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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 31 vom 18. Oktober 2018

Inhaltsverzeichnis

Remonstration
   Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal
Denunzieren von Lehrern
   Schulen: dbb und Kultusminister kritisieren AfD-Online-Portale
dbb bundesfrauenvertretung
   Digitaler Wandel: Chancengleichheit entscheidend für Erfolg
dbb Jugend
   Unterwegs im Bundestag: Öffentlichen Dienst attraktiver machen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Sachsen-Anhalt
     Amtsangemessene Alimentation: Keine Anträge für 2018 notwendig
   Verband Bildung und Erziehung (VBE) & Deutscher Philologenverband (DPhV)
     Mangel an Lehrkräften: Kultusminister sollen endlich handeln
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     Neue Planstellen beim Zoll: Jetzt geht es um die Ausbildung
   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
     Steuergerechtigkeit auch beim Internethandel herstellen
   Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)
     Absage an Privatisierungen im Rüstungsbereich
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 31 vom 18. Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis Remonstration   Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegalDenunzieren von Lehrern   Schulen: dbb und Kultusminister kritisieren AfD-Online-Portaledbb bundesfrauenvertretung   Digitaler Wandel: Chancengleichheit entscheidend für Erfolgdbb Jugend   Unterwegs im Bundestag: Öffentlichen Dienst attraktiver machenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Sachsen-Anhalt     Amtsangemessene Alimentation: Keine Anträge für 2018 notwendig   Verband Bildung und Erziehung (VBE) & Deutscher Philologenverband (DPhV)     Mangel an Lehrkräften: Kultusminister sollen endlich handeln   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     Neue Planstellen beim Zoll: Jetzt geht es um die Ausbildung   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)     Steuergerechtigkeit auch beim Internethandel herstellen   Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)     Absage an Privatisierungen im RüstungsbereichNamen und Nachrichten

Remonstration

Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal

In einem Gastkommentar für den Behörden Spiegel (Oktober 2018) hat dbb Chef Ulrich Silberbach erneut auf die Bedeutung eines in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannten Aspekts des Beamtentums hingewiesen: Das Recht und die Pflicht zur Remonstration.

Grundsätzlich tragen Beamtinnen und Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen. Haben sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung, müssen sie remonstrieren. Das bedeutet: Die Bedenken müssen zunächst bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten vorgebracht werden. Bleibt diese/r bei der Anordnung, muss sich die Beamtin oder der Beamte an die/den nächst höhere/n Vorgesetzte/n wenden. Wird die Weisung auch von dieser Stelle bestätigt, muss sie ausgeführt werden. Verweigert werden darf das nur, wenn die Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

„Die Remonstration ist nicht nur Recht, sondern Pflicht für jede Beamtin und jeden Beamten in Deutschland“, stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, ein „blindfolgendes Beamtentum“ sei nicht gewollt. Gleichzeitig wies Silberbach darauf hin: „Inwieweit Beamtinnen und Beamte dieser Pflicht nachkommen und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Es gehört zum Wesensgehalt der Remonstration, dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt. Remonstrierende Beamte suchen nicht die Öffentlichkeit. Sie dürfen sich nicht einmal dazu bekennen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung verbietet es, die Remonstration auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen.“

Daher sei es notwendig, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen besser abzusichern. „Der gleiche Vorgesetzte, gegen den ein Beamter gegebenenfalls remonstriert hat, schreibt möglicherweise dessen nächste Beurteilung“, gab Silberbach zu bedenken. Dem könne etwa durch „ein flächendeckendes System von Ombudsleuten oder anderen Schutzmerchanismen“ entgegengewirkt werden. „Es gibt bereits Verwaltungen und Ministerien, wie das Bundesministerium des Inneren, die hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Dort könnten Beamtinnen und Beamte bei schwerwiegenden Verstößen anonym einen Ombudsmann einschalten. „Es wäre sicher hilfreich, solche Korrekturmechanismen auch in anderen Fallkonstellationen zur Verfügung zu haben. Das würde zum einen die strukturelle Selbstkontrolle im öffentlichen Dienst stärken und es zum anderen Beamtinnen und Beamten erleichtern, ihrer Remonstrationspflicht im Bedarfsfall auch wirklich nachzukommen.“

  Click to listen highlighted text! Remonstration Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal In einem Gastkommentar für den Behörden Spiegel (Oktober 2018) hat dbb Chef Ulrich Silberbach erneut auf die Bedeutung eines in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannten Aspekts des Beamtentums hingewiesen: Das Recht und die Pflicht zur Remonstration. Grundsätzlich tragen Beamtinnen und Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen. Haben sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung, müssen sie remonstrieren. Das bedeutet: Die Bedenken müssen zunächst bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten vorgebracht werden. Bleibt diese/r bei der Anordnung, muss sich die Beamtin oder der Beamte an die/den nächst höhere/n Vorgesetzte/n wenden. Wird die Weisung auch von dieser Stelle bestätigt, muss sie ausgeführt werden. Verweigert werden darf das nur, wenn die Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet. „Die Remonstration ist nicht nur Recht, sondern Pflicht für jede Beamtin und jeden Beamten in Deutschland“, stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, ein „blindfolgendes Beamtentum“ sei nicht gewollt. Gleichzeitig wies Silberbach darauf hin: „Inwieweit Beamtinnen und Beamte dieser Pflicht nachkommen und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Es gehört zum Wesensgehalt der Remonstration, dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt. Remonstrierende Beamte suchen nicht die Öffentlichkeit. Sie dürfen sich nicht einmal dazu bekennen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung verbietet es, die Remonstration auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen.“ Daher sei es notwendig, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen besser abzusichern. „Der gleiche Vorgesetzte, gegen den ein Beamter gegebenenfalls remonstriert hat, schreibt möglicherweise dessen nächste Beurteilung“, gab Silberbach zu bedenken. Dem könne etwa durch „ein flächendeckendes System von Ombudsleuten oder anderen Schutzmerchanismen“ entgegengewirkt werden. „Es gibt bereits Verwaltungen und Ministerien, wie das Bundesministerium des Inneren, die hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Dort könnten Beamtinnen und Beamte bei schwerwiegenden Verstößen anonym einen Ombudsmann einschalten. „Es wäre sicher hilfreich, solche Korrekturmechanismen auch in anderen Fallkonstellationen zur Verfügung zu haben. Das würde zum einen die strukturelle Selbstkontrolle im öffentlichen Dienst stärken und es zum anderen Beamtinnen und Beamten erleichtern, ihrer Remonstrationspflicht im Bedarfsfall auch wirklich nachzukommen.“

Denunzieren von Lehrern

Schulen: dbb und Kultusminister kritisieren AfD-Online-Portale

Ausdrücklich begrüßt hat der dbb die eindeutige Positionierung der Kultusministerkonferenz gegen die von mehreren AfD-Landesverbänden eingerichteten Onlineplattformen zur Denunzierung von angeblich politisch nicht neutral agierenden Lehrerinnen und Lehrern.

„Es ist richtig und wichtig, dass alle 16 obersten Dienstherrn der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland klar und deutlich formuliert haben, was von bereits eingerichteten oder geplanten AfD-Online-Portalen und der damit verbundenen Aufforderung zum Anschwärzen von angeblich politisch nicht neutral agierenden Lehrerinnen und Lehrern zu halten ist: Gar nichts“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach anlässlich der Kultusministerkonferenz (KMK) am 12. Oktober 2018 in Berlin. Dort hatten sich die Kultusminister auf eine noch stärkere Verankerung der Demokratie- und Menschenrechtsbildung in Unterricht und Schulalltag verständigt und sich ebenso wie der dbb gegen die AfD-Portale positioniert.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter: „Aus aktuellem Anlass wenden wir uns entschieden gegen Internetportale, in denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte wegen vermeintlicher parteipolitischer Einflussnahme denunzieren sollen. Das führt im Ergebnis zu einer Vergiftung des Schulklimas. Wir sehen es vielmehr als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe an, Lehrkräfte in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit im Sinne des Grundgesetzes zu unterstützen.“

Eine besondere Herausforderung für die Schulen seien ausgrenzende, menschenverachtende und antidemokratische Grundpositionen. „Zur Demokratiebildung gehört auch zu vermitteln, dass es einen nicht verhandelbaren Kernbestand unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Dazu zählen die Menschenwürde und die Menschenrechte, die Grundrechte, Pluralismus, Gewaltenteilung, die Meinungsfreiheit oder eine unabhängige Justiz. Schule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler Demokratie als ständige Gestaltungsaufgabe wahrnehmen und erleben können. Dazu gehört der Umgang mit Vielfalt genauso wie die Förderung von Empathie, Respekt, Achtung und Toleranz“, so Holter.

Die Ablehnung des dbb gegen die wachsende Zahl der AfD-Online-Portale, über die Schüler und Eltern kritische Äußerungen von Lehrern zur Partei melden können, hatte dbb Chef Ulrich Silberbach bereits zuvor zum Ausdruck gebracht und ein politisches Signal vom Treffen der Bildungsminister gefordert. „Die Pranger-Methode halte ich für ein mittelalterliches Instrument. Das wird von uns abgelehnt. Ich erwarte, dass sich die Kultusministerkonferenz mit dem Thema auseinandersetzt und eine klare Botschaft sendet, dass die Kultusminister einen solchen Pranger ablehnen und dass Schüler nicht zum Anschwärzen ihrer Lehrer aufgerufen werden sollten“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Ausgabe vom 11. Oktober 2018).

  Click to listen highlighted text! Denunzieren von Lehrern Schulen: dbb und Kultusminister kritisieren AfD-Online-Portale Ausdrücklich begrüßt hat der dbb die eindeutige Positionierung der Kultusministerkonferenz gegen die von mehreren AfD-Landesverbänden eingerichteten Onlineplattformen zur Denunzierung von angeblich politisch nicht neutral agierenden Lehrerinnen und Lehrern. „Es ist richtig und wichtig, dass alle 16 obersten Dienstherrn der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland klar und deutlich formuliert haben, was von bereits eingerichteten oder geplanten AfD-Online-Portalen und der damit verbundenen Aufforderung zum Anschwärzen von angeblich politisch nicht neutral agierenden Lehrerinnen und Lehrern zu halten ist: Gar nichts“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach anlässlich der Kultusministerkonferenz (KMK) am 12. Oktober 2018 in Berlin. Dort hatten sich die Kultusminister auf eine noch stärkere Verankerung der Demokratie- und Menschenrechtsbildung in Unterricht und Schulalltag verständigt und sich ebenso wie der dbb gegen die AfD-Portale positioniert. Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter: „Aus aktuellem Anlass wenden wir uns entschieden gegen Internetportale, in denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte wegen vermeintlicher parteipolitischer Einflussnahme denunzieren sollen. Das führt im Ergebnis zu einer Vergiftung des Schulklimas. Wir sehen es vielmehr als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe an, Lehrkräfte in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit im Sinne des Grundgesetzes zu unterstützen.“ Eine besondere Herausforderung für die Schulen seien ausgrenzende, menschenverachtende und antidemokratische Grundpositionen. „Zur Demokratiebildung gehört auch zu vermitteln, dass es einen nicht verhandelbaren Kernbestand unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Dazu zählen die Menschenwürde und die Menschenrechte, die Grundrechte, Pluralismus, Gewaltenteilung, die Meinungsfreiheit oder eine unabhängige Justiz. Schule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler Demokratie als ständige Gestaltungsaufgabe wahrnehmen und erleben können. Dazu gehört der Umgang mit Vielfalt genauso wie die Förderung von Empathie, Respekt, Achtung und Toleranz“, so Holter. Die Ablehnung des dbb gegen die wachsende Zahl der AfD-Online-Portale, über die Schüler und Eltern kritische Äußerungen von Lehrern zur Partei melden können, hatte dbb Chef Ulrich Silberbach bereits zuvor zum Ausdruck gebracht und ein politisches Signal vom Treffen der Bildungsminister gefordert. „Die Pranger-Methode halte ich für ein mittelalterliches Instrument. Das wird von uns abgelehnt. Ich erwarte, dass sich die Kultusministerkonferenz mit dem Thema auseinandersetzt und eine klare Botschaft sendet, dass die Kultusminister einen solchen Pranger ablehnen und dass Schüler nicht zum Anschwärzen ihrer Lehrer aufgerufen werden sollten“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Ausgabe vom 11. Oktober 2018).

dbb bundesfrauenvertretung

Digitaler Wandel: Chancengleichheit entscheidend für Erfolg

Frauen sind die innovationstreibenden Kräfte, wenn es darum geht, den digitalen Wandel im Sinne eines starken Miteinanders zu gestalten. Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen wird die Chancengleichheit damit zum entscheidenden Faktor. Das stellte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer in einem Gastbeitrag im Behördenspiegel (Oktober 2018) heraus.

„Für berufstätige Mütter ist der digitale Wandel – mit all seinen Möglichkeiten zum mobilen und flexiblen Arbeiten – mit großen Hoffnungen auf bessere berufliche Entwicklung verbunden“, so Wildfeuer. Frauen bildeten nicht nur die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sie verfügten im Schnitt auch über die besseren Abschlüsse und Qualifikationen. „Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt auf, dass gerade diese jungen, gut ausgebildeten Frauen im Vorteil gegenüber den jungen Männern ihrer Generation sind.“ Wandlungsprozesse bewältigten sie erfolgreicher und, wo starre Strukturen aufbrechen, seien Frauen in der Pole-Position, in einflussreiche Positionen vorzudringen.

Flexible und mobile Arbeitsmöglichkeiten stünden jedoch im Konflikt mit den Organisationsformen und der noch immer vorherrschenden „Präsenzkultur“ in den Verwaltungen, die auf dem im analogen Zeitalter etablierten Ideal des – in der Regel männlichen – „Vollzeitbeschäftigten“ basiere. „Damit gerät das zugrundeliegende Paradigma der ‚männlichen‘ Führungskultur in die Kritik. Auch die Verwaltungen geraten hier unter Druck“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Für eine erfolgreiche Bewältigung der digitalen Transformation müsse neben einer funktionstüchtigen und sicheren IT-Infrastruktur auch eine gendersensible Verwaltungskultur etabliert werden, die von einem kommunikativen, durchlässigen, teamorientierten und integrativen Führungsstil getragen werde, folgert Wildfeuer. Leitbegriffe seien hier Verantwortung, Vertrauen und Ermächtigung. „Die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nehmen den verantwortungsvollen Umgang mit zeitlich und räumlich flexiblem Arbeiten als große Chance wahr, den digitalen Umbruch zu bewältigen. Die Abkehr von der Präsenzkultur hin zur Ergebniskultur erfordert einen Wandel der Leistungskultur. Die handelnden Personen müssen in den Fokus gerückt werden. Der Kulturwandel wird damit Mittel zum Zweck: um der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes im Sinne einer gleichberechtigten Arbeitswelt und eines ‚starken Staates‘ auch im digitalen Zeitalter gerecht zu werden.“

  Click to listen highlighted text! dbb bundesfrauenvertretung Digitaler Wandel: Chancengleichheit entscheidend für Erfolg Frauen sind die innovationstreibenden Kräfte, wenn es darum geht, den digitalen Wandel im Sinne eines starken Miteinanders zu gestalten. Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen wird die Chancengleichheit damit zum entscheidenden Faktor. Das stellte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer in einem Gastbeitrag im Behördenspiegel (Oktober 2018) heraus. „Für berufstätige Mütter ist der digitale Wandel – mit all seinen Möglichkeiten zum mobilen und flexiblen Arbeiten – mit großen Hoffnungen auf bessere berufliche Entwicklung verbunden“, so Wildfeuer. Frauen bildeten nicht nur die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sie verfügten im Schnitt auch über die besseren Abschlüsse und Qualifikationen. „Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt auf, dass gerade diese jungen, gut ausgebildeten Frauen im Vorteil gegenüber den jungen Männern ihrer Generation sind.“ Wandlungsprozesse bewältigten sie erfolgreicher und, wo starre Strukturen aufbrechen, seien Frauen in der Pole-Position, in einflussreiche Positionen vorzudringen. Flexible und mobile Arbeitsmöglichkeiten stünden jedoch im Konflikt mit den Organisationsformen und der noch immer vorherrschenden „Präsenzkultur“ in den Verwaltungen, die auf dem im analogen Zeitalter etablierten Ideal des – in der Regel männlichen – „Vollzeitbeschäftigten“ basiere. „Damit gerät das zugrundeliegende Paradigma der ‚männlichen‘ Führungskultur in die Kritik. Auch die Verwaltungen geraten hier unter Druck“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Für eine erfolgreiche Bewältigung der digitalen Transformation müsse neben einer funktionstüchtigen und sicheren IT-Infrastruktur auch eine gendersensible Verwaltungskultur etabliert werden, die von einem kommunikativen, durchlässigen, teamorientierten und integrativen Führungsstil getragen werde, folgert Wildfeuer. Leitbegriffe seien hier Verantwortung, Vertrauen und Ermächtigung. „Die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nehmen den verantwortungsvollen Umgang mit zeitlich und räumlich flexiblem Arbeiten als große Chance wahr, den digitalen Umbruch zu bewältigen. Die Abkehr von der Präsenzkultur hin zur Ergebniskultur erfordert einen Wandel der Leistungskultur. Die handelnden Personen müssen in den Fokus gerückt werden. Der Kulturwandel wird damit Mittel zum Zweck: um der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes im Sinne einer gleichberechtigten Arbeitswelt und eines ‚starken Staates‘ auch im digitalen Zeitalter gerecht zu werden.“

dbb jugend

Unterwegs im Bundestag: Öffentlichen Dienst attraktiver machen

Um die Herausforderungen für Deutschlands öffentlichen Dienst ging es bei den Gesprächen, die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 17. Oktober 2018 im Bundestag mit dessen Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) und dem Abgeordneten Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) führte.

Pau unterstützte die dbb jugend in ihrer Forderung, den öffentlichen Dienst attraktiver für die Beschäftigten und insbesondere den Berufsnachwuchs zu gestalten. Dazu gehörten beispielsweise verlässliche Perspektiven, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und günstiger Wohnraum vor allem in hochpreisigen Ballungsräumen, erläuterte die dbb jugend Vorsitzende Herrmann.

Über die Tatsache, dass es im öffentlichen Dienst noch zu oft an einer nachhaltigen Personalbedarfsplanung fehlt, war sich Herrmann mit Sven-Christian Kindler, dem haushaltspolitischen Sprecher der Grünen- Bundestagsfraktion, einig. Auch die Tatsache, dass neue Stellen beispielsweise in Bundesministerien häufig nicht im Mittelbau, sondern in der Führung – als Beispiel wurde die Staatssekretäre-Situation im Bundesinnenministerium diskutiert – besetzt würden, sei problematisch.

  Click to listen highlighted text! dbb jugend Unterwegs im Bundestag: Öffentlichen Dienst attraktiver machen Um die Herausforderungen für Deutschlands öffentlichen Dienst ging es bei den Gesprächen, die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 17. Oktober 2018 im Bundestag mit dessen Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) und dem Abgeordneten Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) führte. Pau unterstützte die dbb jugend in ihrer Forderung, den öffentlichen Dienst attraktiver für die Beschäftigten und insbesondere den Berufsnachwuchs zu gestalten. Dazu gehörten beispielsweise verlässliche Perspektiven, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und günstiger Wohnraum vor allem in hochpreisigen Ballungsräumen, erläuterte die dbb jugend Vorsitzende Herrmann. Über die Tatsache, dass es im öffentlichen Dienst noch zu oft an einer nachhaltigen Personalbedarfsplanung fehlt, war sich Herrmann mit Sven-Christian Kindler, dem haushaltspolitischen Sprecher der Grünen- Bundestagsfraktion, einig. Auch die Tatsache, dass neue Stellen beispielsweise in Bundesministerien häufig nicht im Mittelbau, sondern in der Führung – als Beispiel wurde die Staatssekretäre-Situation im Bundesinnenministerium diskutiert – besetzt würden, sei problematisch.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Sachsen-Anhalt

Amtsangemessene Alimentation: Keine Anträge für 2018 notwendig

Für das Jahr 2018 müssen Beamtinnen und Beamte erneut keinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen. Das hat Finanzminister André Schröder mitgeteilt.

„Wenn sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zur Besoldung in Sachsen- Anhalt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf und damit die Pflicht zur Nachzahlung ergibt, werden aufgrund der Zusage auf der Bezügemitteilung im Dezember 2015 alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger so behandelt, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Nach der Rechtsprechung zur zeitnahen Geltendmachung gilt diese Zusage fort und macht eine erneute Geltendmachung in 2018 entbehrlich. Es ist daher nicht erforderlich, einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation in diesem Jahr einzulegen“, zitierte der dbb Landesbund Schröder am 11. Oktober 2018.

Der Finanzminister hat aber darauf hingewiesen, dass die Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betrifft, die beim Bundesverfassungsgericht durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Mai 2017 (AZ.: 3 K 4913/14) anhängig ist.

Verband Bildung und Erziehung (VBE) & Deutscher Philologenverband (DPhV)

Mangel an Lehrkräften: Kultusminister sollen endlich handeln

Nach Medienberichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland rechnet die Kultusministerkonferenz (KMK) damit, dass durchschnittlich jährlich 32.000 Lehrkräften eingestellt werden müssen. Dieser Bedarf könne durch die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen jedoch nicht gedeckt werden. Mehrere hundert Stellen jährlich blieben dann unbesetzt, besonders an Grundschulen und beruflichen Schulen werden Engpässe erwartet.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, sagte dazu: „Positiv ist, dass nun auch dem letzten Kultusministerium offenbar wird, dass es einen immensen Bedarf an originär ausgebildeten Lehrkräften gibt. Wir sind allerdings äußerst skeptisch, ob die heute vorgelegten Zahlen den tatsächlichen Bedingungen gerecht werden. Andere Prognosen zeigen (trotz der Modellannahme der Beibehaltung des Status quo) deutlich höhere Bedarfe, zumal der genannte Lehrkräftemehrbedarf schon aufgrund steigender Geburtenzahlen und hoher Pensionierungszahlen zu erklären ist. Wir fragen uns aber, wann genau die Kultusministerien damit beginnen, die Bedarfe für die an Schule gestellten Herausforderungen einzurechnen. Eine den Status quo als Basis nehmende Modellrechnung verkennt die Realität an den Schulen. Die Lehrkräfte arbeiten am Limit, weil jetzt schon Stellen nicht besetzt werden können, Seiteneinsteigende unterstützt werden müssen und die Lehrkräfte immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Inklusion, Integration, Digitalisierung und Ausbau des Ganztags stellen hohe Anforderungen an Schule, die mit dem momentanen Personalschlüssel nicht bewältigbar sind. Die Lehrkräfte brauchen eine klare Perspektive, dass sich die momentane Situation wieder entspannen wird. Dafür braucht es dringend kleinere Lerngruppen, insbesondere, wenn Kinder mit Beeinträchtigungen oder geflüchtete Kinder inkludiert werden sollen. Da der Lehrermarkt leergefegt ist, müssen Lehrkräfte durch die Unterstützung multiprofesioneller Teams entlastet werden. Seiteneinsteigende, die den akuten Lehrermangel lindern sollen, müssen mindestens halbjährig vorqualifiziert und anschließend angemessen weiterqualifiziert werden.“

Der Deutsche Philologenverband stellte angesichts der Zahlen einen eigenen Plan vor. Demnach sollen die Ministerpräsidenten mit den Bildungsministern der Länder einen „Runden Tisch zur qualitätsbewussten Behebung des Lehrkräftemangels“ durchführen. Die KMK müsse die Schülerzahlstatistiken jährlich kontrollieren und entsprechend den länder- und schulartspezifischen Lehrkräftebedarf analysieren. Auf dieser Basis sollen die Länder dann erstens jeweils 10 Prozent mehr Studienplätze für die jeweiligen Lehrämter ein richten als erforderlich (da nicht jeder Lehramtsstudent nach abgeschlossenem Studium in ein Referendariat geht) und zweitens entsprechend ausreichend Referendariatsplätze zur Verfügung stellen (und diese natürlich auch besetzen). Ferner sollen die Bildungsminister einen Einstellungskorridor für die jeweils jahrgangsbesten Referendare in jedem Fach einrichten – unabhängig, ob sie in ihrem jeweiligen Fach aktuell gebraucht werden oder nicht. Zudem soll es für Mangelfächer im Lehramt, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, spezielle Stipendien geben. Quer- und Seiteneinsteiger müssten kriterienbasiert ausgewählt und jeweils unterschiedlich sehr gut nachqualifiziert werden.

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Neue Planstellen beim Zoll: Jetzt geht es um die Ausbildung

6.000 zusätzliche Planstellen für den Zoll – diesen deutlichen Zuwachs haben BDZ und der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestags in enger Kooperation durchgesetzt. Nun müssen die Stellen besetzt und die Aus- und Fortbildungseinrichtungen entsprechend gestärkt werden. Darauf haben BDZ Vertreter bei der Personalrätekonferenz vom 8. bis 10. Oktober 2018 in Kassel aufmerksam gemacht.

Die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen zur Personalgewinnung war auch Thema einer Podiumsdiskussion, die der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes mit der Präsidentin der Generalzolldirektion und einer Vertreterin des Bundesfinanzministeriums führte. Zuvor hatte bereits der stellvertretende BDZ Chef Thomas Liebel die Notwendigkeit verdeutlicht, die Altersstruktur zu verjüngen: Etwa 40 Prozent der Beschäftigten werden demnach in den nächsten 15 Jahren ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Gleichzeitig müssten mehr und komplexere Aufgaben übernommen werden, beispielsweise im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie in der Zollabfertigung, insbesondere mit Blick auf das geplante Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäische Union (EU).

Zudem werde die Bundesfinanzverwaltung künftig zahlreiche IT-Projekte begleiten, sowohl auf europäischer Ebene (wiederum auch im Zusammenhang mit dem Brexit) als auch im nationalen Rahmen, wie bei der Konsolidierung polizeilicher Datenbanken im Rahmen von „Polizei 2020“. Dadurch werde ebenfalls zusätzlicher Schulungsbedarf entstehen.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Steuergerechtigkeit auch beim Internethandel herstellen

Im Finanzausschuss des Bundestages wurden am 15. Oktober 2018 neue Regeln für den Handel mit Waren im Internet diskutiert. Der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler begrüßte die Pläne.

Gegenstand der Anhörung war das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Der namensgebende Kern des Entwurfs sieht im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowohl Haftungsregelungen als auch besondere Vorhalte- und Vorlagepflichten für Betreiber von Online- Marktplätzen vor.

„Die geplante Änderung des UStG ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den sogenannten ,China-Handel‘ auf Plattformen wie Ebay und Amazon“, so Eigenthaler. Er erwarte von diesem Gesetz eine „heilsame Präventivwirkung“ sowie zahlreiche steuerliche Neuanmeldungen. Der DSTG Chef hob hervor, dass man den Handel nicht unterbinden, aber den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung durchsetzen und damit mehr Steuergerechtigkeit herstellen wolle.

Gleichzeitig werde die geplante UStG-Änderung auch einige inländische Händler enttarnen, die sich bislang nur als Privatpersonen („Nichtunternehmer“) auf Onlinehandelsplattformen angemeldet, aber bereits die Schwelle zum steuerlich relevanten unternehmerischen Handel überschritten haben.

Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)

Absage an Privatisierungen im Rüstungsbereich

Wolfgang Hellmich, der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag hat am 13. Oktober 2018 hat Überlegungen zur Privatisierung des Rüstungsbereichs der Bundeswehr eine Absage erteilt. Der VBB begrüßte die Aussage.

Die Beschaffung von Rüstungsgütern sei eine staatliche Aufgabe, erklärte Hellmich bei den „Petersberger Gesprächen zur Sicherheit“ in Königswinter. Die Aufgabe sei von Beamten und Soldaten wahrzunehmen, die auf den Staat vereidigt seien, und nicht von privaten Dienstleistern. Der VBB teilte außerdem die Einschätzung des Abgeordneten, dass größere Umorganisationen unterbleiben müssten. Sie würden zu einer weiteren Belastung des Beschaffungswesens der Bundeswehr führen, ohne Aussicht auf schnelle Erfolge.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Sachsen-Anhalt Amtsangemessene Alimentation: Keine Anträge für 2018 notwendig Für das Jahr 2018 müssen Beamtinnen und Beamte erneut keinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen. Das hat Finanzminister André Schröder mitgeteilt. „Wenn sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zur Besoldung in Sachsen- Anhalt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf und damit die Pflicht zur Nachzahlung ergibt, werden aufgrund der Zusage auf der Bezügemitteilung im Dezember 2015 alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger so behandelt, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Nach der Rechtsprechung zur zeitnahen Geltendmachung gilt diese Zusage fort und macht eine erneute Geltendmachung in 2018 entbehrlich. Es ist daher nicht erforderlich, einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation in diesem Jahr einzulegen“, zitierte der dbb Landesbund Schröder am 11. Oktober 2018. Der Finanzminister hat aber darauf hingewiesen, dass die Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betrifft, die beim Bundesverfassungsgericht durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Mai 2017 (AZ.: 3 K 4913/14) anhängig ist. Verband Bildung und Erziehung (VBE) & Deutscher Philologenverband (DPhV) Mangel an Lehrkräften: Kultusminister sollen endlich handeln Nach Medienberichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland rechnet die Kultusministerkonferenz (KMK) damit, dass durchschnittlich jährlich 32.000 Lehrkräften eingestellt werden müssen. Dieser Bedarf könne durch die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen jedoch nicht gedeckt werden. Mehrere hundert Stellen jährlich blieben dann unbesetzt, besonders an Grundschulen und beruflichen Schulen werden Engpässe erwartet. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, sagte dazu: „Positiv ist, dass nun auch dem letzten Kultusministerium offenbar wird, dass es einen immensen Bedarf an originär ausgebildeten Lehrkräften gibt. Wir sind allerdings äußerst skeptisch, ob die heute vorgelegten Zahlen den tatsächlichen Bedingungen gerecht werden. Andere Prognosen zeigen (trotz der Modellannahme der Beibehaltung des Status quo) deutlich höhere Bedarfe, zumal der genannte Lehrkräftemehrbedarf schon aufgrund steigender Geburtenzahlen und hoher Pensionierungszahlen zu erklären ist. Wir fragen uns aber, wann genau die Kultusministerien damit beginnen, die Bedarfe für die an Schule gestellten Herausforderungen einzurechnen. Eine den Status quo als Basis nehmende Modellrechnung verkennt die Realität an den Schulen. Die Lehrkräfte arbeiten am Limit, weil jetzt schon Stellen nicht besetzt werden können, Seiteneinsteigende unterstützt werden müssen und die Lehrkräfte immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Inklusion, Integration, Digitalisierung und Ausbau des Ganztags stellen hohe Anforderungen an Schule, die mit dem momentanen Personalschlüssel nicht bewältigbar sind. Die Lehrkräfte brauchen eine klare Perspektive, dass sich die momentane Situation wieder entspannen wird. Dafür braucht es dringend kleinere Lerngruppen, insbesondere, wenn Kinder mit Beeinträchtigungen oder geflüchtete Kinder inkludiert werden sollen. Da der Lehrermarkt leergefegt ist, müssen Lehrkräfte durch die Unterstützung multiprofesioneller Teams entlastet werden. Seiteneinsteigende, die den akuten Lehrermangel lindern sollen, müssen mindestens halbjährig vorqualifiziert und anschließend angemessen weiterqualifiziert werden.“ Der Deutsche Philologenverband stellte angesichts der Zahlen einen eigenen Plan vor. Demnach sollen die Ministerpräsidenten mit den Bildungsministern der Länder einen „Runden Tisch zur qualitätsbewussten Behebung des Lehrkräftemangels“ durchführen. Die KMK müsse die Schülerzahlstatistiken jährlich kontrollieren und entsprechend den länder- und schulartspezifischen Lehrkräftebedarf analysieren. Auf dieser Basis sollen die Länder dann erstens jeweils 10 Prozent mehr Studienplätze für die jeweiligen Lehrämter ein richten als erforderlich (da nicht jeder Lehramtsstudent nach abgeschlossenem Studium in ein Referendariat geht) und zweitens entsprechend ausreichend Referendariatsplätze zur Verfügung stellen (und diese natürlich auch besetzen). Ferner sollen die Bildungsminister einen Einstellungskorridor für die jeweils jahrgangsbesten Referendare in jedem Fach einrichten – unabhängig, ob sie in ihrem jeweiligen Fach aktuell gebraucht werden oder nicht. Zudem soll es für Mangelfächer im Lehramt, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, spezielle Stipendien geben. Quer- und Seiteneinsteiger müssten kriterienbasiert ausgewählt und jeweils unterschiedlich sehr gut nachqualifiziert werden. Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Neue Planstellen beim Zoll: Jetzt geht es um die Ausbildung 6.000 zusätzliche Planstellen für den Zoll – diesen deutlichen Zuwachs haben BDZ und der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestags in enger Kooperation durchgesetzt. Nun müssen die Stellen besetzt und die Aus- und Fortbildungseinrichtungen entsprechend gestärkt werden. Darauf haben BDZ Vertreter bei der Personalrätekonferenz vom 8. bis 10. Oktober 2018 in Kassel aufmerksam gemacht. Die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen zur Personalgewinnung war auch Thema einer Podiumsdiskussion, die der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes mit der Präsidentin der Generalzolldirektion und einer Vertreterin des Bundesfinanzministeriums führte. Zuvor hatte bereits der stellvertretende BDZ Chef Thomas Liebel die Notwendigkeit verdeutlicht, die Altersstruktur zu verjüngen: Etwa 40 Prozent der Beschäftigten werden demnach in den nächsten 15 Jahren ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Gleichzeitig müssten mehr und komplexere Aufgaben übernommen werden, beispielsweise im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie in der Zollabfertigung, insbesondere mit Blick auf das geplante Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäische Union (EU). Zudem werde die Bundesfinanzverwaltung künftig zahlreiche IT-Projekte begleiten, sowohl auf europäischer Ebene (wiederum auch im Zusammenhang mit dem Brexit) als auch im nationalen Rahmen, wie bei der Konsolidierung polizeilicher Datenbanken im Rahmen von „Polizei 2020“. Dadurch werde ebenfalls zusätzlicher Schulungsbedarf entstehen. Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Steuergerechtigkeit auch beim Internethandel herstellen Im Finanzausschuss des Bundestages wurden am 15. Oktober 2018 neue Regeln für den Handel mit Waren im Internet diskutiert. Der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler begrüßte die Pläne. Gegenstand der Anhörung war das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Der namensgebende Kern des Entwurfs sieht im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowohl Haftungsregelungen als auch besondere Vorhalte- und Vorlagepflichten für Betreiber von Online- Marktplätzen vor. „Die geplante Änderung des UStG ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den sogenannten ,China-Handel‘ auf Plattformen wie Ebay und Amazon“, so Eigenthaler. Er erwarte von diesem Gesetz eine „heilsame Präventivwirkung“ sowie zahlreiche steuerliche Neuanmeldungen. Der DSTG Chef hob hervor, dass man den Handel nicht unterbinden, aber den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung durchsetzen und damit mehr Steuergerechtigkeit herstellen wolle. Gleichzeitig werde die geplante UStG-Änderung auch einige inländische Händler enttarnen, die sich bislang nur als Privatpersonen („Nichtunternehmer“) auf Onlinehandelsplattformen angemeldet, aber bereits die Schwelle zum steuerlich relevanten unternehmerischen Handel überschritten haben. Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) Absage an Privatisierungen im Rüstungsbereich Wolfgang Hellmich, der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag hat am 13. Oktober 2018 hat Überlegungen zur Privatisierung des Rüstungsbereichs der Bundeswehr eine Absage erteilt. Der VBB begrüßte die Aussage. Die Beschaffung von Rüstungsgütern sei eine staatliche Aufgabe, erklärte Hellmich bei den „Petersberger Gesprächen zur Sicherheit“ in Königswinter. Die Aufgabe sei von Beamten und Soldaten wahrzunehmen, die auf den Staat vereidigt seien, und nicht von privaten Dienstleistern. Der VBB teilte außerdem die Einschätzung des Abgeordneten, dass größere Umorganisationen unterbleiben müssten. Sie würden zu einer weiteren Belastung des Beschaffungswesens der Bundeswehr führen, ohne Aussicht auf schnelle Erfolge.

Namen und Nachrichten

Am 17. Oktober 2018 haben in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Flughäfen zwischen dem dbb und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) begonnen. Der dbb fordert unter anderem höhere Stunden-Entgelte sowie einen Ausgleich für Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit. Der BDLS hat die Forderungen zurückgewiesen, ohne ein verhandlungsfähiges eigenes Angebot vorzulegen. Es wurden drei weitere Verhandlungsrunden bis zum Jahresende vereinbart.

Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger haben über die Besetzung des 18. bayerischen Landtags abgestimmt. In den kommenden Wochen muss das neue Parlament nun Posten besetzen und in den Arbeitsalltag finden. Der BBB hat allen gewählten Abgeordneten am 15. Oktober 2018 gratuliert. „Nun gilt es, möglichst schnell eine tragfähige Regierung zu bilden. Wir vertrauen darauf, dass auch künftig der parteiübergreifende Konsens in allen Belangen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beibehalten wird“, hieß es bei BBB weiter.

„Mit diesem Format können wir alle miteinander ins Gespräch kommen“, sagte die SBB Vorsitzende Nannette Seidler am 11. Oktober 2018 nach dem „Sachsengespräch“ in Leipzig. Der Ideen- und Gedankenaustausch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinen Ministerinnen und Ministern werde gut angenommen. Themen in Leipzig waren unter anderem Bildung, Sicherheit, Verkehr, Wirtschaft, Integration, Kultur sowie Forschung und Wissenschaft.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat sich mit dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) Andreas Backhoff getroffen. Das teilte die DPolG am 11. Oktober 2018 mit. Bei dem Gespräch ging es um die Herausforderungen für die Polizei bei länderübergreifenden Großeinsätzen, Staatsbesuchen sowie besonderen Versammlungslagen – insbesondere hinsichtlich der Personalstärke der einzelnen Bereitschaftspolizeien sowie der notwendigen Ausstattungsmodernisierung.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Am 17. Oktober 2018 haben in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Flughäfen zwischen dem dbb und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) begonnen. Der dbb fordert unter anderem höhere Stunden-Entgelte sowie einen Ausgleich für Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit. Der BDLS hat die Forderungen zurückgewiesen, ohne ein verhandlungsfähiges eigenes Angebot vorzulegen. Es wurden drei weitere Verhandlungsrunden bis zum Jahresende vereinbart. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger haben über die Besetzung des 18. bayerischen Landtags abgestimmt. In den kommenden Wochen muss das neue Parlament nun Posten besetzen und in den Arbeitsalltag finden. Der BBB hat allen gewählten Abgeordneten am 15. Oktober 2018 gratuliert. „Nun gilt es, möglichst schnell eine tragfähige Regierung zu bilden. Wir vertrauen darauf, dass auch künftig der parteiübergreifende Konsens in allen Belangen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beibehalten wird“, hieß es bei BBB weiter. „Mit diesem Format können wir alle miteinander ins Gespräch kommen“, sagte die SBB Vorsitzende Nannette Seidler am 11. Oktober 2018 nach dem „Sachsengespräch“ in Leipzig. Der Ideen- und Gedankenaustausch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinen Ministerinnen und Ministern werde gut angenommen. Themen in Leipzig waren unter anderem Bildung, Sicherheit, Verkehr, Wirtschaft, Integration, Kultur sowie Forschung und Wissenschaft. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat sich mit dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) Andreas Backhoff getroffen. Das teilte die DPolG am 11. Oktober 2018 mit. Bei dem Gespräch ging es um die Herausforderungen für die Polizei bei länderübergreifenden Großeinsätzen, Staatsbesuchen sowie besonderen Versammlungslagen – insbesondere hinsichtlich der Personalstärke der einzelnen Bereitschaftspolizeien sowie der notwendigen Ausstattungsmodernisierung.

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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