Click to listen highlighted text!
×

Hinweis

Verwendung von Cookies

Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Wünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden.

Datenschutz ansehen

Sie haben die Speicherung von Cookies abgelehnt. Diese Entscheidung kann rückgängig gemacht werden.

Inhalt aus dbb aktuell Nr. 19 vom 17.06.2017

 

Inhaltsverzeichnis

Meseberger Zukunftsgespräch
   Digitale Transformation der Arbeitswelt erfordert Mitbestimmung der Beschäftigten

dbb Bundeshauptvorstand
   Kein Einheitssystem bei der Krankenversicherung

dbb bundesfrauenvertretung
   Verbesserung für Alleinerziehende
     Unterhaltsvorschuss verlängert
dbb Jugend
   dbb Bundeshauptvorstand tagt in Bad Breisig
     dbbj-Chefin Herrmann: „Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße“

____________________

Meseberger Zukunftsgespräch

Digitale Transformation der Arbeitswelt erfordert Mitbestimmung der Beschäftigten

Die massiven Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung waren ein Thema des 8. Zukunftsgespräches, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel am 14. Juni 2017 mit führenden Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern im brandenburgischen Schloss Meseberg zusammentraf.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten sich möglichst rasch mit neuen Bildungsangeboten auf diese Herausforderungen einstellen, sagte Merkel. Zugleich gelte es, soziale Standards zu beachten und Arbeitsplätze zu erhalten. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nutzte die Gelegenheit, um auf den Zusammenhang zwischen der Einbindung von Personal- und Betriebsräten einerseits und der erfolgreichen Umsetzung neuer Arbeitsmethoden hinzuweisen. „Ein Abriss in der Mitbestimmung führt zu einem Abriss in der Mitnahme der Beschäftigten“, mahnte Dauderstädt und verwies auf die von dbb und DGB gemeinsam in Auftrag gegebene Pilotstudie zur Beteiligung bei IT-Einführungsprojekten.

Zu dem Gespräch über die Zukunft des Standorts Deutschland waren fast das gesamte Kabinett, die Präsidenten von BDI, BDA, DIHK und ZDH und von Seiten der Gewerkschaften die Vorsitzenden von dbb, DGB, IG Metall, ver.di und IG BCE sowie Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft ins Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg gekommen. Neben der Transformation der Arbeitswelt durch Digitalisierungsprozesse stand das Thema Weltwirtschaft und Welthandel unter den Vorzeichen von Brexit, Präsidentenwechsel in den USA und Finanzkrisen im Mittelpunkt der Gespräche.

_______________

dbb Bundeshauptvorstand

Kein Einheitssystem bei der Krankenversicherung

Der dbb Bundeshauptvorstand hat sich am 12. Juni 2017 in Bad Breisig erneut einstimmig gegen die Einführung einer Einheits-Krankenversicherung positioniert und sich auch gegen den damit verbundenen Vorschlag einer „Wahlfreiheit“ für Beamte ausgesprochen.

Zur sogenannten Bürgerversicherung heißt es in einer entsprechenden Resolution des höchsten dbb-Gremiums zwischen den Gewerkschaftstagen: „Ein Wahlrecht für Beamte, statt Fürsorge einen monatlichen 'Arbeitgeberzuschuss' zu verlangen, lehnt der dbb ebenso entschieden ab wie eine Zwangseinbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).“ Nur ein verlässlich ausgestaltetes Beihilfesystem ermögliche eine dauerhafte Erfüllung der lebenslangen Fürsorgepflicht der Dienstherren, heißt es in der Entschließung weiter. Dazu gehöre auch, dass nicht beliebig Optimierungen nach Lebensphasen zugunsten einzelner Sachverhalt ermöglicht werden. „Ein solches 'Wahlrecht' beinhaltet den Einstieg in den Ausstieg aus einem mehrgliedrigen Gesundheitssystem, beschränkt den Zugang zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und führt unweigerlich zu Beitragssteigerungen für alle Beamten. Auf längere Sicht ist dies ebenso nachteilig für die GKV und alle dort gesicherten Personen sowie alle Dienstherren.“

Der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt wies vor dem Bundeshauptvorstand außerdem darauf hin, dass Einheitssysteme im Gesundheitswesen die Rationierung von Leistungen fördern, und den Zugang zu Spitzenmedizin einschränken. „Zudem würde die Bürgerversicherung zu hohen Arbeitsplatzverlusten führen und dem Gesundheitssystem den erheblichen Beitrag der PKV zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts entziehen.“

_______________

dbb bundesfrauenvertretung

Verbesserung für Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss verlängert

Gute Nachrichten für Alleinerziehende: Ab 1. Juli 2017 haben Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Eine entsprechende Gesetzesvorlage passierte am 2. Juni 2017 den Bundesrat. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Neuregelung.

„Die Lage Alleinerziehender wird gestärkt. Gerade im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren ist die Versorgung von Kindern kostenintensiv. Diese Verbesserung darf aber nicht dazu führen, dass sich säumige Erziehungsberechtigte, in der Regel sind das die Väter, noch stärker dauerhaft ihren Unterhaltspflichten entziehen. Vielmehr muss sich der Staat stärker für das Wohl der Kinder in Ein-Eltern-Familien einsetzen. Unterhaltspflichtige müssen notfalls mit Druck und noch stärker als bisher zum Zahlen gezwungen werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, deutlich.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem unverheirateten Elternteil leben oder bei einem Elternteil der dauernd von seinem Ehegatten oder Lebenspartner getrennt ist. Mit der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Gleichzeitig wird der Bezugszeitraum bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes ausgedehnt. Bisher wurden Unterhaltsvorschüsse nur für Kinder unter zwölf Jahren gewährt.

Der verlängerte Anspruch ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der beziehungsweise die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
  • und voraussichtlich ab Juli 2017:
  • für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro

_______________

dbb Jugend

dbb Bundeshauptvorstand tagt in Bad Breisig

dbbj-Chefin Herrmann: „Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße 

Institutionalisierte Teilhabe und Partizipation der jungen Generation sind aus Sicht der dbb jugend wesentliche Voraussetzungen für nachhaltige Generationengerechtigkeit. Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend, betonte anlässlich der Sitzung des dbb Bundeshauptvorstands im rheinland-pfälzischen Bad Breisig am 12. Juni 2017: „Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße. So wie die jungen Menschen durch die politischen Entscheidungen von Lebensälteren für die Zukunft mehr oder weniger in die Pflicht genommen werden, müssen sie ihre Interessen in diesen Entscheidungsprozessen auch wirksam zur Geltung bringen können.“

Herrmann kündigte an, dass die dbb jugend beim Gewerkschaftstag des Dachverbandes im November 2017 erneut einen entsprechenden Antrag auf Änderung der dbb-Satzung stellen werde, nachdem der letzte Anlauf dieser Art – Auftrag des BJT 2012 – bislang ohne zufriedenstellendes Ergebnis geblieben ist. „Wir möchten, dass die Spitze der dbb jugend an den Sitzungen der dbb Bundesleitung mit beratender Stimme teilnimmt“, zitierte Herrmann aus dem Beschluss des Bundesjugendtages im Mai 2017. „Die Jugend strebt eine echte Beteiligung bei der Arbeit des dbb an und möchte Themen und Interessenlagen des dbb von Beginn an auch mit dem Blick der jungen Generation betrachtet sehen. Dies kann nur durch eine frühestmögliche Einbindung der Jugend geschehen“, betonte Herrmann.

_______________

 

  •  

  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
  •  
Zum Seitenanfang Click to listen highlighted text!