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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 13 vom 02. April 2020

Inhaltsverzeichnis

dbb Chef will bessere Zusammenarbeit
   COVID-19-Pandemie erfordert bessere Koordinierung innerhalb der EU
Öffentlicher Dienst der Kommunen
   Kurzarbeit: COVID-19-Tarifvertrag gibt Sicherheit
Bericht der Rentenkommission vorgestellt
   Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Rente ist nicht die Lösung“
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften
     Corona-Pandemie: Informationen und politische Forderungen
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 13 vom 02. April 2020 Inhaltsverzeichnis dbb Chef will bessere Zusammenarbeit   COVID-19-Pandemie erfordert bessere Koordinierung innerhalb der EUÖffentlicher Dienst der Kommunen   Kurzarbeit: COVID-19-Tarifvertrag gibt SicherheitBericht der Rentenkommission vorgestellt   Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Rente ist nicht die Lösung“Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften     Corona-Pandemie: Informationen und politische ForderungenNamen und Nachrichten

dbb Chef will bessere Zusammenarbeit

COVID-19-Pandemie erfordert bessere Koordinierung innerhalb der EU

dbb Chef Ulrich Silberbach hält zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eine bessere Koordinierung innerhalb der Europäischen Union (EU) für dringend erforderlich.

Der mangelhafte Zustand elementarer Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Europa sei ein Skandal, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 31. März 2020 in Berlin. „Die nationalen Regierungen und Institutionen der EU müssen dafür Sorge tragen, dass unsere europäische Wirtschaft und das Finanzsystem den Stillstand überstehen“, sagte er mit Blick auf die grassierende COVID-19-Pandemie. Viele Menschen fürchteten um ihre Arbeitsplätze, Selbständige um ihre Existenz.

Deshalb seien jetzt unorthodoxe Hilfsmaßnahmen der öffentlichen Hand gefragt: „Ich erwarte, dass die EU-Staaten sich bei allem, was zu tun ist, besser abstimmen. Ob es um Material für die Krankenhäuser geht, um die Schließung von Geschäften, von Schulen und Kindertagesstätten oder um Grenzkontrollen: Etwas mehr Koordinierung innerhalb der EU darf es schon sein“, forderte Silberbach. Nationale Alleingänge und unsolidarisches Verhalten würden die Krise nur verschärfen.

"Die Beschäftigten des öffentlichen Diensts stehen in jedem Mitgliedsstaat bei allem, was in dieser schweren Zeit unternommen wird, an vorderster Front. Die Kolleginnen und Kollegen helfen, auch wenn sie sich selbst oftmals nicht optimal schützen können. Dass es überall in Europa in elementaren Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge an vielem Notwendigen fehlt, ist ein Skandal, der nach der Krise aufzuarbeiten sein wird“, unterstrich der dbb Bundesvorsitzende. Die Coronavirus-Krise mache gerade weltweit deutlich, wohin die Ideologie des schlanken Staates führe und wie sehr die öffentliche Infrastruktur ökonomisiert und in Teilen auch kaputtgespart worden sei.

„Diese Ideologie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch in der europäischen Politik niedergeschlagen. Die Krise zeigt, dass im Fall der Fälle alles von der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes abhängt, ohne dessen kontinuierliche Leistung auch keine öffentliche Moral aufrechtzuerhalten ist, auf die es jetzt so sehr ankommt. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, heute, aber auch morgen, nach der Krise.“ Das müsse auch bei allem sichtbar werden, was nun auf europäischer Ebene zu unternehmen sei, verlangte Silberbach.

  Click to listen highlighted text! dbb Chef will bessere Zusammenarbeit COVID-19-Pandemie erfordert bessere Koordinierung innerhalb der EU dbb Chef Ulrich Silberbach hält zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eine bessere Koordinierung innerhalb der Europäischen Union (EU) für dringend erforderlich. Der mangelhafte Zustand elementarer Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Europa sei ein Skandal, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 31. März 2020 in Berlin. „Die nationalen Regierungen und Institutionen der EU müssen dafür Sorge tragen, dass unsere europäische Wirtschaft und das Finanzsystem den Stillstand überstehen“, sagte er mit Blick auf die grassierende COVID-19-Pandemie. Viele Menschen fürchteten um ihre Arbeitsplätze, Selbständige um ihre Existenz. Deshalb seien jetzt unorthodoxe Hilfsmaßnahmen der öffentlichen Hand gefragt: „Ich erwarte, dass die EU-Staaten sich bei allem, was zu tun ist, besser abstimmen. Ob es um Material für die Krankenhäuser geht, um die Schließung von Geschäften, von Schulen und Kindertagesstätten oder um Grenzkontrollen: Etwas mehr Koordinierung innerhalb der EU darf es schon sein“, forderte Silberbach. Nationale Alleingänge und unsolidarisches Verhalten würden die Krise nur verschärfen. Die Beschäftigten des öffentlichen Diensts stehen in jedem Mitgliedsstaat bei allem, was in dieser schweren Zeit unternommen wird, an vorderster Front. Die Kolleginnen und Kollegen helfen, auch wenn sie sich selbst oftmals nicht optimal schützen können. Dass es überall in Europa in elementaren Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge an vielem Notwendigen fehlt, ist ein Skandal, der nach der Krise aufzuarbeiten sein wird“, unterstrich der dbb Bundesvorsitzende. Die Coronavirus-Krise mache gerade weltweit deutlich, wohin die Ideologie des schlanken Staates führe und wie sehr die öffentliche Infrastruktur ökonomisiert und in Teilen auch kaputtgespart worden sei. „Diese Ideologie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch in der europäischen Politik niedergeschlagen. Die Krise zeigt, dass im Fall der Fälle alles von der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes abhängt, ohne dessen kontinuierliche Leistung auch keine öffentliche Moral aufrechtzuerhalten ist, auf die es jetzt so sehr ankommt. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, heute, aber auch morgen, nach der Krise.“ Das müsse auch bei allem sichtbar werden, was nun auf europäischer Ebene zu unternehmen sei, verlangte Silberbach.

Öffentlicher Dienst der Kommunen

Kurzarbeit: COVID-19-Tarifvertrag gibt Sicherheit

dbb, ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf Eckpunkte für einen Tarifvertrag geeinigt, der Kurzarbeits-Konditionen während der COVID-19-Krise für die Beschäftigten im kommunalen Bereich regelt.

In den Kommunen können die öffentlichen Arbeitgeber auf der Grundlage des neuen Tarifvertrags im Einvernehmen mit der betrieblichen Vertretung vor Ort Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III, also Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent bei mehr als 10 Prozent der Beschäftigten, vorliegen. Die Kurzarbeit muss sieben Tage im Voraus angekündigt werden. Die finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit bleiben für die Beschäftigten gering: Von der Bundesagentur wird während der Kurzarbeit 60 Prozent (bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent) der Nettoentgeltdifferenz zwischen bisherigem Einkommen und Einkommen während der Kurzarbeit als Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Gewerkschaften haben durchgesetzt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in den Entgeltgruppen bis E10 auf 95 Prozent und in den Entgeltgruppen ab E11 auf 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts aufstocken. Die Aufstockungszahlung ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Bei vollständigem Wegfall des Entgelts beziehen die betroffenen Beschäftigten nur noch Kurzarbeitergeld und die vereinbarte Aufstockung, bei teilweisem Wegfall des Entgelts gibt es für die tatsächlich geleistete Arbeit anteiliges Entgelt und für die weggefallene Arbeit Kurzarbeitergeld plus Aufstockung. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld, Aufstockung und anteiligem Entgelt erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die bisherige Entgeltzahlung.

Der Tarifvertrag soll ausschließlich auf die Corona-Pandemie zugeschnitten sein und am 31. Dezember 2020 ohne Nachwirkung enden. Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist. Bis zum 15. April 2020 läuft nun eine Erklärungsfrist zu den Eckpunkten, auf die man sich verständigt hat.

Vereinbart wurde auch ein umfassender Beschäftigungsschutz: Während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Ende der Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen der Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, ausgeschlossen. Grundsätzlich von der Kurzarbeit ausgenommen sind beispielsweise Schwangere und werdende Väter, bei denen sich das Kurzarbeitergeld auf die Berechnung des Elterngelds auswirken würde, Auszubildende und Beschäftigte in Altersteilzeit.

dbb Tarifchef Volker Geyer sagte am 1. April 2020 in Berlin: „Dort, wo durch die Corona-Pandemie aktuell Arbeit wegfällt, gilt jetzt ein umfassender Beschäftigungsschutz. Die Arbeitsplätze sind langfristig gesichert. Außerdem ist es uns gelungen, Verluste bei den Nettoeinkommen auf ein Minimum zu begrenzen. Allen ist klar, dass dieser Tarifvertrag ausschließlich ein Beitrag ist, um eine absolute Ausnahmesituation zu regeln. Das ist kein Muster. Grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst zu viel und nicht zu wenig Arbeit.“ Gleichwohl sei man bereit gewesen, zu demonstrieren, dass die Tarifpartner im öffentlichen Dienst handlungsfähig sind und die Gewerkschaften auch in Krisenzeiten vollen Einsatz für die Beschäftigten bringen. „Wir haben den Kolleginnen und Kollegen in diesen unsicheren Zeiten nun zumindest die akuten Zukunftsängste nehmen können, die viele mit Blick auf ihre Arbeitssituation hatten. Wir haben Arbeitsplätze gesichert und Nettoeinkommen gewahrt.“

Andreas Hemsing, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, der die Verhandlungen gemeinsam mit Geyer geführt hatte, ergänzte: „Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst beinhalten keine Grundlage für Kurzarbeit. Jedoch ermöglichen Betriebsverfassungsgesetz und in einigen Ländern auch Personalvertretungsgesetze bereits heute die Möglichkeit für solche Vereinbarungen. Aus diesem Grund macht die aktuelle Situation eine bundesweit einheitliche Regelung auch im Sinne der Gleichbehandlung erforderlich. Allerdings ist der COVID-19-Tarifvertrag als flächendeckende Regelung für Kurzarbeit im öffentlichen Dienst ausschließlich für bestimmte abgestimmte Bereiche und den Sonderfall der Corona-Krise gültig und kein Freifahrtschein für die Zukunft."

  Click to listen highlighted text! Öffentlicher Dienst der Kommunen Kurzarbeit: COVID-19-Tarifvertrag gibt Sicherheit dbb, ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf Eckpunkte für einen Tarifvertrag geeinigt, der Kurzarbeits-Konditionen während der COVID-19-Krise für die Beschäftigten im kommunalen Bereich regelt. In den Kommunen können die öffentlichen Arbeitgeber auf der Grundlage des neuen Tarifvertrags im Einvernehmen mit der betrieblichen Vertretung vor Ort Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III, also Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent bei mehr als 10 Prozent der Beschäftigten, vorliegen. Die Kurzarbeit muss sieben Tage im Voraus angekündigt werden. Die finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit bleiben für die Beschäftigten gering: Von der Bundesagentur wird während der Kurzarbeit 60 Prozent (bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent) der Nettoentgeltdifferenz zwischen bisherigem Einkommen und Einkommen während der Kurzarbeit als Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Gewerkschaften haben durchgesetzt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in den Entgeltgruppen bis E10 auf 95 Prozent und in den Entgeltgruppen ab E11 auf 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts aufstocken. Die Aufstockungszahlung ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Bei vollständigem Wegfall des Entgelts beziehen die betroffenen Beschäftigten nur noch Kurzarbeitergeld und die vereinbarte Aufstockung, bei teilweisem Wegfall des Entgelts gibt es für die tatsächlich geleistete Arbeit anteiliges Entgelt und für die weggefallene Arbeit Kurzarbeitergeld plus Aufstockung. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld, Aufstockung und anteiligem Entgelt erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die bisherige Entgeltzahlung. Der Tarifvertrag soll ausschließlich auf die Corona-Pandemie zugeschnitten sein und am 31. Dezember 2020 ohne Nachwirkung enden. Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist. Bis zum 15. April 2020 läuft nun eine Erklärungsfrist zu den Eckpunkten, auf die man sich verständigt hat. Vereinbart wurde auch ein umfassender Beschäftigungsschutz: Während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Ende der Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen der Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, ausgeschlossen. Grundsätzlich von der Kurzarbeit ausgenommen sind beispielsweise Schwangere und werdende Väter, bei denen sich das Kurzarbeitergeld auf die Berechnung des Elterngelds auswirken würde, Auszubildende und Beschäftigte in Altersteilzeit. dbb Tarifchef Volker Geyer sagte am 1. April 2020 in Berlin: „Dort, wo durch die Corona-Pandemie aktuell Arbeit wegfällt, gilt jetzt ein umfassender Beschäftigungsschutz. Die Arbeitsplätze sind langfristig gesichert. Außerdem ist es uns gelungen, Verluste bei den Nettoeinkommen auf ein Minimum zu begrenzen. Allen ist klar, dass dieser Tarifvertrag ausschließlich ein Beitrag ist, um eine absolute Ausnahmesituation zu regeln. Das ist kein Muster. Grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst zu viel und nicht zu wenig Arbeit.“ Gleichwohl sei man bereit gewesen, zu demonstrieren, dass die Tarifpartner im öffentlichen Dienst handlungsfähig sind und die Gewerkschaften auch in Krisenzeiten vollen Einsatz für die Beschäftigten bringen. „Wir haben den Kolleginnen und Kollegen in diesen unsicheren Zeiten nun zumindest die akuten Zukunftsängste nehmen können, die viele mit Blick auf ihre Arbeitssituation hatten. Wir haben Arbeitsplätze gesichert und Nettoeinkommen gewahrt.“ Andreas Hemsing, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, der die Verhandlungen gemeinsam mit Geyer geführt hatte, ergänzte: „Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst beinhalten keine Grundlage für Kurzarbeit. Jedoch ermöglichen Betriebsverfassungsgesetz und in einigen Ländern auch Personalvertretungsgesetze bereits heute die Möglichkeit für solche Vereinbarungen. Aus diesem Grund macht die aktuelle Situation eine bundesweit einheitliche Regelung auch im Sinne der Gleichbehandlung erforderlich. Allerdings ist der COVID-19-Tarifvertrag als flächendeckende Regelung für Kurzarbeit im öffentlichen Dienst ausschließlich für bestimmte abgestimmte Bereiche und den Sonderfall der Corona-Krise gültig und kein Freifahrtschein für die Zukunft.

Bericht der Rentenkommission vorgestellt

Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Rente ist nicht die Lösung“

Die bereits 2018 eingerichtete Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung hat am 27. März 2020 in Berlin ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Ihr Auftrag war, sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 zu befassen und eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorzulegen. Dabei sollte eine doppelte Haltelinie angestrebt werden, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Der nun vorliegende Vorschlag der Kommission sieht vor, dass das Sicherungsniveau künftig in einem Rahmen zwischen 44 und 49 Prozent liegen soll. Momentan liegt das Sicherungsniveau bei 48 Prozent. Der Beitragssatz zur Rente soll sich in einem Korridor zwischen 20 und 24 Prozent bewegen, derzeit beträgt er 18,6 Prozent.

Dazu erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Renten ist nicht die Lösung und findet auch keine gesellschaftliche Akzeptanz. Ziel aller Anstrengungen der zukünftigen Rentenpolitik muss eine Stabilisierung des Rentenniveaus mindestens auf dem heutigen Level sein.“ Es sei zu begrüßen, dass keine weitere mit der steigenden Lebenserwartung korrelierende Anhebung des Rentenzugangsalters vorgesehen sei. „Dies wäre letztlich für viele Menschen einer weiteren Rentenkürzung gleichgekommen, denn sie erreichen noch nicht einmal die bisherige Regelaltersgrenze.“

Zu Recht werde in dem Bericht zudem festgestellt, dass eine Einbeziehung weiterer eigenständiger und funktionierender Alterssicherungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung nicht deren nachhaltiger Finanzierung diene. „Die Alterssicherung der Beamten künftig über die Rente abzuwickeln wäre das Gegenteil von nachhaltig und hätte jeder Vernunft und dem Auftrag der Kommission, einen verlässlichen Generationenvertrag zu entwickeln, Hohn gesprochen. Damit würden die finanziellen Belastungen aller Rentner und Beitragszahler mittel- und langfristig sogar deutlich steigen. Denn immer stehen heutigen Beiträgen künftige Anwartschaften und Ansprüche gegenüber“, erklärte der dbb Chef.

Der Vorsitzende des DBB NRW Roland Staude unterstrich mit Blick auf den Bericht der Kommission ebenfalls: „Anstatt für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, würde die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten nur Nachteile für alle Beteiligten bringen – für Beamtinnen und Beamte, für Rentnerinnen und Rentner, aber auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Denn die Mehrausgaben die heute für die Rentenversicherungsbeiträge und die Zusatzversorgung der Beamtinnen und Beamten getätigt werden müssten, würden an anderer Stelle für dringend notwendige Investitionen fehlen, zum Beispiel ins Bildungssystem oder die Infrastruktur.“

  Click to listen highlighted text! Bericht der Rentenkommission vorgestellt Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Rente ist nicht die Lösung“ Die bereits 2018 eingerichtete Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung hat am 27. März 2020 in Berlin ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ihr Auftrag war, sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 zu befassen und eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorzulegen. Dabei sollte eine doppelte Haltelinie angestrebt werden, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Der nun vorliegende Vorschlag der Kommission sieht vor, dass das Sicherungsniveau künftig in einem Rahmen zwischen 44 und 49 Prozent liegen soll. Momentan liegt das Sicherungsniveau bei 48 Prozent. Der Beitragssatz zur Rente soll sich in einem Korridor zwischen 20 und 24 Prozent bewegen, derzeit beträgt er 18,6 Prozent. Dazu erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach: „Ein weiteres Absenken der Renten ist nicht die Lösung und findet auch keine gesellschaftliche Akzeptanz. Ziel aller Anstrengungen der zukünftigen Rentenpolitik muss eine Stabilisierung des Rentenniveaus mindestens auf dem heutigen Level sein.“ Es sei zu begrüßen, dass keine weitere mit der steigenden Lebenserwartung korrelierende Anhebung des Rentenzugangsalters vorgesehen sei. „Dies wäre letztlich für viele Menschen einer weiteren Rentenkürzung gleichgekommen, denn sie erreichen noch nicht einmal die bisherige Regelaltersgrenze.“ Zu Recht werde in dem Bericht zudem festgestellt, dass eine Einbeziehung weiterer eigenständiger und funktionierender Alterssicherungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung nicht deren nachhaltiger Finanzierung diene. „Die Alterssicherung der Beamten künftig über die Rente abzuwickeln wäre das Gegenteil von nachhaltig und hätte jeder Vernunft und dem Auftrag der Kommission, einen verlässlichen Generationenvertrag zu entwickeln, Hohn gesprochen. Damit würden die finanziellen Belastungen aller Rentner und Beitragszahler mittel- und langfristig sogar deutlich steigen. Denn immer stehen heutigen Beiträgen künftige Anwartschaften und Ansprüche gegenüber“, erklärte der dbb Chef. Der Vorsitzende des DBB NRW Roland Staude unterstrich mit Blick auf den Bericht der Kommission ebenfalls: „Anstatt für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, würde die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten nur Nachteile für alle Beteiligten bringen – für Beamtinnen und Beamte, für Rentnerinnen und Rentner, aber auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Denn die Mehrausgaben die heute für die Rentenversicherungsbeiträge und die Zusatzversorgung der Beamtinnen und Beamten getätigt werden müssten, würden an anderer Stelle für dringend notwendige Investitionen fehlen, zum Beispiel ins Bildungssystem oder die Infrastruktur.“

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften

Corona-Pandemie: Informationen und politische Forderungen

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens – und damit natürlich auch auf den gesamten öffentlichen Dienst. Die dbb Landesbünde und Fachgewerkschaften bieten in dieser Lage wichtige regional- und berufsspezifische Informationsangebote.

Insbesondere zu den länderspezifischen bzw. regionalen Regelungen empfiehlt der dbb, sich regelmäßig bei den dbb Landesbünde zu informieren. Eine Übersicht der Landesbünde finden Sie auf dbb.de. Hinsichtlich der berufsspezifischen Informationen gilt dies selbstverständlich auch für die dbb Mitgliedsgewerkschaften. Eine Liste aller im dbb organisierten Gewerkschaften finden Sie ebenfalls auf dbb.de.

Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bereiche und der dynamischen Entwicklung kann nur eine Auswahl der Aspekte im dbb aktuell abgebildet werden. Die Redaktion bittet dafür um Verständnis.

Die Regierungsfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt haben in Abstimmung mit dem dbb sachsen-anhalt einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Personalratswahlen mit Blick auf die Corona-Pandemie zu verschieben. Diese hätten in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 stattfinden sollen. Dazu sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck: „Dass die Regierungsfraktionen unsere Initiative aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahlen vorgelegt haben, beweist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Legislative und Gewerkschaften besonders auch in Krisenzeiten. Die Bekämpfung der Pandemie, die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Daseinsvorsorge haben jetzt absolute Priorität. Deshalb und nicht zuletzt zum Schutz der Bediensteten ist die Verschiebung der Personalratswahlen alternativlos.“ Details gibt es unter sachsen-anhalt.dbb.de.

Als Reaktion auf einen Brandbrief des BBW zu den Problemen der Personalvertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Innenministerium von Baden-Württemberg am 31. März 2020 nun „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen in Zeiten der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise“ vorgelegt. Das Papier zeigt möglichst umfassend großzügige Wege auf, wie die Mitbestimmung der Personalvertretungen in der derzeitigen Situation gewährleistet werden kann. Insbesondere greift es die Anregungen des BBW auf und spricht sich dafür aus, dass aufgrund der besonderen Umstände das schriftliche oder elektronische Umlaufverfahren auch dann ausgeübt werden kann, wenn dies in der Geschäftsordnung (bisher) nicht vorgesehen ist und eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Weitere Regelungen sind unter bbw.dbb.de zusammengefasst.

Wie der Bayerische Beamtenbund am 26. März 2020 mitteilte, hat auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Hinblick auf die Beschlussfassung durch die Personalratsgremien ähnliche Hinweise herausgegeben: Um eine schnelle Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung zu gewährleisten, sollen Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Möglichkeit sieht Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) üblicherweise nur für einfache Angelegenheiten vor. Unter den aktuellen Gegebenheiten soll der Personalratsvorsitzende in diese Entscheidung auch vor allem den Gesundheitsschutz der Personalratsmitglieder mit einbeziehen. Details dazu gibt es unter bbb-bayern.de.

Der dbb berlin hat sich erfolgreich für eine zügige Bearbeitung von Beihilfeanträgen auch in Zeiten der Corona-Krise stark gemacht. Das zuständige Landesverwaltungsamt hatte zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung mit dem Virus auf alternierende Teilzeit umgestellt und angesichts der verminderten Kapazitäten Prioritäten für die Bearbeitung gesetzt. Vorrang haben dabei Abrechnung und Auszahlung von Bezügen, aber etwa auch die Bearbeitung und Auszahlung besonderer Beihilfeanträge (Dringlichkeit aufgrund hoher Beträge). Für eine Bearbeitung der sensiblen und deshalb besonders schutzwürdigen Beihilfedaten im Home-office fehlen dem Amt die technischen Möglichkeiten. Nach einem Gespräch zwischen dbb Landeschef Frank Becker mit dem zuständigen Finanz-Staatssekretär Fréderic Verrycken hat das Landesverwaltungsamt am 30. März 2020 das Personal in der Beihilfebearbeitung nach Abwägung aller Risiken aufgestockt. Becker zeigte sich erfreut über die prompte Reaktion: „Die Aufstockung trägt nicht nur den Bedürfnissen der Antragsteller Rechnung, sondern auch dem Personal der Beihilfestelle, das am Limit arbeitet und dem ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.“

Die Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz Lilli Lenz hat die Bevölkerung am 26. März 2020 zur Unterstützung für den öffentlichen Dienst aufgerufen: „Den erneut besonders geforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst muss jede mögliche Hilfe und Unterstützung gegeben werden in der gegenwärtigen Lage. Für uns alle gilt, in Besonnenheit und Solidarität die behördlichen Anweisungen sowie die Infektionsschutzregeln zu beachten und zu befolgen. So können wir diese Krise gemeinsam meistern.“ Der öffentliche Dienst habe einen hohen Wert und die Menschen dort würden dafür entsprechend Wertschätzung verdienen.

Dass auf die Beschäftigten der deutschen Finanzverwaltung auch in Corona-Krisenzeiten Verlass ist, erklärte Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize am 28. März 2020 mit Blick auf die angeordneten steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen. Der Eingang von Steuerstundungsanträgen und von Anpassungsverlangen für Steuervorauszahlungen sei derzeit gewaltig und überflute die Finanzämter. Zudem erkundigten sich viele Steuerzahler telefonisch nach möglichen Sofortmaßnahmen. Daneben müsse auch noch der normale Arbeitsanfall wie zum Beispiel die Bearbeitung von Steuerrückerstattungen für Arbeitnehmer erledigt werden. Die Beschäftigten in den Finanzbehörden hätten zwar ebenso wie der Rest der Bevölkerung Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus. „Trotzdem geben wir zur Zeit alles, egal ob vor Ort in den Behörden oder aus Sicherheitsgründen im Homeoffice“, versicherte Eigenthaler. Ein großes Lob verdienten auch die IT-Fachleute in der Finanzverwaltung, die mit Hochdruck daran arbeiteten, dass Heimarbeitsplätze überhaupt erst möglich würden. „Wir nehmen unseren Auftrag und unseren Diensteid auch in Krisenzeiten sehr ernst und werden ihn umsichtig umsetzen. Denn der Staat muss funktionieren, sonst erleben wir ein Waterloo.“

Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat am 30. März 2020 die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie begrüßt. Angesichts der noch nicht absehbaren Herausforderungen durch die Krise komme der gesetzlichen Sozialversicherung eine Schlüsselrolle zu. Besonders gefordert seien nun die Träger der Arbeitslosenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Die Menschen in Deutschland können sich auf die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter verlassen. Weil dort engagierte Kolleginnen und Kollegen trotz knappen Personals und unter aktuell widrigen Umständen ihren Dienst tun. Sie machen den Sozialstaat so erst handlungsfähig“, sagte der GdS Bundesvorsitzende und dbb Vize Maik Wagner. „Ganz wichtig ist uns, dass auch die Arbeitszeiten und Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden, damit sie bestmöglich ihren wichtigen Job ausüben können.“ Um zeitnah Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II auszuzahlen, müsse ein noch stärkerer Fokus auf digitale Hilfsmittel gelegt werden. „Eine Vielzahl von Anträgen muss noch immer postalisch gestellt und dann eingescannt werden. Das kostet Zeit und bindet Personal. Die Träger müssen schnellstmöglich die IT-Infrastruktur stabilisieren und dann ausbauen, um den Beschäftigten die Arbeit aus dem Homeoffice und den Kunden digitale Behördengänge zu ermöglichen.“

Die in Arbeitsagenturen und Jobcentern engagierte Gewerkschaft Arbeit und Soziales (vbba) begrüßte am 31. März 2020, dass der Zugang zur Kurzarbeit erleichtert wurde und die Betriebe durch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge finanziell zusätzlich entlastet werden. Jedoch forderte der vbba Bundesvorsitzende Waldemar Dombrowski eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent beziehungsweise auf 87 Prozent bei Betroffenen mit mindestens einem Kind. „Durch die vorübergehende Erhöhung der Lohnersatzleistung würden wir in vielen tausend Fällen die Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ergänzender Grundsicherung vermeiden. Das wäre psychologisch sehr wichtig, und man würde den Jobcentern den bürokratischen Mehraufwand ersparen.“ Dombrowski geht zudem davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld weiter steigen wird: „Auch wenn die Zahlen derzeit nur qualifiziert geschätzt werden können, gehen wir nach stichprobenartigen Rückmeldungen aus der Fläche von einem Niveau aus, das die von der Bundesregierung genannten 2,35 Millionen Bezieher bei weitem übersteigen wird.“ Zur nachhaltigen Sicherung der Lohnersatzleistungen und angesichts des schwer angeschlagenen Arbeitsmarktes fordert die Gewerkschaft zudem deutlich mehr Personal in Arbeitsagenturen und Jobcentern. Dauerhaft könne man andere Aufgabenbereiche, die derzeit aus nachvollziehbaren Gründen zugunsten der Sicherung der Lohnersatzleistungen zurückgefahren werden, wie etwa Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für junge Menschen, nicht vernachlässigen.

„Wir brauchen Mindeststandards beim Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler, wenn die Schulen nach den Osterferien tatsächlich wieder geöffnet werden sollen.“ Das forderte die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Susanne Lin-Klitzing am 1. April 2020. „Das sind notwendige Hausaufgaben für die Kultusminister in den Osterferien. Darüber muss jetzt nachgedacht werden, dafür müssen jetzt Pläne entwickelt werden, damit ein ausreichender Gesundheitsschutz zu Schulbeginn an allen Schulen tatsächlich umgesetzt ist, wenn die Ministerpräsidenten es denn ernst meinen mit dem Schulstart nach der Osterwoche. Die Situation ist für alle schwierig und wir erwarten keine Patentlösungen, aber gute Bedingungen für den Erhalt der Gesundheit aller Menschen in den Schulen müssen bedacht sein und erfüllt werden, denn voraussichtlich wird nach Ostern das Corona-Virus ja noch nicht ‚besiegt‘ sein.“ Welche Anzahl an funktionierenden Waschbecken muss wo in jeder Schule vorhanden sein, damit sich alle in der Schule Tätigen mehrmals am Schultag die Hände waschen können? Müssen alle Bereiche der Schulen, insbesondere auch die Toiletten, häufiger und besser gereinigt werden als das im Regelbetrieb vor Corona der Fall war? Und wenn ja: Wie kann das gewährleistet werden? Diese und weitere Fragen müssten zeitnah geklärt werden, so Lin-Klitzing.

Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat am 1. April 2020 gefordert, den Wald auch in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Waldbesitzende und Forstleute stünden durch Stürme, Hitze, Dürre und Borkenkäfer weiter vor großen Kahlflächen und Bergen von Schadholz, das keiner abtransportiere und für das es kaum Geld gebe. Zudem sei auch dieses Frühjahr wieder sehr trocken, die Waldbrandgefahr hoch. Bisher seien bereits 245.00 Hektar Kahlflächen entstanden. Die Frühjahrspflanzungen könnten vertrocknen oder wegen Corona sogar gänzlich ausfallen. „Wir Forstleute appellieren an die Politik, auch in der Corona-Krise den Wald nicht zu vergessen“, sagte BDF Chef Ulrich Dohle. „Die Zusagen der Hilfsgelder für den Wald müssen eingehalten werden, und das Geld muss genauso schnell zur Verfügung stehen wie für die coronagebeutelten Firmen. Gleichzeitig bedarf es weiter großer Anstrengungen, um den Klimawandel wirksam zu begrenzen.“

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften Corona-Pandemie: Informationen und politische Forderungen Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens – und damit natürlich auch auf den gesamten öffentlichen Dienst. Die dbb Landesbünde und Fachgewerkschaften bieten in dieser Lage wichtige regional- und berufsspezifische Informationsangebote. Insbesondere zu den länderspezifischen bzw. regionalen Regelungen empfiehlt der dbb, sich regelmäßig bei den dbb Landesbünde zu informieren. Eine Übersicht der Landesbünde finden Sie auf dbb.de. Hinsichtlich der berufsspezifischen Informationen gilt dies selbstverständlich auch für die dbb Mitgliedsgewerkschaften. Eine Liste aller im dbb organisierten Gewerkschaften finden Sie ebenfalls auf dbb.de. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bereiche und der dynamischen Entwicklung kann nur eine Auswahl der Aspekte im dbb aktuell abgebildet werden. Die Redaktion bittet dafür um Verständnis. Die Regierungsfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt haben in Abstimmung mit dem dbb sachsen-anhalt einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Personalratswahlen mit Blick auf die Corona-Pandemie zu verschieben. Diese hätten in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 stattfinden sollen. Dazu sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck: „Dass die Regierungsfraktionen unsere Initiative aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahlen vorgelegt haben, beweist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Legislative und Gewerkschaften besonders auch in Krisenzeiten. Die Bekämpfung der Pandemie, die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Daseinsvorsorge haben jetzt absolute Priorität. Deshalb und nicht zuletzt zum Schutz der Bediensteten ist die Verschiebung der Personalratswahlen alternativlos.“ Details gibt es unter sachsen-anhalt.dbb.de. Als Reaktion auf einen Brandbrief des BBW zu den Problemen der Personalvertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Innenministerium von Baden-Württemberg am 31. März 2020 nun „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen in Zeiten der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise“ vorgelegt. Das Papier zeigt möglichst umfassend großzügige Wege auf, wie die Mitbestimmung der Personalvertretungen in der derzeitigen Situation gewährleistet werden kann. Insbesondere greift es die Anregungen des BBW auf und spricht sich dafür aus, dass aufgrund der besonderen Umstände das schriftliche oder elektronische Umlaufverfahren auch dann ausgeübt werden kann, wenn dies in der Geschäftsordnung (bisher) nicht vorgesehen ist und eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Weitere Regelungen sind unter bbw.dbb.de zusammengefasst. Wie der Bayerische Beamtenbund am 26. März 2020 mitteilte, hat auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Hinblick auf die Beschlussfassung durch die Personalratsgremien ähnliche Hinweise herausgegeben: Um eine schnelle Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung zu gewährleisten, sollen Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Möglichkeit sieht Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) üblicherweise nur für einfache Angelegenheiten vor. Unter den aktuellen Gegebenheiten soll der Personalratsvorsitzende in diese Entscheidung auch vor allem den Gesundheitsschutz der Personalratsmitglieder mit einbeziehen. Details dazu gibt es unter bbb-bayern.de. Der dbb berlin hat sich erfolgreich für eine zügige Bearbeitung von Beihilfeanträgen auch in Zeiten der Corona-Krise stark gemacht. Das zuständige Landesverwaltungsamt hatte zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung mit dem Virus auf alternierende Teilzeit umgestellt und angesichts der verminderten Kapazitäten Prioritäten für die Bearbeitung gesetzt. Vorrang haben dabei Abrechnung und Auszahlung von Bezügen, aber etwa auch die Bearbeitung und Auszahlung besonderer Beihilfeanträge (Dringlichkeit aufgrund hoher Beträge). Für eine Bearbeitung der sensiblen und deshalb besonders schutzwürdigen Beihilfedaten im Home-office fehlen dem Amt die technischen Möglichkeiten. Nach einem Gespräch zwischen dbb Landeschef Frank Becker mit dem zuständigen Finanz-Staatssekretär Fréderic Verrycken hat das Landesverwaltungsamt am 30. März 2020 das Personal in der Beihilfebearbeitung nach Abwägung aller Risiken aufgestockt. Becker zeigte sich erfreut über die prompte Reaktion: „Die Aufstockung trägt nicht nur den Bedürfnissen der Antragsteller Rechnung, sondern auch dem Personal der Beihilfestelle, das am Limit arbeitet und dem ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.“ Die Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz Lilli Lenz hat die Bevölkerung am 26. März 2020 zur Unterstützung für den öffentlichen Dienst aufgerufen: „Den erneut besonders geforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst muss jede mögliche Hilfe und Unterstützung gegeben werden in der gegenwärtigen Lage. Für uns alle gilt, in Besonnenheit und Solidarität die behördlichen Anweisungen sowie die Infektionsschutzregeln zu beachten und zu befolgen. So können wir diese Krise gemeinsam meistern.“ Der öffentliche Dienst habe einen hohen Wert und die Menschen dort würden dafür entsprechend Wertschätzung verdienen. Dass auf die Beschäftigten der deutschen Finanzverwaltung auch in Corona-Krisenzeiten Verlass ist, erklärte Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize am 28. März 2020 mit Blick auf die angeordneten steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen. Der Eingang von Steuerstundungsanträgen und von Anpassungsverlangen für Steuervorauszahlungen sei derzeit gewaltig und überflute die Finanzämter. Zudem erkundigten sich viele Steuerzahler telefonisch nach möglichen Sofortmaßnahmen. Daneben müsse auch noch der normale Arbeitsanfall wie zum Beispiel die Bearbeitung von Steuerrückerstattungen für Arbeitnehmer erledigt werden. Die Beschäftigten in den Finanzbehörden hätten zwar ebenso wie der Rest der Bevölkerung Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus. „Trotzdem geben wir zur Zeit alles, egal ob vor Ort in den Behörden oder aus Sicherheitsgründen im Homeoffice“, versicherte Eigenthaler. Ein großes Lob verdienten auch die IT-Fachleute in der Finanzverwaltung, die mit Hochdruck daran arbeiteten, dass Heimarbeitsplätze überhaupt erst möglich würden. „Wir nehmen unseren Auftrag und unseren Diensteid auch in Krisenzeiten sehr ernst und werden ihn umsichtig umsetzen. Denn der Staat muss funktionieren, sonst erleben wir ein Waterloo.“ Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat am 30. März 2020 die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie begrüßt. Angesichts der noch nicht absehbaren Herausforderungen durch die Krise komme der gesetzlichen Sozialversicherung eine Schlüsselrolle zu. Besonders gefordert seien nun die Träger der Arbeitslosenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Die Menschen in Deutschland können sich auf die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter verlassen. Weil dort engagierte Kolleginnen und Kollegen trotz knappen Personals und unter aktuell widrigen Umständen ihren Dienst tun. Sie machen den Sozialstaat so erst handlungsfähig“, sagte der GdS Bundesvorsitzende und dbb Vize Maik Wagner. „Ganz wichtig ist uns, dass auch die Arbeitszeiten und Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden, damit sie bestmöglich ihren wichtigen Job ausüben können.“ Um zeitnah Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II auszuzahlen, müsse ein noch stärkerer Fokus auf digitale Hilfsmittel gelegt werden. „Eine Vielzahl von Anträgen muss noch immer postalisch gestellt und dann eingescannt werden. Das kostet Zeit und bindet Personal. Die Träger müssen schnellstmöglich die IT-Infrastruktur stabilisieren und dann ausbauen, um den Beschäftigten die Arbeit aus dem Homeoffice und den Kunden digitale Behördengänge zu ermöglichen.“ Die in Arbeitsagenturen und Jobcentern engagierte Gewerkschaft Arbeit und Soziales (vbba) begrüßte am 31. März 2020, dass der Zugang zur Kurzarbeit erleichtert wurde und die Betriebe durch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge finanziell zusätzlich entlastet werden. Jedoch forderte der vbba Bundesvorsitzende Waldemar Dombrowski eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent beziehungsweise auf 87 Prozent bei Betroffenen mit mindestens einem Kind. „Durch die vorübergehende Erhöhung der Lohnersatzleistung würden wir in vielen tausend Fällen die Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ergänzender Grundsicherung vermeiden. Das wäre psychologisch sehr wichtig, und man würde den Jobcentern den bürokratischen Mehraufwand ersparen.“ Dombrowski geht zudem davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld weiter steigen wird: „Auch wenn die Zahlen derzeit nur qualifiziert geschätzt werden können, gehen wir nach stichprobenartigen Rückmeldungen aus der Fläche von einem Niveau aus, das die von der Bundesregierung genannten 2,35 Millionen Bezieher bei weitem übersteigen wird.“ Zur nachhaltigen Sicherung der Lohnersatzleistungen und angesichts des schwer angeschlagenen Arbeitsmarktes fordert die Gewerkschaft zudem deutlich mehr Personal in Arbeitsagenturen und Jobcentern. Dauerhaft könne man andere Aufgabenbereiche, die derzeit aus nachvollziehbaren Gründen zugunsten der Sicherung der Lohnersatzleistungen zurückgefahren werden, wie etwa Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für junge Menschen, nicht vernachlässigen. „Wir brauchen Mindeststandards beim Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler, wenn die Schulen nach den Osterferien tatsächlich wieder geöffnet werden sollen.“ Das forderte die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Susanne Lin-Klitzing am 1. April 2020. „Das sind notwendige Hausaufgaben für die Kultusminister in den Osterferien. Darüber muss jetzt nachgedacht werden, dafür müssen jetzt Pläne entwickelt werden, damit ein ausreichender Gesundheitsschutz zu Schulbeginn an allen Schulen tatsächlich umgesetzt ist, wenn die Ministerpräsidenten es denn ernst meinen mit dem Schulstart nach der Osterwoche. Die Situation ist für alle schwierig und wir erwarten keine Patentlösungen, aber gute Bedingungen für den Erhalt der Gesundheit aller Menschen in den Schulen müssen bedacht sein und erfüllt werden, denn voraussichtlich wird nach Ostern das Corona-Virus ja noch nicht ‚besiegt‘ sein.“ Welche Anzahl an funktionierenden Waschbecken muss wo in jeder Schule vorhanden sein, damit sich alle in der Schule Tätigen mehrmals am Schultag die Hände waschen können? Müssen alle Bereiche der Schulen, insbesondere auch die Toiletten, häufiger und besser gereinigt werden als das im Regelbetrieb vor Corona der Fall war? Und wenn ja: Wie kann das gewährleistet werden? Diese und weitere Fragen müssten zeitnah geklärt werden, so Lin-Klitzing. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat am 1. April 2020 gefordert, den Wald auch in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Waldbesitzende und Forstleute stünden durch Stürme, Hitze, Dürre und Borkenkäfer weiter vor großen Kahlflächen und Bergen von Schadholz, das keiner abtransportiere und für das es kaum Geld gebe. Zudem sei auch dieses Frühjahr wieder sehr trocken, die Waldbrandgefahr hoch. Bisher seien bereits 245.00 Hektar Kahlflächen entstanden. Die Frühjahrspflanzungen könnten vertrocknen oder wegen Corona sogar gänzlich ausfallen. „Wir Forstleute appellieren an die Politik, auch in der Corona-Krise den Wald nicht zu vergessen“, sagte BDF Chef Ulrich Dohle. „Die Zusagen der Hilfsgelder für den Wald müssen eingehalten werden, und das Geld muss genauso schnell zur Verfügung stehen wie für die coronagebeutelten Firmen. Gleichzeitig bedarf es weiter großer Anstrengungen, um den Klimawandel wirksam zu begrenzen.“

 

Namen und Nachrichten

Für die Beschäftigten der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) gibt es deutliche Entgelterhöhungen. Der dbb (verhandelt für seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG) erreichte in der siebten Verhandlungsrunde ein zufriedenstellendes Ergebnis. Den ungewöhnlichen Umständen der Coronavirus-Krise Rechnung tragend, wurde die letzte Verhandlungsrunde einvernehmlich im schriftlichen Verfahren absolviert. Auf den Kompromissvorschlag des dbb vom 24.März 2020 folgte am 26. März 2020 ein neues Angebot der Arbeitgeber. Nach eingehender Prüfung und Abwägung war sich die Tarifkommission des dbb einig, das Angebot anzunehmen. Die Details der Einigung finden sich auf dbb.de.

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer ist gestorben. Der Vorsitzende des dbb Hessen Heini Schmitt teilte dazu am 29.März 2020 mit: „Wir sind fassungslos und tief betroffen. In Gedanken sind wir in diesen schweren Stunden bei seiner Familie, die einen geliebten Menschen verloren hat. Wir haben Dr. Thomas Schäfer als einen scharfsinnigen und fachlich höchst versierten Politiker kennengelernt und geschätzt. Mit ihm verliert die hessische Landespolitik eine der tragenden Säulen ihrer Regierungsarbeit.“

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Für die Beschäftigten der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) gibt es deutliche Entgelterhöhungen. Der dbb (verhandelt für seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG) erreichte in der siebten Verhandlungsrunde ein zufriedenstellendes Ergebnis. Den ungewöhnlichen Umständen der Coronavirus-Krise Rechnung tragend, wurde die letzte Verhandlungsrunde einvernehmlich im schriftlichen Verfahren absolviert. Auf den Kompromissvorschlag des dbb vom 24.März 2020 folgte am 26. März 2020 ein neues Angebot der Arbeitgeber. Nach eingehender Prüfung und Abwägung war sich die Tarifkommission des dbb einig, das Angebot anzunehmen. Die Details der Einigung finden sich auf dbb.de. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer ist gestorben. Der Vorsitzende des dbb Hessen Heini Schmitt teilte dazu am 29.März 2020 mit: „Wir sind fassungslos und tief betroffen. In Gedanken sind wir in diesen schweren Stunden bei seiner Familie, die einen geliebten Menschen verloren hat. Wir haben Dr. Thomas Schäfer als einen scharfsinnigen und fachlich höchst versierten Politiker kennengelernt und geschätzt. Mit ihm verliert die hessische Landespolitik eine der tragenden Säulen ihrer Regierungsarbeit.“

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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