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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 4 vom 1. Februar 2019

Inhaltsverzeichnis

Einkommensrunde 2019
   Öffentlicher Dienst der Länder: Erste Protestaktionen
Gesundheitsversorgung
   PKV öffnet sich weiter – Junge Beamtinnen und Beamte profitieren
BDZ Gewerkschaftstag
   Brexit: Zoll wird massiv betroffen sein
Einigung auf bundesweiten Entgelttarifvertrag
   Luftsicherheitskräfte: Einkommensplus und Stärkung der Fachlichkeit
Gespräch im Arbeits- und Sozialausschuss
   Mindestrente kann Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichern
Neuer Präsident der Kultusministerkonferenz
   Bildung: Demokratieerziehung bleibt im Fokus
dbb Bundesseniorenvertretung
   Lebensmittel: Spendenpflicht statt Wegwerfkultur
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Schleswig-Holstein
     Pauschale Beihilfe: Aushöhlung des Berufsbeamtentums
   Sachsen-Anhalt
     Neuregelung für Arbeitszeit bei Dienstreisen
   Realschullehrerverbandes (VDR) / Deutscher Philologenverband (DPhV)
     Weiterhin Unsicherheit beim Digitalpakt
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 4 vom 1. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis Einkommensrunde 2019   Öffentlicher Dienst der Länder: Erste ProtestaktionenGesundheitsversorgung   PKV öffnet sich weiter – Junge Beamtinnen und Beamte profitierenBDZ Gewerkschaftstag   Brexit: Zoll wird massiv betroffen seinEinigung auf bundesweiten Entgelttarifvertrag   Luftsicherheitskräfte: Einkommensplus und Stärkung der FachlichkeitGespräch im Arbeits- und Sozialausschuss   Mindestrente kann Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichernNeuer Präsident der Kultusministerkonferenz   Bildung: Demokratieerziehung bleibt im Fokusdbb Bundesseniorenvertretung   Lebensmittel: Spendenpflicht statt WegwerfkulturAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Schleswig-Holstein     Pauschale Beihilfe: Aushöhlung des Berufsbeamtentums   Sachsen-Anhalt     Neuregelung für Arbeitszeit bei Dienstreisen   Realschullehrerverbandes (VDR) / Deutscher Philologenverband (DPhV)     Weiterhin Unsicherheit beim DigitalpaktNamen und Nachrichten

Einkommensrunde 2019

Öffentlicher Dienst der Länder: Erste Protestaktionen

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben ihre Forderungen mit ersten Protestaktionen untermauert.

„Die Kolleginnen und Kollegen haben erste Nadelstiche gesetzt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 31.Januar 2019 in Berlin. „Damit zeigen sie ein feines Gespür: Einerseits wird mit kurzen, aber bunten Protesten ein deutlich sichtbares Signal an die Arbeitgeber gesendet, andererseits werden die Bürgerinnen und Bürger in dieser frühen Phase der Verhandlungen nicht durch überzogene Warnstreiks belastet.“ Diese konstruktive Herangehensweise erwarte er nun auch von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). „Die Menschen im Land durchschauen die ritualisierte Ablehnung unserer Forderungen durch die Arbeitgeber. Sie wissen, dass Geld da ist. Und sie wissen, dass Deutschland einen starken öffentlichen Dienst braucht. Dessen sollten sich die Finanzminister bewusst sein – und entsprechend handeln.“

Einen Aktionstag mit „Aktiven Mittagspausen“ führten etwa die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Sachsen-Anhalt am 30. Januar 2019 durch. Aktionen gab es in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Haldensleben und Quedlinburg. „Die größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst der kommenden Jahre wird sein, die Fachkräfte der Babyboomer- Jahre adäquat zu ersetzten“, sagte der dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. „Auf Landesebene sind mehr als 70 Prozent der Bediensteten mindestens 45 Jahre alt. Statt Grundsatzdebatten brauchen wir jetzt schnell greifende Maßnahmen. Das braucht Mut. Das braucht Geld.“

Im Saarland organisierte der von Ewald Linn geführte dbb Landesbund an drei aufeinanderfolgenden Tagen (29./30./31. Januar 2019) erste Aktionen in Saarbrücken, St. Wendel und Rohrbach. „Gute Tarifpolitik kostet – schlechte kostet mehr", sagte Linn. „Wir brauchen Verbesserungen der Standards in der Pflege, in der Bildung, in der Infrastruktur und in der Sicherheit. Dafür müssen wir die Einkommen attraktiver gestalten. Die Eingruppierung muss konkurrenzfähig modernisiert werden. Und vor allem müssen wir Ausbildung endlich als Zukunftsinvestitionen betrachten.“

In Niedersachsen setzten die Beschäftigten im landeseigenen Maßregelvollzugszentrum, dem Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, am 30. Januar 2019 in Göttingen ein erstes Zeichen. Martin Kalt, der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, sagte: „Gerade hier im öffentlichen Dienst in Niedersachsen werden wir von der Politik in allen Belangen kurzgehalten. Das darf so nicht weitergehen. Wer unsere aktuelle Forderung für überzogen hält, will seine Sparpolitik auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen austragen.“ Wie die anderen dbb Landevorsitzenden forderte auch Kalt eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses; auch die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen müssten von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitieren.

Bereits am 24. und 25. Januar 2019 hatten die Beschäftigten von Straßenmeistereien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Position im Tarifkonflikt deutlich gemacht. Der Bundesvorsitzende der VDStra, Hermann- Josef Siebigteroth, sagte: „Straßen- und Verkehrsbeschäftigte tragen aktiv zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei. Das muss sich in ihren Arbeitsbedingungen widerspiegeln.“

dbb Chef Ulrich Silberbach zeigte sich erfreut über den bunten und kreativen Protest der Beschäftigten: „Angesichts dieser und der vielen weiteren Aktionen in der gesamten Republik – insbesondere auch durch unsere dbb jugend – bin ich zuversichtlich, dass die Botschaft bei den Arbeitgebern angekommen ist. Jetzt heißt es: Zügig und zielorientiert verhandeln. Für einen starken öffentlichen Dienst.“

Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die weiteren zwei vereinbarten Verhandlungstermine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sind vom 6. bis 7. Februar 2019 und vom 28. Februar bis 1. März 2019 (beide im Kongresshotel Potsdam).

Kernforderungen des dbb
6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. 100 Euro mehr für Auszubildende.

  Click to listen highlighted text! Einkommensrunde 2019 Öffentlicher Dienst der Länder: Erste Protestaktionen Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben ihre Forderungen mit ersten Protestaktionen untermauert. „Die Kolleginnen und Kollegen haben erste Nadelstiche gesetzt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 31.Januar 2019 in Berlin. „Damit zeigen sie ein feines Gespür: Einerseits wird mit kurzen, aber bunten Protesten ein deutlich sichtbares Signal an die Arbeitgeber gesendet, andererseits werden die Bürgerinnen und Bürger in dieser frühen Phase der Verhandlungen nicht durch überzogene Warnstreiks belastet.“ Diese konstruktive Herangehensweise erwarte er nun auch von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). „Die Menschen im Land durchschauen die ritualisierte Ablehnung unserer Forderungen durch die Arbeitgeber. Sie wissen, dass Geld da ist. Und sie wissen, dass Deutschland einen starken öffentlichen Dienst braucht. Dessen sollten sich die Finanzminister bewusst sein – und entsprechend handeln.“ Einen Aktionstag mit „Aktiven Mittagspausen“ führten etwa die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Sachsen-Anhalt am 30. Januar 2019 durch. Aktionen gab es in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Haldensleben und Quedlinburg. „Die größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst der kommenden Jahre wird sein, die Fachkräfte der Babyboomer- Jahre adäquat zu ersetzten“, sagte der dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. „Auf Landesebene sind mehr als 70 Prozent der Bediensteten mindestens 45 Jahre alt. Statt Grundsatzdebatten brauchen wir jetzt schnell greifende Maßnahmen. Das braucht Mut. Das braucht Geld.“ Im Saarland organisierte der von Ewald Linn geführte dbb Landesbund an drei aufeinanderfolgenden Tagen (29./30./31. Januar 2019) erste Aktionen in Saarbrücken, St. Wendel und Rohrbach. „Gute Tarifpolitik kostet – schlechte kostet mehr, sagte Linn. „Wir brauchen Verbesserungen der Standards in der Pflege, in der Bildung, in der Infrastruktur und in der Sicherheit. Dafür müssen wir die Einkommen attraktiver gestalten. Die Eingruppierung muss konkurrenzfähig modernisiert werden. Und vor allem müssen wir Ausbildung endlich als Zukunftsinvestitionen betrachten.“ In Niedersachsen setzten die Beschäftigten im landeseigenen Maßregelvollzugszentrum, dem Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, am 30. Januar 2019 in Göttingen ein erstes Zeichen. Martin Kalt, der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, sagte: „Gerade hier im öffentlichen Dienst in Niedersachsen werden wir von der Politik in allen Belangen kurzgehalten. Das darf so nicht weitergehen. Wer unsere aktuelle Forderung für überzogen hält, will seine Sparpolitik auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen austragen.“ Wie die anderen dbb Landevorsitzenden forderte auch Kalt eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses; auch die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen müssten von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Bereits am 24. und 25. Januar 2019 hatten die Beschäftigten von Straßenmeistereien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Position im Tarifkonflikt deutlich gemacht. Der Bundesvorsitzende der VDStra, Hermann- Josef Siebigteroth, sagte: „Straßen- und Verkehrsbeschäftigte tragen aktiv zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei. Das muss sich in ihren Arbeitsbedingungen widerspiegeln.“ dbb Chef Ulrich Silberbach zeigte sich erfreut über den bunten und kreativen Protest der Beschäftigten: „Angesichts dieser und der vielen weiteren Aktionen in der gesamten Republik – insbesondere auch durch unsere dbb jugend – bin ich zuversichtlich, dass die Botschaft bei den Arbeitgebern angekommen ist. Jetzt heißt es: Zügig und zielorientiert verhandeln. Für einen starken öffentlichen Dienst.“ Hintergrund Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die weiteren zwei vereinbarten Verhandlungstermine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sind vom 6. bis 7. Februar 2019 und vom 28. Februar bis 1. März 2019 (beide im Kongresshotel Potsdam). Kernforderungen des dbb 6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. 100 Euro mehr für Auszubildende.

Gesundheitsversorgung

PKV öffnet sich weiter – Junge Beamtinnen und Beamte profitieren

Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat die bestehende Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ausgedehnt. Damit besteht für sie sowie ihre Familien eine gesicherte Möglichkeit, eine beihilfekonforme PKV ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenztem Risikozuschlag abschließen zu können.

Die Öffnungsaktion ist neben dem ebenfalls beihilfekonformen Basistarif ein zentrales Element, um die Verpflichtung zum Abschluss eines Krankenversicherungsschutzes umzusetzen. Bisher waren Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht von der Öffnung umfasst und mussten für die Übergangsphase den Weg über den sogenannten Basistarif gehen, der sich auf das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht und in der Regel teurer ist. In Verbindung mit der Beihilfe von Bund und Ländern oder einer Absicherung in der Privaten Krankenversicherung in Form von Anwartschaftsversicherungen, etwa bei freier Heilfürsorge, stellt die Öffnung eine wichtige Komponente für die attraktive Ausgestaltung der Gesundheitsabsicherung von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern dar.

„Damit wird der Zugang zur PKV, gerade am Anfang des Berufslebens, deutlich praxisnäher und leistungsstärker ausgestaltet. Dies stellt vor dem Hintergrund vielfacher Bestrebungen hin zu einer Einheitsversicherung oder dem Sonderweg des sogenannten ‚Hamburger Modells‘ ein klares Signal dar, dass das bestehende System attraktiv fortentwickelt wird“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 24. Januar 2019 in Berlin. Das Beihilfesystem biete im Zusammenspiel mit der ergänzenden PKV allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern eine leistungsstarke und bezahlbare Absicherung, die jetzt auch bereits im frühen Stadium der Beamtenlaufbahn zur Verfügung stehe und es erlaube, noch früher mit der Bildung von Altersrückstellungen zu beginnen, so Silberbach.

  Click to listen highlighted text! Gesundheitsversorgung PKV öffnet sich weiter – Junge Beamtinnen und Beamte profitieren Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat die bestehende Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ausgedehnt. Damit besteht für sie sowie ihre Familien eine gesicherte Möglichkeit, eine beihilfekonforme PKV ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenztem Risikozuschlag abschließen zu können. Die Öffnungsaktion ist neben dem ebenfalls beihilfekonformen Basistarif ein zentrales Element, um die Verpflichtung zum Abschluss eines Krankenversicherungsschutzes umzusetzen. Bisher waren Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht von der Öffnung umfasst und mussten für die Übergangsphase den Weg über den sogenannten Basistarif gehen, der sich auf das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht und in der Regel teurer ist. In Verbindung mit der Beihilfe von Bund und Ländern oder einer Absicherung in der Privaten Krankenversicherung in Form von Anwartschaftsversicherungen, etwa bei freier Heilfürsorge, stellt die Öffnung eine wichtige Komponente für die attraktive Ausgestaltung der Gesundheitsabsicherung von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern dar. „Damit wird der Zugang zur PKV, gerade am Anfang des Berufslebens, deutlich praxisnäher und leistungsstärker ausgestaltet. Dies stellt vor dem Hintergrund vielfacher Bestrebungen hin zu einer Einheitsversicherung oder dem Sonderweg des sogenannten ‚Hamburger Modells‘ ein klares Signal dar, dass das bestehende System attraktiv fortentwickelt wird“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 24. Januar 2019 in Berlin. Das Beihilfesystem biete im Zusammenspiel mit der ergänzenden PKV allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern eine leistungsstarke und bezahlbare Absicherung, die jetzt auch bereits im frühen Stadium der Beamtenlaufbahn zur Verfügung stehe und es erlaube, noch früher mit der Bildung von Altersrückstellungen zu beginnen, so Silberbach.

BDZ Gewerkschaftstag

Brexit: Zoll wird massiv betroffen sein

Der öffentliche Dienst in Deutschland wird massiv vom Austritt Großbritanniens aus der EU – erst recht bei einem ungeregelten „Brexit“ – betroffen sein.

„Die Kolleginnen und Kollegen vom Zoll werden dabei eine Hauptlast zu tragen haben“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach beim Gewerkschaftstag der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) am 30. Januar 2019 in Berlin. „Ob am Frankfurter Flughafen oder am Hamburger Hafen: Ich befürchte kilometerlange Staus und Warteschlangen. Von den Zollanmeldungen der Unternehmen ganz zu schweigen. Außer Frage steht, dass zusätzliches Personal benötigt wird. Es ist gut und richtig, dass rund 900 Planstellen für den Zoll zusätzlich bewilligt wurden. Das reicht aber nicht, denn auch ohne Brexit kann man beim Zoll von einer aufgabengerechten Personalausstattung schon lange nicht mehr sprechen.“ Massive Mehrbelastungen und neue Überstundenberge für die Beschäftigten seien unvermeidlich, erklärte Silberbach.

Gerade in Krisenmomenten und bei außergewöhnlichen Ereignissen zeige sich, was es bedeutet, wenn ein funktionierender öffentlicher Dienst „kaputt gespart“ sei. Der Qualität von Sicherheit, Bildung, Gesundheitswesen und der gesamten Verkehrsinfrastruktur in Deutschland hätten die Sparprogramme der letzten Jahrzehnte nicht gut getan. „Davon kann auch der Zoll als ‚Allroundwaffe‘ des Bundes bei neuen Aufgaben ein Lied singen. Von der Schwarzarbeitsbekämpfung bis zur Erhebung der Kfz-Steuer – viele Aufgaben sind dazu gekommen, ohne dass eine entsprechende Personalentwicklung mitgedacht wurde“, so der dbb Chef.

Um den Bund als Arbeitgeber attraktiver zu machen, müsse jetzt auch ein anderes Thema in Angriff genommen werden: die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten. Silberbach: „Seit 2004 wurde die Arbeitszeit für Bundesbeamte von 38,5 auf 41 Wochenstunden angehoben. Einseitig und ohne Ausgleich. Dabei ging und geht es nicht um sachliche Gründe; es sei denn, man akzeptiert einseitiges Sparen zu Lasten einer Gruppe als Sachgrund. Wir tun das jedenfalls nicht. Im Koalitionsvertrag steht zwar nichts zur Absenkung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte, aber wir nehmen den Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer beim Wort, wenn er sagt: ‚Die derzeit 41 Wochenstunden sind nicht in Stein gemeißelt.‘ Wir erwarten, dass endlich Bewegung in diese Frage kommt. Die Kolleginnen und Kollegen haben das verdient!“

  Click to listen highlighted text! BDZ Gewerkschaftstag Brexit: Zoll wird massiv betroffen sein Der öffentliche Dienst in Deutschland wird massiv vom Austritt Großbritanniens aus der EU – erst recht bei einem ungeregelten „Brexit“ – betroffen sein. „Die Kolleginnen und Kollegen vom Zoll werden dabei eine Hauptlast zu tragen haben“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach beim Gewerkschaftstag der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) am 30. Januar 2019 in Berlin. „Ob am Frankfurter Flughafen oder am Hamburger Hafen: Ich befürchte kilometerlange Staus und Warteschlangen. Von den Zollanmeldungen der Unternehmen ganz zu schweigen. Außer Frage steht, dass zusätzliches Personal benötigt wird. Es ist gut und richtig, dass rund 900 Planstellen für den Zoll zusätzlich bewilligt wurden. Das reicht aber nicht, denn auch ohne Brexit kann man beim Zoll von einer aufgabengerechten Personalausstattung schon lange nicht mehr sprechen.“ Massive Mehrbelastungen und neue Überstundenberge für die Beschäftigten seien unvermeidlich, erklärte Silberbach. Gerade in Krisenmomenten und bei außergewöhnlichen Ereignissen zeige sich, was es bedeutet, wenn ein funktionierender öffentlicher Dienst „kaputt gespart“ sei. Der Qualität von Sicherheit, Bildung, Gesundheitswesen und der gesamten Verkehrsinfrastruktur in Deutschland hätten die Sparprogramme der letzten Jahrzehnte nicht gut getan. „Davon kann auch der Zoll als ‚Allroundwaffe‘ des Bundes bei neuen Aufgaben ein Lied singen. Von der Schwarzarbeitsbekämpfung bis zur Erhebung der Kfz-Steuer – viele Aufgaben sind dazu gekommen, ohne dass eine entsprechende Personalentwicklung mitgedacht wurde“, so der dbb Chef. Um den Bund als Arbeitgeber attraktiver zu machen, müsse jetzt auch ein anderes Thema in Angriff genommen werden: die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten. Silberbach: „Seit 2004 wurde die Arbeitszeit für Bundesbeamte von 38,5 auf 41 Wochenstunden angehoben. Einseitig und ohne Ausgleich. Dabei ging und geht es nicht um sachliche Gründe; es sei denn, man akzeptiert einseitiges Sparen zu Lasten einer Gruppe als Sachgrund. Wir tun das jedenfalls nicht. Im Koalitionsvertrag steht zwar nichts zur Absenkung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte, aber wir nehmen den Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer beim Wort, wenn er sagt: ‚Die derzeit 41 Wochenstunden sind nicht in Stein gemeißelt.‘ Wir erwarten, dass endlich Bewegung in diese Frage kommt. Die Kolleginnen und Kollegen haben das verdient!“

Einigung auf bundesweiten Entgelttarifvertrag

Luftsicherheitskräfte: Einkommensplus und Stärkung der Fachlichkeit

Auf einen bundesweiten Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Luftsicherheit an Flughäfen hat sich der dbb mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geeinigt.

Der konsequente Einsatz der Luftsicherheitskräfte für ihre Forderungen zahlt sich nun in Einkommenserhöhungen und weiteren verbesserten Rahmenbedingungen für die Branche aus. „Wir haben gemeinsam gekämpft und viel erreicht“, freute sich dbb Verhandlungsführer Volker Geyer unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2019 in Berlin.

Die vereinbarten Einkommenszuwächse bewegen sich je nach Tätigkeitsbereich und Region während der dreijährigen Laufzeit insgesamt zwischen rund 10,8 Prozent für die Personenkontrolle (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) in Baden-Württemberg und 29,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen. „Insgesamt ist damit in allen Bundesländern ein gutes Ergebnis erzielt.“ Die nach wie vor bestehenden Unterschiede ergäben sich aufgrund der Tatsache, dass die Entgelt-Tariflandschaft bei den Sicherheitskräften bislang regional zersplittert war, und man sich nun erstmals auf einen bundesweiten Tarifvertrag verständigt habe. „Auch das ist ein großer Erfolg“, betonte Geyer, der stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb ist. „Es ist ein Bekenntnis zum Flächentarif, der gleiches Geld für gleiche Arbeit sicherstellt. Sicher hätten wir gerne alle Entgelte auf einmal glattgezogen, aber das war in diesem ersten Schritt leider nicht vollumfänglich machbar. Gleichwohl haben wir den Arbeitgebern weitere Zugeständnisse abgerungen“, so Geyer, etwa eine Einigung auf die Stärkung der Fachlichkeit und Verhandlungen über weitere Verbesserungen von Mantelregelungen.

So wolle man sich gemeinsam dafür einsetzen, einen Ausbildungsberuf „Geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit“ zu schaffen. „Ein ganz wichtiges Signal, denn es ist in jeder Hinsicht unangemessen, die wichtige und hochsensible Sicherheitsarbeit der Kolleginnen und Kollegen als einfache ‚Anlerntätigkeit‘ herunterzuspielen und damit zu diskreditieren. Im Zweifel geht es hier um Menschenleben, und deswegen ist die Expertise der Frauen und Männer, die tagein, tagaus an den Sicherheitskontrollen ihren Dienst tun, alles andere als eine einfache Angelegenheit. Dem wird nun endlich auch von der Arbeitgeberseite Anerkennung gezollt“, so Geyer. Und in Kürze wollen dbb und BDLS dann auch über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in Freizeit verhandeln.

  Click to listen highlighted text! Einigung auf bundesweiten Entgelttarifvertrag Luftsicherheitskräfte: Einkommensplus und Stärkung der Fachlichkeit Auf einen bundesweiten Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Luftsicherheit an Flughäfen hat sich der dbb mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geeinigt. Der konsequente Einsatz der Luftsicherheitskräfte für ihre Forderungen zahlt sich nun in Einkommenserhöhungen und weiteren verbesserten Rahmenbedingungen für die Branche aus. „Wir haben gemeinsam gekämpft und viel erreicht“, freute sich dbb Verhandlungsführer Volker Geyer unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2019 in Berlin. Die vereinbarten Einkommenszuwächse bewegen sich je nach Tätigkeitsbereich und Region während der dreijährigen Laufzeit insgesamt zwischen rund 10,8 Prozent für die Personenkontrolle (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) in Baden-Württemberg und 29,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen. „Insgesamt ist damit in allen Bundesländern ein gutes Ergebnis erzielt.“ Die nach wie vor bestehenden Unterschiede ergäben sich aufgrund der Tatsache, dass die Entgelt-Tariflandschaft bei den Sicherheitskräften bislang regional zersplittert war, und man sich nun erstmals auf einen bundesweiten Tarifvertrag verständigt habe. „Auch das ist ein großer Erfolg“, betonte Geyer, der stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb ist. „Es ist ein Bekenntnis zum Flächentarif, der gleiches Geld für gleiche Arbeit sicherstellt. Sicher hätten wir gerne alle Entgelte auf einmal glattgezogen, aber das war in diesem ersten Schritt leider nicht vollumfänglich machbar. Gleichwohl haben wir den Arbeitgebern weitere Zugeständnisse abgerungen“, so Geyer, etwa eine Einigung auf die Stärkung der Fachlichkeit und Verhandlungen über weitere Verbesserungen von Mantelregelungen. So wolle man sich gemeinsam dafür einsetzen, einen Ausbildungsberuf „Geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit“ zu schaffen. „Ein ganz wichtiges Signal, denn es ist in jeder Hinsicht unangemessen, die wichtige und hochsensible Sicherheitsarbeit der Kolleginnen und Kollegen als einfache ‚Anlerntätigkeit‘ herunterzuspielen und damit zu diskreditieren. Im Zweifel geht es hier um Menschenleben, und deswegen ist die Expertise der Frauen und Männer, die tagein, tagaus an den Sicherheitskontrollen ihren Dienst tun, alles andere als eine einfache Angelegenheit. Dem wird nun endlich auch von der Arbeitgeberseite Anerkennung gezollt“, so Geyer. Und in Kürze wollen dbb und BDLS dann auch über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in Freizeit verhandeln.

Gespräch im Arbeits- und Sozialausschuss

Mindestrente kann Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichern

Zu einem Gespräch über arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebungsvorhaben ist der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 30. Januar 2019 in Berlin mit Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages zusammengekommen. Auf der Agenda standen die Mindestrente, Härtefälle im Rentenüberleitungsrecht, die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung und die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Die Mindestrente könne ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Akzeptanz der GRV sein, erklärte Wagner: „Sie kann dafür sorgen, dass alle langjährigen Beitragszahler die Aussicht auf eine über der Grundsicherung liegende Rente erhalten.“ Wichtig sei allerdings eine sachgerechte Finanzierung, denn „nach Auffassung des dbb müssen Gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler finanziert werden.“

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst stimmte Wagner mit dem Vorsitzenden des Arbeits- und Sozialausschusses, Matthias Bartke, und weiteren Obleuten der Bundestagsfraktionen darin überein, dass „Wertschätzung und wettbewerbsfähige Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwingend sind, um auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Privatwirtschaft im Rennen um die besten Köpfe bestehen zu können.“

  Click to listen highlighted text! Gespräch im Arbeits- und Sozialausschuss Mindestrente kann Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichern Zu einem Gespräch über arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebungsvorhaben ist der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 30. Januar 2019 in Berlin mit Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages zusammengekommen. Auf der Agenda standen die Mindestrente, Härtefälle im Rentenüberleitungsrecht, die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung und die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die Mindestrente könne ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Akzeptanz der GRV sein, erklärte Wagner: „Sie kann dafür sorgen, dass alle langjährigen Beitragszahler die Aussicht auf eine über der Grundsicherung liegende Rente erhalten.“ Wichtig sei allerdings eine sachgerechte Finanzierung, denn „nach Auffassung des dbb müssen Gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler finanziert werden.“ Mit Blick auf den öffentlichen Dienst stimmte Wagner mit dem Vorsitzenden des Arbeits- und Sozialausschusses, Matthias Bartke, und weiteren Obleuten der Bundestagsfraktionen darin überein, dass „Wertschätzung und wettbewerbsfähige Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwingend sind, um auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Privatwirtschaft im Rennen um die besten Köpfe bestehen zu können.“

Neuer Präsident der Kultusministerkonferenz

Bildung: Demokratieerziehung bleibt im Fokus

Der hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz hat die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz (KMK) übernommen. dbb Vize Jürgen Böhm begrüßte, dass Lorz weiterhin einen Schwerpunkt auf Demokratieerziehung setzen will.

„Politische Bildung bleibt - wie schon bei der Präsidentschaft von Thüringens Kultusminister Helmut Holter - zurecht auf der KMK-Agenda. In Zeiten von Politikverdrossenheit und Werteverlusten ist es essenziell, Schülerinnen und Schülern immer wieder die Bedeutung der Demokratie zu erklären“, sagte Böhm anlässlich der Veranstaltung zum Präsidentschaftswechsel am 28. Januar 2019 in Berlin. Lorz hatte bereits zuvor die Bedeutung der Erinnerungskultur sowie der Demokratiebildung in Deutschland hervorgehoben: „Wir als Kultusminister der Länder wollen Schulleitungen und Lehrkräfte sowie die gesamten Schulgemeinden noch stärker für die Thematik sensibilisieren. Eine moderne und lebendige Erinnerungskultur auf der einen Seite und ein Schwerpunkt schulischer Bildung in der Wertevermittlung und Demokratieerziehung als Querschnittthemen sind daher zwei Seiten einer Medaille.“

Einen weiteren Schwerpunkt will Lorz auf das Thema „Deutsch als Bildungssprache“ setzen. Auch dieses Vorhaben begrüßte Böhm: „Das Erlernen unserer Sprache ist die Grundlage für Bildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit das gelingt. Das bedeutet natürlich in erster Linie, die Lehrkräfte zu stärken und stützen.“ Auch Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, begrüßte diese Schwerpunktsetzung: „Noch positiver fänden wir, wenn sich dies nicht nur in Debatten über Methoden zur Vermittlung äußert, denn dafür sind die Lehrkräfte entsprechend ausgebildet. Innerhalb der KMK sollte ein Austausch über die besten Bedingungen für das Lehren und Lernen der deutschen Sprache stattfinden. Leitend könnte unter anderem die Frage sein, welche Professionen in den Lerngruppen unterstützen können, um die schwächeren Kinder zu begleiten und so sicherzustellen, dass auch diese ein gutes Grundniveau der deutschen Sprache erlangen.“

  Click to listen highlighted text! Neuer Präsident der Kultusministerkonferenz Bildung: Demokratieerziehung bleibt im Fokus Der hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz hat die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz (KMK) übernommen. dbb Vize Jürgen Böhm begrüßte, dass Lorz weiterhin einen Schwerpunkt auf Demokratieerziehung setzen will. „Politische Bildung bleibt - wie schon bei der Präsidentschaft von Thüringens Kultusminister Helmut Holter - zurecht auf der KMK-Agenda. In Zeiten von Politikverdrossenheit und Werteverlusten ist es essenziell, Schülerinnen und Schülern immer wieder die Bedeutung der Demokratie zu erklären“, sagte Böhm anlässlich der Veranstaltung zum Präsidentschaftswechsel am 28. Januar 2019 in Berlin. Lorz hatte bereits zuvor die Bedeutung der Erinnerungskultur sowie der Demokratiebildung in Deutschland hervorgehoben: „Wir als Kultusminister der Länder wollen Schulleitungen und Lehrkräfte sowie die gesamten Schulgemeinden noch stärker für die Thematik sensibilisieren. Eine moderne und lebendige Erinnerungskultur auf der einen Seite und ein Schwerpunkt schulischer Bildung in der Wertevermittlung und Demokratieerziehung als Querschnittthemen sind daher zwei Seiten einer Medaille.“ Einen weiteren Schwerpunkt will Lorz auf das Thema „Deutsch als Bildungssprache“ setzen. Auch dieses Vorhaben begrüßte Böhm: „Das Erlernen unserer Sprache ist die Grundlage für Bildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit das gelingt. Das bedeutet natürlich in erster Linie, die Lehrkräfte zu stärken und stützen.“ Auch Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, begrüßte diese Schwerpunktsetzung: „Noch positiver fänden wir, wenn sich dies nicht nur in Debatten über Methoden zur Vermittlung äußert, denn dafür sind die Lehrkräfte entsprechend ausgebildet. Innerhalb der KMK sollte ein Austausch über die besten Bedingungen für das Lehren und Lernen der deutschen Sprache stattfinden. Leitend könnte unter anderem die Frage sein, welche Professionen in den Lerngruppen unterstützen können, um die schwächeren Kinder zu begleiten und so sicherzustellen, dass auch diese ein gutes Grundniveau der deutschen Sprache erlangen.“

dbb Bundesseniorenvertretung

Lebensmittel: Spendenpflicht statt Wegwerfkultur

Die dbb bundesseniorenvertretung hat neue gesetzliche Regelungen für die Verwertung überschüssiger Lebensmittel gefordert. Das sei dringend notwendig, damit bedürftige Menschen besser und vor allem würdevoll mit Lebensnotwendigem versorgt werden können, sagte der Vorsitzende Horst Günther Klitzing am 31. Januar 2019 in Berlin.

Kurz zuvor waren zwei Studentinnen vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Diebstahls verurteilt worden, weil sie Lebensmittel im Wert von rund 100 Euro aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes gefischt hatten. Zwar sei die Strafe sehr milde ausgefallen. Dennoch werfe dieser Prozess erneut grundsätzliche gesellschaftliche Fragen auf. Klitzing: „Auch Seniorinnen und Senioren, die am Existenzminimum leben, sind wiederholt dafür verurteilt worden, weil sie im Müll der Supermärkte nach Verwertbarem gesucht haben. In der Bundesrepublik wird das rechtlich immer noch als Diebstahl behandelt. Eine reiche Industrienation wie Deutschland muss sich fragen lassen, ob solche Gesetze in Anbetracht der immer weiter auseinanderklaffenden sozialen Schere zeitgemäß und menschenwürdig sind.“

In Frankreich gebe es mittlerweile ein Gesetz, das Industrie und Märkte zur Abgabe nicht mehr verkäuflicher Lebensmittel an soziale Einrichtungen zwingt. „Die Erfahrungen sind durchaus positiv. Der Gesetzgeber könnte hier mit relativ wenig Aufwand viel für die Linderung sozialer Not und gegen die Vernichtung von Lebensmitteln tun“, so Klitzing.

  Click to listen highlighted text! dbb Bundesseniorenvertretung Lebensmittel: Spendenpflicht statt Wegwerfkultur Die dbb bundesseniorenvertretung hat neue gesetzliche Regelungen für die Verwertung überschüssiger Lebensmittel gefordert. Das sei dringend notwendig, damit bedürftige Menschen besser und vor allem würdevoll mit Lebensnotwendigem versorgt werden können, sagte der Vorsitzende Horst Günther Klitzing am 31. Januar 2019 in Berlin. Kurz zuvor waren zwei Studentinnen vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Diebstahls verurteilt worden, weil sie Lebensmittel im Wert von rund 100 Euro aus einem Abfallcontainer eines Supermarktes gefischt hatten. Zwar sei die Strafe sehr milde ausgefallen. Dennoch werfe dieser Prozess erneut grundsätzliche gesellschaftliche Fragen auf. Klitzing: „Auch Seniorinnen und Senioren, die am Existenzminimum leben, sind wiederholt dafür verurteilt worden, weil sie im Müll der Supermärkte nach Verwertbarem gesucht haben. In der Bundesrepublik wird das rechtlich immer noch als Diebstahl behandelt. Eine reiche Industrienation wie Deutschland muss sich fragen lassen, ob solche Gesetze in Anbetracht der immer weiter auseinanderklaffenden sozialen Schere zeitgemäß und menschenwürdig sind.“ In Frankreich gebe es mittlerweile ein Gesetz, das Industrie und Märkte zur Abgabe nicht mehr verkäuflicher Lebensmittel an soziale Einrichtungen zwingt. „Die Erfahrungen sind durchaus positiv. Der Gesetzgeber könnte hier mit relativ wenig Aufwand viel für die Linderung sozialer Not und gegen die Vernichtung von Lebensmitteln tun“, so Klitzing.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Schleswig-Holstein

Pauschale Beihilfe: Aushöhlung des Berufsbeamtentums

Die im Landtag diskutierten Pläne für die Einführung einer pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt der dbb schleswig-holstein ab.

Die Einführung wäre „kein Schritt in Richtung Attraktivität, sondern eine Aushöhlung des Berufsbeamtentums", sagt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Er gehe davon aus, mit dem Vorstoß solle durch die Hintertür die Bürgerversicherung gefördert werden. Die Beihilfe als Kostenerstattungsmodell sei aber die wirtschaftlichere Lösung.

Der in Hamburg gestartete Versuch mit der pauschalen Beihilfe habe bereits gezeigt, dass das Modell nicht funktioniere. „Er hat zu Unmut, Verwirrung, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Belastungen für den Steuerzahler geführt. Nicht umsonst hat der Bund bekräftigt, sich darauf nicht einzulassen. Das sollte Schleswig-Holstein auch nicht tun“, so Tellkamp.

Sachsen-Anhalt

Neuregelung für Arbeitszeit bei Dienstreisen

Am Tag einer Dienstreise sind künftig bis zu zehn Stunden Arbeitszeit anrechenbar, in Sonderfällen bis zu zwölf Stunden. „Diese Regelung ist ein tragbarer Kompromiss“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 25. Januar 2019.

Überschreiten die Reisezeit allein oder die Reisezeit und die Dauer des Dienstgeschäftes die Sollarbeitszeit, sollen ab 1. April 2019 höchstens bis zu zehn Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden. In Sonderfällen ist auch eine Anrechnung bis zu zwölf Stunden möglich. Dafür müssen allerdings drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens müssen dringende dienstliche Belange es erfordern. Zweitens muss die Dienststellenleitung die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit anordnen. Drittens muss das Dienstgeschäft allein die Dauer von zehn Stunden überschreiten. Bei einer Überschreitung der zehn Stunden zusammen durch Dienstgeschäft und Reisezeit greift deshalb diese Regelung nicht.

Daneben soll eine diskriminierungsfreie Regelung für die Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen und Fortbildungen für Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitszeitverordnung aufgenommen werden. Derzeit rechnet der Dienstherr nur deren reduzierte tägliche Arbeitszeit an, wenn die Dauer der während der dienstlichen Vollarbeitszeit gemachten Dienstreise über die individuelle Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten hinausgeht. Ihnen wird somit weniger Arbeitszeit anerkannt als Vollzeitbeschäftigten, obwohl beide Gruppen (Vollzeit und Teilzeit) für die Teilnahme an einer ganztägigen Dienstreise die gleiche Stundenzahl aufwenden. Deshalb soll zukünftig für Teilzeitbeschäftigte der auf diesen Tag entfallene Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Fällt eine Dienstreise bei Teilzeitbeschäftigung auf einen nach dem jeweiligen Arbeitszeitmodell dienstfreien Arbeitstag, kann dieser Tag mit einem anderen Arbeitstag zeitnah getauscht werden.

Neben der Arbeitszeitverordnung soll auch die Urlaubsverordnung geändert werden. Künftig erhalten auch Beamtinnen und Beamte, die in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, einen Tag Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes. Damit wird der Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, dass immer mehr Kinder nichtehelich geboren werden.

Realschullehrerverbandes (VDR) / Deutscher Philologenverband (DPhV)

Weiterhin Unsicherheit beim Digitalpakt

Ob und wann der „Digitalpakt“ für die Bildung zwischen Bund und Ländern kommt, ist weiter offen. Das Projekt wird zwischen beiden Seiten im Vermittlungsausschuss diskutiert. Streitpunkt war zuletzt eine vom Bundestag geforderte Änderung des Grundgesetztes, der die Länder nicht zustimmen wollten.

Jürgen Böhm, VDR Bundesvorsitzender und dbb Vize, sagte am 30. Januar 2019: „Das Grundgesetz mit einer Nacht-und-Nebel-Aktion ändern zu wollen, war und ist ein Skandal. Bildungspolitik ist reine Ländersache und das soll auch so bleiben.“ Dass die Länder und damit die Schulen nun weiter auf das Geld für den Ausbau die Infrastrukturen und Rahmenbedingungen warten müssten, sei schlicht ein Desaster. Der Bund habe andere Möglichkeiten, um die Gelder zweckgebunden umzuverteilen. „Ein Bildungsstaatsvertrag wäre eine einfache und sinnvolle Lösung“, so Böhm. Auch die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing argumentierte: „Ein Staatsvertrag kann bei gutem Willen aller Beteiligten eine tragfähige Lösung sein. Dabei ist es natürlich sachlich notwendig, eine klare Regelung über Finanztransfers vom Bund in die Länder zu treffen. Gleichzeitig müssen die Länder bei Transfers des Bundes zur Unterstützung im Bildungsbereich auch gewährleisten, dass diese Leistungen nachweislich im Bildungsbereich verwendet werden.“

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Schleswig-Holstein Pauschale Beihilfe: Aushöhlung des Berufsbeamtentums Die im Landtag diskutierten Pläne für die Einführung einer pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt der dbb schleswig-holstein ab. Die Einführung wäre „kein Schritt in Richtung Attraktivität, sondern eine Aushöhlung des Berufsbeamtentums, sagt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Er gehe davon aus, mit dem Vorstoß solle durch die Hintertür die Bürgerversicherung gefördert werden. Die Beihilfe als Kostenerstattungsmodell sei aber die wirtschaftlichere Lösung. Der in Hamburg gestartete Versuch mit der pauschalen Beihilfe habe bereits gezeigt, dass das Modell nicht funktioniere. „Er hat zu Unmut, Verwirrung, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Belastungen für den Steuerzahler geführt. Nicht umsonst hat der Bund bekräftigt, sich darauf nicht einzulassen. Das sollte Schleswig-Holstein auch nicht tun“, so Tellkamp. Sachsen-Anhalt Neuregelung für Arbeitszeit bei Dienstreisen Am Tag einer Dienstreise sind künftig bis zu zehn Stunden Arbeitszeit anrechenbar, in Sonderfällen bis zu zwölf Stunden. „Diese Regelung ist ein tragbarer Kompromiss“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 25. Januar 2019. Überschreiten die Reisezeit allein oder die Reisezeit und die Dauer des Dienstgeschäftes die Sollarbeitszeit, sollen ab 1. April 2019 höchstens bis zu zehn Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden. In Sonderfällen ist auch eine Anrechnung bis zu zwölf Stunden möglich. Dafür müssen allerdings drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens müssen dringende dienstliche Belange es erfordern. Zweitens muss die Dienststellenleitung die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit anordnen. Drittens muss das Dienstgeschäft allein die Dauer von zehn Stunden überschreiten. Bei einer Überschreitung der zehn Stunden zusammen durch Dienstgeschäft und Reisezeit greift deshalb diese Regelung nicht. Daneben soll eine diskriminierungsfreie Regelung für die Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen und Fortbildungen für Teilzeitbeschäftigte in die Arbeitszeitverordnung aufgenommen werden. Derzeit rechnet der Dienstherr nur deren reduzierte tägliche Arbeitszeit an, wenn die Dauer der während der dienstlichen Vollarbeitszeit gemachten Dienstreise über die individuelle Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten hinausgeht. Ihnen wird somit weniger Arbeitszeit anerkannt als Vollzeitbeschäftigten, obwohl beide Gruppen (Vollzeit und Teilzeit) für die Teilnahme an einer ganztägigen Dienstreise die gleiche Stundenzahl aufwenden. Deshalb soll zukünftig für Teilzeitbeschäftigte der auf diesen Tag entfallene Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Fällt eine Dienstreise bei Teilzeitbeschäftigung auf einen nach dem jeweiligen Arbeitszeitmodell dienstfreien Arbeitstag, kann dieser Tag mit einem anderen Arbeitstag zeitnah getauscht werden. Neben der Arbeitszeitverordnung soll auch die Urlaubsverordnung geändert werden. Künftig erhalten auch Beamtinnen und Beamte, die in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, einen Tag Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes. Damit wird der Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, dass immer mehr Kinder nichtehelich geboren werden. Realschullehrerverbandes (VDR) / Deutscher Philologenverband (DPhV) Weiterhin Unsicherheit beim Digitalpakt Ob und wann der „Digitalpakt“ für die Bildung zwischen Bund und Ländern kommt, ist weiter offen. Das Projekt wird zwischen beiden Seiten im Vermittlungsausschuss diskutiert. Streitpunkt war zuletzt eine vom Bundestag geforderte Änderung des Grundgesetztes, der die Länder nicht zustimmen wollten. Jürgen Böhm, VDR Bundesvorsitzender und dbb Vize, sagte am 30. Januar 2019: „Das Grundgesetz mit einer Nacht-und-Nebel-Aktion ändern zu wollen, war und ist ein Skandal. Bildungspolitik ist reine Ländersache und das soll auch so bleiben.“ Dass die Länder und damit die Schulen nun weiter auf das Geld für den Ausbau die Infrastrukturen und Rahmenbedingungen warten müssten, sei schlicht ein Desaster. Der Bund habe andere Möglichkeiten, um die Gelder zweckgebunden umzuverteilen. „Ein Bildungsstaatsvertrag wäre eine einfache und sinnvolle Lösung“, so Böhm. Auch die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing argumentierte: „Ein Staatsvertrag kann bei gutem Willen aller Beteiligten eine tragfähige Lösung sein. Dabei ist es natürlich sachlich notwendig, eine klare Regelung über Finanztransfers vom Bund in die Länder zu treffen. Gleichzeitig müssen die Länder bei Transfers des Bundes zur Unterstützung im Bildungsbereich auch gewährleisten, dass diese Leistungen nachweislich im Bildungsbereich verwendet werden.“

Namen und Nachrichten

Am 31. Januar 2019 hat der dbb die Verhandlungen zum Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr in Berlin (TV-N Berlin) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin aufgenommen. Die Forderungsschwerpunkte des dbb drehen sich um Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen, eine Erhöhung der Weihnachtszuwendung, eine Verlängerung des Zeitraums für Krankengeldzuschuss, die Regelungen zur Fahrdienstuntauglichkeit und die Schaffung neuer Entgeltstrukturen. Weitere Verhandlungstermine sind bis einschließlich Ende März 2019 vereinbart.

Der dbb und die Geschäftsführung des Flughafens Frankfurt-Hahn haben sich auf deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Flughafenfeuerwehr geeinigt. Ab dem Jahr 2019 wird die Anzahl der Jahresschichten im 24-Stunden-Dienst von derzeit 136 auf 126 abgesenkt. Im Monatsdurchschnitt verringert sich die Schichtanzahl von 11,3 auf 10,5 Schichten. Die Absenkung erfolgt ohne Verringerung des Entgelts. Die Feuerwehreinsatztätigkeiten, zu denen die Kollegen während der Bereitschaftszeit herangezogen werden, werden künftig grundsätzlich wie Arbeitszeit voll vergütet. Darüber hinaus wurden verbesserte Eingruppierungsregelungen erreicht.

Am 23. Januar 2019 fand eine weitere Verhandlungsrunde über Änderungen im Tarifvertrag Werkfeuerwehr Fraport zwischen dbb und Arbeitgebervertretern von Fraport und Kommunalem Arbeitgeberverband Hessen statt. Die wichtigsten Punkte waren dabei eine Reduzierung der Schichten im 24-Stunden- Dienst, eine Überarbeitung des bestehenden Zeitwertkontenmodells und sonstige Möglichkeiten einer Freistellung vor der Rente sowie Regelungen zum Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wurde auch über Verbesserungsbedarf bei der Eingruppierung im Vergleich zu anderen Flughafenfeuerwehren gesprochen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert vor dem Hintergrund einer Kontrollaktion von Lkw-Fahrern in Hessen, dass unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer mit deutlichen Sanktionen rechnen müssen. Von den rund 1.200 kontrollierten Berufskraftfahrern wurden rund 190 mit einem messbaren Alkoholwert angehalten, bei 79 lag der Wert sogar bei 0,5 Promille oder höher, weswegen die Weiterfahrt polizeilich untersagt werden musste. Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte am 28. Januar 2019: „Die Polizei hat einmal kurz das Licht angeschaltet, jetzt darf es nicht wieder ausgehen! Wir brauchen deshalb regelmäßig und vielerorts derartige Kontrollen, sie sind ein wichtiger Pfeiler der verkehrspolizeilichen Arbeit. Dafür benötigen wir aber auch Personal und ausreichend geeignete Kontrollplätze, um diese Verkehrskontrollen durchzuführen.“

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Am 31. Januar 2019 hat der dbb die Verhandlungen zum Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr in Berlin (TV-N Berlin) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin aufgenommen. Die Forderungsschwerpunkte des dbb drehen sich um Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen, eine Erhöhung der Weihnachtszuwendung, eine Verlängerung des Zeitraums für Krankengeldzuschuss, die Regelungen zur Fahrdienstuntauglichkeit und die Schaffung neuer Entgeltstrukturen. Weitere Verhandlungstermine sind bis einschließlich Ende März 2019 vereinbart. Der dbb und die Geschäftsführung des Flughafens Frankfurt-Hahn haben sich auf deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Flughafenfeuerwehr geeinigt. Ab dem Jahr 2019 wird die Anzahl der Jahresschichten im 24-Stunden-Dienst von derzeit 136 auf 126 abgesenkt. Im Monatsdurchschnitt verringert sich die Schichtanzahl von 11,3 auf 10,5 Schichten. Die Absenkung erfolgt ohne Verringerung des Entgelts. Die Feuerwehreinsatztätigkeiten, zu denen die Kollegen während der Bereitschaftszeit herangezogen werden, werden künftig grundsätzlich wie Arbeitszeit voll vergütet. Darüber hinaus wurden verbesserte Eingruppierungsregelungen erreicht. Am 23. Januar 2019 fand eine weitere Verhandlungsrunde über Änderungen im Tarifvertrag Werkfeuerwehr Fraport zwischen dbb und Arbeitgebervertretern von Fraport und Kommunalem Arbeitgeberverband Hessen statt. Die wichtigsten Punkte waren dabei eine Reduzierung der Schichten im 24-Stunden- Dienst, eine Überarbeitung des bestehenden Zeitwertkontenmodells und sonstige Möglichkeiten einer Freistellung vor der Rente sowie Regelungen zum Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wurde auch über Verbesserungsbedarf bei der Eingruppierung im Vergleich zu anderen Flughafenfeuerwehren gesprochen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert vor dem Hintergrund einer Kontrollaktion von Lkw-Fahrern in Hessen, dass unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer mit deutlichen Sanktionen rechnen müssen. Von den rund 1.200 kontrollierten Berufskraftfahrern wurden rund 190 mit einem messbaren Alkoholwert angehalten, bei 79 lag der Wert sogar bei 0,5 Promille oder höher, weswegen die Weiterfahrt polizeilich untersagt werden musste. Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte am 28. Januar 2019: „Die Polizei hat einmal kurz das Licht angeschaltet, jetzt darf es nicht wieder ausgehen! Wir brauchen deshalb regelmäßig und vielerorts derartige Kontrollen, sie sind ein wichtiger Pfeiler der verkehrspolizeilichen Arbeit. Dafür benötigen wir aber auch Personal und ausreichend geeignete Kontrollplätze, um diese Verkehrskontrollen durchzuführen.“

 

 

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