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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 37 vom 30. November 2018

Inhaltsverzeichnis

100 Jahre Beamtenbund
   Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert
„Omnibus-Verfahren“
   Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz: Bundesregierung mauschelt sich durchs Parlament
Besoldung
   Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlen
Bundesfernstraßenreform
   Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich starten
Justiz
   Wirtschaftlichkeit kein Maßstab für hoheitliches Handeln
dbb bundesseniorenvertretung
   Wechsel in Private Krankenversicherung bei Rentenbeginn bald möglich
Bildung
   „Digitalpakt Schule“ endlich umsetzen
Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
   Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene Ohren
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Saarland
     Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit
   Sachsen-Anhalt
     Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten
   Mecklenburg-Vorpommern
     Justiz bleibt beim „Pakt für Sicherheit“ außen vor
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 37 vom 30. November 2018 Inhaltsverzeichnis 100 Jahre Beamtenbund   Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert„Omnibus-Verfahren“   Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz: Bundesregierung mauschelt sich durchs ParlamentBesoldung   Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlenBundesfernstraßenreform   Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich startenJustiz   Wirtschaftlichkeit kein Maßstab für hoheitliches Handelndbb bundesseniorenvertretung   Wechsel in Private Krankenversicherung bei Rentenbeginn bald möglichBildung   „Digitalpakt Schule“ endlich umsetzenGespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales   Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene OhrenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Saarland     Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit   Sachsen-Anhalt     Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten   Mecklenburg-Vorpommern     Justiz bleibt beim „Pakt für Sicherheit“ außen vorNamen und Nachrichten

100 Jahre Beamtenbund

Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert

Vor 100 Jahren wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet. Beim Festakt am 29. November 2018 mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen.

„Die Legitimation unseres Rechtsstaates wird von unterschiedlichen Seiten in Frage gestellt. Wir im öffentlichen Dienst dürfen nicht nur auf die Politik schauen und von dort allein die Bewahrung unseres Staates und unserer Gesellschaft erwarten. Wir alle sind gefordert und als Beschäftigte im öffentlichen Dienst sogar in besonderer Weise. Wir sind Recht und Gesetz verpflichtet. Wir dienen immer und zuerst der freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung, die das friedliche Zusammenleben unserer gesamten Gesellschaft ermöglicht“, sagte Silberbach. Angesichts der Rolle des Beamtenbundes während der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten nahm Silberbach auch den dbb als gewerkschaftlichen Dachverband in die Pflicht: „Geschichtsvergessenheit können und dürfen wir uns nicht leisten. Nicht in der Gesellschaft und im Land. Und auch nicht als Spitzenorganisation und Sozialpartner, der für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spricht.“ Sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für den dbb gelte deshalb: „Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, für den ist bei uns kein Platz.“

Mit Blick auf die aktuelle Situation sagte Silberbach: „Viele Bürgerinnen und Bürger haben in zentralen Bereichen ihres Alltags den Eindruck, dass nicht mehr in ausreichendem Maß für ihre Bedürfnisse gesorgt wird. Bildung, Arbeit, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur – die Menschen haben begründete Zukunftssorgen und Fragen.“ Dadurch drohe das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie und des Staats verloren zu gehen. Schuld daran seien auch der Glaube an die Versprechungen der Privatisierung und des Wettbewerbs in den vergangenen Jahrzehnten. Der dbb habe sich dagegen immer gewehrt und für eine flächendeckende Sicherstellung staatlicher Dienstleistungen in bester Qualität geworben. „Wir wollen ein klares Bekenntnis: Gleich- und hochwertige Versorgung geht vor Wettbewerb. Jeder Mensch in Deutschland soll sich darauf verlassen können, dass der öffentliche Dienst überall im Land, egal wo, für ihn da ist. Es ist an der Zeit, dass der Staat wieder wahrhaftig und greifbar an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger steht“, stellte der dbb Chef klar.

Für diese Aufgabe werde auch in Zukunft das Berufsbeamtentum als „tragende Säule des öffentlichen Dienstes in Deutschland“ gebraucht. „Als dbb werden wir uns weiter für eine zeitgemäße Modernisierung des Berufsbeamtentums einsetzen, aber ohne dessen Prinzipien und dessen Identität in Frage zu stellen“, so Silberbach. Bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben wie beispielsweise der Digitalisierung und des demografischen Wandels sei der Staat aber unabhängig von Statusfragen gefordert, mehr zu investieren. „Das ganze Paket muss stimmen, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.“ Dazu gehöre auch, jungen Menschen die wichtigste Besonderheit der Arbeit für Staat und Gesellschaft zu vermitteln: „Sie ist sinnstiftend. Sie ist lebendige Demokratie, lebendiger Rechts- und Sozialstaat, sie ist wichtiger Teil eines Großen und Ganzen.“

  Click to listen highlighted text! 100 Jahre Beamtenbund Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert Vor 100 Jahren wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet. Beim Festakt am 29. November 2018 mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen. „Die Legitimation unseres Rechtsstaates wird von unterschiedlichen Seiten in Frage gestellt. Wir im öffentlichen Dienst dürfen nicht nur auf die Politik schauen und von dort allein die Bewahrung unseres Staates und unserer Gesellschaft erwarten. Wir alle sind gefordert und als Beschäftigte im öffentlichen Dienst sogar in besonderer Weise. Wir sind Recht und Gesetz verpflichtet. Wir dienen immer und zuerst der freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung, die das friedliche Zusammenleben unserer gesamten Gesellschaft ermöglicht“, sagte Silberbach. Angesichts der Rolle des Beamtenbundes während der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten nahm Silberbach auch den dbb als gewerkschaftlichen Dachverband in die Pflicht: „Geschichtsvergessenheit können und dürfen wir uns nicht leisten. Nicht in der Gesellschaft und im Land. Und auch nicht als Spitzenorganisation und Sozialpartner, der für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spricht.“ Sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für den dbb gelte deshalb: „Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, für den ist bei uns kein Platz.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation sagte Silberbach: „Viele Bürgerinnen und Bürger haben in zentralen Bereichen ihres Alltags den Eindruck, dass nicht mehr in ausreichendem Maß für ihre Bedürfnisse gesorgt wird. Bildung, Arbeit, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur – die Menschen haben begründete Zukunftssorgen und Fragen.“ Dadurch drohe das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie und des Staats verloren zu gehen. Schuld daran seien auch der Glaube an die Versprechungen der Privatisierung und des Wettbewerbs in den vergangenen Jahrzehnten. Der dbb habe sich dagegen immer gewehrt und für eine flächendeckende Sicherstellung staatlicher Dienstleistungen in bester Qualität geworben. „Wir wollen ein klares Bekenntnis: Gleich- und hochwertige Versorgung geht vor Wettbewerb. Jeder Mensch in Deutschland soll sich darauf verlassen können, dass der öffentliche Dienst überall im Land, egal wo, für ihn da ist. Es ist an der Zeit, dass der Staat wieder wahrhaftig und greifbar an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger steht“, stellte der dbb Chef klar. Für diese Aufgabe werde auch in Zukunft das Berufsbeamtentum als „tragende Säule des öffentlichen Dienstes in Deutschland“ gebraucht. „Als dbb werden wir uns weiter für eine zeitgemäße Modernisierung des Berufsbeamtentums einsetzen, aber ohne dessen Prinzipien und dessen Identität in Frage zu stellen“, so Silberbach. Bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben wie beispielsweise der Digitalisierung und des demografischen Wandels sei der Staat aber unabhängig von Statusfragen gefordert, mehr zu investieren. „Das ganze Paket muss stimmen, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.“ Dazu gehöre auch, jungen Menschen die wichtigste Besonderheit der Arbeit für Staat und Gesellschaft zu vermitteln: „Sie ist sinnstiftend. Sie ist lebendige Demokratie, lebendiger Rechts- und Sozialstaat, sie ist wichtiger Teil eines Großen und Ganzen.“

„Omnibus-Verfahren“

Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz: Bundesregierung mauschelt sich durchs Parlament

„Das ist schlechtes Regieren in Reinform.“ Mit deutlichen Worten kritisiert dbb Chef Ulrich Silberbach das Vorgehen der Bundesregierung, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen am umstrittenen Tarifeinheitsgesetz unbemerkt durch das Gesetzgebungsverfahren zu schleusen.

Bis zum 31. Dezember 2018 muss der Gesetzgeber bestehende Mängel in dem von der vorherigen Bundesregierung, wie die amtierende eine große Koalition aus Union und SPD, initiierten Tarifeinheitsgesetz (TEG) verbessern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung zum TEG vom 11. Juli 2017 festgestellt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen aller Gewerkschaften ausreichend zu wahren. Dies sei mit der Verfassung nicht vereinbar und müsse korrigiert werden.

„Diese Korrektur nimmt die Bundesregierung unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun kurz vor Ablauf der Frist in Angriff.“ Quasi in letzter Minute solle die Hausaufgabe aus Karlsruhe „heimlich, still und leise erledigt werden – in einem Verfahren, das einer Geheimdienstoperation schon sehr nahekommt“, ärgerte sich Silberbach gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 27. November 2018). „Unter dem Deckmantel des unverdächtigen Qualifizierungschancengesetzes schleust die Bundesregierung ihre TEG-Änderung in die parlamentarische Beratung ein – als zusätzlichen Artikel dieses vollkommen sachfremden Gesetzes.“ Das „Omnibus-Verfahren“ sei zwar durchaus legislative Praxis, insbesondere bei Artikelgesetzen, so Silberbach. „Doch dieses Vorgehen bei einem bis hinauf in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts hinauf höchst umstrittenen Gesetz lässt nur einen Schluss zu: Das ist ein Täuschungsmanöver. Man mauschelt sich durchs Parlament. Hat man Angst vor einer offenen und öffentlichen Diskussion? Findet man die eigene Änderung gar so peinlich, dass man lieber nicht laut darüber sprechen möchte? Das Gesetz war bisher in der Praxis nicht anwendbar und hat viele bis heute vollkommen unbeantwortete Fragen aufgeworfen. Letzteres hat sich durch die unanständige und demokratisch höchst zweifelhafte Aktion von Bundesregierung und Regierungsfraktionen nun noch weiter verschärft. Eine Frage von so hoher Tragweite wie die zwangsweise Herstellung einer Tarifeinheit sollte nicht in einem Anhang zu einem Gesetz beschlossen werden, das mit diesem Gegenstand nicht das Geringste zu tun hat. Und die vorgesehene Mini-Korrektur ist keine Lösung“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. „Deswegen werden wir uns auch weiterhin massiv gegen das TEG zur Wehr setzen und unseren Weg der gewerkschaftlichen Interessenvertretung unbeirrt fortsetzen“, kündigte Silberbach an.

Der dbb hat das TEG von Beginn an kategorisch als Weg in eine „gewerkschaftsfeindliche Zwangstarifeinheit“ abgelehnt. „Deutschlands Sozialpartner brauchen nach wie vor keinen Dompteur, sie können auch ohne gesetzliche Zwangstarifeinheit verantwortungsvoll mit ihren Rechten umgehen und für alle tragbare Kompromisse aushandeln“, betonte der dbb Chef. Am 18. Dezember 2017 hatte der dbb nach seiner Verfassungsklage in Karlsruhe auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das TEG eingereicht. „Zwar wurde dieses völlig überflüssige Zwangsgesetz in seiner Auswirkung von Karlsruhe schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht.“, kritisierte Silberbach. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Gesetz in den Papierkorb gehört, und dabei bleiben wir auch.“

dbb Tarifchef Volker Geyer ergänzt: „Wir sind es unseren Mitgliedern einfach schuldig, diesen Kampf bis zum Ende auszufechten. Nach wie vor sind gleich drei Gründe maßgeblich: Erstens benachteiligt das Gesetz bestimmte Gewerkschaften und ist somit undemokratisch, zweitens ist es speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft und drittens schließlich löst schon die bloße Existenz dieses Gesetzes vor Ort unter den Beschäftigten und den konkurrierenden Gewerkschaften eine Schere im Kopf aus, die freie gewerkschaftliche Betätigung behindert. Der dbb wird jedenfalls auch in Zukunft selbstbewusst an tarifautonomen Lösungen arbeiten.“

  Click to listen highlighted text! „Omnibus-Verfahren“ Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz: Bundesregierung mauschelt sich durchs Parlament „Das ist schlechtes Regieren in Reinform.“ Mit deutlichen Worten kritisiert dbb Chef Ulrich Silberbach das Vorgehen der Bundesregierung, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen am umstrittenen Tarifeinheitsgesetz unbemerkt durch das Gesetzgebungsverfahren zu schleusen. Bis zum 31. Dezember 2018 muss der Gesetzgeber bestehende Mängel in dem von der vorherigen Bundesregierung, wie die amtierende eine große Koalition aus Union und SPD, initiierten Tarifeinheitsgesetz (TEG) verbessern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung zum TEG vom 11. Juli 2017 festgestellt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen aller Gewerkschaften ausreichend zu wahren. Dies sei mit der Verfassung nicht vereinbar und müsse korrigiert werden. „Diese Korrektur nimmt die Bundesregierung unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun kurz vor Ablauf der Frist in Angriff.“ Quasi in letzter Minute solle die Hausaufgabe aus Karlsruhe „heimlich, still und leise erledigt werden – in einem Verfahren, das einer Geheimdienstoperation schon sehr nahekommt“, ärgerte sich Silberbach gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 27. November 2018). „Unter dem Deckmantel des unverdächtigen Qualifizierungschancengesetzes schleust die Bundesregierung ihre TEG-Änderung in die parlamentarische Beratung ein – als zusätzlichen Artikel dieses vollkommen sachfremden Gesetzes.“ Das „Omnibus-Verfahren“ sei zwar durchaus legislative Praxis, insbesondere bei Artikelgesetzen, so Silberbach. „Doch dieses Vorgehen bei einem bis hinauf in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts hinauf höchst umstrittenen Gesetz lässt nur einen Schluss zu: Das ist ein Täuschungsmanöver. Man mauschelt sich durchs Parlament. Hat man Angst vor einer offenen und öffentlichen Diskussion? Findet man die eigene Änderung gar so peinlich, dass man lieber nicht laut darüber sprechen möchte? Das Gesetz war bisher in der Praxis nicht anwendbar und hat viele bis heute vollkommen unbeantwortete Fragen aufgeworfen. Letzteres hat sich durch die unanständige und demokratisch höchst zweifelhafte Aktion von Bundesregierung und Regierungsfraktionen nun noch weiter verschärft. Eine Frage von so hoher Tragweite wie die zwangsweise Herstellung einer Tarifeinheit sollte nicht in einem Anhang zu einem Gesetz beschlossen werden, das mit diesem Gegenstand nicht das Geringste zu tun hat. Und die vorgesehene Mini-Korrektur ist keine Lösung“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. „Deswegen werden wir uns auch weiterhin massiv gegen das TEG zur Wehr setzen und unseren Weg der gewerkschaftlichen Interessenvertretung unbeirrt fortsetzen“, kündigte Silberbach an. Der dbb hat das TEG von Beginn an kategorisch als Weg in eine „gewerkschaftsfeindliche Zwangstarifeinheit“ abgelehnt. „Deutschlands Sozialpartner brauchen nach wie vor keinen Dompteur, sie können auch ohne gesetzliche Zwangstarifeinheit verantwortungsvoll mit ihren Rechten umgehen und für alle tragbare Kompromisse aushandeln“, betonte der dbb Chef. Am 18. Dezember 2017 hatte der dbb nach seiner Verfassungsklage in Karlsruhe auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das TEG eingereicht. „Zwar wurde dieses völlig überflüssige Zwangsgesetz in seiner Auswirkung von Karlsruhe schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht.“, kritisierte Silberbach. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Gesetz in den Papierkorb gehört, und dabei bleiben wir auch.“ dbb Tarifchef Volker Geyer ergänzt: „Wir sind es unseren Mitgliedern einfach schuldig, diesen Kampf bis zum Ende auszufechten. Nach wie vor sind gleich drei Gründe maßgeblich: Erstens benachteiligt das Gesetz bestimmte Gewerkschaften und ist somit undemokratisch, zweitens ist es speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft und drittens schließlich löst schon die bloße Existenz dieses Gesetzes vor Ort unter den Beschäftigten und den konkurrierenden Gewerkschaften eine Schere im Kopf aus, die freie gewerkschaftliche Betätigung behindert. Der dbb wird jedenfalls auch in Zukunft selbstbewusst an tarifautonomen Lösungen arbeiten.“

Besoldung

Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlen

Karlsruhe hat entschieden: Die Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg ist teilweise verfassungswidrig. Leider ist das kein Einzelfall, so der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer.

„In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in einzelnen Ländern als zu niedrig beurteilt“, erklärte Schäfer am 29. November 2018. „Mal haben Landesregierungen – wie in Baden-Württemberg – die Besoldung für Berufseinsteiger gekürzt oder das so genannte Weihnachtsgeld reduziert beziehungsweise gestrichen, mal notwendige Erhöhungen der Besoldung und Versorgung verschoben oder gleich ganz verweigert. Das muss endlich ein Ende haben. Es wird Zeit für die Bundesländer, die Kürzungen bei der Besoldung aus Gründen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorgenommen haben, endlich die eindeutige Positionierung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen.“

Die amtsangemessene Alimentation sei essentiell für das Berufsbeamtentum und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe dafür auch klare Kriterien aufgestellt, so Schäfer weiter. „Es ist dramatisch zu sehen, wie Landesregierungen diese Vorgaben immer wieder ignorieren, um ihr eigenes Versagen in der Haushaltspolitik durch Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten zu kaschieren“, kritisierte der Zweite Vorsitzende des dbb. „Es gibt Dienstherrn wie den Bund oder Bayern, die den Wert einer leistungsgerechten Beamtenbesoldung begriffen haben – gerade mit Blick auf den Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Leider müssen wir feststellen, dass sich diese Erkenntnis nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Viele Länder gehen mit dem Recht, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig zu gestalten, das sie mit der Föderalismusreform erhalten haben, immer noch verantwortungslos um.“

Die Entscheidung des BVerfG zu dem konkreten Fall in Baden-Württemberg (Absenkung der Eingangsbesoldung) wertet der Chef des dbb Landesbundes (BBW) Kai Rosenberger als schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Diese sei nun aufgefordert, die zu Unrecht einbehaltenen Besoldungsanteile umgehend an die betroffenen jungen Beamtinnen und Beamten auszuzahlen. Zudem müssten auch andere Spar-Maßnahmen zu Lasten der Beamtenschaft, etwa im Bereich der Beihilfe, umgehend zurückgenommen werden.

  Click to listen highlighted text! Besoldung Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlen Karlsruhe hat entschieden: Die Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg ist teilweise verfassungswidrig. Leider ist das kein Einzelfall, so der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer. „In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in einzelnen Ländern als zu niedrig beurteilt“, erklärte Schäfer am 29. November 2018. „Mal haben Landesregierungen – wie in Baden-Württemberg – die Besoldung für Berufseinsteiger gekürzt oder das so genannte Weihnachtsgeld reduziert beziehungsweise gestrichen, mal notwendige Erhöhungen der Besoldung und Versorgung verschoben oder gleich ganz verweigert. Das muss endlich ein Ende haben. Es wird Zeit für die Bundesländer, die Kürzungen bei der Besoldung aus Gründen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorgenommen haben, endlich die eindeutige Positionierung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen.“ Die amtsangemessene Alimentation sei essentiell für das Berufsbeamtentum und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe dafür auch klare Kriterien aufgestellt, so Schäfer weiter. „Es ist dramatisch zu sehen, wie Landesregierungen diese Vorgaben immer wieder ignorieren, um ihr eigenes Versagen in der Haushaltspolitik durch Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten zu kaschieren“, kritisierte der Zweite Vorsitzende des dbb. „Es gibt Dienstherrn wie den Bund oder Bayern, die den Wert einer leistungsgerechten Beamtenbesoldung begriffen haben – gerade mit Blick auf den Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Leider müssen wir feststellen, dass sich diese Erkenntnis nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Viele Länder gehen mit dem Recht, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig zu gestalten, das sie mit der Föderalismusreform erhalten haben, immer noch verantwortungslos um.“ Die Entscheidung des BVerfG zu dem konkreten Fall in Baden-Württemberg (Absenkung der Eingangsbesoldung) wertet der Chef des dbb Landesbundes (BBW) Kai Rosenberger als schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Diese sei nun aufgefordert, die zu Unrecht einbehaltenen Besoldungsanteile umgehend an die betroffenen jungen Beamtinnen und Beamten auszuzahlen. Zudem müssten auch andere Spar-Maßnahmen zu Lasten der Beamtenschaft, etwa im Bereich der Beihilfe, umgehend zurückgenommen werden.

Bundesfernstraßenreform

Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich starten

Am 26. November 2018 hat der dbb ein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zur Reform der Fernstraßen-Verwaltung geführt. Zentrale Themen waren das Ausbildungskonzept der Infrastrukturgesellschaft (IGA) und die Perspektiven von Beamtinnen und Beamten im Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und in der IGA.

Bezüglich des IGA-Ausbildungskonzeptes gibt es einen Dissens: Während das BMVI die Berufsausbildungen, Traineeprogramme, Meisterausbildungen sowie das duale Studium erst im Jahr 2021 anbieten möchte, kommt dieser Zeitpunkt für dbb Tarifchef Volker Geyer viel zu spät: „Die IGA braucht jetzt junge Menschen. Nur so kann sie die Nachwuchsgewinnung für ihren Unternehmenserfolg nutzen.“

Für die Beamtinnen und Beamten wird vom BMVI derzeit ein Konzept erarbeitet, wonach diese grundsätzlich an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzt und anschließend der IGA zugewiesen werden sollen. Dies soll freiwillig geschehen. Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, bedauerte, dass bei den dienstrechtlichen Überleitungsregeln für Beamtinnen und Beamte keine verlässlichen Zahlen vorliegen - ebenso wenig wie konkrete Angaben zur Aufbauorganisation und zu Einsatzgebieten.

Schäfer betonte außerdem, dass es sowohl im FBA als auch in der IGA über die Gründungsphase hinaus eine Zukunft für Beamte geben müsse. „Der dbb erwartet, den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz der Beamtinnen und Beamten auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes jetzt mit Leben zu erfüllen“, so Schäfer. Dazu gehöre, dass die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten auch in der IGA – durch entsprechende Planstellen gesicherte – weiter Fortkommens- und Aufstiegsperspektiven haben. Personalentwicklung dürfe sich nicht in einem Glaubensbekenntnis erschöpfen.

Hintergrund:
Spätestens ab 2021 liegt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den Händen der Länder. Die Aufgabe übernehmen dann das neu gegründete Bundesfernstraßenamt (FBA) sowie eine ebenfalls neu aufzubauende Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zum 1. Januar 2019 müssen die bis zu 15.000 betroffenen Beschäftigten aus den Landesbetrieben Straßen ihre Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten erklären. Bislang sind aber insbesondere mit Blick auf die IGA, die den überwiegenden Part des künftigen Bundesfernstraßen-Handlings übernehmen wird, zahlreiche tarifpolitische, strukturelle und organisatorische Fragen offen, weswegen nach wie vor große Unsicherheit in den Belegschaften herrscht.

  Click to listen highlighted text! Bundesfernstraßenreform Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich starten Am 26. November 2018 hat der dbb ein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zur Reform der Fernstraßen-Verwaltung geführt. Zentrale Themen waren das Ausbildungskonzept der Infrastrukturgesellschaft (IGA) und die Perspektiven von Beamtinnen und Beamten im Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und in der IGA. Bezüglich des IGA-Ausbildungskonzeptes gibt es einen Dissens: Während das BMVI die Berufsausbildungen, Traineeprogramme, Meisterausbildungen sowie das duale Studium erst im Jahr 2021 anbieten möchte, kommt dieser Zeitpunkt für dbb Tarifchef Volker Geyer viel zu spät: „Die IGA braucht jetzt junge Menschen. Nur so kann sie die Nachwuchsgewinnung für ihren Unternehmenserfolg nutzen.“ Für die Beamtinnen und Beamten wird vom BMVI derzeit ein Konzept erarbeitet, wonach diese grundsätzlich an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzt und anschließend der IGA zugewiesen werden sollen. Dies soll freiwillig geschehen. Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, bedauerte, dass bei den dienstrechtlichen Überleitungsregeln für Beamtinnen und Beamte keine verlässlichen Zahlen vorliegen - ebenso wenig wie konkrete Angaben zur Aufbauorganisation und zu Einsatzgebieten. Schäfer betonte außerdem, dass es sowohl im FBA als auch in der IGA über die Gründungsphase hinaus eine Zukunft für Beamte geben müsse. „Der dbb erwartet, den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz der Beamtinnen und Beamten auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes jetzt mit Leben zu erfüllen“, so Schäfer. Dazu gehöre, dass die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten auch in der IGA – durch entsprechende Planstellen gesicherte – weiter Fortkommens- und Aufstiegsperspektiven haben. Personalentwicklung dürfe sich nicht in einem Glaubensbekenntnis erschöpfen. Hintergrund:Spätestens ab 2021 liegt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den Händen der Länder. Die Aufgabe übernehmen dann das neu gegründete Bundesfernstraßenamt (FBA) sowie eine ebenfalls neu aufzubauende Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zum 1. Januar 2019 müssen die bis zu 15.000 betroffenen Beschäftigten aus den Landesbetrieben Straßen ihre Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten erklären. Bislang sind aber insbesondere mit Blick auf die IGA, die den überwiegenden Part des künftigen Bundesfernstraßen-Handlings übernehmen wird, zahlreiche tarifpolitische, strukturelle und organisatorische Fragen offen, weswegen nach wie vor große Unsicherheit in den Belegschaften herrscht.

Justiz

Wirtschaftlichkeit kein Maßstab für hoheitliches Handeln

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und seine Handlungsfähigkeit kann nach Auffassung des dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach nur erneuert werden, wenn die Justiz endlich die Personalausstattung bekommt, die sie so dringend benötigt.

„Doch statt der längst überfälligen Personalaufstockung haben wir im dbb in den vergangenen Jahren mit Sorge wahrgenommen, dass Aufgaben der Justiz und ihrer Verwaltung ausgelagert oder privatisiert wurden: Wirtschaftlichkeit und Gewinnmaximierung dürfen aber kein Maßstab für hoheitliches Handeln sein“, stellte der dbb Chef am 26. November 2018 auf dem Gewerkschaftstag der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Berlin klar.

Als weitere große Herausforderung neben der Personalknappheit nannte Silberbach in seinem Grußwort an die Gäste und Delegierten des DJG-Gewerkschaftstages den „Mega Trend“ Digitalisierung, der auch vor der Justiz nicht Halt machen werde: „An vielen Ecken sind die Auswirkungen schon spürbar – häufig schmerzhaft, da Planung und Umsetzungen zu optimistisch waren, Strukturen nicht klar erkennbar sind, hohe Ziele in zeitlicher Knappheit gesetzt werden.“ Auch drohe immer wieder die Gefahr, dass Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg der grundlegenden Veränderung auf der Strecke blieben. „Deshalb ist es unerlässlich, jede und jeden Einzelnen im Rahmen eines Veränderungsmanagements in den Prozess einzubeziehen.“ Für die Bürgerinnen und Bürger müsse hingegen sichergestellt sein, dass der Gewährleistungsanspruch der Justiz in der Praxis nicht eingeschränkt wird: „Durch die Einführung und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs dürfen keine weiteren Barrieren aufgebaut werden“, sagte Silberbach.

  Click to listen highlighted text! Justiz Wirtschaftlichkeit kein Maßstab für hoheitliches Handeln Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und seine Handlungsfähigkeit kann nach Auffassung des dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach nur erneuert werden, wenn die Justiz endlich die Personalausstattung bekommt, die sie so dringend benötigt. „Doch statt der längst überfälligen Personalaufstockung haben wir im dbb in den vergangenen Jahren mit Sorge wahrgenommen, dass Aufgaben der Justiz und ihrer Verwaltung ausgelagert oder privatisiert wurden: Wirtschaftlichkeit und Gewinnmaximierung dürfen aber kein Maßstab für hoheitliches Handeln sein“, stellte der dbb Chef am 26. November 2018 auf dem Gewerkschaftstag der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Berlin klar. Als weitere große Herausforderung neben der Personalknappheit nannte Silberbach in seinem Grußwort an die Gäste und Delegierten des DJG-Gewerkschaftstages den „Mega Trend“ Digitalisierung, der auch vor der Justiz nicht Halt machen werde: „An vielen Ecken sind die Auswirkungen schon spürbar – häufig schmerzhaft, da Planung und Umsetzungen zu optimistisch waren, Strukturen nicht klar erkennbar sind, hohe Ziele in zeitlicher Knappheit gesetzt werden.“ Auch drohe immer wieder die Gefahr, dass Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg der grundlegenden Veränderung auf der Strecke blieben. „Deshalb ist es unerlässlich, jede und jeden Einzelnen im Rahmen eines Veränderungsmanagements in den Prozess einzubeziehen.“ Für die Bürgerinnen und Bürger müsse hingegen sichergestellt sein, dass der Gewährleistungsanspruch der Justiz in der Praxis nicht eingeschränkt wird: „Durch die Einführung und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs dürfen keine weiteren Barrieren aufgebaut werden“, sagte Silberbach.

dbb bundesseniorenvertretung

Wechsel in Private Krankenversicherung bei Rentenbeginn bald möglich

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung („GKV-VEG“) zugestimmt. Damit ist auch „eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei Renteneintritt sowie der Wechsel in einen Tarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich wieder möglich“, sagte der dbb Seniorenchef Horst Günther Klitzing.

Zentrale Neuregelungen des GKV-VEG sind die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige sowie die Abschmelzung der Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen.

Zudem wurde mit dem Gesetz aber ein Problem gelöst, auf das die dbb bundeseniorenvertretung seit langer Zeit hingewiesen hatte: Bisher können sich Betroffene bei Renteneintritt nicht mehr von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits zuvor versicherungspflichtig gewesen waren, etwa in einem Arbeitsverhältnis. Ein Wechsel in die PKV wäre in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. „Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn genau das seit Jahren geplant war und eigens dafür eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abgeschlossen wurde, in die lange bis sehr lange in gutem Glauben eingezahlt wurde, um den späteren Wechsel in die PKV bezahlbar zu halten“, so Klitzing. Er verwies darauf, dass die geleisteten Beiträge zur Anwartschaftsversicherung in solchen Fällen beim privaten Krankenversicherer verblieben wären, ohne, dass dieser eine Gegenleistung dafür hätte erbringen müssen.

  Click to listen highlighted text! dbb bundesseniorenvertretung Wechsel in Private Krankenversicherung bei Rentenbeginn bald möglich Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung („GKV-VEG“) zugestimmt. Damit ist auch „eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei Renteneintritt sowie der Wechsel in einen Tarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich wieder möglich“, sagte der dbb Seniorenchef Horst Günther Klitzing. Zentrale Neuregelungen des GKV-VEG sind die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige sowie die Abschmelzung der Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem wurde mit dem Gesetz aber ein Problem gelöst, auf das die dbb bundeseniorenvertretung seit langer Zeit hingewiesen hatte: Bisher können sich Betroffene bei Renteneintritt nicht mehr von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits zuvor versicherungspflichtig gewesen waren, etwa in einem Arbeitsverhältnis. Ein Wechsel in die PKV wäre in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. „Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn genau das seit Jahren geplant war und eigens dafür eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abgeschlossen wurde, in die lange bis sehr lange in gutem Glauben eingezahlt wurde, um den späteren Wechsel in die PKV bezahlbar zu halten“, so Klitzing. Er verwies darauf, dass die geleisteten Beiträge zur Anwartschaftsversicherung in solchen Fällen beim privaten Krankenversicherer verblieben wären, ohne, dass dieser eine Gegenleistung dafür hätte erbringen müssen.

Bildung

„Digitalpakt Schule“ endlich umsetzen

„Der dbb und seine Lehrerverbände erwarten von den Politikern in Bund und Ländern, dass sie jetzt endlich den gordischen Knoten durchschlagen“, erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Jürgen Böhm angesichts der sich abzeichnenden Verständigung auf die Realisierung des Digitalpaktes Schule am 28. November 2018 in Berlin.

„Es sind seit 2016 und der Ankündigung der damaligen Bildungsministerin Wanka, einen Digitalpakt Schule aufs Gleis zu setzen, bereits zwei Jahre im politischen Klein-Klein verloren gegangen. Es ist höchste Eisenbahn, jetzt zu Ergebnissen zu kommen“, unterstrich Böhm. „Die Schulen brauchen eine schnelle Umsetzung der im Digitalpakt vorgesehen Maßnahmen, damit sie umgehend Planungssicherheit haben. Die Notwendigkeit, digitale Bildung flächendeckend an allen Schulen – in Städten und auf dem Land – zu ermöglichen, ist allen Beteiligten bekannt.“

Der dbb hatte konkrete Umsetzungsschritte bereits im Frühjahr 2016 in dem Beschluss „Wie gestalten wir Bildung im digitalen Zeitalter?“ seines Bundeshauptvorstandes gefordert. „Das Geld steht heute bereit, die Umsetzungsschritte sind im Koalitionsvertrag grundgelegt und nunmehr zwischen Bund und Ländern weitestgehend ausverhandelt. Jetzt muss der letzte Schritt, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen – so wie von den Koalitionspartnern im Bund vorgeschlagen –, angegangen werden“, so Böhm weiter.

Hintergrund:

Am 6. Dezember 2018 soll die Bund-Länder- Vereinbarung zum „Digitalpakt Schule“ unterzeichnet werden. Darin ist geregelt, wieviel Geld die einzelnen Länder für gemeinsame Programme mit dem Bund bekommen. Fünf Milliarden Euro will die Bundesregierung auf diesem Weg für digitale Bildung bereitstellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass grundgesetzliche Regelungen gelockert werden müssen, damit sie die finanziellen Mittel tatsächlich Anfang 2019 zur Verfügung stellen kann. Union und SPD brauchen dafür aber noch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr ist am 14. Dezember.

  Click to listen highlighted text! Bildung „Digitalpakt Schule“ endlich umsetzen „Der dbb und seine Lehrerverbände erwarten von den Politikern in Bund und Ländern, dass sie jetzt endlich den gordischen Knoten durchschlagen“, erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Jürgen Böhm angesichts der sich abzeichnenden Verständigung auf die Realisierung des Digitalpaktes Schule am 28. November 2018 in Berlin. „Es sind seit 2016 und der Ankündigung der damaligen Bildungsministerin Wanka, einen Digitalpakt Schule aufs Gleis zu setzen, bereits zwei Jahre im politischen Klein-Klein verloren gegangen. Es ist höchste Eisenbahn, jetzt zu Ergebnissen zu kommen“, unterstrich Böhm. „Die Schulen brauchen eine schnelle Umsetzung der im Digitalpakt vorgesehen Maßnahmen, damit sie umgehend Planungssicherheit haben. Die Notwendigkeit, digitale Bildung flächendeckend an allen Schulen – in Städten und auf dem Land – zu ermöglichen, ist allen Beteiligten bekannt.“ Der dbb hatte konkrete Umsetzungsschritte bereits im Frühjahr 2016 in dem Beschluss „Wie gestalten wir Bildung im digitalen Zeitalter?“ seines Bundeshauptvorstandes gefordert. „Das Geld steht heute bereit, die Umsetzungsschritte sind im Koalitionsvertrag grundgelegt und nunmehr zwischen Bund und Ländern weitestgehend ausverhandelt. Jetzt muss der letzte Schritt, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen – so wie von den Koalitionspartnern im Bund vorgeschlagen –, angegangen werden“, so Böhm weiter. Hintergrund: Am 6. Dezember 2018 soll die Bund-Länder- Vereinbarung zum „Digitalpakt Schule“ unterzeichnet werden. Darin ist geregelt, wieviel Geld die einzelnen Länder für gemeinsame Programme mit dem Bund bekommen. Fünf Milliarden Euro will die Bundesregierung auf diesem Weg für digitale Bildung bereitstellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass grundgesetzliche Regelungen gelockert werden müssen, damit sie die finanziellen Mittel tatsächlich Anfang 2019 zur Verfügung stellen kann. Union und SPD brauchen dafür aber noch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr ist am 14. Dezember.

Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene Ohren

Bei einem Gespräch zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung hat der dbb eine bessere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigte sich offen für Änderungen.

„Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die Politik die Verunsicherung und Sorgen der Betroffenen zu Herzen nimmt“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. November 2018 anlässlich der Gesprächsrunde im BMAS. Einige der vorgesehenen Neuregelungen hätten in den vergangenen Wochen für große Verunsicherung bei den Schwerbehindertenvertretungen im dbb gesorgt. Besonders die Neuregelung zur Festlegung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB) sei deutlich kritisiert worden.

Bisher war die Regelung so offen formuliert, dass die Versorgungsämter großzügig bei der Beurteilung vorgehen konnten. Dies führte dazu, dass Menschen mit mehreren kleineren Beeinträchtigungen GdBs in ähnlicher Größenordnung erhalten konnten, wie Menschen mit einer einzigen, gravierenden Teilhabe-Beeinträchtigung. Die geplante Neuregelung sieht dagegen vor, dass GdBs von 10 und 20 nicht mehr in die Beurteilung über einen Gesamt- GdB einfließen. Die deutliche Kritik des dbb an diesen Plänen hat das BMAS ernst genommen und eine erneute Prüfung zugesagt. „Die Richtung stimmt, denn mit der geplanten Änderung würde nur vermeintlich mehr Gerechtigkeit geschaffen“, so dbb Chef Silberbach. „Ein großer Erfolg ist auch, dass das Ministerium den derzeit nicht vollumfänglich vorgesehenen Vertrauensschutz überarbeiten will. Auch hier scheint unsere Kritik Früchte zu tragen“. Nach wie vor kritisch sehe der dbb dagegen die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses bei der GdB-Feststellung sowie die Berücksichtigung von Hilfsmitteln bei der Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung.

Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren befindet sich die zustimmungspflichtige Ministerverordnung noch in der Sondierungsphase. Bevor im Bundestag beraten wird, ist eine weitere Verbändebeteiligung vorgesehen. Der dbb wird dort ebenfalls vertreten sein und sich unter anderem gegen die Befristung von GdB-Feststellungen aussprechen. „Klar ist: Befristete GdB-Feststellungen setzen die Betroffenen unter Zugzwang“, machte Silberbach deutlich. „Die Beweislast darf aber nicht bei den Menschen mit Behinderungen liegen. Unabhängig davon, ob es um eine Anschlussfeststellung geht oder die Frage, ob ein bestmögliches Behandlungsergebnis erzielt worden ist“.

  Click to listen highlighted text! Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene Ohren Bei einem Gespräch zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung hat der dbb eine bessere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigte sich offen für Änderungen. „Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die Politik die Verunsicherung und Sorgen der Betroffenen zu Herzen nimmt“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. November 2018 anlässlich der Gesprächsrunde im BMAS. Einige der vorgesehenen Neuregelungen hätten in den vergangenen Wochen für große Verunsicherung bei den Schwerbehindertenvertretungen im dbb gesorgt. Besonders die Neuregelung zur Festlegung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB) sei deutlich kritisiert worden. Bisher war die Regelung so offen formuliert, dass die Versorgungsämter großzügig bei der Beurteilung vorgehen konnten. Dies führte dazu, dass Menschen mit mehreren kleineren Beeinträchtigungen GdBs in ähnlicher Größenordnung erhalten konnten, wie Menschen mit einer einzigen, gravierenden Teilhabe-Beeinträchtigung. Die geplante Neuregelung sieht dagegen vor, dass GdBs von 10 und 20 nicht mehr in die Beurteilung über einen Gesamt- GdB einfließen. Die deutliche Kritik des dbb an diesen Plänen hat das BMAS ernst genommen und eine erneute Prüfung zugesagt. „Die Richtung stimmt, denn mit der geplanten Änderung würde nur vermeintlich mehr Gerechtigkeit geschaffen“, so dbb Chef Silberbach. „Ein großer Erfolg ist auch, dass das Ministerium den derzeit nicht vollumfänglich vorgesehenen Vertrauensschutz überarbeiten will. Auch hier scheint unsere Kritik Früchte zu tragen“. Nach wie vor kritisch sehe der dbb dagegen die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses bei der GdB-Feststellung sowie die Berücksichtigung von Hilfsmitteln bei der Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung. Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren befindet sich die zustimmungspflichtige Ministerverordnung noch in der Sondierungsphase. Bevor im Bundestag beraten wird, ist eine weitere Verbändebeteiligung vorgesehen. Der dbb wird dort ebenfalls vertreten sein und sich unter anderem gegen die Befristung von GdB-Feststellungen aussprechen. „Klar ist: Befristete GdB-Feststellungen setzen die Betroffenen unter Zugzwang“, machte Silberbach deutlich. „Die Beweislast darf aber nicht bei den Menschen mit Behinderungen liegen. Unabhängig davon, ob es um eine Anschlussfeststellung geht oder die Frage, ob ein bestmögliches Behandlungsergebnis erzielt worden ist“.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Saarland

Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit

Der dbb saar fordert im Rahmen der Einkommensrunde 2019 das Volumen des Tarifergebnisses zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten zu übertragen. Darüber hinaus fordert er Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung sowie das Ende des Personalabbaus ab 2020.

Ewald Linn, Landeschef des dbb, bewertet die anstehende Einkommensrunde als größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst im Saarland und sieht Nachholbedarf für die über 30.000 Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. „Der Besoldungsrückstand gegenüber den Tarifbeschäftigten beträgt mittlerweile 2,6 Prozent und im Besoldungsranking von Bund und Ländern ist das Saarland auf Platz 16 abgerutscht. Da müssen Landesregierung und Landesgesetzgeber dringend etwas zurück ins Lot bringen. Unser gemeinsames Ziel muss auch im Haushaltsnotlageland Saarland ein funktions- und wettbewerbsfähiger öffentlicher Dienst mit gleichwertigen Lebensverhältnissen bleiben. Die Nullrunde 2011 sowie die zeitlichen Verzögerungen der Besoldungsanpassungen haben in den Folgejahren die Landesbesoldung an den Rand der Verfassungsmäßigkeit gebracht. Auch die im Grundgesetz verankerte Umsetzung der Schuldenbremse und die Vereinbarung des Saarlandes mit dem Stabilitätsrat rechtfertigt keine dauerhafte Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung“, so Linn.

Die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung wird derzeit – aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Im direkten Besoldungswettbewerb hat das Land Rheinland-Pfalz das Saarland schon überholt. „Wenn Rheinland-Pfalz nunmehr seinen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2019/2020 die Besoldung zusätzlich um vier Prozent erhöht, erhöhen sich die Abstände zur saarländischen Besoldung je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 270 Euro pro Monat. Die Besoldungstabelle des Bundes liegt je nach Besoldungsgruppe monatlich zwischen 130 und 600 Euro höher als im Saarland“, rechnet Linn vor.

Zudem könne die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand in Zukunft nur gemeistert werden, wenn genügend gut ausgebildete Nachwuchskräfte und Fachkräfte zur Verfügung stehen, mahnte Linn. „Wenn sich die Berichte über die Mangelwirtschaft des öffentlichen Dienstes weiter häuften, darf sich Vater Staat nicht wundern, wenn sich potenzielle Berufseinsteiger und Fachkräfte dankend anderen Arbeitgebern zuwenden. Die Länder haben hier erheblichen Nachholbedarf. Deshalb müssen sich die Rahmenbedingungen und Bezahlungsstrukturen im öffentlichen Dienst grundlegend verändern“, fordert der dbb-Landeschef.

Sachsen-Anhalt

Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten

Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt, die freiwillig länger arbeiten und ihren Ruhestand hinausschieben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschlag.

„Wieder einmal ist nicht die Landesregierung, sondern das Parlament unserer Auffassung gefolgt, dass die Zahlung eines Zuschlags für das Arbeiten über die Altersgrenze hinaus verpflichtend für alle Ressorts sein muss und keine Ermessensfrage sein darf“, sagte dbb Landesschef Wolfgang Ladebeck am 23. November 2018. Entscheidend sei aber, dass die Forderung des dbb Landesbundes erfüllt wurde.

Zuschläge gibt es damit zukünftig nicht nur für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, sondern auch für die Übernahme einer Tätigkeit in Bereichen mit Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Außerdem können Anwärtersonderzuschläge eingeführt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. Mittels Zulagen finanzielle Anreize zu schaffen, ist nach Auffassung des dbb Landesbundes eine längst überfällige Maßnahme. Um im öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu bleiben, müsse die Besoldung aber insgesamt angehoben werden.

Enttäuscht ist der dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung nur den Beamtinnen und Beamten den Differenzbetrag zur abgesenkten Ostbesoldung in 2008 und 2009 nachzahlt, die fristgerecht Widerspruch erhoben beziehungsweise Klage eingereicht haben. „Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, CDU, SPD und Die Grünen, machen wieder einmal Politik nach Kassenlage. Wie schon bei der altersdiskriminierenden Besoldung macht sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch, einen festgestellten Verfassungsverstoß für alle Beamtinnen und Beamten zu beheben. ‚Nur wer klagt, bekommt Recht‘ bestätigt sich zum wiederholten Mal und erschüttert das Vertrauen der loyalen Staatsdiener zu ihrem Dienstherrn aufs Neue“, sagte Ladebeck.

Mecklenburg-Vorpommern

Justiz bleibt beim „Pakt für Sicherheit“ außen vor

Als Teil des „Paktes für Sicherheit“ der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern soll auch die Verordnung für Erschwerniszulagen geändert werden. Der dbb Landesbund hat kritisiert, dass der Justiz-Bereich dabei bisher nicht berücksichtigt wird.

Im Gespräch mit Finanzminister Mathias Brodkorb am 20. November 2018 hob dbb Landeschef Dietmar Knecht die Erhöhung bisheriger Zulagen positiv hervor, konkret die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 51,13 Euro auf 150,00 Euro und die Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte in den Spezialeinheiten (SE-Zulage) von 153,93 Euro auf 300,00 Euro. „Auch die Schaffung völlig neuer Zulagen beispielsweise bei Spezialkräften und Hundeführern wird in den Revieren sehr positiv aufgenommen. Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Gleichzeitig wird das Interesse junger Leute geweckt, sich für einen Job bei der Polizei zu entscheiden“, so Knecht. Allerdings blieben auch hier Fragen hinsichtlich der Dynamisierung, der Ruhegehaltsfähigkeit und der Definition weiterer Erschwernisse offen.

Völlig unterzugehen scheine dagegen der Allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten, bemängelte Knecht. Dort werde in der Regel ebenfalls in Wechselschicht gearbeitet und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien für die Gewährleistung der Sicherheit elementar wichtig. Ihnen stehe nach Meinung des dbb m-v ebenfalls eine Erhöhung der Wechselschichtzulage zu. „Das gebietet schon der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel III unseres Grundgesetzes. Wir gehen davon aus, dass das Justizministerium als das zuständige Ministerium dieses Problem in seiner Stellungnahme ebenfalls anspricht, um das Finanzministerium zu einer anderen Haltung zu bewegen“, betonte der dbb Landesvorsitzende.

Verhandlungsbereit zeigte sich der Minister dagegen bei der Honorierung von Erschwernissen bei den Feuerwehren und der Einführung einer Notfallsanitäterzulage, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits geschehen. Knecht: „Wir freuen uns für alle, die ab dem 1. Januar 2019 von den Verbesserungen profitieren, sehen uns aber auch in der Pflicht, den Prozess weiterer Anreize bis hin zu einer möglichen Neuordnung aller Erschwernisse im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiterzugehen. Eine erste Möglichkeit gibt es bereits in Kürze, wenn es nach einer erfolgreichen Tarifrunde mit den Ländern 2019 um die anschließende Besoldungsübertragung geht.“

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Saarland Landesbesoldung am Rande der Verfassungsmäßigkeit Der dbb saar fordert im Rahmen der Einkommensrunde 2019 das Volumen des Tarifergebnisses zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten zu übertragen. Darüber hinaus fordert er Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung sowie das Ende des Personalabbaus ab 2020. Ewald Linn, Landeschef des dbb, bewertet die anstehende Einkommensrunde als größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst im Saarland und sieht Nachholbedarf für die über 30.000 Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. „Der Besoldungsrückstand gegenüber den Tarifbeschäftigten beträgt mittlerweile 2,6 Prozent und im Besoldungsranking von Bund und Ländern ist das Saarland auf Platz 16 abgerutscht. Da müssen Landesregierung und Landesgesetzgeber dringend etwas zurück ins Lot bringen. Unser gemeinsames Ziel muss auch im Haushaltsnotlageland Saarland ein funktions- und wettbewerbsfähiger öffentlicher Dienst mit gleichwertigen Lebensverhältnissen bleiben. Die Nullrunde 2011 sowie die zeitlichen Verzögerungen der Besoldungsanpassungen haben in den Folgejahren die Landesbesoldung an den Rand der Verfassungsmäßigkeit gebracht. Auch die im Grundgesetz verankerte Umsetzung der Schuldenbremse und die Vereinbarung des Saarlandes mit dem Stabilitätsrat rechtfertigt keine dauerhafte Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung“, so Linn. Die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung wird derzeit – aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Im direkten Besoldungswettbewerb hat das Land Rheinland-Pfalz das Saarland schon überholt. „Wenn Rheinland-Pfalz nunmehr seinen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2019/2020 die Besoldung zusätzlich um vier Prozent erhöht, erhöhen sich die Abstände zur saarländischen Besoldung je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 270 Euro pro Monat. Die Besoldungstabelle des Bundes liegt je nach Besoldungsgruppe monatlich zwischen 130 und 600 Euro höher als im Saarland“, rechnet Linn vor. Zudem könne die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand in Zukunft nur gemeistert werden, wenn genügend gut ausgebildete Nachwuchskräfte und Fachkräfte zur Verfügung stehen, mahnte Linn. „Wenn sich die Berichte über die Mangelwirtschaft des öffentlichen Dienstes weiter häuften, darf sich Vater Staat nicht wundern, wenn sich potenzielle Berufseinsteiger und Fachkräfte dankend anderen Arbeitgebern zuwenden. Die Länder haben hier erheblichen Nachholbedarf. Deshalb müssen sich die Rahmenbedingungen und Bezahlungsstrukturen im öffentlichen Dienst grundlegend verändern“, fordert der dbb-Landeschef. Sachsen-Anhalt Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt, die freiwillig länger arbeiten und ihren Ruhestand hinausschieben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschlag. „Wieder einmal ist nicht die Landesregierung, sondern das Parlament unserer Auffassung gefolgt, dass die Zahlung eines Zuschlags für das Arbeiten über die Altersgrenze hinaus verpflichtend für alle Ressorts sein muss und keine Ermessensfrage sein darf“, sagte dbb Landesschef Wolfgang Ladebeck am 23. November 2018. Entscheidend sei aber, dass die Forderung des dbb Landesbundes erfüllt wurde. Zuschläge gibt es damit zukünftig nicht nur für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, sondern auch für die Übernahme einer Tätigkeit in Bereichen mit Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Außerdem können Anwärtersonderzuschläge eingeführt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. Mittels Zulagen finanzielle Anreize zu schaffen, ist nach Auffassung des dbb Landesbundes eine längst überfällige Maßnahme. Um im öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu bleiben, müsse die Besoldung aber insgesamt angehoben werden. Enttäuscht ist der dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung nur den Beamtinnen und Beamten den Differenzbetrag zur abgesenkten Ostbesoldung in 2008 und 2009 nachzahlt, die fristgerecht Widerspruch erhoben beziehungsweise Klage eingereicht haben. „Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, CDU, SPD und Die Grünen, machen wieder einmal Politik nach Kassenlage. Wie schon bei der altersdiskriminierenden Besoldung macht sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch, einen festgestellten Verfassungsverstoß für alle Beamtinnen und Beamten zu beheben. ‚Nur wer klagt, bekommt Recht‘ bestätigt sich zum wiederholten Mal und erschüttert das Vertrauen der loyalen Staatsdiener zu ihrem Dienstherrn aufs Neue“, sagte Ladebeck. Mecklenburg-Vorpommern Justiz bleibt beim „Pakt für Sicherheit“ außen vor Als Teil des „Paktes für Sicherheit“ der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern soll auch die Verordnung für Erschwerniszulagen geändert werden. Der dbb Landesbund hat kritisiert, dass der Justiz-Bereich dabei bisher nicht berücksichtigt wird. Im Gespräch mit Finanzminister Mathias Brodkorb am 20. November 2018 hob dbb Landeschef Dietmar Knecht die Erhöhung bisheriger Zulagen positiv hervor, konkret die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 51,13 Euro auf 150,00 Euro und die Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte in den Spezialeinheiten (SE-Zulage) von 153,93 Euro auf 300,00 Euro. „Auch die Schaffung völlig neuer Zulagen beispielsweise bei Spezialkräften und Hundeführern wird in den Revieren sehr positiv aufgenommen. Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Gleichzeitig wird das Interesse junger Leute geweckt, sich für einen Job bei der Polizei zu entscheiden“, so Knecht. Allerdings blieben auch hier Fragen hinsichtlich der Dynamisierung, der Ruhegehaltsfähigkeit und der Definition weiterer Erschwernisse offen. Völlig unterzugehen scheine dagegen der Allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten, bemängelte Knecht. Dort werde in der Regel ebenfalls in Wechselschicht gearbeitet und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien für die Gewährleistung der Sicherheit elementar wichtig. Ihnen stehe nach Meinung des dbb m-v ebenfalls eine Erhöhung der Wechselschichtzulage zu. „Das gebietet schon der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel III unseres Grundgesetzes. Wir gehen davon aus, dass das Justizministerium als das zuständige Ministerium dieses Problem in seiner Stellungnahme ebenfalls anspricht, um das Finanzministerium zu einer anderen Haltung zu bewegen“, betonte der dbb Landesvorsitzende. Verhandlungsbereit zeigte sich der Minister dagegen bei der Honorierung von Erschwernissen bei den Feuerwehren und der Einführung einer Notfallsanitäterzulage, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits geschehen. Knecht: „Wir freuen uns für alle, die ab dem 1. Januar 2019 von den Verbesserungen profitieren, sehen uns aber auch in der Pflicht, den Prozess weiterer Anreize bis hin zu einer möglichen Neuordnung aller Erschwernisse im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiterzugehen. Eine erste Möglichkeit gibt es bereits in Kürze, wenn es nach einer erfolgreichen Tarifrunde mit den Ländern 2019 um die anschließende Besoldungsübertragung geht.“

Namen und Nachrichten

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, die Landesschülervertretung Thüringen, die Landeselternvertretung Thüringen sowie weitere Gewerkschaften haben am 23. November 2018 einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung gerichtet: Mit einem Nachtragshaushalt sollen dringend benötigte, zusätzliche, unbefristete Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen eingerichtet werden. Nur so könne der Unterrichtsausfall wirksam bekämpft und die versprochene Unterrichtsgarantie in Ansätzen umgesetzt werden.

Bisher ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Fußballstadien nur eine Ordnungswidrigkeit – das soll sich nach dem Willen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ändern. Auch Länder wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind bereits dafür, dass es sich künftig um eine Straftat handeln soll. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte der Zeitung „Die Welt“ am 29. November 2018: „Es kann nicht sein, dass es gewaltbereiten Fußball-Chaoten immer wieder gelingt, gefährliche Bengalos und Pyrotechnik ins Stadion zu schmuggeln und sie dort unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen abzufackeln.“ Er begrüße deswegen den hessischen Vorstoß, das Zünden von Pyrotechnik in größeren Menschenmengen mit bis zu einem Jahr Haft zu bestrafen. „Eine solche abschreckende Wirkung ist notwendig. Denn leider verstehen solche Fußball-Rowdys keine andere Sprache mehr. Wenn die Vereine an ihre Grenzen kommen, helfen eben nur konsequente Strafen.“

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), hat am 20. November 2018 mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) über aktuelle Entwicklungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beraten. Einigkeit bestand darüber, dass die Personalausstattung bei der FKS zu gering ist, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten. Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedürfe es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. In diesem Zusammenhang müsse auch der automatisierte Datenaustausch und -abruf mit den bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Sollleistungsbetrug beteiligten Behörden weiterentwickelt werden.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, die Landesschülervertretung Thüringen, die Landeselternvertretung Thüringen sowie weitere Gewerkschaften haben am 23. November 2018 einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung gerichtet: Mit einem Nachtragshaushalt sollen dringend benötigte, zusätzliche, unbefristete Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen eingerichtet werden. Nur so könne der Unterrichtsausfall wirksam bekämpft und die versprochene Unterrichtsgarantie in Ansätzen umgesetzt werden. Bisher ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Fußballstadien nur eine Ordnungswidrigkeit – das soll sich nach dem Willen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ändern. Auch Länder wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind bereits dafür, dass es sich künftig um eine Straftat handeln soll. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte der Zeitung „Die Welt“ am 29. November 2018: „Es kann nicht sein, dass es gewaltbereiten Fußball-Chaoten immer wieder gelingt, gefährliche Bengalos und Pyrotechnik ins Stadion zu schmuggeln und sie dort unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen abzufackeln.“ Er begrüße deswegen den hessischen Vorstoß, das Zünden von Pyrotechnik in größeren Menschenmengen mit bis zu einem Jahr Haft zu bestrafen. „Eine solche abschreckende Wirkung ist notwendig. Denn leider verstehen solche Fußball-Rowdys keine andere Sprache mehr. Wenn die Vereine an ihre Grenzen kommen, helfen eben nur konsequente Strafen.“ Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), hat am 20. November 2018 mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) über aktuelle Entwicklungen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beraten. Einigkeit bestand darüber, dass die Personalausstattung bei der FKS zu gering ist, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten. Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedürfe es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. In diesem Zusammenhang müsse auch der automatisierte Datenaustausch und -abruf mit den bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Sollleistungsbetrug beteiligten Behörden weiterentwickelt werden.

 

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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