lauf zu lassen“, so dbb Vize Böhm. „Besonders jetzt, nachdem wir sichtbare Erfolge nach Monaten des Lockdowns erreicht haben, darf ein zaghaftes Handeln nicht dazu führen, diese Fortschritte aufs Spiel zu setzen. Wir hätten uns jetzt entschiedene und klare Regeln mit konkreten Inzidenzwerten und eindeutigen und klar kommunizierten Stufenplänen für Distanz- und Präsenzunterricht gewünscht. Die Schüler bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 100 in die Schulen zu holen ist schlichtweg unverantwortlich und nicht abhängig vom Alter der Schüler. Als Grenzwert für einen vollständigen Wechsel in den Präsenzunterricht muss der Inzidenzwert von 50 unbedingt eingehalten werden“, zeigt sich Böhm von den Gesprächen enttäuscht.

Auch der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, hat sich von den Beschlüssen der Konferenz von Bund und Ländern mehr erhofft: „Wir halten es weiterhin für unabdingbar, dass bundesweit bei einem vergleichbaren Infektionsgeschehen vor Ort auch die gleichen Maßnahmen ergriffen werden. Hier ist die Kultusministerkonferenz in der Pflicht, endlich Indikatoren zu definieren.“ Außerdem wies Beckmann auf den Gesundheitsschutz des Personals und die Impfstrategie hin: „Wer Bildung priorisiert, muss auch den Schutz des dafür zuständigen Personals priorisieren. Dafür ist für uns ein umfassendes Maßnahmenpaket unabdingbar. Zum einen braucht es die Ausweitung der Teststrategie mit jederzeit verfügbaren PCR-Tests und optimierten, unkompliziert und trotzdem sicher anwendbaren Schnelltests. Zum anderen begrüßen wir ausdrücklich, dass die Impfverordnung so angepasst werden soll, dass Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher noch höher priorisiert geimpft werden sollen. Dies ist zwingend erforderlich und muss schnellstmöglich umgesetzt werden.“
Diese Forderung unterstützt auch der Deutsche Philologenverband (DPhV).
"Schulen benötigen bessere Infektionsschutzmaßnahmen für Lehrkräfte und ihre Schüler, damit endlich die AHA-Regeln und Lüftungsvorgaben in der Schule als Teil der Gesellschaft genauso wie in der gesamten Gesellschaft eingehalten werden können", sagte die Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing.

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte anpassen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem dbb den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben.

Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zudem werden die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben. Darüber hinaus wird der Familienzuschlag reformiert. Die entscheidende Neuerung betrifft die Einführung eines von den örtlichen Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlags. Dieser Ergänzungszuschlag gleicht einem „Ortszuschlag“ für Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten und wird systematisch in Ergänzung zum Familienzuschlag gewährt.
„Die vorgesehene Anpassung der Besoldungsstruktur steht abermals unter Licht und Schatten. Der vom BDZ seit Jahren geforderte ‚Ortszuschlag‘ wird nunmehr in Teilen umgesetzt. Anstatt jedoch deutlich mehr Haushaltsmittel in die Hand zu nehmen, setzen die politischen Verantwortlichen stellenweise ihre Linie aufwandsneutraler Einsparungen auch bei dieser Besoldungsreform fort. Der BDZ wird sich trotz positiver Entwicklungen kritisch mit dem Gesetzesvorhaben auseinandersetzen. Wir fordern eine realitätsgerechte Anpassung der Besoldungsstruktur - dazu gehört insbesondere die Erhöhung des Eingangsamtes für den gehobenen Zolldienst nach Besoldungsgruppe A 10.“, sagte BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Beschäftigte der Deutschen Post: Weitere Corona-Leistungszulage gefordert

Die Fachgewerkschaft DPVKOM hat eine weitere Corona-Leistungszulage für die Beschäftigten der Deutschen Post gefordert.

„Die Corona-Pandemie begann vor gut einem Jahr. Und seit zwölf Monaten machen alle Postler unter erschwerten Arbeitsbedingungen einen unglaublichen Job. Sie sind täglich der Ansteckungsgefahr ausgesetzt und sorgen dennoch dafür, dass die Rekordmengen an Paket-, Waren- und Briefsendungen ordnungsgemäß zugestellt werden oder interne Betriebsabläufe weiterhin funktionieren. Und es ist kein Ende dieser hohen körperlichen und mentalen Arbeitsbelastung in Sicht. Diese starke Leistung ist mehr wert“, so die DPVKOM Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus am 9. Februar 2021.

Die bislang an die Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfreien gezahlten Prämien spiegeln die Leistung nach Auffassung der DPVKOM nicht wider. Dahlhaus weiter: „Da muss noch mehr kommen. Schließlich haben die Beschäftigten durch ihren hervorragenden Einsatz dafür gesorgt, dass die Deutsche Post ein Gewinner der Pandemie ist.“ So weist das Unternehmen für das vergangene Jahr konzernweit ein Rekordergebnis von 4,84 Milliarden Euro aus. Der Unternehmensbereich Post und Paket Deutschland hat in 2020 mit einem Betriebsergebnis von knapp 1,6 Milliarden Euro das beste Ergebnis seit 2008 erzielt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich eine weitere Corona-Leistungszulage mehr als verdient. Sie haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie in dieser Zeit unentbehrlich und systemrelevant sind“, so die Bundesvorsitzende.

Bundesverband Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)

Frauen in Führungspositionen: Handlungsbedarf

Eine Studie des VDL-Bundesverbandes zu Führungspositionen in den Bereichen Agrar, Ernährung und Gartenbau zeigt, dass Frauen immer noch unterrepräsentiert sind.

Frauen sind in den Führungspositionen in der Wirtschaft unterrepräsentiert. Deutschland hinkt im internationalen Vergleich insgesamt hinterher. Die USA und Russland sind dahingehend Vorreiter.

Auch im Agribusiness zeigt sich kein grundlegend anderes Bild als für den Rest der Wirtschaft, obwohl Frauen von der Mehrheit der Studienteilnehmenden als geeignet und qualifiziert für Führungsaufgaben eingeschätzt werden. Dennoch sprachen sich 61 Prozent der befragten Frauen gegen die Einführung einer Frauenquote aus. So das Ergebnis der Studie „Frauen in Führungspositionen in den Bereichen Agrar, Ernährung und Gartenbau“ des VDL, welche aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert wurde.

„Unsere Studie hat gezeigt, dass nur jedes fünfte private Unternehmen im Agribusiness gezielt Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen anbietet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“, so der VDL-Präsident Markus W. Ebel-Waldmann am 5. Februar 2021. „Es ist gelinde gesagt erschreckend, dass sich nur die Hälfte der Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert sehen.“

Für das Top-Management und die erste Führungsebene besteht Handlungsbedarf. Über die Einführung einer Frauenquote besteht jedoch Uneinigkeit unter den befragten Frauen. Aus diesem Grund sollte an die Einsicht der Unternehmen appelliert werden, dass Frauen auch in den ersten Führungsebenen zu einer qualitativen Bereicherung führen. Der Gesetzgeber kann hierzu Anreize schaffen, wie den Ausbau der Kinderbetreuung oder steuerliche Unterstützung der Unternehmen für die Einführung von Führungspositionen in Teilzeit, um diesen Prozess hin zu einer ausgewogenen Führung zu begleiten.

Die Befragung erfolgte anhand eines Online-Fragebogens, der von einem Team rund um Prof. Dr. Jens-Peter Loy vom Lehrstuhl für Marktlehre am Institut für Agrarökonomie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erstellt und ausgewertet wurde. Insgesamt nahmen 853 Personen (76 Prozent Frauen) an der Befragung teil.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Einsatz von elektronischen Fußfesseln verfassungskonform

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat am 4. Februar 2021 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach der Einsatz von elektronischen Fußfesseln für aus der Haft entlassene Straftäter zulässig ist.

Wenn ein Rückfallrisiko besteht, kann diese Art der Überwachung angewandt werden. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen wir endlich Rechtssicherheit. Wenn es bei Straftätern um Bewährungsauflagen oder bei ehemals Sicherungsverwahrten um die weitere Gefährlichkeit der Straftäter geht, kann die elektronische Fußfessel ein Mittel sein, um den Aufenthaltsort zu überwachen. Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist im Vergleich zur Unterbringung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung die weitaus günstigere Maßnahme. Selbstredend ist sie auch weniger einschneidend mit Blick auf die Rechte des Überwachten“, sagte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

„Allerdings darf niemand sich Illusionen hingeben: Die Fußfessel ersetzt im Zweifel nicht die Arbeit der Polizei. Problematisch wird es dann, wenn von dem Überwachten weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, und insbesondere dann, wenn es zu einem technischen Defekt an der elektronischen Fußfessel kommt. Hier sind dann weiterhin Ad-hoc-Einsätze der Polizei erforderlich“, so Wendt.

Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB)

FDP-Positionen zur Zukunft der Bundeswehr

Die FDP hat im Januar 2021 wesentliche Programmpapiere zur Zukunft der Bundeswehr veröffentlicht. Der VBB hat am 9. Februar 2021 begrüßt, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien für Verbesserungen bei der Bundeswehr einsetzen.

Vor allem begrüße der VBB die Vorschläge, die sich auf Erleichterungen nationaler und europäischer gesetzlicher Regelungen zur Beschaffung beziehen. Viele Vorschläge – zum Beispiel zur neuen Führungsorganisation – seien im Wesentlichen bekannt und ein Konglomerat von Ansätzen, die in den letzten Jahren in Politik, Verwaltung und Bundeswehr bereits diskutiert worden sind.

Es sei richtig, dass das komplexe Gefüge von Ministerium, Streitkräften sowie Organisation und Personal, insbesondere auch in Bezug auf die Ausrüstung, gesamtheitlich zu betrachten. „Wir vermissen an diesen Programmen der FDP jedoch die angemessene Würdigung des unverzichtbaren Anteils der zivilen Kolleginnen und Kollegen, der schlicht aus sachlichen und fachlichen Erwägungen notwendigen, tragenden Rollen - und zwar in der Bundeswehr, ob in Ministerium, Verwaltung oder Beschaffung. Dieser hier offensichtlich nicht oder nur einseitig analysierte Aspekt ist für das vollständige Bild, für ein vollständiges, rundes Reformprogramm jedweder Partei, die sich eine effektive Bundeswehr wünscht, unabdingbar“, teilte der VBB mit.

Der VBB ist in wesentlichen Schaltstellen der Bundeswehr in tragenden Positionen vertreten und verfügt über ein flächendeckendes Netz an Experten, im Ministerium, der Verwaltung in und außerhalb der Streitkräfte sowie der Beschaffung. „Wir stehen den Verteidigungsexperten der FDP daher gerne beratend und begleitend zur Verfügung. Wir werden uns aktiv an die Verteidigungspolitiker der FDP wenden, schon um das Bild der Bundeswehr insgesamt, des Ministeriums und Beschaffung, mit unserem Wissen zu vervollständigen und, soweit erforderlich, zu korrigieren“, so der VBB.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Geschäftsführender Vorstand wird erweitert

Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 1. bis 4. Februar 2021 in Fulda den GDL-Bundesvorsitzenden Claus Weselsky aufgefordert, in der Generalversammlung in Frankfurt im Juni 2022 erneut für den GDL-Bundesvorsitz zu kandidieren.

„Bei der Erweiterung unseres Organisationsbereichs wird uns starker Wind entgegenblasen, denn die Arbeitgeber wollen keine starken Gewerkschaften und die DB-Hausgewerkschaft will sich nicht auch noch die letzte Butter vom Brot nehmen lassen. Wir haben aber schon oft bewiesen, dass wir mit unserem starken Zusammenhalt unsere Ziele auch erreichen. Mit unseren Reformen schaffen wir Strukturen, damit wir im Gesamtsystem Schiene, die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des direkten Personals nachhaltig verbessern können. Ich freue mich, dass ich die Chance bekomme, bei diesem Prozess weiter gestaltend mitzuwirken“, sagte dbb Vize Claus Weselsky. Er ist seit 2006 Mitglied des geschäftsführenden GDL-Vorstands, seit 2008 Bundesvorsitzender.

Um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, wird der Generalversammlung 2022 vorgeschlagen, einen dritten stellvertretenden Bundesvorsitzenden zu wählen. „Auf einem vierköpfigen geschäftsführenden Vorstand können die Lasten besser verteilt werden“, so Weselsky.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Sachsen-Anhalt Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung Der dbb sachsen-anhalt hat am 9. Februar 2021 den Gesetzentwurf der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung während der Epidemie begrüßt. „Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern. Das gilt auch für die Arbeit der personalrechtlichen Interessenvertretung, da bringt ein schnelles Handeln auch schnelle Sicherheit“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 sei die Durchführung von Präsenzsitzungen der Personalräte während der Pandemie aus Sicht der Betroffenen zu vermeiden. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass die Personalräte übergangsweise und vorerst nur für das Jahr 2021 ihre Sitzungen in Video- oder Telefonschaltkonferenzen abhalten können. Notwendige Beschlussfassungen des Personalrates können mittels Umlaufverfahren gefasst werden. Sofern es die Gegebenheiten ermöglichen, sollen die Sitzungen ab 2022 wieder in Präsenz stattfinden. Zu kritisieren sei laut dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf nicht bereits im November letzten Jahres eingebracht hat. So seien Personalräte schon einige Monate lang gezwungen, Präsenzsitzungen durchzuführen. Der dbb sachsen-anhalt hatte im Januar 2021 mit einem Offenen Brief die Mitglieder der Landesregierung aufgefordert, für die Personalräte geeignete rechtliche Regelungen zu schaffen, die den Personalräten rechtskonform erlauben, Beschlüsse außerhalb einer Präsenzsitzung während der pandemischen Lage zu fassen. Sachsen Personalräte: Verlängerung des Wahlzeitraums Am 3. Februar 2021 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 während der COVID-19-Pandemie einstimmig beschlossen. Damit wird überall dort, wo 2021 Personalratswahlen anstehen, der Wahlzeitraum bis 31. Oktober 2021 erweitert. Der SBB hatte zuletzt deutlich gemacht, dass in der aktuellen Situation eine sichere und zugleich ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum kritisch sei. Wir sind froh, dass jetzt Klarheit herrscht, sagte die SBB Landesvorsitzende Nannette Seidler. Nunmehr können die bestellten Wahlvorstände ihre wichtige Arbeit beginnen und eine für alle Kolleginnen und Kollegen rechts- und pandemiesichere Wahl vorbereiten. Neben handlungsfähigen Personalvertretungen ist für uns auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Beidem wird mit dem Gesetz Rechnung getragen. Mit Beschluss des Sächsischen Kabinetts über die Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung wäre zukünftig auch der Weg frei für digitale Sitzungen der Wahlvorstände sowie für erweiterte Möglichkeiten der Nutzung von Briefwahlen. Mecklenburg-Vorpommern Zukunftsrat: Qualität öffentlicher Dienstleistungen erhalten Der Zukunftsrat hat am 9. Februar 2021 mit Verbänden und den Landtagsfraktionen debattiert, wie ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes Mecklenburg-Vorpommern aussehen kann. Der dbb m-v unterstrich dabei die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes und zeigte akute Bedarfe auf. „Damit öffentliche Dienstleistungen bis 2030 und darüber hinaus qualitativ hochwertig für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können, sind neben den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung weitere Schritte nötig, um der demografischen Entwicklung und dem Wettbewerb zu widerstehen“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. „Gerade vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren etwa ein Drittel aller Bediensteten in den Ruhestand oder Rente gehen. Allein für die Landesverwaltung bedeutet das einen Verlust von 17 000 Menschen und ich fürchte, dass hunderte Stellen nicht wiederbesetzt werden. Dadurch ist die gewohnte gute Qualität in der Daseinsvorsorge in Gefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass immer mehr Ältere hohe Abzüge bei Pension und Rente in Kauf nehmen und vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden.“ Im öffentlichen Dienst des Bundes, des Landes und den Kommunen sowie den privatisierten Dienstleistungsbereichen wie Bahn und Post Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten mehr als 100 000 Menschen – verbeamtet oder tarifbeschäftigt. „Diese alle zu motivieren und bei jungen Leuten das Interesse an einem Job im öffentlichen Dienst zu wecken, ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes“, so Knecht. Hier könne man auch mit der Jobsicherheit punkten. Weiterhin müsse die öffentliche Hand vertraute Strukturen hinterfragen und Neues wagen. Hierzu gehöre zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf. „Leider reichen so manchem Arbeitgeber und Dienstherrn ein Bildschirm und ein PC als Beleg für Modernität – da haben wir noch viel Arbeit, vor allem Überzeugungsarbeit vor uns - das kann der MV Zukunftsrat mit allen Beteiligten über Legislaturen hinweg voranbringen“, sagte Knecht. dbb Bildungsgewerkschaften Schulen dürfen nicht von Gesellschaft abgekoppelt werden Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich am 10. Februar 2021 auf eine Verlängerung der geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 7. März geeinigt. Die Öffnung von Schulen und Kitas bleibt weiter Ländersache. Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), sieht darin einen Rückschlag in der Bewältigung der Corona-Krise. „Die Bundeskanzlerin wäre gut beraten gewesen, sich auch bei den Sicherheitsvorkehrungen an den Schulen durchzusetzen, um den wilden Öffnungsfantasien einiger Ministerpräsidenten und Kultusminister keinen freien Lauf zu lassen“, so dbb Vize Böhm. „Besonders jetzt, nachdem wir sichtbare Erfolge nach Monaten des Lockdowns erreicht haben, darf ein zaghaftes Handeln nicht dazu führen, diese Fortschritte aufs Spiel zu setzen. Wir hätten uns jetzt entschiedene und klare Regeln mit konkreten Inzidenzwerten und eindeutigen und klar kommunizierten Stufenplänen für Distanz- und Präsenzunterricht gewünscht. Die Schüler bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 100 in die Schulen zu holen ist schlichtweg unverantwortlich und nicht abhängig vom Alter der Schüler. Als Grenzwert für einen vollständigen Wechsel in den Präsenzunterricht muss der Inzidenzwert von 50 unbedingt eingehalten werden“, zeigt sich Böhm von den Gesprächen enttäuscht. Auch der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, hat sich von den Beschlüssen der Konferenz von Bund und Ländern mehr erhofft: „Wir halten es weiterhin für unabdingbar, dass bundesweit bei einem vergleichbaren Infektionsgeschehen vor Ort auch die gleichen Maßnahmen ergriffen werden. Hier ist die Kultusministerkonferenz in der Pflicht, endlich Indikatoren zu definieren.“ Außerdem wies Beckmann auf den Gesundheitsschutz des Personals und die Impfstrategie hin: „Wer Bildung priorisiert, muss auch den Schutz des dafür zuständigen Personals priorisieren. Dafür ist für uns ein umfassendes Maßnahmenpaket unabdingbar. Zum einen braucht es die Ausweitung der Teststrategie mit jederzeit verfügbaren PCR-Tests und optimierten, unkompliziert und trotzdem sicher anwendbaren Schnelltests. Zum anderen begrüßen wir ausdrücklich, dass die Impfverordnung so angepasst werden soll, dass Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher noch höher priorisiert geimpft werden sollen. Dies ist zwingend erforderlich und muss schnellstmöglich umgesetzt werden.“ Diese Forderung unterstützt auch der Deutsche Philologenverband (DPhV). Schulen benötigen bessere Infektionsschutzmaßnahmen für Lehrkräfte und ihre Schüler, damit endlich die AHA-Regeln und Lüftungsvorgaben in der Schule als Teil der Gesellschaft genauso wie in der gesamten Gesellschaft eingehalten werden können, sagte die Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte anpassen Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem dbb den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zudem werden die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben. Darüber hinaus wird der Familienzuschlag reformiert. Die entscheidende Neuerung betrifft die Einführung eines von den örtlichen Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlags. Dieser Ergänzungszuschlag gleicht einem „Ortszuschlag“ für Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten und wird systematisch in Ergänzung zum Familienzuschlag gewährt. „Die vorgesehene Anpassung der Besoldungsstruktur steht abermals unter Licht und Schatten. Der vom BDZ seit Jahren geforderte ‚Ortszuschlag‘ wird nunmehr in Teilen umgesetzt. Anstatt jedoch deutlich mehr Haushaltsmittel in die Hand zu nehmen, setzen die politischen Verantwortlichen stellenweise ihre Linie aufwandsneutraler Einsparungen auch bei dieser Besoldungsreform fort. Der BDZ wird sich trotz positiver Entwicklungen kritisch mit dem Gesetzesvorhaben auseinandersetzen. Wir fordern eine realitätsgerechte Anpassung der Besoldungsstruktur - dazu gehört insbesondere die Erhöhung des Eingangsamtes für den gehobenen Zolldienst nach Besoldungsgruppe A 10.“, sagte BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Beschäftigte der Deutschen Post: Weitere Corona-Leistungszulage gefordert Die Fachgewerkschaft DPVKOM hat eine weitere Corona-Leistungszulage für die Beschäftigten der Deutschen Post gefordert. „Die Corona-Pandemie begann vor gut einem Jahr. Und seit zwölf Monaten machen alle Postler unter erschwerten Arbeitsbedingungen einen unglaublichen Job. Sie sind täglich der Ansteckungsgefahr ausgesetzt und sorgen dennoch dafür, dass die Rekordmengen an Paket-, Waren- und Briefsendungen ordnungsgemäß zugestellt werden oder interne Betriebsabläufe weiterhin funktionieren. Und es ist kein Ende dieser hohen körperlichen und mentalen Arbeitsbelastung in Sicht. Diese starke Leistung ist mehr wert“, so die DPVKOM Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus am 9. Februar 2021. Die bislang an die Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfreien gezahlten Prämien spiegeln die Leistung nach Auffassung der DPVKOM nicht wider. Dahlhaus weiter: „Da muss noch mehr kommen. Schließlich haben die Beschäftigten durch ihren hervorragenden Einsatz dafür gesorgt, dass die Deutsche Post ein Gewinner der Pandemie ist.“ So weist das Unternehmen für das vergangene Jahr konzernweit ein Rekordergebnis von 4,84 Milliarden Euro aus. Der Unternehmensbereich Post und Paket Deutschland hat in 2020 mit einem Betriebsergebnis von knapp 1,6 Milliarden Euro das beste Ergebnis seit 2008 erzielt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich eine weitere Corona-Leistungszulage mehr als verdient. Sie haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie in dieser Zeit unentbehrlich und systemrelevant sind“, so die Bundesvorsitzende. Bundesverband Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL) Frauen in Führungspositionen: Handlungsbedarf Eine Studie des VDL-Bundesverbandes zu Führungspositionen in den Bereichen Agrar, Ernährung und Gartenbau zeigt, dass Frauen immer noch unterrepräsentiert sind. Frauen sind in den Führungspositionen in der Wirtschaft unterrepräsentiert. Deutschland hinkt im internationalen Vergleich insgesamt hinterher. Die USA und Russland sind dahingehend Vorreiter. Auch im Agribusiness zeigt sich kein grundlegend anderes Bild als für den Rest der Wirtschaft, obwohl Frauen von der Mehrheit der Studienteilnehmenden als geeignet und qualifiziert für Führungsaufgaben eingeschätzt werden. Dennoch sprachen sich 61 Prozent der befragten Frauen gegen die Einführung einer Frauenquote aus. So das Ergebnis der Studie „Frauen in Führungspositionen in den Bereichen Agrar, Ernährung und Gartenbau“ des VDL, welche aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert wurde. „Unsere Studie hat gezeigt, dass nur jedes fünfte private Unternehmen im Agribusiness gezielt Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen anbietet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“, so der VDL-Präsident Markus W. Ebel-Waldmann am 5. Februar 2021. „Es ist gelinde gesagt erschreckend, dass sich nur die Hälfte der Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert sehen.“ Für das Top-Management und die erste Führungsebene besteht Handlungsbedarf. Über die Einführung einer Frauenquote besteht jedoch Uneinigkeit unter den befragten Frauen. Aus diesem Grund sollte an die Einsicht der Unternehmen appelliert werden, dass Frauen auch in den ersten Führungsebenen zu einer qualitativen Bereicherung führen. Der Gesetzgeber kann hierzu Anreize schaffen, wie den Ausbau der Kinderbetreuung oder steuerliche Unterstützung der Unternehmen für die Einführung von Führungspositionen in Teilzeit, um diesen Prozess hin zu einer ausgewogenen Führung zu begleiten. Die Befragung erfolgte anhand eines Online-Fragebogens, der von einem Team rund um Prof. Dr. Jens-Peter Loy vom Lehrstuhl für Marktlehre am Institut für Agrarökonomie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erstellt und ausgewertet wurde. Insgesamt nahmen 853 Personen (76 Prozent Frauen) an der Befragung teil. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Einsatz von elektronischen Fußfesseln verfassungskonform Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat am 4. Februar 2021 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach der Einsatz von elektronischen Fußfesseln für aus der Haft entlassene Straftäter zulässig ist. Wenn ein Rückfallrisiko besteht, kann diese Art der Überwachung angewandt werden. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen wir endlich Rechtssicherheit. Wenn es bei Straftätern um Bewährungsauflagen oder bei ehemals Sicherungsverwahrten um die weitere Gefährlichkeit der Straftäter geht, kann die elektronische Fußfessel ein Mittel sein, um den Aufenthaltsort zu überwachen. Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist im Vergleich zur Unterbringung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung die weitaus günstigere Maßnahme. Selbstredend ist sie auch weniger einschneidend mit Blick auf die Rechte des Überwachten“, sagte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt. „Allerdings darf niemand sich Illusionen hingeben: Die Fußfessel ersetzt im Zweifel nicht die Arbeit der Polizei. Problematisch wird es dann, wenn von dem Überwachten weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, und insbesondere dann, wenn es zu einem technischen Defekt an der elektronischen Fußfessel kommt. Hier sind dann weiterhin Ad-hoc-Einsätze der Polizei erforderlich“, so Wendt. Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) FDP-Positionen zur Zukunft der Bundeswehr Die FDP hat im Januar 2021 wesentliche Programmpapiere zur Zukunft der Bundeswehr veröffentlicht. Der VBB hat am 9. Februar 2021 begrüßt, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien für Verbesserungen bei der Bundeswehr einsetzen. Vor allem begrüße der VBB die Vorschläge, die sich auf Erleichterungen nationaler und europäischer gesetzlicher Regelungen zur Beschaffung beziehen. Viele Vorschläge – zum Beispiel zur neuen Führungsorganisation – seien im Wesentlichen bekannt und ein Konglomerat von Ansätzen, die in den letzten Jahren in Politik, Verwaltung und Bundeswehr bereits diskutiert worden sind. Es sei richtig, dass das komplexe Gefüge von Ministerium, Streitkräften sowie Organisation und Personal, insbesondere auch in Bezug auf die Ausrüstung, gesamtheitlich zu betrachten. „Wir vermissen an diesen Programmen der FDP jedoch die angemessene Würdigung des unverzichtbaren Anteils der zivilen Kolleginnen und Kollegen, der schlicht aus sachlichen und fachlichen Erwägungen notwendigen, tragenden Rollen - und zwar in der Bundeswehr, ob in Ministerium, Verwaltung oder Beschaffung. Dieser hier offensichtlich nicht oder nur einseitig analysierte Aspekt ist für das vollständige Bild, für ein vollständiges, rundes Reformprogramm jedweder Partei, die sich eine effektive Bundeswehr wünscht, unabdingbar“, teilte der VBB mit. Der VBB ist in wesentlichen Schaltstellen der Bundeswehr in tragenden Positionen vertreten und verfügt über ein flächendeckendes Netz an Experten, im Ministerium, der Verwaltung in und außerhalb der Streitkräfte sowie der Beschaffung. „Wir stehen den Verteidigungsexperten der FDP daher gerne beratend und begleitend zur Verfügung. Wir werden uns aktiv an die Verteidigungspolitiker der FDP wenden, schon um das Bild der Bundeswehr insgesamt, des Ministeriums und Beschaffung, mit unserem Wissen zu vervollständigen und, soweit erforderlich, zu korrigieren“, so der VBB. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Geschäftsführender Vorstand wird erweitert Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 1. bis 4. Februar 2021 in Fulda den GDL-Bundesvorsitzenden Claus Weselsky aufgefordert, in der Generalversammlung in Frankfurt im Juni 2022 erneut für den GDL-Bundesvorsitz zu kandidieren. „Bei der Erweiterung unseres Organisationsbereichs wird uns starker Wind entgegenblasen, denn die Arbeitgeber wollen keine starken Gewerkschaften und die DB-Hausgewerkschaft will sich nicht auch noch die letzte Butter vom Brot nehmen lassen. Wir haben aber schon oft bewiesen, dass wir mit unserem starken Zusammenhalt unsere Ziele auch erreichen. Mit unseren Reformen schaffen wir Strukturen, damit wir im Gesamtsystem Schiene, die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des direkten Personals nachhaltig verbessern können. Ich freue mich, dass ich die Chance bekomme, bei diesem Prozess weiter gestaltend mitzuwirken“, sagte dbb Vize Claus Weselsky. Er ist seit 2006 Mitglied des geschäftsführenden GDL-Vorstands, seit 2008 Bundesvorsitzender. Um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, wird der Generalversammlung 2022 vorgeschlagen, einen dritten stellvertretenden Bundesvorsitzenden zu wählen. „Auf einem vierköpfigen geschäftsführenden Vorstand können die Lasten besser verteilt werden“, so Weselsky.

Namen und Nachrichten

In Behörden wie Gesundheitsämtern und Gerichten gehören Faxgeräte nach wie vor zum Standard. In der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 6. Februar 2021 hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach deshalb erneut einen Digitalpakt mit massiven Investitionen in IT-Ausstattung und Fortbildung gefordert.

In einem Beitrag über „Staatsfeinde im Staatsdienst: Die Gefahr von Reichsbürgern im öffentlichen Dienst“ vom 6. Februar 2021 sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, dass Reichsbürger im öffentlichen Dienst kein großes Thema seien. Das Problem begrenze sich "bisher weitgehend auf Einzelfälle". Aber auch Schäfer geht davon aus, dass es noch den ein oder anderen unentdeckten Fall gibt. "Die wirkliche Zahl wird höher sein, als die, die von den Verfassungsschutzbehörden genannt wird."

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat am 5. Februar 2021 im Vorfeld der Landtagswahlen seine Forderungen und Erwartungen in einem Fragenkatalog an die Landtagsfraktionen zusammengefasst. Die Antworten sollen den Mitgliedern Fakten für ihre Wahlentscheidung liefern.

Die Gespräche der interministeriellen Arbeitsgruppen zur Attraktivitätssteigerung im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sind beendet. Jetzt sollen die Ergebnisse in einem Spitzengespräch zwischen den Gewerkschaften, Ministerpräsident Armin Laschet, dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp und Finanzminister Lutz Lienenkämper ausgewertet werden. Der DBB NRW hat in einem gemeinsamen Brief mit dem DGB NRW die Landesregierung am 5. Februar 2021 aufgefordert, die Gespräche möglichst bald zu terminieren. Nur dann sei mit einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen.

Der Bayrische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sowie der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rainer Nachtigall, waren sich bei einem gemeinsamen Gespräch am 5. Februar 2021 einig, dass Homeoffice ein fester Bestandteil der zukünftigen Arbeitswelt bleiben wird. „Der Freistaat Bayern hat Großartiges geleistet und bei den Beschäftigungsbedingungen in kürzester Zeit möglich gemacht, was nur möglich zu machen war. Zusammen mit dem großen persönlichen Einsatz der Beschäftigten auch im privaten Umfeld, sind wir dahin gekommen, wo wir heute stehen. Jetzt müssen wir das, was im Angesicht der Pandemie Hals über Kopf geschaffen wurde, auf dauerhaft verlässliche Beine stellen“, so Nachtigall.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten In Behörden wie Gesundheitsämtern und Gerichten gehören Faxgeräte nach wie vor zum Standard. In der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 6. Februar 2021 hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach deshalb erneut einen Digitalpakt mit massiven Investitionen in IT-Ausstattung und Fortbildung gefordert. In einem Beitrag über „Staatsfeinde im Staatsdienst: Die Gefahr von Reichsbürgern im öffentlichen Dienst“ vom 6. Februar 2021 sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, dass Reichsbürger im öffentlichen Dienst kein großes Thema seien. Das Problem begrenze sich bisher weitgehend auf Einzelfälle. Aber auch Schäfer geht davon aus, dass es noch den ein oder anderen unentdeckten Fall gibt. Die wirkliche Zahl wird höher sein, als die, die von den Verfassungsschutzbehörden genannt wird. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat am 5. Februar 2021 im Vorfeld der Landtagswahlen seine Forderungen und Erwartungen in einem Fragenkatalog an die Landtagsfraktionen zusammengefasst. Die Antworten sollen den Mitgliedern Fakten für ihre Wahlentscheidung liefern. Die Gespräche der interministeriellen Arbeitsgruppen zur Attraktivitätssteigerung im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sind beendet. Jetzt sollen die Ergebnisse in einem Spitzengespräch zwischen den Gewerkschaften, Ministerpräsident Armin Laschet, dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp und Finanzminister Lutz Lienenkämper ausgewertet werden. Der DBB NRW hat in einem gemeinsamen Brief mit dem DGB NRW die Landesregierung am 5. Februar 2021 aufgefordert, die Gespräche möglichst bald zu terminieren. Nur dann sei mit einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen. Der Bayrische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sowie der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rainer Nachtigall, waren sich bei einem gemeinsamen Gespräch am 5. Februar 2021 einig, dass Homeoffice ein fester Bestandteil der zukünftigen Arbeitswelt bleiben wird. „Der Freistaat Bayern hat Großartiges geleistet und bei den Beschäftigungsbedingungen in kürzester Zeit möglich gemacht, was nur möglich zu machen war. Zusammen mit dem großen persönlichen Einsatz der Beschäftigten auch im privaten Umfeld, sind wir dahin gekommen, wo wir heute stehen. Jetzt müssen wir das, was im Angesicht der Pandemie Hals über Kopf geschaffen wurde, auf dauerhaft verlässliche Beine stellen“, so Nachtigall.

 

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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