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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 23 vom 27. Juni 2019

Inhaltsverzeichnis

Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
   Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden
Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes
   Umweltschutz: Die Verwaltung kann mehr tun – wenn man sie lässt
Abschlussbericht an Ministerin Giffey übergeben
   Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Politik muss liefern
Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union (EU)
   Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer ist bedroht
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Nordrhein-Westfalen
     Pauschale Beihilfe: Anhörung im Landtag
   Saarland
     Landtag beschließt Besoldungsanpassung
   Sachsen-Anhalt
     Personalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Verfassungsschutzbericht: Starker Anstieg bei Rechtsextremismus
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     Bund soll Wohnungsfürsorge verbessern
   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
     DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen Deutsche Post AG ein
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 23 vom 27. Juni 2019 Inhaltsverzeichnis Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes   Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beendenInternationaler Tag des öffentlichen Dienstes   Umweltschutz: Die Verwaltung kann mehr tun – wenn man sie lässtAbschlussbericht an Ministerin Giffey übergeben   Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Politik muss liefernMehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union (EU)   Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer ist bedrohtAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen     Pauschale Beihilfe: Anhörung im Landtag   Saarland     Landtag beschließt Besoldungsanpassung   Sachsen-Anhalt     Personalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Verfassungsschutzbericht: Starker Anstieg bei Rechtsextremismus   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     Bund soll Wohnungsfürsorge verbessern   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)     DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen Deutsche Post AG einNamen und Nachrichten

Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden

„Die Politiker in Bund und Ländern sollten erstmal die eigenen Häuser in Ordnung bringen und die Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf der gemeinsamen Podiumsdiskussion mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zum Thema „Sachgrundlose Befristung – Regelungsbedarf oder Doppelmoral?“ am 24. Juni 2019 in Berlin.

2017 hatten 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag; ein neuer Höchststand. Der öffentliche Dienst nahm dabei mit 9,5 Prozent Befristungen den Spitzenplatz ein, gegenüber 7,1 Prozent in der Privatwirtschaft. In den Bundesministerien wurde in den letzten Jahren fast jeder zweite Beschäftigte befristet eingestellt. Im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurden sogar acht von zehn Neubeschäftigten befristet eingestellt. Silberbach: „Der öffentliche Dienst ist nicht Vorreiter, sondern Schlusslicht in Kampf gegen die sachgrundlose Befristung. Als einzigem Arbeitgeber steht dem Staat die sogenannte Haushaltsbefristung zur Verfügung und nur er kann Arbeitsverträge mit der Begründung befristen, im Haushalt sei schlicht keine unbefristete Stelle vorgesehen. Diese Befristungsgründe gehören sofort abgeschafft.“

Skandalös, so Silberbach weiter, sei auch die immer noch verbreitete Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis zu den jeweiligen Sommerferien: „Das ist ein Unding! Bei dem anhaltenden Lehrermangel sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es solche Befristungen längst nicht mehr gibt. Unsere Lehrerverbände berichten aber anderes.“ Bevor die Große Koalition also neue, undurchführbare Befristungsregulierungen erlasse, sollte sie zunächst die Fehlentwicklungen im eigenen Haus abstellen. Silberbach: „Das Ziel aller Arbeitgeber muss sein, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierfür brauchen wir eine gut durchdachte, handhabbare Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag werden diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht!“

Den vollständigen Bericht und Bilder der Veranstaltung gibt es auf dbb.de.

  Click to listen highlighted text! Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden „Die Politiker in Bund und Ländern sollten erstmal die eigenen Häuser in Ordnung bringen und die Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf der gemeinsamen Podiumsdiskussion mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zum Thema „Sachgrundlose Befristung – Regelungsbedarf oder Doppelmoral?“ am 24. Juni 2019 in Berlin. 2017 hatten 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag; ein neuer Höchststand. Der öffentliche Dienst nahm dabei mit 9,5 Prozent Befristungen den Spitzenplatz ein, gegenüber 7,1 Prozent in der Privatwirtschaft. In den Bundesministerien wurde in den letzten Jahren fast jeder zweite Beschäftigte befristet eingestellt. Im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurden sogar acht von zehn Neubeschäftigten befristet eingestellt. Silberbach: „Der öffentliche Dienst ist nicht Vorreiter, sondern Schlusslicht in Kampf gegen die sachgrundlose Befristung. Als einzigem Arbeitgeber steht dem Staat die sogenannte Haushaltsbefristung zur Verfügung und nur er kann Arbeitsverträge mit der Begründung befristen, im Haushalt sei schlicht keine unbefristete Stelle vorgesehen. Diese Befristungsgründe gehören sofort abgeschafft.“ Skandalös, so Silberbach weiter, sei auch die immer noch verbreitete Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis zu den jeweiligen Sommerferien: „Das ist ein Unding! Bei dem anhaltenden Lehrermangel sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es solche Befristungen längst nicht mehr gibt. Unsere Lehrerverbände berichten aber anderes.“ Bevor die Große Koalition also neue, undurchführbare Befristungsregulierungen erlasse, sollte sie zunächst die Fehlentwicklungen im eigenen Haus abstellen. Silberbach: „Das Ziel aller Arbeitgeber muss sein, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierfür brauchen wir eine gut durchdachte, handhabbare Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag werden diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht!“ Den vollständigen Bericht und Bilder der Veranstaltung gibt es auf dbb.de.

Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

Umweltschutz: Die Verwaltung kann mehr tun – wenn man sie lässt

Zum Internationalen Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2019 hat dbb Chef Ulrich Silberbach die Leistung der Beschäftigten für den Klima- und Umweltschutz gewürdigt. Trotzdem gebe es auch in der Verwaltung noch viel Luft nach oben.

„Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz“, so Silberbach. „Bei Einrichtungen wie dem Umweltbundesamt ist das naheliegend. Aber schon die Forstleute mit ihrem Engagement für unsere Wälder stehen seltener im Licht der Öffentlichkeit. Auch Polizeibehörden und Ordnungsämter leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Umweltverschmutzung. Von den Beschäftigten im Verkehrswesen, in Forschung und Bildung sowie vielen weiteren ganz zu schweigen. Das verdeutlicht: Umwelt- und Naturschutz im öffentlichen Dienst ist vielfältig und die Kolleginnen und Kollegen machen hier einen großartigen Job.“

Trotzdem, so der dbb Bundesvorsitzende weiter, könne natürlich auch die Verwaltung noch mehr tun. „Dafür brauchen wir aber mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Gerade im naturwissenschaftlichen Bereich und im Ingenieurswesen ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft zudem oft nicht konkurrenzfähig“, erklärte Silberbach. „Die Verwaltung – und damit meine ich ausnahmslos alle Bereiche – könnte auch selbst mehr für den Klimaschutz tun, wenn die Politik schneller die notwendigen Investitionen vornimmt. Ressourcenschonendes Bau- und Gebäudemanagement oder emissionsarme Fahrzeugflotten seien hier beispielhaft genannt. Im Moment sieht die Realität aber oft so aus: Polizistinnen und Polizisten freuen sich nicht über eine CO2-neutrale Dienststelle, sondern wenn es schlicht mal nicht durchs Dach regnet. Hier gibt es im öffentlichen Dienst noch viele offene Baustellen.“

  Click to listen highlighted text! Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes Umweltschutz: Die Verwaltung kann mehr tun – wenn man sie lässt Zum Internationalen Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2019 hat dbb Chef Ulrich Silberbach die Leistung der Beschäftigten für den Klima- und Umweltschutz gewürdigt. Trotzdem gebe es auch in der Verwaltung noch viel Luft nach oben. „Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz“, so Silberbach. „Bei Einrichtungen wie dem Umweltbundesamt ist das naheliegend. Aber schon die Forstleute mit ihrem Engagement für unsere Wälder stehen seltener im Licht der Öffentlichkeit. Auch Polizeibehörden und Ordnungsämter leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Umweltverschmutzung. Von den Beschäftigten im Verkehrswesen, in Forschung und Bildung sowie vielen weiteren ganz zu schweigen. Das verdeutlicht: Umwelt- und Naturschutz im öffentlichen Dienst ist vielfältig und die Kolleginnen und Kollegen machen hier einen großartigen Job.“ Trotzdem, so der dbb Bundesvorsitzende weiter, könne natürlich auch die Verwaltung noch mehr tun. „Dafür brauchen wir aber mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Gerade im naturwissenschaftlichen Bereich und im Ingenieurswesen ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft zudem oft nicht konkurrenzfähig“, erklärte Silberbach. „Die Verwaltung – und damit meine ich ausnahmslos alle Bereiche – könnte auch selbst mehr für den Klimaschutz tun, wenn die Politik schneller die notwendigen Investitionen vornimmt. Ressourcenschonendes Bau- und Gebäudemanagement oder emissionsarme Fahrzeugflotten seien hier beispielhaft genannt. Im Moment sieht die Realität aber oft so aus: Polizistinnen und Polizisten freuen sich nicht über eine CO2-neutrale Dienststelle, sondern wenn es schlicht mal nicht durchs Dach regnet. Hier gibt es im öffentlichen Dienst noch viele offene Baustellen.“

 

Abschlussbericht an Ministerin Giffey übergeben

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Politik muss liefern

Am 20. Juni 2019 hat der von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, dem auch der dbb angehört, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey seinen Anschlussbericht mit konkreten Vorschlägen und Handlungsempfehlungen übergeben.

„Nun ist die Politik in der Pflicht, unsere Empfehlungen umzusetzen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich der Übergabe des Berichts. „Ich bin mir sicher, dass sich bis zur Veröffentlichung des Berichts im Herbst dieses Jahres bereits die ein oder andere Maßnahme auf der Agenda der Ministerin wiederfindet“. Mit den Empfehlungen würden die Sorgen und Nöte von pflegenden Angehörigen stärker als bisher in den Fokus gerückt. „Das war allen Mitgliedern des Beirats wichtig“, so Silberbach.

Auch ein Kernanliegen des dbb finde sich im Abschlussbericht wieder: der Pflege der Angehörigen einen rechtlichen Rahmen zu geben, analog der Elterngeld- und Elternzeitregelung. „Angesichts des enormen Fachkräftemangels in der Pflege und dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger, ihr gewohntes Umfeld nicht zu verlassen, führt kein Weg daran vorbei, die Angehörigenpflege zu fördern“, erklärte der dbb Chef.

  Click to listen highlighted text!   Abschlussbericht an Ministerin Giffey übergeben Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Politik muss liefern Am 20. Juni 2019 hat der von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, dem auch der dbb angehört, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey seinen Anschlussbericht mit konkreten Vorschlägen und Handlungsempfehlungen übergeben. „Nun ist die Politik in der Pflicht, unsere Empfehlungen umzusetzen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich der Übergabe des Berichts. „Ich bin mir sicher, dass sich bis zur Veröffentlichung des Berichts im Herbst dieses Jahres bereits die ein oder andere Maßnahme auf der Agenda der Ministerin wiederfindet“. Mit den Empfehlungen würden die Sorgen und Nöte von pflegenden Angehörigen stärker als bisher in den Fokus gerückt. „Das war allen Mitgliedern des Beirats wichtig“, so Silberbach. Auch ein Kernanliegen des dbb finde sich im Abschlussbericht wieder: der Pflege der Angehörigen einen rechtlichen Rahmen zu geben, analog der Elterngeld- und Elternzeitregelung. „Angesichts des enormen Fachkräftemangels in der Pflege und dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger, ihr gewohntes Umfeld nicht zu verlassen, führt kein Weg daran vorbei, die Angehörigenpflege zu fördern“, erklärte der dbb Chef.

 

Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union (EU)

Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer ist bedroht

Die EU-Kommission hat sich für den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik ausgesprochen. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb, hält dieses Vorgehen für verfrüht.

„Die Sozialpolitik gehört nicht nur zum Kernbereich der nationalen Souveränität. Sie stiftet darüber hinaus Identität für die Mitgliedstaaten“, betonte Schäfer am 21. Juni 2019 in Berlin. Der Grundsatz der Subsidiarität stehe einer Zentralisierung in diesem sensiblen Politikfeld entgegen. Erst wenn die Lebensverhältnisse im Binnenmarkt sehr viel gleichwertiger seien, könne ein solcher Schritt erfolgen. „Für Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der Sozialpolitik ist es schlicht und ergreifend zu früh.“

Schäfer unterstützt daher die ablehnende Haltung des EU-Ausschusses im Bundesrat und erwartet, dass sich dieser in der Bundesratssitzung am 28. Juni durchsetzt. „Der Ausschuss sagt klipp und klar, dass die gegenwärtigen vertraglichen Regelungen angemessen und keine Änderungen nötig sind“, stellte der dbb Vize fest. „Das teilen wir als dbb ausdrücklich.“

Die Warnung des EU-Ausschusses vor der Wirkung auch unverbindlicher Empfehlungen in der Sozialpolitik teilt Schäfer ebenso. „Aus unserer Sicht haben wir bereits weitreichende Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, das ja um ein soziales Scoreboard ergänzt worden ist.“ Dessen Wirkung soll laut Schäfer erst einmal erprobt werden. Den zusätzlichen Nutzen weiterer unverbindlicher Empfehlungen sehe der dbb nicht.

Eine klare Absage erteilte Schäfer folglich der Haltung der beiden Bundesratsausschüsse für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Frauen und Jugend. Beide befürworten den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und sprechen sich sogar dort für Richtlinienvorschläge aus, wo die Kommission nur unverbindliche Empfehlungen vorsieht. „Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten haben alle ihre wohl begründeten Besonderheiten“, so Schäfer. Weiterentwicklung sei zwar immer geboten, müsse aber innerhalb dieser Systeme erfolgen. „Sonst kracht das ganze Gebäude der Sozialstaatlichkeit in sich zusammen. Eine Zentralisierung widerspräche auch allen Vorstellungen von einem föderalen Europa.“

  Click to listen highlighted text!   Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union (EU) Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer ist bedroht Die EU-Kommission hat sich für den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik ausgesprochen. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb, hält dieses Vorgehen für verfrüht. „Die Sozialpolitik gehört nicht nur zum Kernbereich der nationalen Souveränität. Sie stiftet darüber hinaus Identität für die Mitgliedstaaten“, betonte Schäfer am 21. Juni 2019 in Berlin. Der Grundsatz der Subsidiarität stehe einer Zentralisierung in diesem sensiblen Politikfeld entgegen. Erst wenn die Lebensverhältnisse im Binnenmarkt sehr viel gleichwertiger seien, könne ein solcher Schritt erfolgen. „Für Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der Sozialpolitik ist es schlicht und ergreifend zu früh.“ Schäfer unterstützt daher die ablehnende Haltung des EU-Ausschusses im Bundesrat und erwartet, dass sich dieser in der Bundesratssitzung am 28. Juni durchsetzt. „Der Ausschuss sagt klipp und klar, dass die gegenwärtigen vertraglichen Regelungen angemessen und keine Änderungen nötig sind“, stellte der dbb Vize fest. „Das teilen wir als dbb ausdrücklich.“ Die Warnung des EU-Ausschusses vor der Wirkung auch unverbindlicher Empfehlungen in der Sozialpolitik teilt Schäfer ebenso. „Aus unserer Sicht haben wir bereits weitreichende Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, das ja um ein soziales Scoreboard ergänzt worden ist.“ Dessen Wirkung soll laut Schäfer erst einmal erprobt werden. Den zusätzlichen Nutzen weiterer unverbindlicher Empfehlungen sehe der dbb nicht. Eine klare Absage erteilte Schäfer folglich der Haltung der beiden Bundesratsausschüsse für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Frauen und Jugend. Beide befürworten den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und sprechen sich sogar dort für Richtlinienvorschläge aus, wo die Kommission nur unverbindliche Empfehlungen vorsieht. „Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten haben alle ihre wohl begründeten Besonderheiten“, so Schäfer. Weiterentwicklung sei zwar immer geboten, müsse aber innerhalb dieser Systeme erfolgen. „Sonst kracht das ganze Gebäude der Sozialstaatlichkeit in sich zusammen. Eine Zentralisierung widerspräche auch allen Vorstellungen von einem föderalen Europa.“

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Nordrhein-Westfalen

Pauschale Beihilfe: Anhörung im Landtag

In einer Landtags-Anhörung zur Pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte hat der DBB NRW gefordert, die Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten zu beenden – und zwar schnell, unkompliziert und vor allem systemkonform. Den vorgelegten Gesetzentwurf lehnte der dbb Landesbund dagegen auf Grund zahlreicher Bedenken ab.

Bei der Anhörung sei schnell deutlich geworden, dass bei der Pauschalen Beihilfe, ähnlich wie auch bei dem dahinterstehenden Modell der so genannten „Bürgerversicherung“, Sachlichkeit oft hinter Populismus zurücktreten muss, teilte der DBB NRW am 25. Juni 2019 mit. „Fakt ist, dass das Thema Bürgerversicherung auf Bundesebene – mit gutem Grund – gescheitert ist und der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD sowie auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen versuchen, einen Einstieg in diese Einheitsversicherung ‚durch die Hintertür‘ zu erreichen“, stellte dbb Landeschef Roland Staude klar. „Und Fakt ist genauso, dass die Einführung einer solchen Einheitsversicherung für alle Beteiligten nur Nachteile bringen, außerdem Mehrkosten verursachen und dabei die aktuellen Probleme der Krankenversicherung nicht lösen würde.“

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, so Staude, dass die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung zwar für die meisten Beamtinnen und Beamten ein gutes Modell darstelle, durch die aktuelle Gesetzeslage jedoch eine kleine Teilgruppe benachteiligt ist. In der Vergangenheit war es für einige Beamtinnen und Beamten, etwa auf Grund von Vorerkrankungen, bei ihrer Verbeamtung nicht möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund bestand für sie nur die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, die jedoch nicht mit der Beihilfe kombinierbar ist. Folglich zahlen diese Beamtinnen und Beamten den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst, einen Zuschuss in Form eines Arbeitgeberbeitrags sieht das Landesbeamtengesetz nicht vor.

Der DBB NRW verkenne dieses Problem keineswegs. Deswegen habe er in seiner Stellungnahme auch explizit gefordert, eine Lösung für diese Beamtinnen und Beamten zu finden. Sie sollte jedoch gezielt auf diese Teilgruppe zugeschnitten sein und innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden. „Wir sind als konstruktiver Partner bekannt, wenn es darum geht, tatsächliche Lösungen zu finden“, erklärte Staude. Er verwehre sich jedoch dagegen, wenn Teilgruppen von Beamtinnen und Beamten gegeneinander ausgespielt und instrumentalisiert werden, um ein ideologisches Projekt voranzutreiben. „Eine vermeintliche Verbesserung der Situation einer kleinen Gruppe von Beamtinnen und Beamten ginge mit diesem Entwurf ganz getreu einer ‚Holzhammer-Methode‘ zu Lasten aller Beamtinnen und Beamten.“

 

Saarland

Landtag beschließt Besoldungsanpassung

Der saarländische Landtag hat am 19. Juni 2019 in erster und zweiter Lesung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019-2021 sowie weitere dienstrechtliche Bestimmungen verabschiedet. „Damit ist die Einkommensrunde 2019 abgeschlossen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Ewald Linn.

Der dbb saar hatte zuvor im Spitzengespräch zur Übertragung des Tarifergebnisses mit der Landesregierung nach harten Verhandlungen seine Forderungen weitestgehend durchgesetzt. Beim Zeitpunkt der Besoldungs- und Versorgungsanpassung gelang ein Kompromiss: Statt wie ursprünglich geplant zum 1. September der betreffenden Jahre, erfolgt die Erhöhung nun zum 1. August 2019 (3,2 Prozent), zum 1. Juni 2020 (3,2 Prozent) und zum 1. April 2021 (1,7 Prozent). In der Kommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung, die im Spätsommer ihre Arbeit aufnehmen soll, wird der dbb saar sich dafür einsetzen, dass die Landes- und Kommunalbeamten des Saarlandes wieder Anschluss im bundesweiten Besoldungsranking finden.

Das nun beschlossene Gesetz sieht außerdem unter anderem eine Erhöhung der Anwärterbezüge um je 50 Euro jeweils zum 1. Januar in 2019 und 2020 vor. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 1. Januar 2020 auch einen zusätzlichen Urlaubstag (dann 30). Zudem wird die Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst wird rückwirkend zum 1. April 2019 aufgehoben.

 

Sachsen-Anhalt

Personalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet

Die Pläne der Landesregierung zur Reform des Personalvertretungsgesetzes wurden vom Landtag gebilligt. „Ein trauriger Tag für die Beschäftigten in der Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts,“ sagte dazu dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 24. Juni 2019.

„In Sonntagsreden stellen Regierungsmitglieder und Abgeordnete die Beteiligung und Mitnahme der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als wesentlichen Baustein für eine effektive Verwaltung dar. Durch ihre Zustimmung zu diesem schlechten Gesetz haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt,“ so Ladebeck weiter. Der gesamte Gesetzestext strotze vor sprachlichen Änderungen und Umsetzung von bereits bestehender Rechtsprechung. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Personalräte und bei der Beteiligung der Beschäftigten in den Dienststellen finde man hingegen nicht. Auch zum Transformationsprozess der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierung enthalte das Gesetz keine Regelungen.

„Diese Arbeit hätten sich alle Beteiligten schenken können,“ sagte auch Ladebecks Stellvertreter Ulrich Stock, der im dbb Landesbund die Arbeitsgruppe für Personalvertretungsrecht leitet. „Eine riesige Chance wurde durch die Politik vertan, Mitbestimmung als wesentlicher Baustein der behördlichen Demokratie zeitgemäß zu implementieren.“ Der Gesetzesentwurf der Linken-Fraktion sei von CDU und SPD reflexartig abgelehnt worden, obwohl er zwar an vielen Stellen diskussionswürdig sei, aber immerhin substanzielle Verbesserungen im Bereich der Mitbestimmung enthalten habe.

 

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Verfassungsschutzbericht: Starker Anstieg bei Rechtsextremismus

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) teilt die Einschätzung von Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, dass in Deutschland nach wie vor eine große Gefahr von extremistischen Aktivitäten ausgeht. Der Verfassungsschutzbericht, der am 27. Juni 2019 vorgestellt wurde, zeigt einen besonders starken Anstieg im Bereich des Rechtsextremismus.

Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten hat demnach mit 12.700 Personen einen Höchststand erreicht. DPolG Chef Rainer Wendt sagte: „Der Mord an Walter Lübcke zeigt einmal mehr, dass die Gefahr, die vom rechtsextremen Spektrum ausgeht, nicht unterschätzt werden darf. Umso wichtiger ist es, dass die Analysekompetenz der Sicherheitsbehörden sowie deren Zusammenarbeit zielgerichtet ausgebaut werden muss. Überdies muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können, um frühzeitig konkrete Gefahren aufzudecken.“ Fakt sei, dass nicht jeder Gewaltbereite von der Polizei rund um die Uhr überwacht werden könne.

„Polizei und Sicherheitsbehörden können das Problem des Extremismus jedoch nicht allein lösen“, so Wendt weiter. „Ob Links- oder Rechtsextremismus, Islamismus, Reichsbürger – insgesamt ist es notwendig, dass gesellschaftliche Spannungen abgebaut werden. Die zunehmende Aggressivität, die in der Gesellschaft herrscht und die sich vor allem in sozialen Netzwerken ungehindert Bahn bricht, trägt zu einem Klima bei, das letztlich zu extremistischen Auswüchsen führen kann. Politik und Gesellschaft sind gefordert, Fehlentwicklungen frühzeitig zu bekämpfen.“

 

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Bund soll Wohnungsfürsorge verbessern

Bereits seit geraumer Zeit kann sich die Mehrzahl der Zöllnerinnen und Zöllner keine Wohnung in Nähe der Dienststelle leisten. Das betrifft vor allem junge Kolleginnen und Kollegen und Familien, die entweder längere Anfahrtswege oder erhöhte Haus- und Wohnungspreise in Kauf nehmen müssen. Der BDZ fordert daher eine zügige Umsetzung der in Aussicht gestellten verbesserten Wohnungsfürsorge. „Es besteht mehr als dringender Handlungsbedarf“, sagte der Bundesvorsitzende Dieter Dewes am 27. Juni 2019.

Die explodierenden Mieten und Immobilienpreise hätten die Wohnunterkünfte gerade in Großstädten und ihren Einzugsgebieten für viele Zöllnerinnen und Zöllner unbezahlbar gemacht. Der BDZ und der dbb haben daher wiederholt eine nachhaltigere Wohnungsfürsorge für Bundesbeschäftigte eingefordert. Laut Koalitionsvertrag soll für dieses politische Vorhaben der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) genutzt und weiterentwickelt werden. Sie ist eine der größten Grundeigentümerinnen in Deutschland, mit bundesweit 25.700 unbebauten Grundstücken mit einer Fläche von 87.000 Hektar. Allein in den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist die BImA Eigentümerin von insgesamt 971 unbebauten Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 930 Hektar. Mittels einer Potentialanalyse konnten zuletzt bundesweit bereits etwa 200 Flächen identifiziert werden, auf welchen die BImA selbst Wohnungen für Bundesbedienstete bauen könnte.

BDZ Chef Dewes beharrt darüber hinaus darauf, dass schnellstmöglich ausreichend Mittel für den Ankauf von Immobilien bereitgestellt werden, um auch kurzfristig den Bestand bundeseigener Wohnungen zu erhöhen. Zudem sollte die Option des Ankaufs von Belegungsrechten stärker genutzt werden.

 

Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen Deutsche Post AG ein

Der mehrheitlich von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestellte Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg hat am 24. Juni 2019 beim örtlichen Arbeitsgericht insgesamt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG eingereicht.

Hintergrund ist die geplante Umstrukturierung der Briefniederlassungen, in deren Rahmen die Briefniederlassung Magdeburg nach einem von der Deutschen Post vorgelegten Informationsschreiben einen Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig aufnehmen soll. Vor diesem Hintergrund ist die DPVKOM davon ausgegangen, dass der Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg weiterbesteht, da die Deutsche Post immer nach dem Grundsatz „eine Briefniederlassung, ein Betriebsrat“ verfährt. Die bislang freigestellten Betriebsräte des mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrates der Briefniederlassung Braunschweig wären fortan als freigestellte Sachverständige im Magdeburger Betriebsrat tätig.

Am 14. Juni 2019 wurde dem Betriebsratsvorsitzenden der Briefniederlassung Magdeburg von der Niederlassungsleiterin jedoch per SMS sinngemäß mitgeteilt, dass es den von den Beschäftigten gewählten Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg nicht mehr gebe, sondern der Braunschweiger Betriebsrat das sogenannte Übergangsmandat für die Magdeburger Niederlassung erhalte. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf die in einem Zuordnungstarifvertag oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen an, die der DPVKOM bis dato nicht vorliegen, aber mittlerweile zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft ver.di ausverhandelt sein soll.

Mit den beantragten einstweiligen Verfügungen will der Betriebsrat unter anderem die Herausgabe und Bekanntmachung der in einem Zuordnungstarifvertrag getroffenen Bestimmungen und sämtliche tarifliche Regelungen zur Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien der Briefniederlassung Magdeburg erwirken. Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wird die Deutsche Post aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Auswirkungen die geplante Eingliederung von einem Teil der Mitarbeiter der Briefniederlassung Braunschweig auf die Arbeitsplätze in der Briefniederlassung Magdeburg haben wird.

Dessen ungeachtet ist die Information per SMS nach Ansicht der DPVKOM ein grober Verstoß gegen § 111 Betriebsverfassungsgesetz, wonach das Unternehmen den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten hat. Das ist hier nicht geschehen. Christina Dahlhaus, DPVKOM Bundesvorsitzende: „Zusammen mit unseren Betriebsratsmitgliedern in Magdeburg werden wir alle rechtlichen Schritte ausschöpfen und uns gegen diesen Rechtsbruch wehren.“

  Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen Pauschale Beihilfe: Anhörung im Landtag In einer Landtags-Anhörung zur Pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte hat der DBB NRW gefordert, die Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten zu beenden – und zwar schnell, unkompliziert und vor allem systemkonform. Den vorgelegten Gesetzentwurf lehnte der dbb Landesbund dagegen auf Grund zahlreicher Bedenken ab. Bei der Anhörung sei schnell deutlich geworden, dass bei der Pauschalen Beihilfe, ähnlich wie auch bei dem dahinterstehenden Modell der so genannten „Bürgerversicherung“, Sachlichkeit oft hinter Populismus zurücktreten muss, teilte der DBB NRW am 25. Juni 2019 mit. „Fakt ist, dass das Thema Bürgerversicherung auf Bundesebene – mit gutem Grund – gescheitert ist und der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD sowie auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen versuchen, einen Einstieg in diese Einheitsversicherung ‚durch die Hintertür‘ zu erreichen“, stellte dbb Landeschef Roland Staude klar. „Und Fakt ist genauso, dass die Einführung einer solchen Einheitsversicherung für alle Beteiligten nur Nachteile bringen, außerdem Mehrkosten verursachen und dabei die aktuellen Probleme der Krankenversicherung nicht lösen würde.“ Zur Wahrheit gehört jedoch auch, so Staude, dass die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung zwar für die meisten Beamtinnen und Beamten ein gutes Modell darstelle, durch die aktuelle Gesetzeslage jedoch eine kleine Teilgruppe benachteiligt ist. In der Vergangenheit war es für einige Beamtinnen und Beamten, etwa auf Grund von Vorerkrankungen, bei ihrer Verbeamtung nicht möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund bestand für sie nur die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, die jedoch nicht mit der Beihilfe kombinierbar ist. Folglich zahlen diese Beamtinnen und Beamten den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst, einen Zuschuss in Form eines Arbeitgeberbeitrags sieht das Landesbeamtengesetz nicht vor. Der DBB NRW verkenne dieses Problem keineswegs. Deswegen habe er in seiner Stellungnahme auch explizit gefordert, eine Lösung für diese Beamtinnen und Beamten zu finden. Sie sollte jedoch gezielt auf diese Teilgruppe zugeschnitten sein und innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden. „Wir sind als konstruktiver Partner bekannt, wenn es darum geht, tatsächliche Lösungen zu finden“, erklärte Staude. Er verwehre sich jedoch dagegen, wenn Teilgruppen von Beamtinnen und Beamten gegeneinander ausgespielt und instrumentalisiert werden, um ein ideologisches Projekt voranzutreiben. „Eine vermeintliche Verbesserung der Situation einer kleinen Gruppe von Beamtinnen und Beamten ginge mit diesem Entwurf ganz getreu einer ‚Holzhammer-Methode‘ zu Lasten aller Beamtinnen und Beamten.“   Saarland Landtag beschließt Besoldungsanpassung Der saarländische Landtag hat am 19. Juni 2019 in erster und zweiter Lesung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019-2021 sowie weitere dienstrechtliche Bestimmungen verabschiedet. „Damit ist die Einkommensrunde 2019 abgeschlossen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Ewald Linn. Der dbb saar hatte zuvor im Spitzengespräch zur Übertragung des Tarifergebnisses mit der Landesregierung nach harten Verhandlungen seine Forderungen weitestgehend durchgesetzt. Beim Zeitpunkt der Besoldungs- und Versorgungsanpassung gelang ein Kompromiss: Statt wie ursprünglich geplant zum 1. September der betreffenden Jahre, erfolgt die Erhöhung nun zum 1. August 2019 (3,2 Prozent), zum 1. Juni 2020 (3,2 Prozent) und zum 1. April 2021 (1,7 Prozent). In der Kommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung, die im Spätsommer ihre Arbeit aufnehmen soll, wird der dbb saar sich dafür einsetzen, dass die Landes- und Kommunalbeamten des Saarlandes wieder Anschluss im bundesweiten Besoldungsranking finden. Das nun beschlossene Gesetz sieht außerdem unter anderem eine Erhöhung der Anwärterbezüge um je 50 Euro jeweils zum 1. Januar in 2019 und 2020 vor. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 1. Januar 2020 auch einen zusätzlichen Urlaubstag (dann 30). Zudem wird die Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst wird rückwirkend zum 1. April 2019 aufgehoben.   Sachsen-Anhalt Personalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet Die Pläne der Landesregierung zur Reform des Personalvertretungsgesetzes wurden vom Landtag gebilligt. „Ein trauriger Tag für die Beschäftigten in der Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts,“ sagte dazu dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 24. Juni 2019. „In Sonntagsreden stellen Regierungsmitglieder und Abgeordnete die Beteiligung und Mitnahme der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als wesentlichen Baustein für eine effektive Verwaltung dar. Durch ihre Zustimmung zu diesem schlechten Gesetz haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt,“ so Ladebeck weiter. Der gesamte Gesetzestext strotze vor sprachlichen Änderungen und Umsetzung von bereits bestehender Rechtsprechung. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Personalräte und bei der Beteiligung der Beschäftigten in den Dienststellen finde man hingegen nicht. Auch zum Transformationsprozess der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierung enthalte das Gesetz keine Regelungen. „Diese Arbeit hätten sich alle Beteiligten schenken können,“ sagte auch Ladebecks Stellvertreter Ulrich Stock, der im dbb Landesbund die Arbeitsgruppe für Personalvertretungsrecht leitet. „Eine riesige Chance wurde durch die Politik vertan, Mitbestimmung als wesentlicher Baustein der behördlichen Demokratie zeitgemäß zu implementieren.“ Der Gesetzesentwurf der Linken-Fraktion sei von CDU und SPD reflexartig abgelehnt worden, obwohl er zwar an vielen Stellen diskussionswürdig sei, aber immerhin substanzielle Verbesserungen im Bereich der Mitbestimmung enthalten habe.   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Verfassungsschutzbericht: Starker Anstieg bei Rechtsextremismus Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) teilt die Einschätzung von Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, dass in Deutschland nach wie vor eine große Gefahr von extremistischen Aktivitäten ausgeht. Der Verfassungsschutzbericht, der am 27. Juni 2019 vorgestellt wurde, zeigt einen besonders starken Anstieg im Bereich des Rechtsextremismus. Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten hat demnach mit 12.700 Personen einen Höchststand erreicht. DPolG Chef Rainer Wendt sagte: „Der Mord an Walter Lübcke zeigt einmal mehr, dass die Gefahr, die vom rechtsextremen Spektrum ausgeht, nicht unterschätzt werden darf. Umso wichtiger ist es, dass die Analysekompetenz der Sicherheitsbehörden sowie deren Zusammenarbeit zielgerichtet ausgebaut werden muss. Überdies muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können, um frühzeitig konkrete Gefahren aufzudecken.“ Fakt sei, dass nicht jeder Gewaltbereite von der Polizei rund um die Uhr überwacht werden könne. „Polizei und Sicherheitsbehörden können das Problem des Extremismus jedoch nicht allein lösen“, so Wendt weiter. „Ob Links- oder Rechtsextremismus, Islamismus, Reichsbürger – insgesamt ist es notwendig, dass gesellschaftliche Spannungen abgebaut werden. Die zunehmende Aggressivität, die in der Gesellschaft herrscht und die sich vor allem in sozialen Netzwerken ungehindert Bahn bricht, trägt zu einem Klima bei, das letztlich zu extremistischen Auswüchsen führen kann. Politik und Gesellschaft sind gefordert, Fehlentwicklungen frühzeitig zu bekämpfen.“   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Bund soll Wohnungsfürsorge verbessern Bereits seit geraumer Zeit kann sich die Mehrzahl der Zöllnerinnen und Zöllner keine Wohnung in Nähe der Dienststelle leisten. Das betrifft vor allem junge Kolleginnen und Kollegen und Familien, die entweder längere Anfahrtswege oder erhöhte Haus- und Wohnungspreise in Kauf nehmen müssen. Der BDZ fordert daher eine zügige Umsetzung der in Aussicht gestellten verbesserten Wohnungsfürsorge. „Es besteht mehr als dringender Handlungsbedarf“, sagte der Bundesvorsitzende Dieter Dewes am 27. Juni 2019. Die explodierenden Mieten und Immobilienpreise hätten die Wohnunterkünfte gerade in Großstädten und ihren Einzugsgebieten für viele Zöllnerinnen und Zöllner unbezahlbar gemacht. Der BDZ und der dbb haben daher wiederholt eine nachhaltigere Wohnungsfürsorge für Bundesbeschäftigte eingefordert. Laut Koalitionsvertrag soll für dieses politische Vorhaben der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) genutzt und weiterentwickelt werden. Sie ist eine der größten Grundeigentümerinnen in Deutschland, mit bundesweit 25.700 unbebauten Grundstücken mit einer Fläche von 87.000 Hektar. Allein in den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist die BImA Eigentümerin von insgesamt 971 unbebauten Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 930 Hektar. Mittels einer Potentialanalyse konnten zuletzt bundesweit bereits etwa 200 Flächen identifiziert werden, auf welchen die BImA selbst Wohnungen für Bundesbedienstete bauen könnte. BDZ Chef Dewes beharrt darüber hinaus darauf, dass schnellstmöglich ausreichend Mittel für den Ankauf von Immobilien bereitgestellt werden, um auch kurzfristig den Bestand bundeseigener Wohnungen zu erhöhen. Zudem sollte die Option des Ankaufs von Belegungsrechten stärker genutzt werden.   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen Deutsche Post AG ein Der mehrheitlich von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestellte Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg hat am 24. Juni 2019 beim örtlichen Arbeitsgericht insgesamt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG eingereicht. Hintergrund ist die geplante Umstrukturierung der Briefniederlassungen, in deren Rahmen die Briefniederlassung Magdeburg nach einem von der Deutschen Post vorgelegten Informationsschreiben einen Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig aufnehmen soll. Vor diesem Hintergrund ist die DPVKOM davon ausgegangen, dass der Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg weiterbesteht, da die Deutsche Post immer nach dem Grundsatz „eine Briefniederlassung, ein Betriebsrat“ verfährt. Die bislang freigestellten Betriebsräte des mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrates der Briefniederlassung Braunschweig wären fortan als freigestellte Sachverständige im Magdeburger Betriebsrat tätig. Am 14. Juni 2019 wurde dem Betriebsratsvorsitzenden der Briefniederlassung Magdeburg von der Niederlassungsleiterin jedoch per SMS sinngemäß mitgeteilt, dass es den von den Beschäftigten gewählten Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg nicht mehr gebe, sondern der Braunschweiger Betriebsrat das sogenannte Übergangsmandat für die Magdeburger Niederlassung erhalte. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf die in einem Zuordnungstarifvertag oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen an, die der DPVKOM bis dato nicht vorliegen, aber mittlerweile zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft ver.di ausverhandelt sein soll. Mit den beantragten einstweiligen Verfügungen will der Betriebsrat unter anderem die Herausgabe und Bekanntmachung der in einem Zuordnungstarifvertrag getroffenen Bestimmungen und sämtliche tarifliche Regelungen zur Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien der Briefniederlassung Magdeburg erwirken. Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wird die Deutsche Post aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Auswirkungen die geplante Eingliederung von einem Teil der Mitarbeiter der Briefniederlassung Braunschweig auf die Arbeitsplätze in der Briefniederlassung Magdeburg haben wird. Dessen ungeachtet ist die Information per SMS nach Ansicht der DPVKOM ein grober Verstoß gegen § 111 Betriebsverfassungsgesetz, wonach das Unternehmen den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten hat. Das ist hier nicht geschehen. Christina Dahlhaus, DPVKOM Bundesvorsitzende: „Zusammen mit unseren Betriebsratsmitgliedern in Magdeburg werden wir alle rechtlichen Schritte ausschöpfen und uns gegen diesen Rechtsbruch wehren.“

 

Namen und Nachrichten

Die Gewerkschaften dbb und ver.di haben sich am 24. Juni 2019 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf geeinigt, den Samstagszuschlag auch für Beschäftigte in Krankenhäusern ab 1. Juli 2019 auf 20 Prozent des Stundenentgelts zu erhöhen. Ab dem 1. Juli 2019 wird der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr von aktuell 0,64 Euro pro Stunde auf 20 Prozent des Stundenentgelts angehoben. Das gilt – anders als im allgemeinen Teil des TVöD – auch für Beschäftigte, die Samstagsarbeit in Schicht- oder Wechselschicht leisten. Der Besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) wird entsprechend geändert. Die Arbeitgeber haben sich eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2019 ausgebeten. Der erhöhte Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Über die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit konnte noch keine Einigung erzielt werden. Diese Verhandlungen werden im September 2019 fortgesetzt.

Am 25. Juni 2019 haben dbb/GeNi in Hildesheim die Tarifverhandlungen mit Vertretern der AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH fortgesetzt. Ziel der Tarifvertragspartner ist die Schaffung einer neuen Entgeltordnung (EGO) bei AMEOS in Hildesheim/Hameln und Osnabrück. Die Gewerkschaften fordern dazu die Übernahme der EGO zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt. Sie begründete das damit, dass Mehrkosten, die durch die Einführung der neuen Entgeltordnung entstehen werden, noch nicht errechnet oder beziffert werden können. Die Verhandlungen werden am 31. Juli 2019 und am 30. August 2019 fortgesetzt.

In der Debatte um die Nachfolge von Jean-Claude Juncker als Präsident der Europäischen Kommission hat der Vorsitzende der der dbb Grundsatzkommission für Europa, Dietmar Knecht, vor einer Abkehr vom Spitzenkandidatenprinzip gewarnt. Demnach sollen – insbesondere nach dem Willen des Europäischen Parlaments – nur Personen kandidieren, die zuvor als Spitzenkandidaten ihrer Parteien in den Europawahlkampf gezogen sind. „Wenn die EU vom Prinzip der Spitzenkandidaten abkehrt, geht ein wichtiger Bestandteil zu mehr Bürgernähe verloren“, mahnte Knecht am 21. Juni 2019. So viele EU-Bürgerinnen und Bürger wie lange nicht mehr seien zur Europawahl gegangen. „Sie haben erwartet, mit ihrer Stimme Einfluss auf das Amt des Kommissionspräsidenten zu nehmen. Nun droht ihnen eine herbe Enttäuschung.“ Der dbb habe das Spitzenkandidatenprinzip ausdrücklich unterstützt. Es sei sehr bedauerlich, wenn es nun vom Europäischen Rat einkassiert würde. Knecht: „Die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen steht hier auf dem Spiel.“

In München hat unter der Leitung von Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, die Auftaktveranstaltung des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern stattgefunden. Das berichtete der Bayerische Beamtenbund (BBB), der dem Bündnis angehört, am 25. Juni 2019. Ziel sei es, mehr Personal für die Kinderbetreuung zu gewinnen, über die Kita der Zukunft nachzudenken und das Image sozialer Berufe zu fördern.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat sich mit der City-Bahn Chemnitz (CBC) auf einen Tarifabschluss geeinigt. Das Ziel, die Ergebnisse des Flächentarifvertrages für das Zugpersonal (BuRa-ZugTV) zu übernehmen wurde ebenso erreicht wie die Implementierung der Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit „Mehr Plan, mehr Leben“.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Die Gewerkschaften dbb und ver.di haben sich am 24. Juni 2019 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf geeinigt, den Samstagszuschlag auch für Beschäftigte in Krankenhäusern ab 1. Juli 2019 auf 20 Prozent des Stundenentgelts zu erhöhen. Ab dem 1. Juli 2019 wird der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr von aktuell 0,64 Euro pro Stunde auf 20 Prozent des Stundenentgelts angehoben. Das gilt – anders als im allgemeinen Teil des TVöD – auch für Beschäftigte, die Samstagsarbeit in Schicht- oder Wechselschicht leisten. Der Besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) wird entsprechend geändert. Die Arbeitgeber haben sich eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2019 ausgebeten. Der erhöhte Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Über die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit konnte noch keine Einigung erzielt werden. Diese Verhandlungen werden im September 2019 fortgesetzt. Am 25. Juni 2019 haben dbb/GeNi in Hildesheim die Tarifverhandlungen mit Vertretern der AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH fortgesetzt. Ziel der Tarifvertragspartner ist die Schaffung einer neuen Entgeltordnung (EGO) bei AMEOS in Hildesheim/Hameln und Osnabrück. Die Gewerkschaften fordern dazu die Übernahme der EGO zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt. Sie begründete das damit, dass Mehrkosten, die durch die Einführung der neuen Entgeltordnung entstehen werden, noch nicht errechnet oder beziffert werden können. Die Verhandlungen werden am 31. Juli 2019 und am 30. August 2019 fortgesetzt. In der Debatte um die Nachfolge von Jean-Claude Juncker als Präsident der Europäischen Kommission hat der Vorsitzende der der dbb Grundsatzkommission für Europa, Dietmar Knecht, vor einer Abkehr vom Spitzenkandidatenprinzip gewarnt. Demnach sollen – insbesondere nach dem Willen des Europäischen Parlaments – nur Personen kandidieren, die zuvor als Spitzenkandidaten ihrer Parteien in den Europawahlkampf gezogen sind. „Wenn die EU vom Prinzip der Spitzenkandidaten abkehrt, geht ein wichtiger Bestandteil zu mehr Bürgernähe verloren“, mahnte Knecht am 21. Juni 2019. So viele EU-Bürgerinnen und Bürger wie lange nicht mehr seien zur Europawahl gegangen. „Sie haben erwartet, mit ihrer Stimme Einfluss auf das Amt des Kommissionspräsidenten zu nehmen. Nun droht ihnen eine herbe Enttäuschung.“ Der dbb habe das Spitzenkandidatenprinzip ausdrücklich unterstützt. Es sei sehr bedauerlich, wenn es nun vom Europäischen Rat einkassiert würde. Knecht: „Die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen steht hier auf dem Spiel.“ In München hat unter der Leitung von Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, die Auftaktveranstaltung des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern stattgefunden. Das berichtete der Bayerische Beamtenbund (BBB), der dem Bündnis angehört, am 25. Juni 2019. Ziel sei es, mehr Personal für die Kinderbetreuung zu gewinnen, über die Kita der Zukunft nachzudenken und das Image sozialer Berufe zu fördern. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat sich mit der City-Bahn Chemnitz (CBC) auf einen Tarifabschluss geeinigt. Das Ziel, die Ergebnisse des Flächentarifvertrages für das Zugpersonal (BuRa-ZugTV) zu übernehmen wurde ebenso erreicht wie die Implementierung der Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit „Mehr Plan, mehr Leben“.

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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