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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 01 vom 7. Januar 2021

Inhaltsverzeichnis

Monitor öffentlicher Dienst 2021
   Der öffentliche Dienst ist wirtschaftlich und leistungsfähig
Kabinett beschließt Anpassung des Führungspositionengesetzes
   Endlich grünes Licht für verbindliche Regelungen
Digitalisierung im öffentlichen Dienst
   Expertise der Digital Natives nutzen
Ehrenamt und Engagement
   Herrmann: Steuerliche Entlastungen reichen nicht aus
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Niedersachsen
     Kaum Homeoffice möglich
   Baden-Württemberg
     Shutdown: Mobiles Arbeiten ermöglichen
   Thüringen
     Auszahlung der Corona-Hilfen dauert zu lange
   Hessen
     E-Scooter: dbb Hessen begrüßt Einsicht der Politik in Frankfurt
   komba gewerkschaft
     Kitas: Verbindliche Kriterien fehlen
   dbb Bildungsgewerkschaften
     Langfristig klare Regelungen für die Schulen gefordert
   Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF)
     Waldkrise noch nicht beendet
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 01 vom 7. Januar 2021 Inhaltsverzeichnis Monitor öffentlicher Dienst 2021   Der öffentliche Dienst ist wirtschaftlich und leistungsfähigKabinett beschließt Anpassung des Führungspositionengesetzes   Endlich grünes Licht für verbindliche RegelungenDigitalisierung im öffentlichen Dienst   Expertise der Digital Natives nutzenEhrenamt und Engagement   Herrmann: Steuerliche Entlastungen reichen nicht ausAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Niedersachsen     Kaum Homeoffice möglich   Baden-Württemberg     Shutdown: Mobiles Arbeiten ermöglichen   Thüringen     Auszahlung der Corona-Hilfen dauert zu lange   Hessen     E-Scooter: dbb Hessen begrüßt Einsicht der Politik in Frankfurt   komba gewerkschaft     Kitas: Verbindliche Kriterien fehlen   dbb Bildungsgewerkschaften     Langfristig klare Regelungen für die Schulen gefordert   Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF)     Waldkrise noch nicht beendetNamen und Nachrichten

Monitor öffentlicher Dienst 2021

Der öffentliche Dienst ist wirtschaftlich und leistungsfähig

Im europäischen Vergleich schneidet der öffentliche Dienst in Deutschland gut ab, was Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz betrifft. Das geht aus dem „Monitor öffentlicher Dienst 2021“ hervor, den der dbb beamtenbund und tarifunion regelmäßig zum Jahresbeginn herausgibt.

Anhand aktueller Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) und des Statistischen Amtes der Europäischen Union (eurostat) ist erkennbar, dass Deutschland im Jahr 2018 nur rund 7,8 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für die Beschäftigtenentgelte des öffentlichen Dienstes aufgewendet hat, während die Spitzenreiter Dänemark 15,2 Prozent, Schweden 12,7 Prozent und Frankreich 12,5 Prozent ausgegeben haben. Das spiegelt sich auch im Personalstand wider: Dänemark beschäftigte im Jahr 2017 rund 28 Prozent aller Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst, Schweden rund 29 Prozent und Frankreich rund 23 Prozent. Spitzenreiter ist hier Norwegen mit über 30 Prozent, während in Deutschland nur rund 10,5 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst arbeiten. Gleichzeitig gehört Deutschland zu den Top-Ten der europäischen Länder, in denen Bürgerinnen und Bürger das größte Vertrauen in die Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes sowie in Regierung und Verwaltung setzen.

„Die Zahlen widerlegen die immer wieder gern vertretene These, der öffentliche Dienst sei zu teuer und zu unwirtschaftlich“, bekräftigte dbb Chef Ulrich Silberbach. Im Gegenteil dürfe der hohe Grad an Effizienz nicht dazu führen, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Deutschland zu überschätzen. Es zeige sich nicht erst in der aktuellen Krise, dass „an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Wenn wir derzeit schon rund 300 000 Beschäftigte zu wenig haben und bis zum Jahr 2029 rund 27 Prozent oder 1,27 Millionen der heute 55-jährigen altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, kann die Devise nur lauten, Fachkräfte zu gewinnen und massiv in Ausbildung zu investieren", so Silberbach. „Nur so werden wir unseren europäischen Spitzenplatz auch künftig verteidigen können.“

Hintergrund
Der Monitor öffentlicher Dienst ermöglicht einen objektiven Überblick über die wichtigsten Eckdaten des öffentlichen Dienstes in Deutschland und liefert eine belastbare Datengrundlage. Aufbauend auf den jeweils neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, auf Informationen der Bundesministerien sowie Erhebungen europäischer Institutionen und auf eigenen Berechnungen ist der Monitor öffentlicher Dienst als schnelles Nachschlagewerk mit seinen Zahlen, Daten und Fakten unverzichtbar.

  Click to listen highlighted text! Monitor öffentlicher Dienst 2021 Der öffentliche Dienst ist wirtschaftlich und leistungsfähig Im europäischen Vergleich schneidet der öffentliche Dienst in Deutschland gut ab, was Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz betrifft. Das geht aus dem „Monitor öffentlicher Dienst 2021“ hervor, den der dbb beamtenbund und tarifunion regelmäßig zum Jahresbeginn herausgibt. Anhand aktueller Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) und des Statistischen Amtes der Europäischen Union (eurostat) ist erkennbar, dass Deutschland im Jahr 2018 nur rund 7,8 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für die Beschäftigtenentgelte des öffentlichen Dienstes aufgewendet hat, während die Spitzenreiter Dänemark 15,2 Prozent, Schweden 12,7 Prozent und Frankreich 12,5 Prozent ausgegeben haben. Das spiegelt sich auch im Personalstand wider: Dänemark beschäftigte im Jahr 2017 rund 28 Prozent aller Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst, Schweden rund 29 Prozent und Frankreich rund 23 Prozent. Spitzenreiter ist hier Norwegen mit über 30 Prozent, während in Deutschland nur rund 10,5 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst arbeiten. Gleichzeitig gehört Deutschland zu den Top-Ten der europäischen Länder, in denen Bürgerinnen und Bürger das größte Vertrauen in die Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes sowie in Regierung und Verwaltung setzen. „Die Zahlen widerlegen die immer wieder gern vertretene These, der öffentliche Dienst sei zu teuer und zu unwirtschaftlich“, bekräftigte dbb Chef Ulrich Silberbach. Im Gegenteil dürfe der hohe Grad an Effizienz nicht dazu führen, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Deutschland zu überschätzen. Es zeige sich nicht erst in der aktuellen Krise, dass „an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Wenn wir derzeit schon rund 300 000 Beschäftigte zu wenig haben und bis zum Jahr 2029 rund 27 Prozent oder 1,27 Millionen der heute 55-jährigen altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, kann die Devise nur lauten, Fachkräfte zu gewinnen und massiv in Ausbildung zu investieren, so Silberbach. „Nur so werden wir unseren europäischen Spitzenplatz auch künftig verteidigen können.“ HintergrundDer Monitor öffentlicher Dienst ermöglicht einen objektiven Überblick über die wichtigsten Eckdaten des öffentlichen Dienstes in Deutschland und liefert eine belastbare Datengrundlage. Aufbauend auf den jeweils neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, auf Informationen der Bundesministerien sowie Erhebungen europäischer Institutionen und auf eigenen Berechnungen ist der Monitor öffentlicher Dienst als schnelles Nachschlagewerk mit seinen Zahlen, Daten und Fakten unverzichtbar.

Kabinett beschließt Anpassung des Führungspositionengesetzes

Endlich grünes Licht für verbindliche Regelungen

Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2021 der Anpassung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zugestimmt. Die dbb frauen begrüßen vor allem die Einführung verbindlicher Regelungen für die Privatwirtschaft und Verbesserungen im Einflussbereich des Bundes.

„Ohne den großen Druck, den die Frauenverbände gemeinsam über Monate hinweg aufgebaut haben, wären wir hier keinen Schritt weiter. Umso erfreulicher ist es, dass das Kabinett grünes Licht für verbindlichere Regelungen bei der gleichberechtigten Besetzung von Führungspositionen mit Männern und Frauen gegeben hat“, machte die Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, deutlich.

Insbesondere begrüßen die dbb frauen die vorgesehenen Verbesserungen im Bundesgremienbesetzungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz. Danach kommen die Vorgaben zur Besetzung von Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Bundes bereits ab zwei – bisher ab drei – vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern zur Anwendung. Zudem wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung im Bundesgleichstellungsgesetz bis zum Jahr 2025 festgeschrieben.

Ebenfalls positiv bewertet wird die Einführung einer Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Geschäftsführungsorganen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sowie deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der fixen Mindestquote im Aufsichtsrat.

Darüber hinaus lobte Kreutz die anvisierten Regelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung. „In den Führungsgremien der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie in der Bundesagentur für Arbeit sind Frauen stark unterrepräsentiert. Die vorgesehene Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in diesen Führungsorganen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um langfristig eine geschlechtsspezifische Sicht auf Entscheidungsprozesse im Bereich der Sozialversicherungen zu erreichen“, stellte die dbb frauen Chefin heraus.

Doch ganz ohne Kritik entließ Kreutz die Bundesregierung nicht. Als wesentliche Schwachstelle bezeichnete sie die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung der Zielgröße Null bei der Besetzung von Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden obersten Führungsebenen mit Frauen. „Um mehr börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen dazu zu bewegen, sich ambitioniertere Zielvorgaben für die Leitungs- und Vorstandsebene zu setzen, brauchen wir echte Sanktionsmechanismen. Hier ist die Bundesregierung erneut vor der Wirtschaft eingeknickt. Das zeigt deutlich, welch starken Einfluss die männlich dominierte Unternehmenskultur in Deutschland weiterhin hat“, so Kreutz.

Auch deshalb appellierte Kreutz erneut an die öffentlichen Arbeitgebenden, den Wandel der Arbeitskultur über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aktiv voranzutreiben und eine Vorreiterrolle einzunehmen: „Nachhaltige Führungskräfteentwicklung gelingt nur, wenn Männern und Frauen neben beruflicher Förderung in gleichem Maße auch Raum und Zeit für die Familie eingeräumt wird. Die Digitalisierung eröffnet hierfür entscheidende Spielräume. Führungsmodelle wie Führen aus der Ferne oder Führen in Teilzeit werden in der sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt enorm an Bedeutung gewinnen. Dies in den Qualifikationsprofilen und Beurteilungskriterien der Führungskräfte abzubilden, wird in Zukunft eine wichtige Stellschraube darstellen“, so Kreutz.

  Click to listen highlighted text! Kabinett beschließt Anpassung des Führungspositionengesetzes Endlich grünes Licht für verbindliche Regelungen Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2021 der Anpassung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zugestimmt. Die dbb frauen begrüßen vor allem die Einführung verbindlicher Regelungen für die Privatwirtschaft und Verbesserungen im Einflussbereich des Bundes. „Ohne den großen Druck, den die Frauenverbände gemeinsam über Monate hinweg aufgebaut haben, wären wir hier keinen Schritt weiter. Umso erfreulicher ist es, dass das Kabinett grünes Licht für verbindlichere Regelungen bei der gleichberechtigten Besetzung von Führungspositionen mit Männern und Frauen gegeben hat“, machte die Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, deutlich. Insbesondere begrüßen die dbb frauen die vorgesehenen Verbesserungen im Bundesgremienbesetzungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz. Danach kommen die Vorgaben zur Besetzung von Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Bundes bereits ab zwei – bisher ab drei – vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern zur Anwendung. Zudem wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung im Bundesgleichstellungsgesetz bis zum Jahr 2025 festgeschrieben. Ebenfalls positiv bewertet wird die Einführung einer Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Geschäftsführungsorganen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sowie deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der fixen Mindestquote im Aufsichtsrat. Darüber hinaus lobte Kreutz die anvisierten Regelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung. „In den Führungsgremien der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie in der Bundesagentur für Arbeit sind Frauen stark unterrepräsentiert. Die vorgesehene Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in diesen Führungsorganen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um langfristig eine geschlechtsspezifische Sicht auf Entscheidungsprozesse im Bereich der Sozialversicherungen zu erreichen“, stellte die dbb frauen Chefin heraus. Doch ganz ohne Kritik entließ Kreutz die Bundesregierung nicht. Als wesentliche Schwachstelle bezeichnete sie die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung der Zielgröße Null bei der Besetzung von Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden obersten Führungsebenen mit Frauen. „Um mehr börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen dazu zu bewegen, sich ambitioniertere Zielvorgaben für die Leitungs- und Vorstandsebene zu setzen, brauchen wir echte Sanktionsmechanismen. Hier ist die Bundesregierung erneut vor der Wirtschaft eingeknickt. Das zeigt deutlich, welch starken Einfluss die männlich dominierte Unternehmenskultur in Deutschland weiterhin hat“, so Kreutz. Auch deshalb appellierte Kreutz erneut an die öffentlichen Arbeitgebenden, den Wandel der Arbeitskultur über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aktiv voranzutreiben und eine Vorreiterrolle einzunehmen: „Nachhaltige Führungskräfteentwicklung gelingt nur, wenn Männern und Frauen neben beruflicher Förderung in gleichem Maße auch Raum und Zeit für die Familie eingeräumt wird. Die Digitalisierung eröffnet hierfür entscheidende Spielräume. Führungsmodelle wie Führen aus der Ferne oder Führen in Teilzeit werden in der sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt enorm an Bedeutung gewinnen. Dies in den Qualifikationsprofilen und Beurteilungskriterien der Führungskräfte abzubilden, wird in Zukunft eine wichtige Stellschraube darstellen“, so Kreutz.

Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Expertise der Digital Natives nutzen

Die Digitalisierung am Arbeitsplatz muss in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes stärker vorangetrieben werden. „Die dbb jugend möchte diese Entwicklung konstruktiv und mit guten Ideen aus der Perspektive junger Beschäftigter begleiten“, sagte dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 6. Januar 2021 anlässlich eines digitalen Treffens mit Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern.

Digitales Arbeiten erfordert eine zeitgemäße IT-Ausstattung und technische Infrastruktur, darin waren sich Ulbrich und Herrmann bei ihrem Gespräch einig. Entscheidend für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern sei der Breitbandausbau. „Ohne einen konsequenten und flächendeckenden Netzausbau ist die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes nicht denkbar. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Behörden und Gebietskörperschaften gut angebunden sind. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ebenso einen schnellen Internetzugang, um digitale Dienstleistungen nutzen zu können“, sagte Herrmann.

Die ddb jugend hat sich auch im neuen Kalenderjahr 2021 das Thema Digitalisierung ganz oben auf die Agenda geschrieben. „Die jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bringen als ‚Digital Natives‘ viele Kompetenzen mit, zum Beispiel das intuitive Arbeiten mit immer wieder neuen digitalen Tools. Diese Fähigkeiten junger Beschäftigter müssen anerkannt und gemeinsam mit dem Erfahrungswissen der Älteren aktiv für die Digitalisierung der Verwaltung genutzt werden. Hier können sich ganz neue Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ergeben“, so Herrmann.

Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes sei kein einmaliges Projekt, sondern wird eine stetige Weiterentwicklung erfordern. „Es gilt, die Kompetenzen der jungen Beschäftigten zu nutzen, die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insgesamt dafür zu sorgen, dass der öffentliche Dienst seine wichtigen Aufgaben für das Gemeinwohl – auch digital – weiterhin zuverlässig erfüllt“, sagte die dbb jugend Chefin.

  Click to listen highlighted text! Digitalisierung im öffentlichen Dienst Expertise der Digital Natives nutzen Die Digitalisierung am Arbeitsplatz muss in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes stärker vorangetrieben werden. „Die dbb jugend möchte diese Entwicklung konstruktiv und mit guten Ideen aus der Perspektive junger Beschäftigter begleiten“, sagte dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 6. Januar 2021 anlässlich eines digitalen Treffens mit Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Digitales Arbeiten erfordert eine zeitgemäße IT-Ausstattung und technische Infrastruktur, darin waren sich Ulbrich und Herrmann bei ihrem Gespräch einig. Entscheidend für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern sei der Breitbandausbau. „Ohne einen konsequenten und flächendeckenden Netzausbau ist die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes nicht denkbar. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Behörden und Gebietskörperschaften gut angebunden sind. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ebenso einen schnellen Internetzugang, um digitale Dienstleistungen nutzen zu können“, sagte Herrmann. Die ddb jugend hat sich auch im neuen Kalenderjahr 2021 das Thema Digitalisierung ganz oben auf die Agenda geschrieben. „Die jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bringen als ‚Digital Natives‘ viele Kompetenzen mit, zum Beispiel das intuitive Arbeiten mit immer wieder neuen digitalen Tools. Diese Fähigkeiten junger Beschäftigter müssen anerkannt und gemeinsam mit dem Erfahrungswissen der Älteren aktiv für die Digitalisierung der Verwaltung genutzt werden. Hier können sich ganz neue Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ergeben“, so Herrmann. Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes sei kein einmaliges Projekt, sondern wird eine stetige Weiterentwicklung erfordern. „Es gilt, die Kompetenzen der jungen Beschäftigten zu nutzen, die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insgesamt dafür zu sorgen, dass der öffentliche Dienst seine wichtigen Aufgaben für das Gemeinwohl – auch digital – weiterhin zuverlässig erfüllt“, sagte die dbb jugend Chefin.

Ehrenamt und Engagement

Herrmann: Steuerliche Entlastungen reichen nicht aus

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass freiwilliges und ehrenamtliches Engagement unverzichtbar ist. Mit dem neuen Jahr wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt. Doch das reicht nicht, sagt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann.

Die dbb jugend fordert seit Jahren, dass das Ehrenamt gestärkt wird. Viele junge Menschen engagieren sich häufig neben dem eigentlichen Beruf und auch teils auf eigene Kosten. Ab 2021 gibt es zumindest steuerrechtlich einige Verbesserungen. Vereine und Organisationen erstatten den ehrenamtlich Engagierten ihre Auslagen pauschal. Diese Erstattungen sind steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die bisherigen Höchstgrenzen werden 2021 von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben. Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale unterstützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel als Schriftführerinnen und Schriftführer in gemeinnützigen Vereinen. Karoline Herrmann weist daraufhin, dass Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht zu den begünstigten Organisationen gehören. „Wenn jemand ehrenamtlich in einer Gewerkschaft mitwirkt und eine Aufwandsentschädigung erhält, muss diese in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ehrenamtspauschale ist nicht anwendbar. Wir fordern, dass auch das gewerkschaftliche Ehrenamt in die Steuerbefreiung aufgenommen wird.“

Um junge Menschen zu motivieren, ehrenamtlich tätig zu werden, und um sie längerfristig an das Ehrenamt zu binden, müssen laut Herrmann auch im öffentlichen Dienst weitere Anreize geschaffen werden. „Das ehrenamtliche Engagement und die durch das Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten sollten im Beruf und bei der Einstellung anerkannt werden. Wir brauchen auch mehr Möglichkeiten von bezahltem Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten“, so Herrmann. „Das Ehrenamt ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unabdingbar. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorbildfunktion des Staates muss es eine umfassendere Unterstützung und Wertschätzung von ehrenamtlich Tätigen geben.“

  Click to listen highlighted text! Ehrenamt und Engagement Herrmann: Steuerliche Entlastungen reichen nicht aus Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass freiwilliges und ehrenamtliches Engagement unverzichtbar ist. Mit dem neuen Jahr wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt. Doch das reicht nicht, sagt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann. Die dbb jugend fordert seit Jahren, dass das Ehrenamt gestärkt wird. Viele junge Menschen engagieren sich häufig neben dem eigentlichen Beruf und auch teils auf eigene Kosten. Ab 2021 gibt es zumindest steuerrechtlich einige Verbesserungen. Vereine und Organisationen erstatten den ehrenamtlich Engagierten ihre Auslagen pauschal. Diese Erstattungen sind steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die bisherigen Höchstgrenzen werden 2021 von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben. Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale unterstützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel als Schriftführerinnen und Schriftführer in gemeinnützigen Vereinen. Karoline Herrmann weist daraufhin, dass Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht zu den begünstigten Organisationen gehören. „Wenn jemand ehrenamtlich in einer Gewerkschaft mitwirkt und eine Aufwandsentschädigung erhält, muss diese in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ehrenamtspauschale ist nicht anwendbar. Wir fordern, dass auch das gewerkschaftliche Ehrenamt in die Steuerbefreiung aufgenommen wird.“ Um junge Menschen zu motivieren, ehrenamtlich tätig zu werden, und um sie längerfristig an das Ehrenamt zu binden, müssen laut Herrmann auch im öffentlichen Dienst weitere Anreize geschaffen werden. „Das ehrenamtliche Engagement und die durch das Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten sollten im Beruf und bei der Einstellung anerkannt werden. Wir brauchen auch mehr Möglichkeiten von bezahltem Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten“, so Herrmann. „Das Ehrenamt ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unabdingbar. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorbildfunktion des Staates muss es eine umfassendere Unterstützung und Wertschätzung von ehrenamtlich Tätigen geben.“

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Niedersachsen

Kaum Homeoffice möglich

Während sich Niedersachsen im zweiten umfangreichen Lockdown befindet und die Landesregierung den dringenden Appell an alle Unternehmen gerichtet hat, alle Beschäftigten ins Home-office zu schicken, mehren sich erneut die Beschwerden über die mangelhafte IT-Ausstattung der niedersächsischen Landesverwaltung, teilte der NBB am 18. Dezember 2020 mit.

„Der Dienstherr spielt mit der Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Sicht des NBB besteht aktuell eine zunehmende Verletzung der Fürsorgeverpflichtung des

öffentlichen Dienstherrn“ sagte Alexander Zimbehl, Landesvorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion.

„Derzeit scheitert alles an den internen Strukturen, insbesondere des internen Dienstleisters IT-Niedersachsen. Die Kolleginnen und Kollegen sollen und wollen ihre Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegen, sind dort aber nicht arbeitsfähig, weil sie beispielsweise mehr als acht Wochen auf Signaturkarten warten, ihre eigene Technik mit der Landestechnik nicht kompatibel ist oder es spätestens an datenschutzrechtlichen Hürden scheitert, die man längst hätte beheben können“, so Zimbehl.

Der NBB moniert in aller erster Linie den Umstand, dass seitens des Innenministeriums scheinbar die Zeit nach der ersten Lockdown-Phase nicht genutzt wurde. „Offensichtlich war man froh, dass die Landesverwaltung im Frühjahr dank ihrer hochmotivierten Beschäftigten dafür gesorgt hat, dass Niedersachsen vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Man hat den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung, insbesondere für den Aspekt Homeoffice, sträflich vernachlässigt“, kommentierte Zimbehl.

„Das Land Niedersachsen und damit insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die niedersächsische Wirtschaft, werden in den kommenden Jahren für diese Versäumnisse des Jahres 2020 teuer bezahlen. Niemand hat mit dieser Krise rechnen können, aber dass wir nach fast einem Jahr diese Grundprobleme der niedersächsischen Verwaltungsdigitalisierung nicht in den Griff bekommen haben, ist ein Trauerspiel“, so Zimbehl.

Baden-Württemberg

Shutdown: Mobiles Arbeiten ermöglichen

Die Dienststellen des Landes wurden bereits vor Weihnachten aufgefordert, den Beschäftigten mobiles Arbeiten, insbesondere zur Betreuung von Kindern, zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens in Baden-Württemberg haben das Innenministerium und Finanzministerium die gemeinsamen rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte präzisiert. Anlass ist der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderchefinnen und Länderchefs vom 13. Dezember 2020 zum bundesweiten Shutdown. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wird klargestellt, dass eine Präsenz der Beschäftigten des Landes in der Dienststelle zu reduzieren ist.

Die Dienststellen werden daher gebeten, den Beschäftigten, wo immer möglich, insbesondere zur Betreuung von Kindern bis auf Weiteres mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Zudem soll Anträgen auf Arbeitszeitausgleich und (Alt-) Urlaub großzügig stattgegeben werden.

Beschäftigten, die nicht über positive Arbeitszeitguthaben verfügen, kann darüber hinaus bei besonderen Umständen im Einzelfall Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beziehungsweise in besonderen Härtefällen eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts durch die Dienststelle bewilligt werden, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Thüringen

Auszahlung der Corona-Hilfen dauert zu lange

„Viele Menschen müssen in der Covid19-Pandemie zu lange auf die versprochenen Unterstützungsleistungen warten“, sagte Frank Schönborn, tbb Landesvorsitzender, zu der oft verzögerten Auszahlung der Corona-Hilfezahlungen.

Schönborn sieht die Ursachen neben der fehlenden technischen Ausstattung vor Ort auch in der Tatsache, dass die auszahlenden Behörden den zusätzlichen Arbeitsanfall allein durchstehen müssten. „Neben der reinen Technik fehlen auch Software und Personal“, sagte Schönborn.

Bereits mit Schreiben vom 17. November 2020 hatte der tbb die dringende personelle und technische Unterstützung des Landesverwaltungsamtes gefordert und dies im Gespräch am 10. Dezember 2020 mit dem Ministerpräsidenten bekräftigt. „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen arbeiteten mit einem auf die Schnelle selbstgeschriebenen Programm“, so die Kritik. „Da das händische Berechnen Zeit und Arbeitskraft frisst, fehlte es zudem auch an ‚reiner Manpower‘. Beides wird jetzt erst behoben. So wird ein bundesweit schon vorhandenes Programm in Thüringen erst im Februar 2021 anwendbar sein“, sagte Schönborn.

Hessen

E-Scooter: dbb Hessen begrüßt Einsicht der Politik in Frankfurt

„Der dbb Hessen begrüßt die Überlegungen der Römer-Koalition, den Wildwuchs an Problemen, die die E-Scooter seit 2019 verursachen, endlich in geordnete Bahnen lenken zu wollen“, sagte der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, am 5. Januar 2021.

In einem Antrag an den Magistrat fordern CDU, SPD und Grüne Regelungen für E-Rollern in Frankfurt unter anderem feste Abstellplätze oder eine Obergrenze bei der Anzahl der Roller. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass E-Scooter kein taugliches Instrument sind, um vorhandene Verkehrsprobleme auch nur im Ansatz zu beheben“, sagte Schmitt.

Der dbb Hessen hatte davor gewarnt, dass die Fahrzeuge nur zusätzliche Probleme verursachen würden. „Den Behörden wurde nur zusätzliche und unnütze Arbeit aufgebürdet. Das begann mit Mehrarbeit durch Kontrollen für die Ordnungsbehörden nach der Zulassung und endet nun mit der Aufgabe der Verwaltung, geeignete Abstellflächen zu finden und Regeln für einen geordneten Einsatz dieser Vehikel auszuarbeiten“, so Schmitt. Auch diese nun angedachten Neuregulierungen müssten wieder aufwändig kontrolliert werden. „Diese Arbeit hätte man den Behörden gut ersparen können“, sagte Schmitt. „Gerade jetzt, in der Hochzeit der zweiten Coronawelle ist diese überflüssig und bindet unnötig wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen.“

Schmitt appellierte darüber hinaus, auch die Überlegungen zu den Anschlusstickets für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel nicht weiterzuverfolgen. Auch hierbei stünden Aufwand und Ertrag in einem groben Missverhältnis. "Die E-Scooter werden nie zu einer sinnvollen Komponente des Nahverkehrs werden“, bilanzierte Schmitt.

komba gewerkschaft

Kitas: Verbindliche Kriterien fehlen

Wie geht der Kita-Betrieb in Corona-Zeiten weiter? Der komba gewerkschaft teilte am 6. Januar 2021 mit, dass bei den neuen Beschlüssen ein bundesweit einheitliches Stufenmodell mit verbindlichen Kriterien fehle.

Mangelnde Konzepte und viele unterschiedliche Vorgehensweisen führen bei Beschäftigten, Eltern und Kinder gleichermaßen zu einer großen Unsicherheit im Kita-Bereich. „Die Corona-Pandemie wird uns 2021 weiter begleiten. Deshalb bringt es nichts, immer nur kurzfristige Maßnahmen zu beschließen. Für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit aller Beteiligten braucht es gemeinsame, langfristige Konzepte. Dazu gehört ein einheitliches Stufenmodell“, sagte Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft. Diese Position verdeutlichte sie im Corona-Kita-Rat des Bundesfamilienministeriums.

Die unterschiedlichen Stufen müssten nach Meinung der komba unter anderem Kriterien wie Betreuungsumfänge, Gruppengröße und Personaleinsatz enthalten. Nicht zuletzt entscheiden Infektionsgeschehen und verfügbares Personal darüber, ob es zu einem Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen, einem eingeschränkten Regelbetrieb, einer erweiterten oder einer Notbetreuung kommt. „Ein Stufenmodell hilft beispielsweise, den Gesundheitsschutz von Kindern und Fachkräften im Blick zu halten und frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Diese Modelle sind keinesfalls neu, aber sie sind nicht bundesweit einheitlich. Eine solche Herangehensweise würde die Maßnahmen aber nachvollziehbar machen, Planungen sicherstellen und komplette Kita-Schließungen verhindern. Schließungen sollten das letztmögliche Mittel bleiben“, stellte van Heemskerk klar.

Gewisse Gestaltungsspielräume sollte es innerhalb eines Stufenmodells allerdings geben, um das regionale Infektionsgeschehen und die Betreuungsansprüche zu berücksichtigen.

Damit der Kita-Betrieb in den kommenden Wochen überhaupt möglich ist, braucht es nach Auffassung der komba gewerkschaft vor allem gesunde Fachkräfte. Bei allen Maßnahmen müsse daher der Schutz der Beschäftigten im Fokus stehen. Ausreichende Testmöglichkeiten und eine Personalplanung, die nicht über die tatsächlichen Kapazitäten hinausgehen darf, sieht die komba gewerkschaft als maßgeblich an.

dbb Bildungsgewerkschaften

Langfristig klare Regelungen für die Schulen gefordert

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 5. Januar 2021 angesichts der Entwicklung der Corona-Infektionszahlen entschieden, die Schulen flächendeckend bis zum 31. Januar geschlossen zu halten und den Präsenzunterricht auszusetzen. Die Bildungsgewerkschaften im dbb fordern langfristig klare Regelungen – auch im Hinblick auf die Abschlussjahrgänge.

Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), begrüßte die Entscheidung der KMK: „Das ist gut und richtig – auch wenn Präsenzunterricht höchste Priorität hat. Denn nur, wenn man Kontakte minimiert, Klassen halbiert und damit kleine Lerngruppen schafft, können auch in den beruflichen Schulen die AHA-Regeln eingehalten und das Infektionsgeschehen reduziert werden.“ Maiß forderte einen „Mutanfall“ der Politik auf allen Ebenen: „Das Virus wird uns noch lange begleiten. Daher ist es notwendig, die differenzierten Modelle, die der Hybridunterricht bietet, nicht als Ausnahme abzunicken, sondern als Ergänzung zu verankern. Hybridunterricht erlaubt, den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wie mit einem Regler passgenau auf die jeweilige Situation feinzujustieren.“

Jürgen Böhm, dbb Vize und Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), wies auf die Herausforderungen im Homeschooling hin: „Die Lernplattformen in den verschiedenen Bundesländern laufen häufig mehr schlecht als recht. Die Schulen brauchen praktikable Möglichkeiten, um ihren Unterricht und auch Leistungserhebungen in einem rechtlich gesicherten Raum abzuhalten.“

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) erwartet derweil Ansagen der Kultusministerinnen und Kultusminister im Hinblick auf die Abiturprüfungen: „Abiturienten brauchen ein vollwertiges Abitur. Die Anforderungen der Universitäten und der Ausbildungsinstitutionen an unsere jetzigen Abiturienten sinken durch Corona nicht. Abiturienten schlechter durch das Ausfallen oder Verwässern von Prüfungen auf ihre anschließende Studien- und Berufstätigkeit vorzubereiten, hilft niemandem“, so die DPhV-Vorsitzende Susanne Lin-Klitzing.

Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) betonte ebenfalls, dass die Kultusministerkonferenz verlässliche Aussagen treffen müsse. „Es fehlen klare und rechtssichere Regelungen für die Leistungsmessung und Abschlussprüfungen mit Blick auf die Besonderheiten eines unnormal verlaufenden Schuljahres. Diese Fragen werden an Schulen aber gestellt. Lehrkräfte müssen befähigt werden, sie zu beantworten. Die Kultusministerien dürfen diese Erwartungshaltung an Schule nicht länger wegignorieren. Den Schülerinnen und Schülern wird ein rein defizitorientierter Fokus auf verpassten Schulstoff nicht gerecht. Neu während der Pandemie erworbene Kompetenzen sollten auch in eine Bewertung einfließen.“

 

Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF)

Waldkrise noch nicht beendet

Die Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute sieht die Wälder und die Forstwirtschaft weiterhin in einer existenziellen Krise. „Die letzten drei Katastrophenjahre haben gezeigt, dass unsere Wälder systemrelevant sind – für das weltweite Klima genauso wie für den täglichen Spaziergang vor der Haustür", so Bundesvorsitzender Ulrich Dohle am 29. Dezember 2020.

„Die rein betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Waldbewirtschaftung sowie der bis heute andauernde Abbau von Forstpersonal und ständige Umstrukturierungen haben sich für den Wald der Zukunft, so wie ihn die Gesellschaft braucht, als falsch erwiesen." Hinter den fast 300 000 Hektar abgestorbener Waldflächen und rund 180 Millionen Kubikmeter zwangsweise angefallener und somit ungeplanter Holzmengen in den vergangenen drei Jahren stünde eine enorme Anstrengung der Forstmitarbeitende die Schäden zu bewältigen und die Wiederbewaldung zu stemmen.

„Dieses Engagement teilweise bis an die Leistungsgrenze ist kräftezehrend und die Wald-Klimakrise noch lange nicht vorüber", knüpfte Dohle an die Corona-Krise an. „Ebenso wie bei den Pflegekräften und dem Gesundheitspersonal müssen wir für unsere Wälder unbedingt über das nicht mehr ausreichend vorhandene Forstpersonal reden. Zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen bei der Waldentwicklung und zur fachgerechten Umsetzung der Milliardenhilfen brauchen wir wieder mehr Fachleute im Wald".

Auch seien die Waldschäden noch nicht zu Ende. „Trockene Waldböden, unendlich viele Borkenkäfer im Winterquartier und jede Menge lädierte Fichtenwälder werden uns je nach Witterungsverlauf auch in den nächsten Jahren weitere Schäden bescheren", so Dohle.

Für den BDF stehen die Waldbesitzer und Förster vor einer enormen Zäsur. Während der Wert des Waldes für die Gesellschaft und in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger deutlich steige, werde immer klarer, dass der Holzertrag aus den Wäldern nicht ausreiche, die klimaresilienten Mischwälder der Zukunft aufzubauen und das dafür notwendige Fachpersonal zu finanzieren. So gerieten die sogenannten Gemeinwohlaufgaben, also die Schutz- und Erholungsfunktionen, in den Blick, die der Wald bislang kostenfrei liefere. „Eine wenig beachtete Gemeinwohlfunktion ist zum Beispiel die ständige Verkehrssicherung an ungezählten Kilometern Straßen und Bahnstrecken", erläuterte Dohle als Beispiel, dass die öffentlichen und privaten Waldbesitzer Leistungen erbringen, von denen andere – hier der ungefährdete Verkehrsfluss – profitieren. Alleine etwa 73 500 km des überörtlichen Straßennetzes und 12 300 km des Schienennetzes führen durch Wälder und die Standsicherheit der Bäume muss dort zweimal jährlich durch Forstleute kontrolliert werden. Gemeindestraßen und bebaute Flächen sind dabei nicht mitgezählt.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Niedersachsen Kaum Homeoffice möglich Während sich Niedersachsen im zweiten umfangreichen Lockdown befindet und die Landesregierung den dringenden Appell an alle Unternehmen gerichtet hat, alle Beschäftigten ins Home-office zu schicken, mehren sich erneut die Beschwerden über die mangelhafte IT-Ausstattung der niedersächsischen Landesverwaltung, teilte der NBB am 18. Dezember 2020 mit. „Der Dienstherr spielt mit der Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Sicht des NBB besteht aktuell eine zunehmende Verletzung der Fürsorgeverpflichtung des öffentlichen Dienstherrn“ sagte Alexander Zimbehl, Landesvorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion. „Derzeit scheitert alles an den internen Strukturen, insbesondere des internen Dienstleisters IT-Niedersachsen. Die Kolleginnen und Kollegen sollen und wollen ihre Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegen, sind dort aber nicht arbeitsfähig, weil sie beispielsweise mehr als acht Wochen auf Signaturkarten warten, ihre eigene Technik mit der Landestechnik nicht kompatibel ist oder es spätestens an datenschutzrechtlichen Hürden scheitert, die man längst hätte beheben können“, so Zimbehl. Der NBB moniert in aller erster Linie den Umstand, dass seitens des Innenministeriums scheinbar die Zeit nach der ersten Lockdown-Phase nicht genutzt wurde. „Offensichtlich war man froh, dass die Landesverwaltung im Frühjahr dank ihrer hochmotivierten Beschäftigten dafür gesorgt hat, dass Niedersachsen vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Man hat den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung, insbesondere für den Aspekt Homeoffice, sträflich vernachlässigt“, kommentierte Zimbehl. „Das Land Niedersachsen und damit insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die niedersächsische Wirtschaft, werden in den kommenden Jahren für diese Versäumnisse des Jahres 2020 teuer bezahlen. Niemand hat mit dieser Krise rechnen können, aber dass wir nach fast einem Jahr diese Grundprobleme der niedersächsischen Verwaltungsdigitalisierung nicht in den Griff bekommen haben, ist ein Trauerspiel“, so Zimbehl. Baden-Württemberg Shutdown: Mobiles Arbeiten ermöglichen Die Dienststellen des Landes wurden bereits vor Weihnachten aufgefordert, den Beschäftigten mobiles Arbeiten, insbesondere zur Betreuung von Kindern, zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens in Baden-Württemberg haben das Innenministerium und Finanzministerium die gemeinsamen rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte präzisiert. Anlass ist der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderchefinnen und Länderchefs vom 13. Dezember 2020 zum bundesweiten Shutdown. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wird klargestellt, dass eine Präsenz der Beschäftigten des Landes in der Dienststelle zu reduzieren ist. Die Dienststellen werden daher gebeten, den Beschäftigten, wo immer möglich, insbesondere zur Betreuung von Kindern bis auf Weiteres mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Zudem soll Anträgen auf Arbeitszeitausgleich und (Alt-) Urlaub großzügig stattgegeben werden. Beschäftigten, die nicht über positive Arbeitszeitguthaben verfügen, kann darüber hinaus bei besonderen Umständen im Einzelfall Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beziehungsweise in besonderen Härtefällen eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts durch die Dienststelle bewilligt werden, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Thüringen Auszahlung der Corona-Hilfen dauert zu lange „Viele Menschen müssen in der Covid19-Pandemie zu lange auf die versprochenen Unterstützungsleistungen warten“, sagte Frank Schönborn, tbb Landesvorsitzender, zu der oft verzögerten Auszahlung der Corona-Hilfezahlungen. Schönborn sieht die Ursachen neben der fehlenden technischen Ausstattung vor Ort auch in der Tatsache, dass die auszahlenden Behörden den zusätzlichen Arbeitsanfall allein durchstehen müssten. „Neben der reinen Technik fehlen auch Software und Personal“, sagte Schönborn. Bereits mit Schreiben vom 17. November 2020 hatte der tbb die dringende personelle und technische Unterstützung des Landesverwaltungsamtes gefordert und dies im Gespräch am 10. Dezember 2020 mit dem Ministerpräsidenten bekräftigt. „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen arbeiteten mit einem auf die Schnelle selbstgeschriebenen Programm“, so die Kritik. „Da das händische Berechnen Zeit und Arbeitskraft frisst, fehlte es zudem auch an ‚reiner Manpower‘. Beides wird jetzt erst behoben. So wird ein bundesweit schon vorhandenes Programm in Thüringen erst im Februar 2021 anwendbar sein“, sagte Schönborn. Hessen E-Scooter: dbb Hessen begrüßt Einsicht der Politik in Frankfurt „Der dbb Hessen begrüßt die Überlegungen der Römer-Koalition, den Wildwuchs an Problemen, die die E-Scooter seit 2019 verursachen, endlich in geordnete Bahnen lenken zu wollen“, sagte der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, am 5. Januar 2021. In einem Antrag an den Magistrat fordern CDU, SPD und Grüne Regelungen für E-Rollern in Frankfurt unter anderem feste Abstellplätze oder eine Obergrenze bei der Anzahl der Roller. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass E-Scooter kein taugliches Instrument sind, um vorhandene Verkehrsprobleme auch nur im Ansatz zu beheben“, sagte Schmitt. Der dbb Hessen hatte davor gewarnt, dass die Fahrzeuge nur zusätzliche Probleme verursachen würden. „Den Behörden wurde nur zusätzliche und unnütze Arbeit aufgebürdet. Das begann mit Mehrarbeit durch Kontrollen für die Ordnungsbehörden nach der Zulassung und endet nun mit der Aufgabe der Verwaltung, geeignete Abstellflächen zu finden und Regeln für einen geordneten Einsatz dieser Vehikel auszuarbeiten“, so Schmitt. Auch diese nun angedachten Neuregulierungen müssten wieder aufwändig kontrolliert werden. „Diese Arbeit hätte man den Behörden gut ersparen können“, sagte Schmitt. „Gerade jetzt, in der Hochzeit der zweiten Coronawelle ist diese überflüssig und bindet unnötig wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen.“ Schmitt appellierte darüber hinaus, auch die Überlegungen zu den Anschlusstickets für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel nicht weiterzuverfolgen. Auch hierbei stünden Aufwand und Ertrag in einem groben Missverhältnis. Die E-Scooter werden nie zu einer sinnvollen Komponente des Nahverkehrs werden“, bilanzierte Schmitt. komba gewerkschaft Kitas: Verbindliche Kriterien fehlen Wie geht der Kita-Betrieb in Corona-Zeiten weiter? Der komba gewerkschaft teilte am 6. Januar 2021 mit, dass bei den neuen Beschlüssen ein bundesweit einheitliches Stufenmodell mit verbindlichen Kriterien fehle. Mangelnde Konzepte und viele unterschiedliche Vorgehensweisen führen bei Beschäftigten, Eltern und Kinder gleichermaßen zu einer großen Unsicherheit im Kita-Bereich. „Die Corona-Pandemie wird uns 2021 weiter begleiten. Deshalb bringt es nichts, immer nur kurzfristige Maßnahmen zu beschließen. Für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit aller Beteiligten braucht es gemeinsame, langfristige Konzepte. Dazu gehört ein einheitliches Stufenmodell“, sagte Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft. Diese Position verdeutlichte sie im Corona-Kita-Rat des Bundesfamilienministeriums. Die unterschiedlichen Stufen müssten nach Meinung der komba unter anderem Kriterien wie Betreuungsumfänge, Gruppengröße und Personaleinsatz enthalten. Nicht zuletzt entscheiden Infektionsgeschehen und verfügbares Personal darüber, ob es zu einem Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen, einem eingeschränkten Regelbetrieb, einer erweiterten oder einer Notbetreuung kommt. „Ein Stufenmodell hilft beispielsweise, den Gesundheitsschutz von Kindern und Fachkräften im Blick zu halten und frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Diese Modelle sind keinesfalls neu, aber sie sind nicht bundesweit einheitlich. Eine solche Herangehensweise würde die Maßnahmen aber nachvollziehbar machen, Planungen sicherstellen und komplette Kita-Schließungen verhindern. Schließungen sollten das letztmögliche Mittel bleiben“, stellte van Heemskerk klar. Gewisse Gestaltungsspielräume sollte es innerhalb eines Stufenmodells allerdings geben, um das regionale Infektionsgeschehen und die Betreuungsansprüche zu berücksichtigen. Damit der Kita-Betrieb in den kommenden Wochen überhaupt möglich ist, braucht es nach Auffassung der komba gewerkschaft vor allem gesunde Fachkräfte. Bei allen Maßnahmen müsse daher der Schutz der Beschäftigten im Fokus stehen. Ausreichende Testmöglichkeiten und eine Personalplanung, die nicht über die tatsächlichen Kapazitäten hinausgehen darf, sieht die komba gewerkschaft als maßgeblich an. dbb Bildungsgewerkschaften Langfristig klare Regelungen für die Schulen gefordert Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 5. Januar 2021 angesichts der Entwicklung der Corona-Infektionszahlen entschieden, die Schulen flächendeckend bis zum 31. Januar geschlossen zu halten und den Präsenzunterricht auszusetzen. Die Bildungsgewerkschaften im dbb fordern langfristig klare Regelungen – auch im Hinblick auf die Abschlussjahrgänge. Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), begrüßte die Entscheidung der KMK: „Das ist gut und richtig – auch wenn Präsenzunterricht höchste Priorität hat. Denn nur, wenn man Kontakte minimiert, Klassen halbiert und damit kleine Lerngruppen schafft, können auch in den beruflichen Schulen die AHA-Regeln eingehalten und das Infektionsgeschehen reduziert werden.“ Maiß forderte einen „Mutanfall“ der Politik auf allen Ebenen: „Das Virus wird uns noch lange begleiten. Daher ist es notwendig, die differenzierten Modelle, die der Hybridunterricht bietet, nicht als Ausnahme abzunicken, sondern als Ergänzung zu verankern. Hybridunterricht erlaubt, den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wie mit einem Regler passgenau auf die jeweilige Situation feinzujustieren.“ Jürgen Böhm, dbb Vize und Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), wies auf die Herausforderungen im Homeschooling hin: „Die Lernplattformen in den verschiedenen Bundesländern laufen häufig mehr schlecht als recht. Die Schulen brauchen praktikable Möglichkeiten, um ihren Unterricht und auch Leistungserhebungen in einem rechtlich gesicherten Raum abzuhalten.“ Der Deutsche Philologenverband (DPhV) erwartet derweil Ansagen der Kultusministerinnen und Kultusminister im Hinblick auf die Abiturprüfungen: „Abiturienten brauchen ein vollwertiges Abitur. Die Anforderungen der Universitäten und der Ausbildungsinstitutionen an unsere jetzigen Abiturienten sinken durch Corona nicht. Abiturienten schlechter durch das Ausfallen oder Verwässern von Prüfungen auf ihre anschließende Studien- und Berufstätigkeit vorzubereiten, hilft niemandem“, so die DPhV-Vorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) betonte ebenfalls, dass die Kultusministerkonferenz verlässliche Aussagen treffen müsse. „Es fehlen klare und rechtssichere Regelungen für die Leistungsmessung und Abschlussprüfungen mit Blick auf die Besonderheiten eines unnormal verlaufenden Schuljahres. Diese Fragen werden an Schulen aber gestellt. Lehrkräfte müssen befähigt werden, sie zu beantworten. Die Kultusministerien dürfen diese Erwartungshaltung an Schule nicht länger wegignorieren. Den Schülerinnen und Schülern wird ein rein defizitorientierter Fokus auf verpassten Schulstoff nicht gerecht. Neu während der Pandemie erworbene Kompetenzen sollten auch in eine Bewertung einfließen.“   Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF) Waldkrise noch nicht beendet Die Forstgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute sieht die Wälder und die Forstwirtschaft weiterhin in einer existenziellen Krise. „Die letzten drei Katastrophenjahre haben gezeigt, dass unsere Wälder systemrelevant sind – für das weltweite Klima genauso wie für den täglichen Spaziergang vor der Haustür, so Bundesvorsitzender Ulrich Dohle am 29. Dezember 2020. „Die rein betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Waldbewirtschaftung sowie der bis heute andauernde Abbau von Forstpersonal und ständige Umstrukturierungen haben sich für den Wald der Zukunft, so wie ihn die Gesellschaft braucht, als falsch erwiesen. Hinter den fast 300 000 Hektar abgestorbener Waldflächen und rund 180 Millionen Kubikmeter zwangsweise angefallener und somit ungeplanter Holzmengen in den vergangenen drei Jahren stünde eine enorme Anstrengung der Forstmitarbeitende die Schäden zu bewältigen und die Wiederbewaldung zu stemmen. „Dieses Engagement teilweise bis an die Leistungsgrenze ist kräftezehrend und die Wald-Klimakrise noch lange nicht vorüber, knüpfte Dohle an die Corona-Krise an. „Ebenso wie bei den Pflegekräften und dem Gesundheitspersonal müssen wir für unsere Wälder unbedingt über das nicht mehr ausreichend vorhandene Forstpersonal reden. Zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen bei der Waldentwicklung und zur fachgerechten Umsetzung der Milliardenhilfen brauchen wir wieder mehr Fachleute im Wald. Auch seien die Waldschäden noch nicht zu Ende. „Trockene Waldböden, unendlich viele Borkenkäfer im Winterquartier und jede Menge lädierte Fichtenwälder werden uns je nach Witterungsverlauf auch in den nächsten Jahren weitere Schäden bescheren, so Dohle. Für den BDF stehen die Waldbesitzer und Förster vor einer enormen Zäsur. Während der Wert des Waldes für die Gesellschaft und in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger deutlich steige, werde immer klarer, dass der Holzertrag aus den Wäldern nicht ausreiche, die klimaresilienten Mischwälder der Zukunft aufzubauen und das dafür notwendige Fachpersonal zu finanzieren. So gerieten die sogenannten Gemeinwohlaufgaben, also die Schutz- und Erholungsfunktionen, in den Blick, die der Wald bislang kostenfrei liefere. „Eine wenig beachtete Gemeinwohlfunktion ist zum Beispiel die ständige Verkehrssicherung an ungezählten Kilometern Straßen und Bahnstrecken, erläuterte Dohle als Beispiel, dass die öffentlichen und privaten Waldbesitzer Leistungen erbringen, von denen andere – hier der ungefährdete Verkehrsfluss – profitieren. Alleine etwa 73 500 km des überörtlichen Straßennetzes und 12 300 km des Schienennetzes führen durch Wälder und die Standsicherheit der Bäume muss dort zweimal jährlich durch Forstleute kontrolliert werden. Gemeindestraßen und bebaute Flächen sind dabei nicht mitgezählt.

 

Namen und Nachrichten

Das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ bleibt ein zentrales Anliegen der Arbeit des dbb Hessen. Darum hat der Landesverband die Zusammenarbeit mit der Professorin Britta Bannenberg vom Kriminologischen Institut der Universität Gießen intensiviert und ausgebaut. Die erste Studie hat im vergangenen Jahr auch Gerichtsvollziehende und Mitarbeitende in den Jobcentern und Arbeitsämtern als Berufsgruppen identifiziert, die besonders häufig und zum Teil besonders extreme Erfahrungen mit Gewalt in ihrem beruflichen Alltag machen. „In dieser Richtung wollten wir mehr erfahren, auch um daraus mögliche Forderungen an die Politik in puncto Sicherheit ableiten zu können“, sagte dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt. Die Ergebnisse der neuen Studie werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021 veröffentlicht.

Über 6.400 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben sich am Deutschen Lehrerpreis mit Nominierungen und innovativen Unterrichtsmodellen beteiligt. „Wir freuen uns ganz besonders, dass sich trotz der wirklich schwierigen Bedingungen in diesem Jahr so viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eingebracht und Vorschläge für den Wettbewerb eingereicht haben“, betonte Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, am 4. Januar 2021. Der bundesweite Wettbewerb „Deutscher Lehrerpreis – Unterricht innovativ“ wird von der Heraeus Bildungsstiftung und dem Deutschen Philologenverband (DPhV) getragen und jährlich durchgeführt. Mit der Auszeichnung sollen Engagement und Leistung von Lehrkräften und Schulleitungen gewürdigt und in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein Demonstrationsverbot auf den Routen der Impfstofftransporte und der Impfzentren in Deutschland. "Wir brauchen Demo-Verbote, sowohl auf den Transportstrecken als auch bei den Impfstationen", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 28. Dezember 2020. "Wenn die Impfstoff-Transporte so ablaufen wie die Castor-Transporte, werden wir das nicht hinbekommen. Das schafft die Polizei dann kräftemäßig nicht", sagte Wendt mit Blick auf die Proteste gegen Atommülltransporte.

Der Bundesvorsitzende der VRFF Die Mediengewerkschaft, Ulrich Eichbladt, hat am 21. Dezember 2020 auf einen Vorschlag aus den Arbeitskreisen der CDU reagiert, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form abgeschafft und schrittweise privatisiert werden soll. „Die Überlegungen zum Wahlkampfprogramm der CDU bedeuten für mich den Niedergang eines neutralen und werbefreien Journalismus. Auch wenn man sich im Nachgang, zumindest auf bundespolitischer Ebene, wieder ganz schnell zum ÖRR bekannt hat, so riecht es doch sehr aufgekocht.“ Es bleibt abzuwarten, inwiefern derartige Überlegungen überhaupt Eingang in das Wahlprogramm der CDU finden. „Bis dahin würde es Sinn machen, dass entsprechende Fachausschüsse von Parteien selbst einmal die oft eingeforderte Transparenz schaffen, indem sie die dort vertretenen Mitglieder auf ihrer Homepage nennen. Augenscheinlich ist man an einem entsprechenden Austausch nicht interessiert“, so Eichbladt.

Dr. Edmund Geisen, Präsidiumsmitglied des Berufsverbandes Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL), hat am 21. Dezember 2020 in Mainz das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Es ist die höchste Anerkennung der Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl. Dr. Edmund Geisen engagierte sich über sehr viele Jahre in der Politik. So hat er bereits in den 1990er Jahren zum Gelingen der Agrarverwaltungsreform beigetragen.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ bleibt ein zentrales Anliegen der Arbeit des dbb Hessen. Darum hat der Landesverband die Zusammenarbeit mit der Professorin Britta Bannenberg vom Kriminologischen Institut der Universität Gießen intensiviert und ausgebaut. Die erste Studie hat im vergangenen Jahr auch Gerichtsvollziehende und Mitarbeitende in den Jobcentern und Arbeitsämtern als Berufsgruppen identifiziert, die besonders häufig und zum Teil besonders extreme Erfahrungen mit Gewalt in ihrem beruflichen Alltag machen. „In dieser Richtung wollten wir mehr erfahren, auch um daraus mögliche Forderungen an die Politik in puncto Sicherheit ableiten zu können“, sagte dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt. Die Ergebnisse der neuen Studie werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021 veröffentlicht. Über 6.400 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben sich am Deutschen Lehrerpreis mit Nominierungen und innovativen Unterrichtsmodellen beteiligt. „Wir freuen uns ganz besonders, dass sich trotz der wirklich schwierigen Bedingungen in diesem Jahr so viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eingebracht und Vorschläge für den Wettbewerb eingereicht haben“, betonte Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, am 4. Januar 2021. Der bundesweite Wettbewerb „Deutscher Lehrerpreis – Unterricht innovativ“ wird von der Heraeus Bildungsstiftung und dem Deutschen Philologenverband (DPhV) getragen und jährlich durchgeführt. Mit der Auszeichnung sollen Engagement und Leistung von Lehrkräften und Schulleitungen gewürdigt und in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein Demonstrationsverbot auf den Routen der Impfstofftransporte und der Impfzentren in Deutschland. Wir brauchen Demo-Verbote, sowohl auf den Transportstrecken als auch bei den Impfstationen, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 28. Dezember 2020. Wenn die Impfstoff-Transporte so ablaufen wie die Castor-Transporte, werden wir das nicht hinbekommen. Das schafft die Polizei dann kräftemäßig nicht, sagte Wendt mit Blick auf die Proteste gegen Atommülltransporte. Der Bundesvorsitzende der VRFF Die Mediengewerkschaft, Ulrich Eichbladt, hat am 21. Dezember 2020 auf einen Vorschlag aus den Arbeitskreisen der CDU reagiert, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form abgeschafft und schrittweise privatisiert werden soll. „Die Überlegungen zum Wahlkampfprogramm der CDU bedeuten für mich den Niedergang eines neutralen und werbefreien Journalismus. Auch wenn man sich im Nachgang, zumindest auf bundespolitischer Ebene, wieder ganz schnell zum ÖRR bekannt hat, so riecht es doch sehr aufgekocht.“ Es bleibt abzuwarten, inwiefern derartige Überlegungen überhaupt Eingang in das Wahlprogramm der CDU finden. „Bis dahin würde es Sinn machen, dass entsprechende Fachausschüsse von Parteien selbst einmal die oft eingeforderte Transparenz schaffen, indem sie die dort vertretenen Mitglieder auf ihrer Homepage nennen. Augenscheinlich ist man an einem entsprechenden Austausch nicht interessiert“, so Eichbladt. Dr. Edmund Geisen, Präsidiumsmitglied des Berufsverbandes Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL), hat am 21. Dezember 2020 in Mainz das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Es ist die höchste Anerkennung der Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl. Dr. Edmund Geisen engagierte sich über sehr viele Jahre in der Politik. So hat er bereits in den 1990er Jahren zum Gelingen der Agrarverwaltungsreform beigetragen.

Termine

11. Januar 2021 I 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

62. dbb Jahrestagung 2021 – digital

„Nach der Krise ist vor der Krise – Staat neu denken!“

https://dbb-jahrestagung.de

(Die Event-Seite wird 24 Stunden vor Beginn der Tagung freigeschaltet.)

  Click to listen highlighted text! Termine 11. Januar 2021 I 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr 62. dbb Jahrestagung 2021 – digital „Nach der Krise ist vor der Krise – Staat neu denken!“ https://dbb-jahrestagung.de (Die Event-Seite wird 24 Stunden vor Beginn der Tagung freigeschaltet.)

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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